190666-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (alt: 1912914)
Kerndaten
- Nummer
- 190666-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190666-1 ST Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (alt: 1912914) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Verwaltung verweist auf die bisherigen Stellungnahmen unter den DS-Nrn. 1810463 und 1910721, die bereits aufzeigten, dass bei konkreten Einzelfällen, die eine unverhältnismäßige Verfestigung der Vorgartenflächen, beispielsweise durch Schotter, aufweisen, baurechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Eine generelle Überprüfung der Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen des § 8 (1) BauO NRW 2018 kann allerdings nicht erfolgen. Dies ist weder durch eigene Kräfte noch durch Personal anderer Ämter leistbar. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in erster Linie den Bauaufsichtsbehörden die Gefahrenabwehr obliegt (§ 58 BauO NRW 2018). Mit dieser Aufgabenstellung ist die Verwaltung bereits jetzt an ihre Belastbarkeitsgrenze gestoßen. 2. Vor diesem Hintergrund ist auch der verwaltungsinterne Aufwand für die Aktion „Am Hölder“ zu sehen. Hier ist ein zusammenhängendes Neubaugebiet, welches auffallend viele Schottergärten zu verzeichnen hat, in der Gesamtheit aufgegriffen und die Eigentümer mit einem Serienbrief unterrichtet worden. Damit sollte die Sensibilität der Bewohner für das Thema geweckt und vor allem weitere Fälle vermieden werden. Es ist rechtlich keinesfalls vertretbar, flächendeckend Vorgärten überprüfen zu lassen, während dadurch akute Gefahrenmomente, beispielsweise Sicherstellung von Brandschutzmaßnahmen, hinten angestellt werden oder auch Baugenehmigungen verzögert werden. 3. Hierzu verweist die Verwaltung auf einen Flyer des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mit dem Titel „Blühende Vielfalt im Vorgarten – Alternativen zu Schotter und Kies“, der sich mit den negativen Auswirkungen von Schotterflächen befasst. Anlage/n Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 6 Seite 2 1 Flyer Blühende Vielfalt im Vorgarten (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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