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190666 · Antrag

Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (alt: 1912914)

Nummer
190666
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.12.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190666-1 ST Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (alt: 1912914)
  2. 190666-2 Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg

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Antrag
öffentlich
190666
Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in
Hardtberg (alt: 1912914)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Hardtberg 29.10.2019 vertagt, einstimmig 3
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Im Stadtbezirk Hardtberg die Einhaltung des § 8 Abs. 1 BauO NRW zu
kontrollieren, wonach „die nicht mit Gebäuden (…) überbauten Flächen (…)
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen“ sind.
2. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer der o.g. Flächen aufzufordern, diese
entsprechend der BauO NRW umzugestalten.
3. Die Öffentlichkeit in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass
Schottergärten grundsätzlich nicht zulässig sind.
Begründung
Zu 1. Im Generalanzeiger vom 08.08.2019 wird die Leiterin des Amtes für Umwelt,
Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Frau Dr. Ute Zolondek zitiert: „Für ein
Schotterbeet wird bis zu einem halben Meter Erdreich ausgehoben. Ein
wasserdurchlässiges Kunststoffvlies oder eine Plastikplane oder Betonplatte
sollen künftiges Unkrautwachstum verhindern. Darauf kommt eine dicke Lage
Bruchstein oder Kies. Nur vereinzelt werden - wenn überhaupt – Pflanzen in
Löcher im Vlies gesetzt.“
Schottergärten sind schlecht für die ökologische Vielfalt und das Klima. Sie sind
vergleichbar mit versiegelten Flächen und heizen die Stadt zusätzlich auf. Es
handelt sich leider nicht mehr um Einzelfälle, sondern es scheint sich zu einer
beliebten Vorgartengestaltung zu entwickeln.
Die Verwaltung hat die Kontrolle derartig angelegter Vorgärten bislang mit der
Begründung abgelehnt, nicht über ausreichend Personal zu verfügen.
Antragsteller/in:
Bzv. Jutta Brodhäcker, Stv. Christian Trützler, Stv. Gertrud Smid und Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion
07.10.2019 gez. ThorandSeite 1 von 2

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Mit der Erklärung des Klimanotstandes in Bonn hat die Stadt anerkannt, dass
Maßnahmen zum Klimaschutz dringend ergriffen werden müssen. Damit ist die
Begründung, über zu wenig Personal zu verfügen zwar nicht hinfällig, aber die
Prioritäten müssen anders gesetzt werden. Gegebenenfalls muss aus anderen
Bereichen Personal für eine Schwerpunktkontrolle herangezogen werden. So
könnten z.B. temporär Stellen des Streifenordnungsdienstes für diesen Zweck
verlagert werden.
Zu 2. In o.g. Artikel wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümerinnen und
Eigentümer „Am Hölder“ auf die Einhaltung der Vorschriften hingewiesen und um
Begrünung der Flächen gebeten werden. Dies sollte auch im Bezirk Hardtberg
erfolgen. Sofern die schriftliche Bitte nicht befolgt wird, muss die Verwaltung
Maßnahmen ergreifen, wie in der Stellungnahme 1811424ST3 vom 17.08.2018
zur Vorgartensatzung genannt: „Bekannt gewordene Verstöße werden in der
Regel durch Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld) geahndet und durch
bauordnungsrechtliche Maßnahmen (gegebenenfalls Ordnungsverfügung)
verfolgt.“
Zu 3. In ebendieser Stellungnahme kündigt die Verwaltung an, einen geeigneten Weg
zu suchen, um die Öffentlichkeit über die Vorgartensatzung und die
Konsequenzen von Verstößen zu informieren, damit eine bessere Akzeptanz
erreicht werden kann. Dasselbe muss auch für die Vorschrift des § 8 Abs. 1
BauO NRW gelten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de