190666 · Antrag
Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (alt: 1912914)
Kerndaten
- Nummer
- 190666
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 190666 Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (alt: 1912914) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Empfehlung Inhalt des Antrags Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Hardtberg 29.10.2019 vertagt, einstimmig 3 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Im Stadtbezirk Hardtberg die Einhaltung des § 8 Abs. 1 BauO NRW zu kontrollieren, wonach „die nicht mit Gebäuden (…) überbauten Flächen (…) 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen“ sind. 2. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer der o.g. Flächen aufzufordern, diese entsprechend der BauO NRW umzugestalten. 3. Die Öffentlichkeit in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass Schottergärten grundsätzlich nicht zulässig sind. Begründung Zu 1. Im Generalanzeiger vom 08.08.2019 wird die Leiterin des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Frau Dr. Ute Zolondek zitiert: „Für ein Schotterbeet wird bis zu einem halben Meter Erdreich ausgehoben. Ein wasserdurchlässiges Kunststoffvlies oder eine Plastikplane oder Betonplatte sollen künftiges Unkrautwachstum verhindern. Darauf kommt eine dicke Lage Bruchstein oder Kies. Nur vereinzelt werden - wenn überhaupt – Pflanzen in Löcher im Vlies gesetzt.“ Schottergärten sind schlecht für die ökologische Vielfalt und das Klima. Sie sind vergleichbar mit versiegelten Flächen und heizen die Stadt zusätzlich auf. Es handelt sich leider nicht mehr um Einzelfälle, sondern es scheint sich zu einer beliebten Vorgartengestaltung zu entwickeln. Die Verwaltung hat die Kontrolle derartig angelegter Vorgärten bislang mit der Begründung abgelehnt, nicht über ausreichend Personal zu verfügen. Antragsteller/in: Bzv. Jutta Brodhäcker, Stv. Christian Trützler, Stv. Gertrud Smid und Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion 07.10.2019 gez. ThorandSeite 1 von 2 Seite 2 Mit der Erklärung des Klimanotstandes in Bonn hat die Stadt anerkannt, dass Maßnahmen zum Klimaschutz dringend ergriffen werden müssen. Damit ist die Begründung, über zu wenig Personal zu verfügen zwar nicht hinfällig, aber die Prioritäten müssen anders gesetzt werden. Gegebenenfalls muss aus anderen Bereichen Personal für eine Schwerpunktkontrolle herangezogen werden. So könnten z.B. temporär Stellen des Streifenordnungsdienstes für diesen Zweck verlagert werden. Zu 2. In o.g. Artikel wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer „Am Hölder“ auf die Einhaltung der Vorschriften hingewiesen und um Begrünung der Flächen gebeten werden. Dies sollte auch im Bezirk Hardtberg erfolgen. Sofern die schriftliche Bitte nicht befolgt wird, muss die Verwaltung Maßnahmen ergreifen, wie in der Stellungnahme 1811424ST3 vom 17.08.2018 zur Vorgartensatzung genannt: „Bekannt gewordene Verstöße werden in der Regel durch Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld) geahndet und durch bauordnungsrechtliche Maßnahmen (gegebenenfalls Ordnungsverfügung) verfolgt.“ Zu 3. In ebendieser Stellungnahme kündigt die Verwaltung an, einen geeigneten Weg zu suchen, um die Öffentlichkeit über die Vorgartensatzung und die Konsequenzen von Verstößen zu informieren, damit eine bessere Akzeptanz erreicht werden kann. Dasselbe muss auch für die Vorschrift des § 8 Abs. 1 BauO NRW gelten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de