190662-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsregelung im Duisdorfer Oberdorf (alt: 1912319ST2, FF: Amt 33)
Kerndaten
- Nummer
- 190662-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Stellungnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190662-1 ST Verkehrsregelung im Duisdorfer Oberdorf (alt: 1912319ST2, FF: Amt 33) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Anlässlich der Ortsbegehung vor ca. 5 Jahren wurden von Anwohnern des Duisdorfer Oberdorfs Maßnahmen zur Verbesserung der angespannten Parksituation erbeten. Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu. Sie hob jedoch gleichzeitig hervor, dass weitgreifende Verbesserungen, aufgrund der engen räumlichen Struktur des Oberdorfes, nur schwer umsetzbar seien. Punktuell wurden sodann Maßnahmen durchgeführt, um geordnetes Parken zu gewährleisten und Gehwegbereiche für sicheren Fußgängerverkehr zu erhalten. Das sogenannte gekippte Parken (teilweise auf der Straße/teilweise auf dem Gehweg) und Parken ganz auf dem Gehweg wurden stellenweise in der Weierbornstraße angeordnet, da dort der Platz vorhanden war, um sowohl das Parken als auch ungehinderten Fußgängerverkehr zu gewährleisten. In der Schmittstraße wurden Poller auf dem Gehweg installiert, da dort der Fußgängerverkehr durch abgestellte Fahrzeuge behindert wurde. Maßnahmen in weiteren Straßen konnten, aufgrund der eingeschränkten räumlichen Verhältnisse, nicht umgesetzt werden. Einerseits mangelte es an erforderlichen Durchfahrtsbreiten für den fließenden Verkehr, insbesondere auch für Rettungs- und andere Versorgungsfahrzeuge, andererseits hätten sich Einschränkungen für den Fußgängerverkehr ergeben. Während die Parksituation z. B. im oberen Verlauf der Grimmgasse oder im Bereich „An der Kurfürstenquelle“ und angrenzenden Wohnstraßen eher noch relativ entspannt erscheint und die Fahrzeuge dort generell Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 am Fahrbahnrand abgestellt werden können, sind Straßen in Nähe des Einzelhandels in der Fußgängerzone, wie beispielsweise die Weißstraße, Alte Straße, Küstriner Straße etc. durch ruhenden Verkehr in hohem Maße belastet. Verkehrslenkende Maßnahmen zugunsten des ruhenden Verkehrs würden aus Sicht der Verwaltung im Duisdorfer Oberdorf allenfalls zu Lasten des Fußgängerverkehrs gehen und stünden zum Teil nicht mehr im Einklang mit geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben (fehlende Restbreiten für den Fußgängerverkehr). Vorberatung Beratungsfolge Sitzung Bezirksvertretung Hardtberg 03.09.2019 Bezirksvertretung Hardtberg 29.10.2019 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de