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190662-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsregelung im Duisdorfer Oberdorf (alt: 1912319ST2, FF: Amt 33)

Nummer
190662-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Stellungnahme
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Übergeordnet

  1. 190662 Verkehrsregelung im Duisdorfer Oberdorf (alt: 1912319)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190662-1 ST
Verkehrsregelung im Duisdorfer Oberdorf (alt:
1912319ST2, FF: Amt 33)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Anlässlich der Ortsbegehung vor ca. 5 Jahren wurden von
Anwohnern des Duisdorfer Oberdorfs Maßnahmen zur
Verbesserung der angespannten Parksituation erbeten.
Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu. Sie hob jedoch
gleichzeitig hervor, dass weitgreifende
Verbesserungen, aufgrund der engen räumlichen
Struktur des Oberdorfes, nur schwer umsetzbar seien.
Punktuell wurden sodann Maßnahmen durchgeführt, um
geordnetes Parken zu gewährleisten und Gehwegbereiche
für sicheren Fußgängerverkehr zu erhalten.
Das sogenannte gekippte Parken (teilweise auf der
Straße/teilweise auf dem Gehweg) und Parken ganz auf
dem Gehweg wurden stellenweise in der Weierbornstraße
angeordnet, da dort der Platz vorhanden war, um
sowohl das Parken als auch ungehinderten
Fußgängerverkehr zu gewährleisten. In der
Schmittstraße wurden Poller auf dem Gehweg
installiert, da dort der Fußgängerverkehr durch
abgestellte Fahrzeuge behindert wurde.
Maßnahmen in weiteren Straßen konnten, aufgrund der
eingeschränkten räumlichen Verhältnisse, nicht
umgesetzt werden. Einerseits mangelte es an
erforderlichen Durchfahrtsbreiten für den fließenden
Verkehr, insbesondere auch für Rettungs- und andere
Versorgungsfahrzeuge, andererseits hätten sich
Einschränkungen für den Fußgängerverkehr ergeben.
Während die Parksituation z. B. im oberen Verlauf der
Grimmgasse oder im Bereich „An der Kurfürstenquelle“
und angrenzenden Wohnstraßen eher noch relativ
entspannt erscheint und die Fahrzeuge dort generell
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
am Fahrbahnrand abgestellt werden können, sind
Straßen in Nähe des Einzelhandels in der
Fußgängerzone, wie beispielsweise die Weißstraße,
Alte Straße, Küstriner Straße etc. durch ruhenden
Verkehr in hohem Maße belastet.
Verkehrslenkende Maßnahmen zugunsten des ruhenden
Verkehrs würden aus Sicht der Verwaltung im
Duisdorfer Oberdorf allenfalls zu Lasten des
Fußgängerverkehrs gehen und stünden zum Teil nicht
mehr im Einklang mit geltenden
straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben (fehlende
Restbreiten für den Fußgängerverkehr).
Vorberatung
Beratungsfolge Sitzung
Bezirksvertretung Hardtberg 03.09.2019
Bezirksvertretung Hardtberg 29.10.2019
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de