190660-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof bzw. der Minus-1-Ebene (alt: 1911780)
Kerndaten
- Nummer
- 190660-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.267 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190660-1 ST Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof bzw. der Minus-1-Ebene (alt: 1911780) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen den beiden Investoren der Bauten vor dem Hauptbahnhof bzw. ihren Rechtsnachfolgern, der Stadt Bonn und den Stadtwerken über die Betriebs- und Unterhaltungskosten, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und das Hausrecht in der sogenannten Minus-1-Ebene? Der Neubau der Verteilerebene im Bereich der Poststraße wird durch die Investoren übernommen und kostenmäßig getragen. Hierzu gehört auch die Gewährleistungsüberwachung, da die Vertragsverhältnisse zwischen den ausführenden Firmen und den Investoren geschlossen wurden. Die Unterhaltung sowie die Ausübung des Hausrechts unter den jeweiligen Gebäuden, z.B. der Durchgang zum ZOB, erfolgt durch die Investoren. Die Bereiche der Treppenabgänge und Fahrtreppen werden zukünftig von der Stadt und den Stadtwerken unterhalten. Die genaue Aufgabenteilung einschließlich Verkehrssicherungspflicht und Besitzzuordnung wird derzeit zwischen SWBV und Verwaltung verhandelt und muss vertraglich noch fixiert werden. Fahrtreppen und Beleuchtung sowie die Anbindung der Fahrgastinformationen sind im Technikraum der SWB versorgt. Die DB lehnt eine Kostenbeteiligung an der Unterhaltung der Verteilerebene in der Poststraße ab, da sie ihren Tunnelbereich alleine unterhält und hier keine Kostenverteilung für die Mitnutzung der Stadt als Durchgang zur Herwarthstraße erfolgt. Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 2. Da die in die falsche Richtung (statt in die Innenstadt wie früher jetzt zur Straße Am Hauptbahnhof) führenden Rolltreppen bereits zwei Tage nicht funktionsfähig waren: Wie ist eine umgehende Reparatur und Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit und durch wen sichergestellt? Die Fahrtreppe ist über den Technikraum der Stadtwerke angeschlossen, hier laufen auch die Störungsmeldungen auf. Gewährleistungsmängel werden durch die Investoren und die ausführenden Firmen behoben. Die zukünftige Betriebs- und Unterhaltungsregelung ist Bestandteil der noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen Stadt und Stadtwerken, angestrebt ist eine Regelung in der bisherigen Form. Die Stadtwerke übernehmen die Unterhaltung für die Stadt als Eigentümerin. Wie eine Kostenverteilung zwischen den Nutzern erfolgt, ist ebenfalls Gegenstand der weiteren Verhandlungen. 3. Da sowohl die Haupttreppe aus der Minus-1-Ebene in die Poststraße wie auch die Nebentreppe zur Gangolfstraße nach den Bekundungen insbesondere älterer Nutzer extrem steil und benutzerunfreundlich angelegt ist: Welche Vorschriften gelten für die Anlage derartig hochfrequentierter Treppenanlagen und warum wurde nicht eine Neigung der Treppenanlage und eine Breite der Treppenstufen in der Baugenehmigung vorgegeben wie bei der alten Treppenanlage, die vom Bonner Loch hinauf zur Poststraße vergleichsweise bequem geführt hat? Die Treppen unterliegen den Planungsvorgaben der DIN 18065, ergänzende Angaben gibt es in der GUV und der Landesbauordnung. Nach DIN sind Steigungsmasse zwischen 14 und 19 cm, Auftrittsmasse zwischen 26 und 37 cm einzuhalten. Die GUV sieht für öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten Steigungen zwischen 15-17 cm und Auftrittsmaße von 29-31 cm vor. Diese Vorgaben werden von der Planung eingehalten, das gewählte Steigungsmaß (16,3/30) liegt im Mittelbereich der zulässigen Werte. Für die Treppen im Gebäude gibt es eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung, für die Treppen in der Poststraße zusätzlich eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln, da diese Treppen Bestandteil der geänderten U- Bahnstation sind. Für die barrierefreie Erreichbarkeit gibt es zusätzlich zwei Fahrtreppen und im Endausbauzustand einen Aufzug von der Verteilerebene zurSeite 2 von 3 Seite 3 Maximilianstraße/ Ecke Poststraße. Dieser Aufzug wird von den Investoren ddp gebaut und betrieben. Ergänzt wird die barrierefreie Erschließung durch einen geplanten barrierefreien Zugang zum ZOB, der im Rahmen des neuen Busbahnhofs geplant wird, und den beiden Aufzügen von der Bahnsteigebene der U-Bahn zur Thomas-Mann-Straße. Mit Fertigstellung aller Einzelbauteile wird es Alternativen zur Nutzung der Treppen geben, die ein deutlich verbessertes Angebot für alle Nutzer zur Verfügung stellen. 4. Wann und auf wessen Kosten findet die Angleichung des noch nicht erneuerten Bodenbelages in der Minus-1-Ebene statt? In der Verteilerebene unterhalb der Poststraße wird durch die Investoren ein einheitlicher Bodenbelag zwischen Nord- und Südfeld erstellt. Unterhalb des Baukörpers Urban Soul wird die Passage einschließlich Bodenbelag zeitgleich mit der Fertigstellung der Hochbauten bis ca. 2020 fertig gestellt werden. Die Abgänge zur U-Bahn von der Verteilerebene zum Bahnsteig werden durch die Stadt erstellt, eine Kostenbeteiligung der Stadtwerke ist nicht vorgesehen. Der Durchgang zum DB-Tunnel liegt in der Unterhaltung der DB und soll nicht erneuert werden. Im Bereich Gangolfstraße/ ZOB finden die Anpassungen mit dem geplanten Umbau des Zuganges mit der ZOB- Planung statt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de