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190660-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof bzw. der Minus-1-Ebene (alt: 1911780)

Nummer
190660-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190660 Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof bzw. der Minus-1-Ebene (alt: 1911780)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190660-1 ST
Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof bzw.
der Minus-1-Ebene (alt: 1911780)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen
den beiden Investoren der Bauten vor dem Hauptbahnhof bzw.
ihren Rechtsnachfolgern, der Stadt Bonn und den
Stadtwerken über die Betriebs- und Unterhaltungskosten,
die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und das
Hausrecht in der sogenannten Minus-1-Ebene?
Der Neubau der Verteilerebene im Bereich der
Poststraße wird durch die Investoren übernommen und
kostenmäßig getragen. Hierzu gehört auch die
Gewährleistungsüberwachung, da die
Vertragsverhältnisse zwischen den ausführenden Firmen
und den Investoren geschlossen wurden.
Die Unterhaltung sowie die Ausübung
des Hausrechts unter den jeweiligen Gebäuden, z.B.
der Durchgang zum ZOB, erfolgt durch die Investoren.
Die Bereiche der Treppenabgänge und Fahrtreppen
werden zukünftig von der Stadt und den Stadtwerken
unterhalten. Die genaue Aufgabenteilung
einschließlich Verkehrssicherungspflicht und
Besitzzuordnung wird derzeit zwischen SWBV und
Verwaltung verhandelt und muss vertraglich noch
fixiert werden. Fahrtreppen und Beleuchtung sowie die
Anbindung der Fahrgastinformationen sind im
Technikraum der SWB versorgt.
Die DB lehnt eine Kostenbeteiligung an der
Unterhaltung der Verteilerebene in der Poststraße ab,
da sie ihren Tunnelbereich alleine unterhält und hier
keine Kostenverteilung für die Mitnutzung der Stadt
als Durchgang zur Herwarthstraße erfolgt.
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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2. Da die in die falsche Richtung (statt in die
Innenstadt wie früher jetzt zur Straße Am Hauptbahnhof)
führenden Rolltreppen bereits zwei Tage nicht
funktionsfähig waren: Wie ist eine umgehende Reparatur und
Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit und durch wen
sichergestellt?
Die Fahrtreppe ist über den Technikraum der
Stadtwerke angeschlossen, hier laufen auch die
Störungsmeldungen auf. Gewährleistungsmängel werden
durch die Investoren und die ausführenden Firmen
behoben.
Die zukünftige Betriebs- und Unterhaltungsregelung
ist Bestandteil der noch abzuschließenden
Vereinbarung zwischen Stadt und Stadtwerken,
angestrebt ist eine Regelung in der bisherigen Form.
Die Stadtwerke übernehmen die Unterhaltung für die
Stadt als Eigentümerin. Wie eine Kostenverteilung
zwischen den Nutzern erfolgt, ist ebenfalls
Gegenstand der weiteren Verhandlungen.
3. Da sowohl die Haupttreppe aus der Minus-1-Ebene in
die Poststraße wie auch die Nebentreppe zur Gangolfstraße
nach den Bekundungen insbesondere älterer Nutzer extrem
steil und benutzerunfreundlich angelegt ist: Welche
Vorschriften gelten für die Anlage derartig
hochfrequentierter Treppenanlagen und warum wurde nicht
eine Neigung der Treppenanlage und eine Breite der
Treppenstufen in der Baugenehmigung vorgegeben wie bei der
alten Treppenanlage, die vom Bonner Loch hinauf zur
Poststraße vergleichsweise bequem geführt hat?
Die Treppen unterliegen den Planungsvorgaben der DIN
18065, ergänzende Angaben gibt es in der GUV und der
Landesbauordnung. Nach DIN sind Steigungsmasse
zwischen 14 und 19 cm, Auftrittsmasse zwischen 26 und
37 cm einzuhalten. Die GUV sieht für öffentliche
Gebäude und Versammlungsstätten Steigungen zwischen
15-17 cm und Auftrittsmaße von 29-31 cm vor. Diese
Vorgaben werden von der Planung eingehalten, das
gewählte Steigungsmaß (16,3/30) liegt im
Mittelbereich der zulässigen Werte. Für die Treppen
im Gebäude gibt es eine Baugenehmigung nach
Landesbauordnung, für die Treppen in der Poststraße
zusätzlich eine Genehmigung der Bezirksregierung
Köln, da diese Treppen Bestandteil der geänderten U-
Bahnstation sind.
Für die barrierefreie Erreichbarkeit gibt es
zusätzlich zwei Fahrtreppen und im Endausbauzustand
einen Aufzug von der Verteilerebene zurSeite 2 von 3

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Maximilianstraße/ Ecke Poststraße. Dieser Aufzug wird
von den Investoren ddp gebaut und betrieben. Ergänzt
wird die barrierefreie Erschließung durch einen
geplanten barrierefreien Zugang zum ZOB, der im
Rahmen des neuen Busbahnhofs geplant wird, und den
beiden Aufzügen von der Bahnsteigebene der U-Bahn zur
Thomas-Mann-Straße.
Mit Fertigstellung aller Einzelbauteile wird es
Alternativen zur Nutzung der Treppen geben, die ein
deutlich verbessertes Angebot für alle Nutzer zur
Verfügung stellen.
4. Wann und auf wessen Kosten findet die Angleichung des
noch nicht erneuerten Bodenbelages in der Minus-1-Ebene
statt?
In der Verteilerebene unterhalb der Poststraße wird
durch die Investoren ein einheitlicher Bodenbelag
zwischen Nord- und Südfeld erstellt. Unterhalb des
Baukörpers Urban Soul wird die Passage einschließlich
Bodenbelag zeitgleich mit der Fertigstellung der
Hochbauten bis ca. 2020 fertig gestellt werden. Die
Abgänge zur U-Bahn von der Verteilerebene zum
Bahnsteig werden durch die Stadt erstellt, eine
Kostenbeteiligung der Stadtwerke ist nicht
vorgesehen. Der Durchgang zum DB-Tunnel liegt in der
Unterhaltung der DB und soll nicht erneuert werden.
Im Bereich Gangolfstraße/ ZOB finden die Anpassungen
mit dem geplanten Umbau des Zuganges mit der ZOB-
Planung statt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de