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190655 · Große Anfrage

Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten (alt: 1912431)

Nummer
190655
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme
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  1. 190655-1 ST Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten (alt: 1912431) - Stellungnahme der Verwaltung

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Große Anfrage
öffentlich
190655
Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung
von Fahrverboten (alt: 1912431)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
Welche konkreten verkehrslenkenden Maßnahmen plant der
Oberbürgermeister auf welchen Straßen für den Fall umzusetzen, dass ein
gerichtlich angeordnetes Fahrverbot für die Reuterstraße und die Straße Am
Belderberg verfügt wird?
Begründung
Gremien Sitzung Ergebnis
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.09.2019 Vertagt
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
30.10.2019 vertagt
Sollte es zu einem Fahrverbot auf den o.g. Straßen kommen, ist davon
auszugehen, dass die davon betroffenen Fahrzeugführer auf Nebenstraßen
ausweichen. Der einsetzende Verdrängungseffekt wird zu einer absehbaren
Erhöhung des ohnehin schon ausgeprägten Schleichverkehrs in den
betroffenen Nebenstraßen der Reuterstraße bzw. des Belderbergs führen. Auf
eine Pressenachfrage (Vgl. Artikel General-Anzeiger “Angst vor Fahrverbot und
noch mehr Schleichverkehr“ vom 8. Juni 2019) soll das Presseamt dazu
ausgeführt haben, dass die Stadtverwaltung im Falle eines
Fahrverbotes „verkehrslenkende Maßnahmen“ ergreifen wolle, die die Autos
eben nicht durch die Stadtteile, sondern auf das übergeordnete Straßennetz
führen, etwa über die Autobahn. Was diese nicht näher ausgeführte Aussage
im Detail bedeuten soll, ist u.a. Gegenstand der Anfrage.
Anlage/n
1 1912431EB2 (öffentlich)
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion, Marcel SchmittSeite 1 von 2

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 61 - Schriftführung Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912431EB2
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
04.11.2019
Betreff
Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 einstimmig
Beschluss
Auf Antrag von Herrn Stv. Schmitt –BBB- zur Geschäftsordnung §11
Absatz 3
„Die Antwort der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters soll
spätestens am achten Tag vor dem Sitzungstag den Ratsmitgliedern
zumindest als begründete Zwischennachricht zugehen, wenn eine
ausführliche Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich ist.
Beantwortet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister die
Große Anfrage nicht oder nicht ausreichend, so kann der Rat
beschließen, dass sie bzw. er hierzu verpflichtet ist.“
verpflichtet der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz die
Verwaltung einmütig die Großen Anfragen mit den DS-Nr.: 1911378
(Hardtbergbahn), 1911771 (Radfahrerkontrollen ZOB), 1911780 (Zugang
zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof), 1912312 (Kontrolle des ruhenden
Verkehrs – Personalsituation) und 1912431 (Verkehrslenkende Maßnahmen
bei Verhängung von Fahrverboten) bis zur nächsten Sitzung inhaltlich
zu beantworten.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de