190655 · Große Anfrage
Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten (alt: 1912431)
Kerndaten
- Nummer
- 190655
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 190655 Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten (alt: 1912431) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme Fragestellung Welche konkreten verkehrslenkenden Maßnahmen plant der Oberbürgermeister auf welchen Straßen für den Fall umzusetzen, dass ein gerichtlich angeordnetes Fahrverbot für die Reuterstraße und die Straße Am Belderberg verfügt wird? Begründung Gremien Sitzung Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Vertagt Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 vertagt Sollte es zu einem Fahrverbot auf den o.g. Straßen kommen, ist davon auszugehen, dass die davon betroffenen Fahrzeugführer auf Nebenstraßen ausweichen. Der einsetzende Verdrängungseffekt wird zu einer absehbaren Erhöhung des ohnehin schon ausgeprägten Schleichverkehrs in den betroffenen Nebenstraßen der Reuterstraße bzw. des Belderbergs führen. Auf eine Pressenachfrage (Vgl. Artikel General-Anzeiger “Angst vor Fahrverbot und noch mehr Schleichverkehr“ vom 8. Juni 2019) soll das Presseamt dazu ausgeführt haben, dass die Stadtverwaltung im Falle eines Fahrverbotes „verkehrslenkende Maßnahmen“ ergreifen wolle, die die Autos eben nicht durch die Stadtteile, sondern auf das übergeordnete Straßennetz führen, etwa über die Autobahn. Was diese nicht näher ausgeführte Aussage im Detail bedeuten soll, ist u.a. Gegenstand der Anfrage. Anlage/n 1 1912431EB2 (öffentlich) Fragesteller/in: BBB-Fraktion, Marcel SchmittSeite 1 von 2 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 61 - Schriftführung Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912431EB2 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 04.11.2019 Betreff Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 einstimmig Beschluss Auf Antrag von Herrn Stv. Schmitt –BBB- zur Geschäftsordnung §11 Absatz 3 „Die Antwort der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters soll spätestens am achten Tag vor dem Sitzungstag den Ratsmitgliedern zumindest als begründete Zwischennachricht zugehen, wenn eine ausführliche Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich ist. Beantwortet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister die Große Anfrage nicht oder nicht ausreichend, so kann der Rat beschließen, dass sie bzw. er hierzu verpflichtet ist.“ verpflichtet der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz die Verwaltung einmütig die Großen Anfragen mit den DS-Nr.: 1911378 (Hardtbergbahn), 1911771 (Radfahrerkontrollen ZOB), 1911780 (Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof), 1912312 (Kontrolle des ruhenden Verkehrs – Personalsituation) und 1912431 (Verkehrslenkende Maßnahmen bei Verhängung von Fahrverboten) bis zur nächsten Sitzung inhaltlich zu beantworten.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de