190654 · Mitteilungsvorlage
Sachstand „Gaststaatgesetz“
Kerndaten
- Nummer
- 190654
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190654 Sachstand „Gaststaatgesetz“ Beratungsfolge Ausschuss für Internationales und Wissenschaft 27.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Deutsche Bundestag hat am 17. 10.2019 einen Entwurf des Bundesrates für ein „Gaststaatgesetz“ in der von der Bundesregierung geänderten Fassung angenommen (siehe: "http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/141/1914100.pdf"de/dip21/btd/19/141/1 914100.pdf). Die Initiative für dieses Gesetz ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde über den Bundesrat eingebracht. Die Verabschiedung eines Gaststaatgesetzes ist auch eine zentrale Forderung des 2014 vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen „Zukunftskonzept Internationaler Politikstandort Bonn“. Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen (Ausnahme VN-Organisationen) in Deutschland geschaffen. Das Gesetz soll bei Ansiedlungsentscheidungen Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Es enthält Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und vor allem neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere für die Ansiedlung "hybrider" Organisationen, d. h. Organisationen, die sowohl den Charakter einer Staatenorganisation als auch den Charakter einer Nichtregierungsorganisation haben. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates begrüßt, unter europa- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten aber Prüf- und Änderungsbedarf gesehen. So bestünden Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf die Ausgestaltung der getroffenen Regelungen zur Gefahrenabwehr. Auch einreise- und aufenthalts- rechtliche Vorschriften des Gesetzentwurfs „bedürfen einer eingehenden fachlichen Überprüfung und können in dem vorgesehenen Umfang voraussichtlich nicht für alle von dem Gesetzentwurf erfassten Einrichtungen mitgetragen werden“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Aus Sicht der Stadt Bonn stellt das neue Gaststaatgesetz ein positives Signal für den Standort Bonn dar. Das Gesetz steckt mit seinem Katalog von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen erstmals den Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für die Ansiedlung internationaler Organisationen klar ab. Nicht erfüllt haben sich die Erwartungen hinsichtlich der Gewährung von Vorrechten und Erleichterungen für internationale Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 Nichtregierungsorganisationen. In der vom Bundestag beschlossenen Fassung wurden die im Entwurf vorgesehenen Paragraphen zu aufenthaltsrechtlichen Begünstigungen für INRO-Mitarbeiter/innen und zu Sozialversicherungs- beiträgen gestrichen. Bestehen blieb hingegen ein Paragraph über aufenthaltsrechtliche Begünstigungen für unmittelbare Angehörige von INRO- Mitarbeitern/innen. Ebenfalls erhalten blieb ein Paragraph über "Steuerliche Befreiung; Anerkennung der Gemeinnützigkeit". Er erweckt den Eindruck von einer Verbesserung, hilft aber in der Praxis nicht weiter, da er nur auf die jetzt schon gültige Abgabenordnung verweist, die die Bonner INROs für nicht zweckdienlich halten. Es ist zu befürchten, dass internationale Nichtregierungsorganisationen sich in Zukunft nicht die Mühe machen werden, sich im Sinne des neuen Gesetzes registrieren zu lassen, da es kaum Fortschritte bringt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de