← Vorlagen

190651 · Große Anfrage

Niebuhrstraße 65; Praxis für Psychotherapie und psychosomatische Störungen bzw. einer Substitutionsambulanz (DS 1912052)

Nummer
190651
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190651-1 ST Niebuhrstraße 65; Praxis für Psychotherapie und psychosomatische Störungen bzw. einer Substitutionsambulanz (DS 1912052)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.646 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
190651
Niebuhrstraße 65; Praxis für Psychotherapie und
psychosomatische Störungen bzw. einer
Substitutionsambulanz (DS 1912052)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Bauantrages zur
Nutzungsänderung "Praxis für Psychotherapie und psychosomatische
Störungen bzw. einer Substitutionsambulanz"?
2. Welche bauordnungsrechtlichen Fragen im Detail sind noch zu klären?
3. Stehen seitens des Antragsstellers noch Unterlagen aus und wenn ja,
welche und seit wann stehen diese aus?
4. Mit welcher Fristsetzung wurden die notwendigen Angaben vom
Antragsteller angefordert und nach Verstreichen welcher Frist kann die
Baugenehmigung wegen fehlender Mitwirkung versagt werden?
Begründung
Zur Sitzung am 24.07.2019 teilte der OB u.a. mit (DS 1912052ST2), dass der
Bauantrag zur Nutzungsänderung am 30.01.2019 eingegangen ist, mit Datum
vom 31.05.2019 insbesondere zur Brandschutzthematik ergänzt wurde und
nach Klärung diverser bauordnungsrechtlicher Fragen in Kürze eine
Baugenehmigung erteilt werden kann.
Zur Sitzung am 09.10.2019 führt der OB in seiner Stellungnahme (DS
1912053ST7) u.a. aus "Das Prüfverfahren zum Bauantrag ist noch nicht
abgeschlossen."
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, welche baurechtlichen Fragen im
Detail noch zu klären sind, ob durch den Antragsteller weitere Unterlagen
beizubringen sind und wenn ja welche. Aus Sicht der Fragesteller kann eine
Praxis ohne Baugenehmigung nicht endlos ohne diese betrieben werden.
Anlage/n
Keine
Fragesteller/in:
BBB-FraktionSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de