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190646-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Bonn

Nummer
190646-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 12.03.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190646 Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190646-1
Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Kenntnisnahme
Zu der Fragestellung der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1. Laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S. 6) hat sich die Zahl der
städtischen Mitarbeiter in der Kernverwaltung von 2016 bis 2018 um 282
erhöht. In welchen Fachbereichen wird das Personal eingesetzt und welche
Planstellenkosten aufgeschlüsselt nach Vergütungs-/Besoldungsgruppen sind
hiermit jährlich verbunden?
Dargestellt wird in der o.g. Übersicht die Anzahl der Mitarbeitenden in der
Kernverwaltung jeweils zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres. Hierzu
gezählt werden neben den Beamten und den tariflich Beschäftigten
Praktikanten, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte usw. Dabei nicht
berücksichtigt wird, ob es sich um Mitarbeitende in Teilzeit, Mutterschutz,
Altersteilzeit oder anderen Freistellungsphasen handelt. Ein Mitarbeiterzuwachs
von 282 Personen bedeutet demzufolge nicht, dass tatsächlich auch im
gleichen Umfang Mitarbeitende neu eingestellt wurden oder sich die Anzahl der
Vollzeitäquivalente im gleichen Maße erhöht hat.
Das zum Stichtag 31.12. abgebildete Plus ist vielmehr das Ergebnis aus einer
Vielzahl unterschiedlichster Personalveränderungen: so tragen neben den in
den letzten zwei Jahren erfolgten Neueinstellungen, Entlassungen, Abgängen
auf Grund der Beendigung von Befristungen, Eintritten in den Ruhestand usw.
besonders der stetige Ausbau der Teilzeitbeschäftigung (+129 Mitarbeitende,
S. 25 des Personalberichts 2018) und die steigenden Beurlaubungszahlen
(+222 in Elternzeit, +85 sonstige Beurlaubungen, S. 10 des Personalberichts
2018) zu einer Personalmehrung bei. Ebenso machen neuen Aufgaben, die der
Bundesstadt Bonn durch die Bundes- und Landesebene zugewiesen werden,
Neueinstellungen nötig. Die erforderlichen zusätzlichen Stellen wurden alle
politisch beschlossen.
Eine Aufzählung bzw. Darstellung der einzelnen Personalveränderungen, die in
der Summe zu dem abgebildeten Plus geführt haben, ist auf Grund der Vielzahl
der dahinter stehenden Maßnahmen und mangels einer technischen Lösung für
die Auswertung dieser nicht möglich.
2. Laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S. 7) hat sich die Zahl der
Beschäftigten im SGB von 2016 bis 2018 um 37 (+ ca. 10,5 %) erhöht. In
welchen Aufgabenbereichen innerhalb des SGB wird das Personal eingesetzt
und welche Planstellenkosten aufgeschlüsselt nach Vergütungsgruppen sind
hiermit jährlich verbunden?
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 4

Seite 2
In der o.g. Übersicht wird die Anzahl der Mitarbeitenden des städtischen
Gebäudemanagements zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres dargestellt.
Hierzu gezählt werden neben den Beamten und tariflich Beschäftigten auch
geringfügig Beschäftigte und z.T. aus anderen Ämtern der Stadt Bonn
abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es wird dabei nicht berücksichtigt, ob es sich um Mitarbeitende in Teilzeit,
Elternzeit, Altersteilzeit o.ä. handelt. Ein Mitarbeiterzuwachs von insgesamt 37
Personen bedeutet demnach auch im SGB nicht, dass im gleichen Umfang
Mitarbeitende neu eingestellt wurden bzw. ein entsprechender Anstieg an
Vollzeitäquivalenten stattgefunden habe. Der zum 31.12. angegebene Zuwachs
ist analog zu den Ausführungen unter Punkt 1 auch im städtischen
Gebäudemanagement das Ergebnis einer Vielzahl an personellen
Veränderungen, welche nachhaltig von der steigenden Zahl an
Teilzeitbeschäftigung und Freistellungsphasen beeinflusst werden.
Ein Aufgabenzuwachs durch vom Land NRW entwickelte Förderprogramme
wie „Gute Schule 2020“ führten im SGB beispielsweise zu einer Mehrung von 5
Stellen. Weiterhin zu nennen sind die in den vergangenen drei Jahren
hinzugekommenen z.T. umfangreichen und komplexen Bauvorhaben wie die
Sanierung des Theaters (+ 3 Mitarbeitende) und die Rückkehr zu G8-G9 (+ 4
Mitarbeitende). Auch der Rechtanspruch OGS sowie der gesamte Ausbau der
existierenden Schul- und KiTa-Infrastruktur führen aufgrund der erforderlichen
Umsetzungsmaßnahmen zu Neueinstellungen im Baubereich (siehe hierzu DS
1811781). Des Weiteren ergeben sich durch die wachsende Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten Stadtverwaltung ein höherer
Bedarf an Arbeitsflächen und Gebäuden. Für die Betreuung dieser häufig
angemieteten Gebäude ergeben sich u.a. Stellenmehrungen in den Bereichen
der Reinigung, Hausmeisterservice, An- und Vermietung. Hier ist exemplarisch
die Einstellung von insgesamt 4 Reinigungskontrolleuren (VZÄ) anzuführen.
Auf eine Aufzählung bzw. nähere Erläuterung der einzelnen
Personalveränderungen, die in der Summe zum angegebenen Zuwachs geführt
haben, verzichtet das SGB aufgrund der Vielzahl und Komplexität der dahinter
stehenden Maßnahmen.
Nähere Einzelheiten zu den in den Jahren 2016-2018 eingerichteten Stellen,
Personalaufwendungen usw. können den jeweiligen Wirtschaftsplänen des
städtischen Gebäudemanagements entnommen werden (DS 1713223, DS
1613547, DS 1612712).
3. In 2018 befanden sich laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S. 10)
von den insgesamt 5.876 / 6.913 (inkl. Eigenbetriebe o.ä) Mitarbeitern 1.599
und somit ca. 27% / 23 % in Elternzeit oder waren beurlaubt. Welche
Personalkosten sind der Stadt Bonn tatsächlich im Vergleich zur regelmäßigen
Beschäftigung dieser 1.599 Mitarbeiter entstanden?
Diese Frage kann nur mit erheblichem Aufwand für die Verwaltung beantwortet
werden, weil eine technische Lösung für eine Vergleichsberechnung für rund
1.600 Mitarbeitende und den Zeitraum von 12 Abrechnungsmonaten nicht zur
Verfügung steht. Aussagekräftige Zahlen können hier insofern nicht vorgelegt
werden.
Während der Elternzeit ist eine Tätigkeit bis zu 30 Wochenstunden möglich, so
dass für diesen Personenkreis in vielen Fällen weiterhin
Personalaufwendungen entstehen. Ausgehend von dem bestehenden Stellen-
bzw. Personalbedarf werden bei Beurlaubungen und TeilzeitbeschäftigungenSeite 2 von 4

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die freien Stundenanteile – sofern erforderlich - im Rahmen von internen oder
externen Stellenbesetzungsverfahren oder auch mit Mitarbeitenden, die aus
einer längeren Elternzeit zurückkehren, befristet oder unbefristet nachbesetzt.
Je nach Dauer der bestehenden Vakanz ergibt sich für die freien
Stundenanteile ein Einsparbetrag bei den Personalaufwendungen (vgl. auch
Antwort zur Frage 4).
4. In seinen Personalberichten führt der Oberbürgermeister folgendes aus:
„Insgesamt haben 380 Mitarbeitende die Bundesstadt Bonn verlassen, dies
entspricht einem Anteil von 6,5 %“ (DS 1911616ED2, S. 14). „Die freien Stellen
bleiben im Durchschnitt 6 Monate unbesetzt.“ (DS 1712888ED2, S. 15). In
welcher Höhe konnten vor diesem Hintergrund und angesichts der
Personalaufwendungen in 2018 in Höhe von 313,3 Mio. Euro durch den vom
OB angeführten durchschnittlichen Stellenleerstand in 2018 Personalkosten
eingespart werden? Und bedeutet die Aussage des OB, dass die
Personalkosten in 2018 im Vergleich zu 2017 insgesamt um 6,5 % gestiegen
sind, dass durch den Stellenleerstand die Personalkostensteigerungen
kompensiert wurden?
Die Bundesstadt Bonn steht - wie ein Großteil der Arbeitgeber – bereits seit
geraumer Zeit vor der Herausforderung, für die vakanten Stellen qualifiziertes
Personal zu gewinnen. Kritisch stellt sich die Situation mittlerweile nicht nur bei
den speziell ausgebildeten Fachkräften wie z.B. Ingenieuren oder Technikern,
sondern auch bei der Gewinnung von Personal im allgemeinen
Verwaltungsbereichen und von Führungskräften dar. Bedingt durch den
demografischen Wandel, die gestiegene Konkurrenz mit dem privaten Sektor,
die hohe Fluktuation sowie den im Durchschnitt immer kürzeren Verbleib auf
einer Stelle entstehen Vakanzen, die zum Teil trotz mehrfacher
Stellenausschreibung nicht besetzt werden können. Ausgehend von den im
Jahr 2018 durchgeführten 295 Stellenbesetzungsverfahren (S. 18 des
Personalberichts 2018) und einer durchschnittlichen Vakanz von sechs
Monaten ergibt sich daraus eine Personalkosteneinsparung von rd. 8,85 Mio.
EUR. Dadurch fällt das Ergebnis der Personalaufwendungen in 2018
entsprechend geringer aus. Aber auch in den Ergebnissen der Vorjahre sind
entsprechende Kompensationen bzw. Einsparungen durch freie Stellen zu
verzeichnen: eine nahtlose Wiederbesetzung von Stellen war einerseits durch
die politisch beschlossene Wiederbesetzungssperre und den Einstellungsstopp,
durch die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes eine Einsparung von
3 Mio. EUR generiert werden sollte, nicht möglich. Zum anderen sind bei vielen
Stellenausschreibungen und der erforderlichen Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen sowie den oben beschriebenen
Personalgewinnungsproblemen faktisch keine deutlich verkürzten Vakanzen
umsetzbar.
5. Laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S.28) weisen in 2018 von den
erkrankten Mitarbeitern 65 % (ca. 260 Mitarbeiter) 43 und mehr Krankentage
auf. In welcher Höhe wurde im Rahmen der Krankengeldregelung nach SGB V
für diesen Personenkreis und ggfls. für den Personenkreis in Kategorie 2
Entgeltersatz durch Krankenkassen geleistet?Seite 3 von 4

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Das Krankengeld nach dem SGB V beträgt i.d.R. 70 % des (Brutto-)
Regelentgeltes. Die Höhe des Krankengeldes wird im Anspruchsfall durch die
Krankenkassen ermittelt und festgesetzt. Über die Höhe des Entgeltersatzes
wird die Bundesstadt Bonn nicht in allen betroffenen Fällen informiert und kann
deshalb hierzu keine verlässliche Auskunft erteilen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de