190645 · Mitteilungsvorlage
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien
Kerndaten
- Nummer
- 190645
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (22.387 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 190645 Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien Beratungsfolge Unterausschuss für Denkmalschutz 26.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 26.11.2019 folgende Vorlagen zur Kenntnis gegeben: 1. Beschlussvorlage Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 1912388 Beschlussvorlage 1912388EB2 Ergänzungsblatt aus der BV Bonn 1912388AA3 Änderungsantrag der FDP-Fraktion 1912388EB4 Ergänzungsblatt aus dem Betriebsausschuss SGB 1912388EB5 Ergänzungsblatt aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 1912388AA6 Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Grüne und FDP- Fraktion 1912388EB7 Ergänzungsblatt aus dem Rat Anlage/n 1 zu 1. Beschlussvorlage (öffentlich) 2 zu 1. EB2 (öffentlich) 3 zu 1. AA3 (öffentlich) 4 zu 1. EB4 (öffentlich) 5 zu 1. EB5 (öffentlich) 6 zu 1. AA6 (öffentlich) 7 zu 1. EB7 (öffentlich) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. Der Oberbürgermeister BE Amt 51 Beschlussvorlage - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912388 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 16.08.2019 Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen Ja, sh. Begründung X Nein Ja, sh. Begründung X Nein Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Amt 51 16.08.2019 gez. Breuer Dez. V 12.08.2019 gez. Krause Amt 10 14.08.2019 gez. Leinhaas Amt 20 15.08.2019 gez. Schütte SGB 09.08.2019 gez. Duisberg Dez. II 16.08.2019 gez. i.V. Fuchs Genehmigung/Freigabe durch OB 19.08.2019 gez. i.V. Fuchs * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB 9 = Anhörung 10 = Stellungnahme Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 geä. (M gegen BBB), sh. 1912388EB2 9 Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 einstimmig geändert, sh. 1912388EB4 2 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 17.09.2019 Geändert, einstimmig, sh. 1912388EB5 2 Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB bei Enth. Stv. Kopinski SoLi- sh. 1912388EB5 mit geänderter Ziffer 5 aus EB2, sh. EB7 (vorbehaltlich der Beratung im Wirtschaftsausschuss (02.10.)) 1 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 02.10.2019 einstimmig sh. 1912388EB7 2 Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzuführen. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer Kindergarten bedarfsgerecht.Seite 2 von 14 2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die Kindertagesstätte zu klären. Begründung Im Planungsraum Bonn-Mitte besteht ein hoher Bedarf für die Betreuung von Kindern unter drei und über drei Jahren, der aktuell noch nicht gedeckt ist. Zum 31.12.2018 lag die Versorgungsquote im Planungsraum Bonn-Mitte für Kinder unter drei Jahren bei insgesamt 30,5%. Ein großer Teil der Betreuungsplätze wurde bei Tagespflegepersonen in Anspruch genommen. Lediglich für 13,3 % der Zielgruppe standen U3- Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Planungsraum zur Verfügung. Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren lag die Versorgungsquote bei nur 64,8 %. Über den sozialräumlich bestehenden Bedarf hinaus besteht erfahrungsgemäß bei zahlreichen Berufstätigen ein hoher arbeitsplatznaher Betreuungsbedarf für ihre Kinder. Insofern ist die Schaffung einer im Zentrum gelegenen Kindertagesstätte auch eine bedarfsgerechte Maßnahme im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In den vergangenen Jahren ist insgesamt die Tendenz zu beobachten, dass die innerstädtischen Gebiete als Wohnstandorte an Attraktivität gewinnen. Diese Entwicklung erschwert die Suche nach geeigneten innerstädtischen Grundstücken zur Schaffung von Kindertageseinrichtungen erheblich. Insofern ist die Umnutzung der ehemaligen Volkshochschule als Kindertagesstätte sinnvoll und erforderlich. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie des SGB für den Umbau der ehemaligen VHS liegt mittlerweile vor. Die Planung wurde überarbeitet und sieht nunmehr eine Kita auf zwei Geschossen vor. DasSeite 3 von 14 Landesjugendamt hat dem Raumkonzept nach abgeschlossener Baumaßnahme sowie personeller und konzeptioneller Prüfung, eine Betriebserlaubnis für vier Gruppeneinheiten in Aussicht gestellt. Alle vier Gruppeneinheiten verfügen über ein vollständiges Dreiraumprogramm und sind daher auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geeignet. In der geplanten 4-gruppigen Kindertagesstätte sollen voraussichtlich folgende Gruppenformen eingerichtet werden: 2 x Gruppenform I b/c (jeweils 20 Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung), 1 x Gruppenform II b/c (10 Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahre) und 1 x Gruppenform III b/c (22 Plätze für Kinder ab 3 Jahren). Insgesamt entstehen maximal 72 Betreuungsplätze, davon 22 für Kinder unter 3 Jahren. Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen. Aufgrund des hohen Betreuungsbedarfes ist über die Einrichtung der Kindertagesstätte hinaus die Schaffung zusätzlicher Tagespflegeplätze bedarfsgerecht. Vorbehaltlich der Machbarkeit ist es daher sinnvoll, die leerstehende Hausmeisterwohnung als Ort für Tagespflege zu nutzen und das Betreuungsangebot dadurch zu erweitern. Die Stadtverwaltung benötigt außerdem dringend Bürogebäude in innerstädtischer Lage. Um den Bedarf an Büroflächen zu decken, sind neben den im städtischen Besitz befindlichen Bürogebäuden zusätzliche Immobilien angemietet. Durch die zukünftige Büronutzung eines Teils des Gebäudes der ehemaligen VHS können somit langfristig Einspareffekte erzielt werden. In der Machbarkeitsstudie wurde eine mögliche Nutzung von Büroräumen im 2. Obergeschoss bestätigt. Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den für das SGB zuständigen Gremien, Betriebsausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die erforderlichen Planungsmittel werden aus dem Wirtschaftsplan SGB bereitgestellt. Aufgrund des zwingend zu erfüllenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz liegen die Voraussetzungen des § 82 GO NRW vor. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Elternbeiträge, Landeszuschüsse nach KiBiz (Da sich das neue KiBiz noch in der Gesetzgebungsphase befindet, können noch keine konkreten Prozentangaben gemacht werden) sowie städtische Zuschüsse finanziert. Für den Umbau werden Investitionskostenzuschüsse gemäß der Investitionsförderprogramme beantragt.Seite 4 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm Der Oberbürgermeister BE BezVst Bonn Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912388EB2 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 09.09.2019 Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 Gremium Sitzung Ergebnis * Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 mi Mehrheit gegen BBB Ergebnis der Anhörung 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und Be- auftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine vier- gruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzufüh- ren. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer Kindergarten bedarfsgerecht. 2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird un- ter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW.Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubrin- gen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekun- dungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die Kinder- tagesstätte zu klären. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die derzeitigen Zwischenmieter der Alten VHS, Rhizom Bonn, bis zum Umbau der Immobilie als Kinder- tagesstätte geeignete Räumlichkeiten für eine Folgenutzung als Zwi- schenmieter zu suchen. - - - Ziffer 1 bis 4 entsprechen der Beschlussvorlage der Verwaltung, Ziffer 5 wird auf Anregung von Stv. Achtermeyer –GRÜNE- aus einem Dringlich- keitsantrag (DS-Nr. 1912508) übernommen, der im Kulturausschuss ein- stimmig beschlossen wurde.Seite 5 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm BE Änderungsantrag - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand 1912388AA3 Externes Dokument Antragsteller/in AM Bernd Bollmus und FDP-Fraktion Eingangsdatum gez. Bernd Bollmus 12.09.2019 f.d.R. Achim Haffner Ratsbüro 12.09.2019 Datum Unterschrift Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 sh. EB Inhalt des Änderungsantrages In Satz 1 des Beschlussvorschlages wird „Ausschreibung und Beauftragung“ gestrichen und durch „und Kostenrechnung“ ersetzt. Begründung Erfolgt mündlich.Seite 6 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm Der Oberbürgermeister BE SGB Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912388EB4 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 13.09.2019 Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 Gremium Sitzung Ergebnis * Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 einstimmig Empfehlung an Rat 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenberechnung, Ausschreibung und Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS- Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzuführen. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer Kindergarten bedarfsgerecht. 2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die Kindertagesstätte zu klären. - - -Seite 7 von 14 Die Änderung der Formulierung in Punkt 1 des Beschlussvorschlages (Streichung der Worte „Ausschreibung und Beauftragung“ sowie Ersatz durch „Kostenberechnung“) geht zurück auf einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion, DS-Nr.: 1912388AA3, dem sich der Betriebsausschuss SGB in seiner Sitzung am 12.09.2019 einstimmig anschließt. Die Punkte 2. – 4. der vorstehenden Empfehlung entsprechen dem Bechlussvorschlag der Verwaltung. - - - An der vorangehenden Diskussion beteiligen sich AM Bollmus – FDP -, Stv. Gold – CDU -, AM Dr. Weidmann – BBB -, Herr Stein – Amt 51 - und Frau Duisberg – SGB -.Seite 8 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 51 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912388EB5 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 18.09.2019 Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 17.09.2019 Einstimmig Empfehlung an Rat 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenberechnung, Ausschreibung und Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS- Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzuführen. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer Kindergarten bedarfsgerecht. 2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die Kindertagesstätte zu klären. Der Betrieb der Kindertageseinrichtung erfolgt in städtischer Trägerschaft und unter der Voraussetzung einer Nutzung der Büroetage im selben Haus durch Einrichtungen der Stadtverwaltung.Seite 9 von 14 - - - Die Änderung der Formulierung in Punkt 1 des Beschlussvorschlages (Streichung der Worte „Ausschreibung und Beauftragung“ sowie Ersatz durch „Kostenberechnung“) geht zurück auf einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion, DS-Nr.: 1912388AA3 und DS-Nr.: 1912388EB4, aus der Sitzung des Betriebsausschuss SGB am 12.09.2019, dem sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in seiner Sitzung am 17.09.2019 einstimmig anschließt (s. DS-Nr.: 1912388EB4). Die Punkte 2. und 3. der vorstehenden Empfehlung entsprechen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Streichung und Ergänzung des Punktes 4. gehen zurück auf einen mündlichen Änderungsantrag von Stv. Ewald (SPD) in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2019. - - - An der vorangehenden Diskussion beteiligen sich Stv. Ewald (SPD), AM Hamacher (Ev. Kirche), Stv. Gold (CDU) und AL Stein (Amt 51).Seite 10 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm BE Änderungsantrag - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand 1912388AA6 Externes Dokument Antragsteller/in CDU-Fraktion Grüne FDP Fraktion Eingangsdatum gez. Markus Schuck Werner Hümmrich Hardy Lohmeyer & Tim Achtermeyer 26.09.2019 f.d.R. Horst Gehrmann Ruth Wacker Achim Haffner Ratsbüro 26.09.2019 Datum Unterschrift Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB, sh. EB… Inhalt des Änderungsantrages Drucksache 1912388EB2, Ziffer 5, wird wie folgt geändert: Die Verwaltung wird beauftragt, für die derzeitigen Zwischenmieter der Alten VHS, Rhizom Bonn, bis zum Umbau der Immobilie als Kindertagesstätte geeignete, innenstadtnahe Räumlichkeiten für eine Folgenutzung als Zwischenmieter zu suchen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auch eine andere Nutzung als eine Büronutzung im 2. Obergeschoss möglich und finanziell darstellbar ist. Begründung Erfolgt mündlich.Seite 11 von 14 Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm Der Oberbürgermeister BE OB-1 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912388EB7 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 30.09.2019 Betreff Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34 Gremium Sitzung Ergebnis * Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB bei Enth. Stv. Kopinski –SoLi- vorbehaltlich der Empfehlung des Wirtschaftsausschuss es Beschluss 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenberechnung, für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzuführen. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer Kindergarten bedarfsgerecht. 2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt.Seite 12 von 14 4. Der Betrieb der Kindertageseinrichtung erfolgt in städtischer Trägerschaft und unter der Voraussetzung einer Nutzung der Büroetage im selben Haus durch Einrichtungen der Stadtverwaltung. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die derzeitigen Zwischenmieter der Alten VHS, Rhizom Bonn, bis zum Umbau der Immobilie als Kindertagesstätte geeignete, innenstadtnahe Räumlichkeiten für eine Folgenutzung als Zwischenmieter zu suchen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auch eine andere Nutzung als eine Büronutzung im 2. Obergeschoss möglich und finanziell darstellbar ist. - - - Der vorstehende Beschluss entspricht in den Ziffern 1. bis 4. der ursprünglichen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus dessen Sitzung vom 17.09.2019 (vgl.: DS-Nr.: 1912388EB5); die fettgedruckte Ziffer 5. erfolgt aufgrund des Änderungsantrages der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP (vgl. DS-Nr.: 1912388AA6); hiermit ist der Rat mehrheitlich einverstanden. - - - An einer Aussprache beteiligen sich Stv. Achtermeyer –Bündnis 90/Grüne-, der den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP (DS-Nr.: 1912388AA6) erläutert, Stv. Schmitt –BBB-, der eine Nachfrage an die Verwaltung richtet, die umgehend durch Frau Duisberg –SGB- und ergänzend durch AL Stein –Amt 51- beantwortet wird, Stv. Kopinski –SoLi-, der Vertagung beantragt und eine Nachfrage an die Verwaltung richtet, Stv. Dr. Redeker –SPD-, Frau Bg Krause –Dez. V-, die für die Verwaltung auf die Nachfrage von Stv. Kopinski, eingeht, Stv. Lohmeyer –Bündnis 90/Grüne- sowie Stv. Hümmrich –FDP-. Zunächst lässt Oberbürgermeister Sridharan über den Vertagungsantrag abstimmen, der mit Mehrheit gegen BBB und SoLi abgelehnt wird. Danach wird der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP (DS-Nr.: 1912388AA6) mit Mehrheit gegen BBB angenommen. Alsdann fasst der Rat den vorstehenden, modifizierten Beschluss. - - - Die ursprüngliche Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (vgl.: DS-Nr.: 1912388EB5) hatte vorstehenden Fettdruck nicht zum Inhalt. - - - Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung (DS-Nr.: 1912388) hatte folgenden Wortlaut:Seite 13 von 14 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzuführen. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer Kindergarten bedarfsgerecht. 2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: • der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt • der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung • der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel • der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die Kindertagesstätte zu klären. - - - Nachrichtliche Hinweis: Der Rat hat den vorstehenden Beschluss vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung (02.10.2019) gefasst.Seite 14 von 14
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de