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190645 · Mitteilungsvorlage

Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien

Nummer
190645
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz 26.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190645
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen
Ratsgremien
Beratungsfolge
Unterausschuss für Denkmalschutz 26.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 26.11.2019
folgende Vorlagen zur Kenntnis gegeben:
1. Beschlussvorlage
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung
im leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
1912388 Beschlussvorlage
1912388EB2 Ergänzungsblatt aus der BV Bonn
1912388AA3 Änderungsantrag der FDP-Fraktion
1912388EB4 Ergänzungsblatt aus dem Betriebsausschuss SGB
1912388EB5 Ergänzungsblatt aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie
1912388AA6 Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Grüne und FDP-
Fraktion
1912388EB7 Ergänzungsblatt aus dem Rat
Anlage/n
1 zu 1. Beschlussvorlage (öffentlich)
2 zu 1. EB2 (öffentlich)
3 zu 1. AA3 (öffentlich)
4 zu 1. EB4 (öffentlich)
5 zu 1. EB5 (öffentlich)
6 zu 1. AA6 (öffentlich)
7 zu 1. EB7 (öffentlich)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1.
Der Oberbürgermeister BE
Amt 51 Beschlussvorlage
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912388
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
16.08.2019
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen
Ja, sh. Begründung X Nein Ja, sh. Begründung X Nein
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Amt 51 16.08.2019 gez. Breuer
Dez. V 12.08.2019 gez. Krause
Amt 10 14.08.2019 gez. Leinhaas
Amt 20 15.08.2019 gez. Schütte
SGB 09.08.2019 gez. Duisberg
Dez. II 16.08.2019 gez. i.V. Fuchs
Genehmigung/Freigabe durch OB 19.08.2019 gez. i.V. Fuchs
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
9 = Anhörung 10 = Stellungnahme
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 geä. (M gegen BBB), sh.
1912388EB2
9
Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 einstimmig geändert, sh.
1912388EB4
2
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 17.09.2019 Geändert, einstimmig, sh.
1912388EB5
2
Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB bei
Enth. Stv. Kopinski SoLi-
sh. 1912388EB5 mit
geänderter Ziffer 5 aus
EB2, sh. EB7
(vorbehaltlich der Beratung
im Wirtschaftsausschuss
(02.10.))
1
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 02.10.2019 einstimmig sh.
1912388EB7
2
Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung)
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und
Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine
viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung
durchzuführen.
Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer
Kindergarten bedarfsgerecht.Seite 2 von 14

2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird
unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
 der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
 der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
 der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
 der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW
Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des
SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet
und sind in der Finanzplanung enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das
sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen,
sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für
die Kindertagesstätte zu klären.
Begründung
Im Planungsraum Bonn-Mitte besteht ein hoher Bedarf für die Betreuung
von Kindern unter drei und über drei Jahren, der aktuell noch nicht
gedeckt ist. Zum 31.12.2018 lag die Versorgungsquote im Planungsraum
Bonn-Mitte für Kinder unter drei Jahren bei insgesamt 30,5%. Ein
großer Teil der Betreuungsplätze wurde bei Tagespflegepersonen in
Anspruch genommen. Lediglich für 13,3 % der Zielgruppe standen U3-
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Planungsraum zur
Verfügung. Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren lag die
Versorgungsquote bei nur 64,8 %.
Über den sozialräumlich bestehenden Bedarf hinaus besteht
erfahrungsgemäß bei zahlreichen Berufstätigen ein hoher
arbeitsplatznaher Betreuungsbedarf für ihre Kinder. Insofern ist die
Schaffung einer im Zentrum gelegenen Kindertagesstätte auch eine
bedarfsgerechte Maßnahme im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf.
In den vergangenen Jahren ist insgesamt die Tendenz zu beobachten,
dass die innerstädtischen Gebiete als Wohnstandorte an Attraktivität
gewinnen. Diese Entwicklung erschwert die Suche nach geeigneten
innerstädtischen Grundstücken zur Schaffung von
Kindertageseinrichtungen erheblich. Insofern ist die Umnutzung der
ehemaligen Volkshochschule als Kindertagesstätte sinnvoll und
erforderlich.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie des SGB für den Umbau der
ehemaligen VHS liegt mittlerweile vor. Die Planung wurde überarbeitet
und sieht nunmehr eine Kita auf zwei Geschossen vor. DasSeite 3 von 14

Landesjugendamt hat dem Raumkonzept nach abgeschlossener Baumaßnahme
sowie personeller und konzeptioneller Prüfung, eine Betriebserlaubnis
für vier Gruppeneinheiten in Aussicht gestellt. Alle vier
Gruppeneinheiten verfügen über ein vollständiges Dreiraumprogramm und
sind daher auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren
geeignet.
In der geplanten 4-gruppigen Kindertagesstätte sollen voraussichtlich
folgende Gruppenformen eingerichtet werden: 2 x Gruppenform I b/c
(jeweils 20 Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung), 1 x Gruppenform
II b/c (10 Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahre) und 1 x Gruppenform III
b/c (22 Plätze für Kinder ab 3 Jahren). Insgesamt entstehen maximal 72
Betreuungsplätze, davon 22 für Kinder unter 3 Jahren. Die dargestellte
Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener
Anpassungen.
Aufgrund des hohen Betreuungsbedarfes ist über die Einrichtung der
Kindertagesstätte hinaus die Schaffung zusätzlicher Tagespflegeplätze
bedarfsgerecht. Vorbehaltlich der Machbarkeit ist es daher sinnvoll,
die leerstehende Hausmeisterwohnung als Ort für Tagespflege zu nutzen
und das Betreuungsangebot dadurch zu erweitern.
Die Stadtverwaltung benötigt außerdem dringend Bürogebäude in
innerstädtischer Lage. Um den Bedarf an Büroflächen zu decken, sind
neben den im städtischen Besitz befindlichen Bürogebäuden zusätzliche
Immobilien angemietet. Durch die zukünftige Büronutzung eines Teils
des Gebäudes der ehemaligen VHS können somit langfristig
Einspareffekte erzielt werden. In der Machbarkeitsstudie wurde eine
mögliche Nutzung von Büroräumen im 2. Obergeschoss bestätigt.
Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den
Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4
Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den für
das SGB zuständigen Gremien, Betriebsausschuss und Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Die erforderlichen Planungsmittel werden aus dem Wirtschaftsplan SGB
bereitgestellt. Aufgrund des zwingend zu erfüllenden Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz liegen die Voraussetzungen des § 82 GO NRW
vor.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch
Elternbeiträge, Landeszuschüsse nach KiBiz (Da sich das neue KiBiz
noch in der Gesetzgebungsphase befindet, können noch keine konkreten
Prozentangaben gemacht werden) sowie städtische Zuschüsse finanziert.
Für den Umbau werden Investitionskostenzuschüsse gemäß der
Investitionsförderprogramme beantragt.Seite 4 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
BezVst Bonn Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912388EB2
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
09.09.2019
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
Gremium Sitzung Ergebnis *
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 mi Mehrheit gegen
BBB
Ergebnis der Anhörung
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und Be-
auftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine vier-
gruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzufüh-
ren. Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer
Kindergarten bedarfsgerecht.
2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird un-
ter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
 der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt
 der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
 der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
 der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW.Die erforderlichen
Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des SGB eingestellt.
Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet und sind in
der Finanzplanung enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das
sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubrin-
gen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekun-
dungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für die Kinder-
tagesstätte zu klären.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die derzeitigen Zwischenmieter
der Alten VHS, Rhizom Bonn, bis zum Umbau der Immobilie als Kinder-
tagesstätte geeignete Räumlichkeiten für eine Folgenutzung als Zwi-
schenmieter zu suchen.
- - -
Ziffer 1 bis 4 entsprechen der Beschlussvorlage der Verwaltung, Ziffer
5 wird auf Anregung von Stv. Achtermeyer –GRÜNE- aus einem Dringlich-
keitsantrag (DS-Nr. 1912508) übernommen, der im Kulturausschuss ein-
stimmig beschlossen wurde.Seite 5 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm
BE
Änderungsantrag
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand
1912388AA3
Externes Dokument
Antragsteller/in AM Bernd Bollmus und
FDP-Fraktion
Eingangsdatum
gez. Bernd Bollmus 12.09.2019
f.d.R. Achim Haffner Ratsbüro
12.09.2019
Datum Unterschrift
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 sh. EB
Inhalt des Änderungsantrages
In Satz 1 des Beschlussvorschlages wird „Ausschreibung und
Beauftragung“ gestrichen und durch „und Kostenrechnung“ ersetzt.
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 6 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
SGB Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912388EB4
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
13.09.2019
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
Gremium Sitzung Ergebnis *
Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 einstimmig
Empfehlung an Rat
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenberechnung,
Ausschreibung und Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-
Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine
Büronutzung durchzuführen.
Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer
Kindergarten bedarfsgerecht.
2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird
unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
 der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
 der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
 der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
 der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW
Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des
SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet
und sind in der Finanzplanung enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das
sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen,
sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für
die Kindertagesstätte zu klären.
- - -Seite 7 von 14

Die Änderung der Formulierung in Punkt 1 des Beschlussvorschlages
(Streichung der Worte „Ausschreibung und Beauftragung“ sowie Ersatz
durch „Kostenberechnung“) geht zurück auf einen Änderungsantrag der
FDP-Fraktion, DS-Nr.: 1912388AA3, dem sich der Betriebsausschuss SGB
in seiner Sitzung am 12.09.2019 einstimmig anschließt.
Die Punkte 2. – 4. der vorstehenden Empfehlung entsprechen dem
Bechlussvorschlag der Verwaltung.
- - -
An der vorangehenden Diskussion beteiligen sich AM Bollmus – FDP -,
Stv. Gold – CDU -, AM Dr. Weidmann – BBB -, Herr Stein – Amt 51 - und
Frau Duisberg – SGB -.Seite 8 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 51 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912388EB5
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
18.09.2019
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 17.09.2019 Einstimmig
Empfehlung an Rat
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenberechnung,
Ausschreibung und Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-
Gebäudes für eine viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine
Büronutzung durchzuführen.
Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer
Kindergarten bedarfsgerecht.
2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird
unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
 der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
 der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
 der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
 der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW
Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021 des
SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021 angemeldet
und sind in der Finanzplanung enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das
sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe unterzubringen,
sofern die Prüfung der Bausubstanz eine Realisierung zulässt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft für
die Kindertagesstätte zu klären. Der Betrieb der
Kindertageseinrichtung erfolgt in städtischer Trägerschaft und unter
der Voraussetzung einer Nutzung der Büroetage im selben Haus durch
Einrichtungen der Stadtverwaltung.Seite 9 von 14

- - -
Die Änderung der Formulierung in Punkt 1 des Beschlussvorschlages
(Streichung der Worte „Ausschreibung und Beauftragung“ sowie Ersatz
durch „Kostenberechnung“) geht zurück auf einen Änderungsantrag der
FDP-Fraktion, DS-Nr.: 1912388AA3 und DS-Nr.: 1912388EB4, aus der
Sitzung des Betriebsausschuss SGB am 12.09.2019, dem sich der
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in seiner Sitzung am
17.09.2019 einstimmig anschließt (s. DS-Nr.: 1912388EB4).
Die Punkte 2. und 3. der vorstehenden Empfehlung entsprechen dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Die Streichung und Ergänzung des Punktes 4. gehen zurück auf einen
mündlichen Änderungsantrag von Stv. Ewald (SPD) in der Sitzung des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2019.
- - -
An der vorangehenden Diskussion beteiligen sich Stv. Ewald (SPD), AM
Hamacher (Ev. Kirche), Stv. Gold (CDU) und AL Stein (Amt 51).Seite 10 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm
BE
Änderungsantrag
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand
1912388AA6
Externes Dokument
Antragsteller/in CDU-Fraktion
Grüne
FDP Fraktion
Eingangsdatum
gez. Markus Schuck
Werner Hümmrich
Hardy Lohmeyer & Tim
Achtermeyer
26.09.2019
f.d.R. Horst Gehrmann
Ruth Wacker
Achim Haffner
Ratsbüro
26.09.2019
Datum Unterschrift
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB, sh.
EB…
Inhalt des Änderungsantrages
Drucksache 1912388EB2, Ziffer 5, wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die derzeitigen Zwischenmieter
der Alten VHS, Rhizom Bonn, bis zum Umbau der Immobilie als
Kindertagesstätte geeignete, innenstadtnahe Räumlichkeiten für eine
Folgenutzung als Zwischenmieter zu suchen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auch eine andere Nutzung als
eine Büronutzung im 2. Obergeschoss möglich und finanziell darstellbar
ist.
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 11 von 14

Bundesstadt Bonn TOP Zu 1. hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
OB-1 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912388EB7
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
30.09.2019
Betreff
Planung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im
leerstehenden Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34
Gremium Sitzung Ergebnis *
Rat 26.09.2019 Mehrheit gegen BBB
bei Enth. Stv.
Kopinski –SoLi-
vorbehaltlich der
Empfehlung des
Wirtschaftsausschuss
es
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenberechnung,
für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine viergruppige
Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung durchzuführen.
Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer
Kindergarten bedarfsgerecht.
2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird
unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
 der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt
 der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
 der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
 der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden
Kindpauschalen durch das Land NRW
Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021
des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021
angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das
sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe
unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine
Realisierung zulässt.Seite 12 von 14

4. Der Betrieb der Kindertageseinrichtung erfolgt in städtischer
Trägerschaft und unter der Voraussetzung einer Nutzung der
Büroetage im selben Haus durch Einrichtungen der Stadtverwaltung.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die derzeitigen Zwischenmieter
der Alten VHS, Rhizom Bonn, bis zum Umbau der Immobilie als
Kindertagesstätte geeignete, innenstadtnahe Räumlichkeiten für
eine Folgenutzung als Zwischenmieter zu suchen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auch eine andere Nutzung
als eine Büronutzung im 2. Obergeschoss möglich und finanziell
darstellbar ist.
- - -
Der vorstehende Beschluss entspricht in den Ziffern 1. bis 4. der
ursprünglichen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie aus dessen Sitzung vom 17.09.2019 (vgl.: DS-Nr.: 1912388EB5);
die fettgedruckte Ziffer 5. erfolgt aufgrund des Änderungsantrages der
Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP (vgl. DS-Nr.:
1912388AA6); hiermit ist der Rat mehrheitlich einverstanden.
- - -
An einer Aussprache beteiligen sich Stv. Achtermeyer –Bündnis
90/Grüne-, der den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis
90/Grüne und FDP (DS-Nr.: 1912388AA6) erläutert, Stv. Schmitt –BBB-,
der eine Nachfrage an die Verwaltung richtet, die umgehend durch Frau
Duisberg –SGB- und ergänzend durch AL Stein –Amt 51- beantwortet wird,
Stv. Kopinski –SoLi-, der Vertagung beantragt und eine Nachfrage an
die Verwaltung richtet, Stv. Dr. Redeker –SPD-, Frau Bg Krause –Dez.
V-, die für die Verwaltung auf die Nachfrage von Stv. Kopinski,
eingeht, Stv. Lohmeyer –Bündnis 90/Grüne- sowie Stv. Hümmrich –FDP-.
Zunächst lässt Oberbürgermeister Sridharan über den Vertagungsantrag
abstimmen, der mit Mehrheit gegen BBB und SoLi abgelehnt wird.
Danach wird der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis
90/Grüne und FDP (DS-Nr.: 1912388AA6) mit Mehrheit gegen BBB
angenommen.
Alsdann fasst der Rat den vorstehenden, modifizierten Beschluss.
- - -
Die ursprüngliche Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie (vgl.: DS-Nr.: 1912388EB5) hatte vorstehenden Fettdruck nicht
zum Inhalt.
- - -
Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung (DS-Nr.: 1912388) hatte
folgenden Wortlaut:Seite 13 von 14

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und
Beauftragung für den Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes für eine
viergruppige Kindertageseinrichtung und für eine Büronutzung
durchzuführen.
Für den Standort im Planungsraum Bonn-Mitte ist ein weiterer
Kindergarten bedarfsgerecht.
2. Der Einrichtung und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung wird
unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
• der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
• der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
• der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
• der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres
anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW
Die erforderlichen Mittel werden in den Wirtschaftsplan 2020/2021
des SGB eingestellt. Die Betriebskosten werden im Haushalt 2021
angemeldet und sind in der Finanzplanung enthalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Hausmeister-Häuschen, das
sich auf dem Schulhof befindet, eine Tagespflegegruppe
unterzubringen, sofern die Prüfung der Bausubstanz eine
Realisierung zulässt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens vor Inbetriebnahme die Trägerschaft
für die Kindertagesstätte zu klären.
- - -
Nachrichtliche Hinweis:
Der Rat hat den vorstehenden Beschluss vorbehaltlich der Empfehlung
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung (02.10.2019)
gefasst.Seite 14 von 14

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Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de