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190641-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr in den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße

Nummer
190641-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190641 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr in den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190641-1 ST
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für
den Fahrradverkehr in den Kreuzungsbereichen
Kaiserstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
23.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
An den Kreuzungsbereichen der Kaiserstraße ist aufgrund der
unübersichtlichen Straßensituation und der dortigen Sichtverhältnisse ein
Anhalten zwingend erforderlich, um den vorfahrtsberechtigten Verkehr zu
erkennen und einschätzen zu können. Vor diesem Hintergrund ist unmittelbar
vor jeder Kreuzung das Verkehrszeichen 206 ("Halt. Vorfahrt gewähren")
angeordnet worden. Das einige Meter vor der Kreuzung Weberstraße
aufgestellte Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren") kündigt lediglich den
gefährlichen Kreuzungsbereich an und beeinträchtigt nicht die
Rechtswirksamkeit des Verkehrszeichens 206.
Ein wie im Bürgerantrag gewünschter Austausch der Beschilderung würde
dazu führen, dass es vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte, da
Radfahrer oder Busse nicht mehr zwingend anhalten müssten. Vor diesem
Hintergrund kann der Wunsch nach einheitlicher Kennzeichnung der
Kreuzungsbereiche mit dem Verkehrszeichen 205 nicht entsprochen werden.
zu 2.
Angesprochen ist die Signalisierung des bahnparallelen Straßenzuges vom
Straßburger Weg bis zur Martin-Luther-Allee. Da die Kreuzungen der
bahnparallelen Straße unmittelbar an den Bahnquerungen liegen, sind hier die
Richtlinien über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von
Bahnübergängen und der Verkehrsregelung an benachbarten Straßen-
kreuzungen und -einmündungen (BÜSTRA) einzuhalten.
Diese Richtlinien schreiben eine Signalisierung der Straßenkreuzungen vor.
Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass Rückstauungen im Bereich des
Bahnübergangs vermieden werden.
Vor der Schrankenschließung wird daher die Kreuzungssignalisierung für alle
Richtungen auf Rot geschaltet. Erst nach vollständiger Schließung der
Schranken erhält die bahnparallele Straße Grün. Auch während der
Schrankenschließung muss die maximale Wartezeit für die Fußgängerquerung
über die bahnparallele Straße berücksichtigt werden, so dass die bahnparallele
Straße auch bei geschlossener Schranke zeitweise Rot erhält.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass unmittelbar mit der Schrankenöffnung der
bahnquerende Verkehr anfährt. Dementsprechend muss gewährleistet sein,
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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dass der bahnparallele Verkehr, einschließlich Fußgänger und Fahrradfahrer,
rechtzeitig angehalten wird.
Um diese sichere Signalisierungsabfolge zu erhalten, ist die Kreuzungs-
signalisierung an die vorrangige Schrankensteuerung gekoppelt.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gebracht.
Anlage/n
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