190640 · Beschlussvorlage
Einrichtung einer Stelle im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (Amt 56) auf Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung in der Abteilung 56-3 „Untere Naturschutzbehörde“
Kerndaten
- Nummer
- 190640
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Einrichtung einer Stelle im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (Amt 56) auf Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung in der Abteilung 56-3 „Untere Naturschutzbehörde“ Antrag zur Vorlage 190640
- Einrichtung einer Stelle im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (Amt 56) auf Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung in der Abteilung 56-3 „Untere Naturschutzbehörde“ Antrag zur Vorlage 190640
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Beschlussvorlage öffentlich 190640 Einrichtung einer Stelle im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (Amt 56) auf Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung in der Abteilung 56-3 „Untere Naturschutzbehörde“ Beratungsfolge Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Anhörung Hauptausschuss 05.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Einrichtung einer Stelle für eine Ingenieurin/ einen Ingenieur der Fachrichtung Landespflege oder Landschaftsplanung bzw. eines vergleichbaren Studiengangs (E 10 TVöD) in der Abteilung 56-3 „Untere Naturschutzbehörde“ des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda wird zugestimmt. 2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 geschaffen. 3. Für das Jahr 2020 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt. Die Personalkosten werden soweit möglich aus denen im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. Begründung Ausgangslage In der Abteilung 56-3 „Untere Naturschutzbehörde“ wurde eine Organisationsuntersuchung mit dem Schwerpunkt einer Personalbedarfs- berechnung durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen nehmen die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde wahr, vgl. § 3 Abs. 1 S. 1. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 S. 3. Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW). In der Abteilung 56-3 werden neben den Pflichtaufgaben zum Natur- und Landschaftsschutz auch die der Unteren Wasserbehörde für die Oberflächengewässer (§ 93 Landeswassergesetz NRW) wahrgenommen. Außerdem werden die Vorgaben der Satzung zum Schutz des Baumbestandes Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Seite 2 in der Bundesstadt Bonn umgesetzt sowie das Thema Biodiversität entwickelt und fortgeschrieben (vgl. DS 1712689). Aufgabenveränderung In den letzten Jahren hat sich abgezeichnet, dass sich das öffentliche Bewusstsein hinsichtlich der Themen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz deutlich verändert hat. In dem Maß, in dem der Naturschutz aufgrund der deutlich feststellbaren klimatischen Veränderungen weltweit in den Fokus gerückt ist, ist seine Bedeutung auch auf lokaler Ebene gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass immer mehr Maßnahmen zum Schutz der Natur ergriffen werden und sich die Anforderungen an die Untere Naturschutzbehörde sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich erhöht haben. Auf der einen Seite wurden gesetzliche Regelungen verschärft und der Bedarf an Kontrollen ausgeweitet. Auf der anderen Seite haben sich z.B. Aufwände in Form einer Beteiligung bei Förderprojekten oder der Baulandaktivierung erhöht. Darüber hinaus gibt es auch Aufgaben, die nicht dauerhaft anfallen, sondern einmalig bzw. die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgearbeitet werden müssen und daher nur einen befristeten Personalbedarf erfordern. Dazu zählen beispielsweise das Abarbeiten von Rückständen (z.B. die Überprüfung wasserrechtlicher Erlaubnisse oder die Kontrolle von Ersatzpflanzungen) oder die Aufnahme einer bestimmten Datenbasis, die für die weitere (laufende) Bearbeitung erforderlich ist (z.B. das Einpflegen von Ersatzpflanzungen in das Geoinformationssystem, damit die Prüfung zukünftiger Fällanträge vereinfacht wird). In der Personalbedarfsberechnung wurde daher eine Unterscheidung vorgenommen, ob ein Personalbedarf unbefristet oder befristet (für drei Jahre) besteht. Ergebnis der Personalbedarfsberechnung Die einzelnen Aufgaben sind – entsprechend der erforderlichen Qualifikation – auf Verwaltungspersonal und fachspezifisch ausgebildete Mitarbeitende übertragen. Aufgrund dieser Unterscheidung wurde auch der Personalbedarf für die beiden Qualifikationen separat berechnet: Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren (in VZÄ) Unbefristet Befristet (für 3 Jahre) Personalbedarf 5,70 0,99 Personalbestand 4,32* - Unterdeckung 1,38 0,99 *ohne Abteilungsleitung, da sie für Führungsaufgaben von der Sachbearbeitung freigestellt ist Für die Aufgaben der Ingenieurinnen und Ingenieure hat sich eine Unterdeckung ergeben, die sich unbefristet auf 1,38 VZÄ und zusätzlich befristet für drei Jahre auf 0,99 VZÄ beläuft. Um eine sachgerechte Einarbeitung zu ermöglichen und gleichzeitig die laufende Sachbearbeitung aufrechterhalten zu können, soll im Bereich der Ingenieurinnen und Ingenieure daher zunächst nur der unbefristete Bedarf im Höhe von 1,38 VZÄ besetzt werden. Dafür ist die Einrichtung einer Stelle (E 10 TVöD) erforderlich. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werdenSeite 2 von 4 Seite 3 nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 geschaffen. Aus personalwirtschaftlichen Gründen wurde die Stelle - vorbehaltlich des politischen Beschlusses - bereits ausgeschrieben. Die Deckung des darüber hinausgehenden Bedarfs in Höhe von 0,38 VZÄ kann über freie Stundenanteile zeitnah erfolgen. Die Besetzung des befristeten Personalbedarfs im Bereich Ingenieurinnen und Ingenieure in Höhe von 0,99 VZÄ erfolgt in Absprache mit Amt 56 zu einem späteren Zeitpunkt, da der Fachbereich mit der Einarbeitung des unbefristeten Personals bereits sehr gefordert ist. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden ggfs. nachlaufend geschaffen. Bedarf an Verwaltungspersonal (in VZÄ) Unbefristet Befristet (für 3 Jahre) Personalbedarf 5,01 0,25 Personalbestand 4,27 - Unterdeckung 0,74 0,25 Auch für die Aufgaben des Verwaltungspersonals hat sich eine Unterdeckung ergeben. Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs an Verwaltungspersonal in Höhe von 0,74 VZÄ (unbefristet) und 0,25 VZÄ (befristet) kann aus vorhandenen Stellen zeitnah erfolgen. Die außerhalb der Personalbedarfsberechnung erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen (z.B. Digitalisierungspotentiale) werden im Nachgang sukzessive umgesetzt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.13.07 Natur- und Landschaft Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 74.700,00 EUR 156001307/7 0.1000 74.700,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 74.700,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de