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190635-1 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 6918-4 "Kennedyallee 62-72" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf

Nummer
190635-1
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200665 Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 190635-1) zur alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren Nr. 6918-4 Kennedyallee 62-72

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Beschlussvorlage
öffentlich
190635-1
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 6918-4
"Kennedyallee 62-72" im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Plittersdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das geplante Quartier mit einer hohen Anzahl an neuen Büro- und
Wohneinheiten hat eine wichtige Bedeutung für die Gesamtstadt. Durch eine
zeitnahe Beratung in den politischen Gremien kann die zügige Schaffung von
Wohnraum (40% gefördert) unterstützt werden. Aufgrund der Lage auf dem
Wohnungsmarkt ist die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten
grundsätzlich dringend erforderlich, jede Verzögerung schadet den Interessen
der Stadt. Aufgrund der Feiertage und der Betriebsferien konnte die Vorlage
nicht fristgerecht für die Einladung des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz (AUV) vorgelegt werden.
Außerdem sieht die Vereinbarung mit dem Vorhabenträger die Realisierung
einer Kita sowie darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung an der sozialen
Infrastruktur in Bonn vor. Somit können dringend benötigte Bedarfe in
Plittersdorf gedeckt werden. Vor dem Hintergrund der beschriebenen
Bedeutung des Projektes, sollte die Vorlage dringlich behandelt werden. Sollte
deswegen die Vorlage nicht mehr vom AUV behandelt werden, wäre die
Beschlussfassung erst in der Sitzung der BV Bad Godesberg am 18.03.2020
möglich. Dadurch käme es auch zu einer Verzögerung bei den nächsten
Verfahrensschritten, wie der ordentlichen Offenlage. Diese könnte dann nicht
mehr vor der Sommerpause erfolgen.
Beschlussvorschlag
1. Für den Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ im Stadtbezirk
Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf ist die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie in der
Bezirksverwaltungsstelle in Bad Godesberg. Zusätzlich wird innerhalb
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 17

Seite 2
dieses Zeitraumes eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung durchgeführt. Ort
und Zeit der Beteiligung sind öffentlich bekannt zu geben.
Begründung
Plangebiet
Das rd. 3,2 ha große Plangebiet ist zwischen Kennedyallee und Ahrstraße im
Ortsteil Plittersdorf gelegen. Derzeit befindet sich hier ein im Jahr 1971
fertiggestellter II bis XII-geschossiger Bürokomplex, der aktuell durch die
Postbank AG genutzt wird.
Die direkte Umgebung des Plangebiets stellt sich als heterogen dar, neben
Wohngebäuden (I-II Geschosse) sind auch IV-VI geschossige Bürogebäude
(Wissenschaftszentrum, Deutsches Museum Bonn, Deutscher Akademischer
Austauschdienst, Deutsche Forschungsgemeinschaft) anzutreffen. In näherer
Umgebung werden aktuell ein Neubau für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und eine Wohnbebauung an der Kennedyallee 41 geplant.
Planungsanlass
Das Bestandsgebäude ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den
zeitgemäßen Ansprüchen an Funktionalität und Energieeffizienz. Die Postbank
AG beabsichtigt den Standort aufgrund eines Umzugs bis voraussichtlich 2022
aufzugeben, wodurch eine städtebauliche Neuordnung des Areals möglich
wird. Im Mai 2018 hat die GERCHGROUP AG, Düsseldorf über die
Projektgesellschaften Marathon Bonn Jackie K. 1-4 GmbH die Liegenschaft an
der Kennedyallee 62-72 erworben. Vor dem Hintergrund der Lage mit
benachbarten Büronutzungen und Wohnbebauung, soll dort zukünftig ein
qualitätsvolles urbanes Quartier mit einem Mix aus Wohnen und Arbeiten
entstehen.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat per Zielbeschluss
in seiner Sitzung am 12.12.2018 unter Vorberatung in der Bezirksvertretung
Bad Godesberg am 05.12.2018 dem Ziel, der städtebaulichen Neuordnung des
Areals, im Grundsatz zugestimmt.
Planungsvorgaben
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die
Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung.Seite 2 von 17

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Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das
Plangebiet bereits Gemischte Baufläche dar. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ist daher aus dem FNP entwickelt.
Der geltende Bebauungsplan Nr. 8118-64 „Ahrstraße“ aus dem Jahr 1966 setzt
den derzeitigen Bestand sehr eng fest und lässt eine Neuordnung der
Liegenschaft nicht zu. Da die Festsetzungen des o.g. rechtskräftigen
Bebauungsplanes den Planungsabsichten nicht entsprechen, ist zur
Realisierung der Planung die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Plankonzept
Im Dezember 2018 wurde gemäß Zielbeschluss ein städte- und hochbaulicher
Realisierungswettbewerb zur Auswahl der richtigen städtebaulichen Idee und
einer qualitätsvollen Architektur ausgelobt. Im Preisgericht waren Mitglieder des
Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn vertreten. Der prämierte
Siegerentwurf des Wettbewerbs, an welchem auch Vertreterinnen und Vertreter
der politischen Fraktionen als redeberechtigte Gäste teilnahmen, sieht ca. 380
Wohneinheiten sowie Büroflächen und eine KiTa an der Kennedyallee vor.
Zentrales Element des Entwurfes ist eine urbane Promenade zwischen
Kennedyallee und Ahrstraße, die das Gebiet von innen heraus über mehrere
Quartiersanger erschließt.
Die Neubebauung basiert auf vier Baufeldern, die sich jeweils aus einem
östlichen und westlichen Teil und der dazwischenliegenden Promenade mit den
Quartiersangern ausbilden. Das Baufeld zur Kennedyallee hin, besteht aus
dem geplanten Bürogebäude und der KiTa mit Wohnüberbauung. Die sich
südlich anschließenden Gebäude in Richtung Ahrstraße werden für
Wohnnutzungen in unterschiedlichen Wohnungsgrößen vorgesehen.
Die L-förmigen Baukörper orientieren sich in Richtung der geplanten
Promenade. Im rückwärtigen Bereich in Richtung der angrenzenden
Bestandsbebauung entstehen ergänzende Baukörper und ruhige, private
Innenhöfe sowie gemeinschaftlich nutzbare Freiräume zur Förderung von
Wohnnachbarschaften. Eine lebendige Nachbarschaft mit individuellen
Adressbildungen wird durch die räumliche Konzeption ermöglicht.
Das höchste Gebäude im Quartier ist das Bürogebäude am Quartierseingang
zur Kennedyallee mit bis zu VII Geschossen. Die Wohngebäude werden jeweils
III-IV-geschossig ausgebildet, zur Mitte des Areals an der Promenade wird eine
Höhendifferenzierung auf fünf Geschosse geplant. Zur angrenzenden
Wohnbebauung ist jeweils eine Reduktion der Gebäudehöhen auf III-Seite 3 von 17

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Geschosse vorgesehen. Zudem öffnen sich die Baukörper zu den Grünstreifen
hin, sodass keine lange Gebäudekante entsteht.
Aktuell ist das Plangebiet in den Randbereichen durch umfangreichen, z.T.
alten Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Gehölzstreifen Richtung
angrenzender Wohnbebauung werden in ihrer prinzipiellen Lage und
Grundidee beibehalten. Zur Formung eines urbanen Quartiers mit
qualitätsvollen privaten und halbprivaten Freiräumen sind Eingriffe in den
Baumbestand jedoch notwendig.
Bei der Planung wurde bewusst darauf geachtet, dass die Beanspruchung des
Gehölzstreifens insbesondere Bäume mit weniger gutem Allgemeinzustand
betreffen.
Insgesamt wurden im Plangebiet 171 Bäume durch ein Baumgutachten
aufgenommen und bewertet, wovon 141 Bäume durch die Baumschutzsatzung
der Stadt Bonn geschützt sind. Von den erfassten Bäumen weisen 37 sogar
einen Stammumfang von über 200 cm auf.
Im Zuge der Baumaßnahmen müssen voraussichtlich 70–80
satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Für den Ausgleich unvermeidbarer
Baumfällungen sind die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn
maßgeblich. Notwendige Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des Plangebietes
erfolgen. Eine konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und
Ersatzstandorte wird spätestens im Zusammenhang mit der Baugenehmigung
getroffen.
Die an der Kennedy-Allee vorhandenen, gesetzlich geschützten Alleebäume,
werden von der Planung nicht tangiert.
Auf eine Durchwegung der Gehölzstreifen wird verzichtet, die Bestandswege
entlang der Gehölzstreifen werden zurückgebaut. Die Gehölzstreifen werden
als hochwertige, ruhige Abstandsgrünflächen ohne öffentliche Bereiche
verstanden, die die grünen Raumkanten des Quartiers bilden.
Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich
Artenschutzbelange beachtet werden. Aufgrund der Habitatausstattung des
Plangebietes kann das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht
ausgeschlossen werden. Hierfür wurde eine Artenschutzprüfung (ASP)
durchgeführt, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum
einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) kommt zu dem Ergebnis,
dass Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach §44
Abs.1 Nrn.1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) nur unter Beachtung
artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werdenSeite 4 von 17

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können. Dazu gehört, dass die Rodung des Gehölzbestandes gemäß den
Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wild lebender
Tiere) prinzipiell außerhalb der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30.
September durchgeführt werden kann.
Die zentrale Promenade wird verkehrsberuhigt ausgebildet und von
motorisiertem Individualverkehr (MIV) freigehalten. Im Bereich des
Bürogebäudes sollen Haltemöglichkeiten entlang der Straße hergestellt
werden.
Die Stellplätze für die Wohn- und Büronutzungen werden in Tiefgaragen
untergebracht, mit Zu- und Ausfahrt sowohl von der Kennedyallee, als auch von
der Ahrstraße. Dies schließt mit wenigen Ausnahmen auch die erforderlichen
Besucherstellplätze ein, um die Freiflächen im Plangebiet weitgehend vom
KFZ-Verkehr freizuhalten. Fahrradstellplätze für die Bewohner des zukünftigen
Quartiers werden ebenfalls in der Tiefgarage geplant, oberirdisch entstehen
Besucherstellplätze für Fahrräder. Im weiteren Planverfahren werden die
verkehrlichen Auswirkungen auf das bestehende Straßennetz untersucht und
ein Mobilitätskonzept erstellt. Im Mobilitätskonzept sind zur Unterbringung der
Besucherstellplätze in Tiefgaragen praktikable Lösungen aufzuzeigen.
Desweiteren wird im Verfahren eine klimatologische Betrachtung zur
Bewertung der Planung durchgeführt, die auch Maßnahmen für eine
klimagerechte Quartiersentwicklung aufzeigen soll.
Die Müllentsorgung wird über Unterflurcontainer sichergestellt.
Die geplanten Gebäudetypologien ermöglichen vielfältige, flexible
Möglichkeiten für ein differenziertes Wohnungsangebot und Büronutzungen. So
ist das Bürogebäude sowohl für einen Hauptmieter als auch für mehrere Mieter
nutzbar und flexibel teilbar.
Die abwassertechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine
private Entwässerung. Die Herstellung öffentlicher Abwasseranlagen oder
Straßen ist nicht geplant. Sofern eine Teilung beziehungsweise eine neue
Parzellierung des Grundstücks erfolgt, wird gewährleistet, dass jedes
anzuschließende Grundstück mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne
technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche
Abwasseranlage angeschlossen wird. Die neuen Grundstücke erhalten dann
also jeweils einen eigenen, unmittelbaren Anschluss an den öffentlichen Kanal
in der Kennedyallee oder der Ahrstraße.Seite 5 von 17

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Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandbeschlusses (DS-
Nr. 1613742EB5, siehe auch 1811574EB5), sodass auch sozial geförderter
Wohnraum in einem Umfang von voraussichtlich 40% der geplanten
Wohnfläche in integrierter Lage entsteht sowie eine Kostentragung der
Vorhabenträgerin der durch das Vorhaben ausgelösten sozialen Infrastruktur
(KITA) im Rahmen der Angemessenheitsgrenze.
Mit Bezug auf die dritte Priorität des Bonner Baulandmodells wird mit der
Vorhabenträgerin folgende Vereinbarung zur Errichtung einer Kindertagesstätte
im Plangebiet getroffen:
Ein unter Angemessenheitsgesichtspunkten ermittelter Betrag zur Finanzierung
von durch das Vorhaben ausgelösten Kinderbetreuungsplätzen wird als Ablöse
von der Vorhabenträgerin an die Stadt Bonn entrichtet. Über die Vorgaben der
Priorität drei des Baulandmodells hinaus verpflichtet sich die Vorhabenträgerin
im Rahmen der Realisierung des Vorhabens zur Errichtung einer drei- bis
viergruppigen Kindertageseinrichtung im Plangebiet, die frei vermarktet und
veräußert werden kann. Die Kindertageseinrichtung wird langfristig an die Stadt
Bonn oder einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vermietet. Die
Trägerauswahl erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Stadt Bonn schließt zur
Regelung der Nutzung als Kita und der Mietkonditionen vor Satzungsbeschluss
einen privatrechtlichen Miet(vor)vertrag mit der Vorhabenträgerin, der bei einer
Veräußerung auch für einen Rechtsnachfolger gilt.
Planverfahren
Das neue Planungsrecht soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 12 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
aufgestellt werden.
Im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des
§ 1a (3) vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von einer
Abhandlung der Eingriffsregelung, mit Kompensationsmaßnahmen sowie einer
Umweltprüfung mit Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) kann auf dieser
Grundlage abgesehen werden.
Die geplante Bebauung führt durch die Nachverdichtung und Neuversiegelung
in Teilen zu einem Verlust innerstädtischer Grünflächen mit altem
Baumbestand. Neuversiegelungen sollen deshalb minimiert und kompensiert
werden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigteSeite 6 von 17

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Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten
zu äußern.
Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage
des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit,
zu der Planung Stellung zu nehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, das Grundstück städtebaulich neu zu
ordnen und einer wohnbaulichen und gewerblichen (Büro) Nutzung zuzuführen,
die sich verträglich in die Umgebung einfügt.
Die Abgrenzung des Plangebietes, das Plankonzept sowie die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung sind als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Ziele und Zwecke (öffentlich)
3 Beteiligungsplan (öffentlich)Seite 7 von 17

Übersichtsplan „Kennedyallee 62-72“
Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg
Ortsteil Plittersdorf
Bundesstadt Bonn Amt 61-22
M. 1:5000Seite 8 von 17

1
Bundesstadt Bonn
Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Plittersdorf
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Anlass und Ziel der Planung
Auf dem rd. 3,2 ha großen Plangebiet an der Kennedyallee / Ahrstraße befindet sich derzeit
ein im Jahr 1971 fertiggestellter Bürokomplex, der aktuell durch die Postbank AG genutzt wird.
Dieser ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zeitgemäßen Ansprüchen an
Funktionalität und Energieeffizienz. Das Gebäude ist derzeit durch eine eingeschossige
Tiefgarage unterbaut, die sowohl von der Kennedyallee, als auch von der Ahrstraße aus
erschlossen wird.
Die Postbank AG beabsichtigt den Standort aufgrund eines Umzugs voraussichtlich bis 2022
aufzugeben, wodurch eine städtebauliche Neuordnung des Areals notwendig wird. Im Mai
2018 hat die GERCHGROUP AG, Düsseldorf über die Projektgesellschaften Marathon Bonn
Jackie K. 1-4 GmbH die Liegenschaft an der Kennedyallee 62-72 erworben. Vor dem
Hintergrund der Lage mit benachbarten Büronutzungen und Wohnbebauung, soll dort
zukünftig ein qualitätsvolles urbanes Quartier mit einem Mix aus Wohnen und Arbeiten
entstehen.
Der geltende Bebauungsplan Nr. 8118-64 „Ahrstraße“ aus dem Jahr 1966 setzt den
derzeitigen Bestand sehr eng fest und lässt eine Neuordnung der Liegenschaft auf Grundlage
des bestehenden Planungsrechts nicht zu. Zur Auswahl der richtigen städtebaulichen Idee und
einer qualitätsvollen Architektur wurde im Dezember 2018 ein städte- und hochbaulicher
Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zur Teilnahme wurden 8 Architekturbüros eingeladen,
von denen 7 einen Wettbewerbsbeitrag abgegeben haben. Diese wurden in der
Preisgerichtssitzung am 29.03.2019 vom Preisgericht, bestehend aus namhaften Architekten,
Stadtplanern, u.a. dem Vorsitzenden des Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn,
Vertretern der Stadt Bonn und Vertretern der Ausloberin bewertet. Der prämierte
Siegerentwurf des Architekturbüros casper.schmitzmorkramer gmbh, Köln mit KRAFT.RAUM
Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld soll die Grundlage für einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan darstellen.
Ziel der Planung ist es, vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Wohnraum und
Büroflächen, ein gemischtes Quartiers im Verhältnis 2/3 Wohnen zu 1/3 Büro zu schaffen. Der
prämierte Siegerentwurf des Wettbewerbs sieht dabei ca. 380 Wohneinheiten, sowie eine KiTa
vor. Zusätzlich werden rd. 13.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) Büro an der Kennedyallee
vorgesehen, sodass das neue Quartier insgesamt eine BGF von rd. 43.000 m² umfassen wird.
Die Gehölzstreifen Richtung angrenzender Wohnbebauung werden in ihrer Lage und
Grundidee beibehalten; zur Formung eines urbanen Quartiers mit qualitätsvollen privaten und
halbprivaten Freiräumen sind Eingriffe in Teilbereichen jedoch notwendig. Dabei wurde
bewusst darauf geachtet, dass die Beanspruchung von Teilen des Gehölzstreifens
insbesondere den als nicht erhaltenswert bewerteten Baumbestand betreffen. Gemäß
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn werden als Ausgleich Neupflanzungen klimaangepasster
Arten auf dem Grundstück vorgenommen.
Auf eine Durchwegung der Gehölzstreifen wird verzichtet, die Bestandswege entlang der
Gehölzstreifen werden zurückgebaut. Die Gehölzstreifen werden als hochwertige, ruhige
Abstandsgrünflächen ohne öffentliche Bereiche verstanden, die die grünen Raumkanten des
Quartiers bilden.
2. Planungsrechtsrechtliche SituationSeite 9 von 17

2
Im Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet als gemischte Baufläche
dargestellt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
8118-64, der ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ
zwischen 0,9 und 1,0 festsetzt. Die Festsetzungen zu Baugrenzen, Angaben zur zulässigen
Geschossigkeit und Angaben zur Dachform sind eng auf den Gebäudebestand zugeschnitten.
Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist eine Änderung des vorhandenen
Planungsrechts erforderlich. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8118-64 „Ahrstraße“
soll daher im Geltungsbereich des Plangebietes geändert werden. Da das Vorhaben der
Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges dient, soll die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
erfolgen. Die zulässige Grundfläche von 20.000 m² nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 wird mit der
geplanten Bebauung mit ca. 10.500 m² Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO
unterschritten.
Im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) vor der
planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von einer Abhandlung der Eingriffsregelung,
mit Kompensationsmaßnahmen sowie einer Umweltprüfung mit Umweltbericht (gem. § 2 (4)
BauGB) kann auf dieser Grundlage abgesehen werden.
Die geplante Bebauung führt durch die Nachverdichtung und Neuversiegelung in Teilen zu
einem Verlust innerstädtischer Grünflächen mit altem Baumbestand. Neuversiegelungen
sollen deshalb minimiert und kompensiert werden.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll aber aufgrund der
Bedeutung des Vorhabens nicht verzichtet werden.
3. Planung
3.1 Städtebauliches Konzept
Der Siegerentwurf des Wettbewerbs sieht eine zentrale urbane Promenade zwischen
Kennedyallee und Ahrstraße vor, die das Gebiet von innen heraus über mehrere
Quartiersanger erschließt.
Die Neubebauung basiert auf vier Baufeldern, die sich jeweils aus einem östlichen und
westlichen Teil und der dazwischenliegenden Promenade mit Quartiersanger ausbilden. Das
Baufeld zur Kennedyallee hin, besteht aus dem geplanten Bürogebäude und der KiTa mit
Wohnüberbauung. Die sich südlich anschließenden Baufelder in Richtung Ahrstraße werden
für unterschiedliche Wohnnutzungen vorgesehen.
Die L-förmigen Baukörper orientieren sich in Richtung der geplanten Promenade. Im
rückwärtigen Bereich in Richtung der angrenzenden Bestandsbebauung entstehen
ergänzende Baukörper und ruhige, private Innenhöfe sowie gemeinschaftlich nutzbare
Freiräume zur Förderung von Wohnnachbarschaften.
Das höchste Gebäude im Quartier ist das Bürogebäude an der Kennedyallee, mit bis zu VII
Geschossen am Quartierseingang. Die Wohngebäude werden jeweils III-IV-geschossig
ausgebildet, zur Mitte des Areals an der Promenade wird eine Höhendifferenzierung auf fünf
Geschosse geplant. Zur angrenzenden Wohnbebauung ist jeweils eine Reduktion der
Gebäudehöhen auf III-Geschosse vorgesehen. Zudem öffnen sich die Baukörper zu den
Grünstreifen hin, sodass keine lange Gebäudekante entsteht.
Die Promenade wird verkehrsberuhigt ausgebildet und von motorisierten Individualverkehr
(MIV) freigehalten. Im Bereich des Bürogebäudes sollen Haltemöglichkeiten entlang der
Straße und im Bereich der Kita Kiss&Ride-Stellplätze hergestellt werden.
Die Stellplätze für die Wohn- und Büronutzungen werden in einer Tiefgarage untergebracht,
mit Zu- und Ausfahrt sowohl von der Kennedyallee, als auch von der Ahrstraße.Seite 10 von 17

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Fahrradstellplätze für die Bewohner des zukünftigen Quartiers werden ebenfalls in der
Tiefgarage geplant, oberirdisch entstehen Besucherstellplätze für Fahrräder. Die
Müllentsorgung wird über Unterflurcontainer sichergestellt.
Die geplanten Gebäudetypologien ermöglichen vielfältige, flexible Möglichkeiten für ein
differenziertes Wohnungsangebot und Büronutzungen. So ist das Bürogebäude sowohl für
einen Hauptmieter als auch für mehrere Mieter nutzbar und flexibel teilbar.
Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandbeschlusses (DS-Nr.
1613742EB5, siehe auch 1811574EB5).
3.2 Erschließung / Ruhender Verkehr
Das Plangebiet ist sowohl für den MIV, für Radfahrer sowie durch den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) gut erschlossen. Der MIV erreicht das Plangebiet über die
Godesberger Allee / B9 bzw. über die Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße und weiter über die
Kennedyallee. Über die Godesberger Allee ist eine Anbindung in nördliche und südliche
Richtung an die Bonner Innenstadt bzw. das Zentrum von Bad Godesberg gewährleistet. Über
die Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße ist eine gute Anbindung an den wenige hundert Meter
entfernt liegenden Freizeitraum Rheinaue und in Richtung Plittersdorf gegeben. Weiterhin sind
beide Straßen unmittelbar an die BAB 562 angebunden, die den Rhein quert und somit eine
Verbindung zu den rechtsrheinischen Bonner Ortsteilen und zur BAB 59 bietet.
Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Mit dem
Straßenbahnhaltepunkt Hochkreuz/Deutsches Museum Bonn (Linien 16, 18, 63, 67, 68), der
in einer Entfernung von ca. 750 m süd-westlich des Baugrundstücks liegt, ist der Standort
direkt von der Bonner Innenstadt, vom Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg sowie Alfter,
Bornheim und Köln zu erreichen. Mit der Haltestelle Ahrstr./Deutsches Museum (Linien 610,
631, E, N3) befindet sich die nächstgelegene Bushaltestelle unmittelbar am Grundstück. In ca.
200 m bzw. 300 m Entfernung liegen die Bushaltestellen Deutsche Forschungsgemeinschaft
(Linien 610, 631, 637, 638, E, N3) und Kennedyallee (Linie 610, 611, 631, E, N3, N10) die das
Bus- und Nachtbusangebot erweitern.
Auch an das Radwegenetz der Stadt Bonn ist das Plangrundstück sowohl über die
Godesberger Allee/ B9, als auch über die Rheinaue/ Fahrradweg am Rhein angebunden.
Zudem verlaufen auch über den Rhein, entlang der BAB 562, Radwege in Ost-West-Richtung.
Die geplante verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll künftig vorrangig über die
Kennedyallee erfolgen. Die Erschließung über die Ahrstraße ist verkehrlich untergeordnet. Der
durch die Neustrukturierung ausgelöste Bedarf an Pkw-Stellplätzen wird grundsätzlich in einer
Tiefgarage untergebracht werden. Die Ergänzung der Mobilitätsansprüche der zukünftigen
Nutzer durch den Umfang der Bereitstellung von Car Sharing Stellplätzen und der Infrastruktur
für E-Mobilität wird im Rahmen der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes geprüft. Die Lage und
Anzahl der Zufahrten zur Tiefgarage werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und des
Immissionsschutzes im weiteren Verfahren noch gutachterlich geprüft. Geschützte
Fahrradabstellplätze sollen primär in der Tiefgarage geschaffen werden, oberirdisch sind
Besucherstellplätze für Fahrräder im Bereich der Gebäudeeingänge vorgesehen. Mit
Ausnahme z.B. von Kiss&Ride-Stellplätzen im Bereich der KiTa sind für Pkw prinzipiell keine
oberirdischen Stellplätze vorgesehen, um die Freiflächen im Plangebiet weitgehend vom KFZ-
Verkehr freizuhalten. Besucherstellplätze für Pkw sollen in die Tiefgaragen integriert werden.
Im Mobilitätskonzept sind hierfür praktikable Lösungen aufzuzeigen.
3.3 Freiraumkonzept
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird die Differenzierung des Freiraumes in
halböffentliche und private Freiräume und Grünflächen weiter detailliert und gestaltet. DieSeite 11 von 17

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gesetzlich geschützten, prägenden und erhaltenswerten Alleebäume (Platanen) im Bereich
Kennedyallee sollen erhalten und gestalterisch in den Städtebau integriert werden.
Aktuell ist das Plangebiet in den Randbereichen durch umfangreichen, z.T. alten
Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein
kann. Die Gehölzstreifen Richtung angrenzender Wohnbebauung werden in ihrer prinzipiellen
Lage und Grundidee beibehalten. Zur Formung eines urbanen Quartiers mit qualitätsvollen
privaten und halbprivaten Freiräumen sind jedoch Eingriffe in den Baumbestand notwendig.
Bei der Planung wurde bewusst darauf geachtet, dass die Beanspruchung des Gehölzstreifens
insbesondere Bäume mit weniger gutem Allgemeinzustand betreffen.
Insgesamt wurden im Plangebiet 171 Bäume durch ein Baumgutachten aufgenommen und
bewertet, wovon 141 Bäume durch die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützt sind.
Von den erfassten Bäumen weisen 37 sogar einen Stammumfang von über 200 cm auf.
Im Zuge der Baumaßnahmen müssen voraussichtlich 70–80 satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Für den Ausgleich unvermeidbarer Baumfällungen sind die Bestimmungen der
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn maßgeblich. Notwendige Ersatzpflanzungen sollen
innerhalb des Plangebietes erfolgen. Eine konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und
Ersatzstandorte werden spätestens im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen.
Auf eine Durchwegung des Gehölzstreifens wird verzichtet und die Bestandswege entlang der
Gehölzstreifen werden zurückgebaut. Die beiden Gehölzstreifen werden als qualitativ
hochwertige Abstandsgrünflächen ohne öffentliche Bereiche verstanden, die die Raumkanten
des Quartiers bilden und so die Intimität der bestehenden Nachbarschaft schützen. Daran
schließen sich ruhige Wohnhöfe der Neubebauung an. Die belebte Durchwegung erfolgt
dagegen mittig über die zentral durch das Gebiet führende Promenade.
Die Wohnungen sollen durch gemeinschaftliche, halböffentliche Freiflächen im Innenbereich
der einzelnen Baufelder Bezug zum Grün erhalten. Zudem sind kleine Gärten für die
Erdgeschosswohnungen und Vorgartenzonen an den Eingangsbereichen vorgesehen.
Die verfügbaren, nicht durch Gebäudetechnik in Anspruch genommenen Dachflächen der
Neubauten werden gemäß Ratsbeschluss (DS-Nr. 0912064) extensiv begrünt. Eine
Kombination mit PV-Anlagen ist möglich. Tiefgaragendächer werden ebenfalls begrünt. Nicht
bebaute Flächen sollen begrünt und durch Bäume und Sträucher gestalterisch aufgewertet
werden. Oberirdische Stellplätze und deren Zufahrten werden mit wasserdurchlässigen
Materialien ausgeführt.
3.4 Ver- und Entsorgung / Energiekonzept
Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz soll weiterhin über Anschlüsse an der
Kennedyallee und an der Ahrstraße erfolgen. Die abwassertechnische Erschließung des
Plangebietes erfolgt über eine private Entwässerung. Die Herstellung öffentlicher
Abwasseranlagen oder Straßen ist nicht geplant. Sofern eine Teilung beziehungsweise eine
neue Parzellierung des Grundstücks erfolgt, wird gewährleistet, dass jedes anzuschließende
Grundstück mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit
den Nachbargrundstücken an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. Die neuen
Grundstücke erhalten dann also jeweils einen eigenen, unmittelbaren Anschluss an den
öffentlichen Kanal in der Kennedyallee oder der Ahrstraße.
Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung
der CO2 – Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich
verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2 – Emissionen
vermindert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Gemäß Ratsbeschluss
„Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 ist dabei derzeit mindestens der KfW-
Effizienzhaus 55-Standard bezogen auf die EnEV 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der
Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013) einzuhalten. Im Zuge der PlanaufstellungSeite 12 von 17

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ist gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 ein Energiekonzept zu erstellen,
aus dem die Art der Versorgung und die Energieeffizienz der Gebäude hervorgeht.
Ein möglicher Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Bonn soll bei den
Versorgungsvarianten im Energiekonzept geprüft werden.
4. Auswirkungen der Planung
4.1 Verkehr
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines
Verkehrsgutachtens geprüft. Dabei sind vor allem die Auswirkungen auf das bestehende
Verkehrsnetz, die Lieferverkehre für die Büronutzung sowie die Kiss&Ride-Zone im Bereich
der KiTa und die Anzahl der notwendigen Stellplätze inkl. der zu erwartenden
Besucherverkehre zu prüfen und die in der Umgebung geplanten Bauprojekte zu
berücksichtigen. Zusätzlich wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Möglichkeiten
aufzuzeigen, den Bedarf an Stellplätzen zu reduzieren und einen Beitrag zur Stärkung
alternativer Mobilitätsformen zu leisten.
4.2 Schutzgut Mensch
Immissionen durch den Straßenverkehr treten im Planungsraum im unmittelbaren Nahbereich
der Kennedyallee auf. Die Immissionswerte nach der 3. Runde der Umgebungslärmkartierung
des MKULNV 2017 liegen dort tagsüber zwischen 55 und 65 dB(A) sowie nachts zwischen 50
und 55 dB(A). Durch die linksrheinische Hauptbahntrasse ist das Plangebiet ebenfalls von
Bahnlärm betroffen. Die Immissionspegel liegen gemittelt über 24 Stunden zwischen 55 und
60 dB(A), sowie nachts zwischen 50 und 55 dB(A) (vgl. auch hier Umgebungslärmkartierung
MKULNV 2017).
Eine schalltechnischer Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen auf das Plangebiet
und die Umgebung erfolgt im Verfahren insbesondere zur Beurteilung von Immissionen die
durch Tiefgaragennutzung, An- und Ablieferverkehr sowie haustechnische Anlagen zu
erwarten sind.
4.3 Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist bereits jetzt mit Ausnahme der Gehölzstreifen durch die bestehende ober-
und unterirdische Bebauung weitgehend versiegelt. Das Plangebiet wird weiterhin durch eine
Tiefgarage unterbaut sein. Diese wird, sofern nicht durch Gebäude überbaut, als Platzfläche
angelegt oder als Zuwegungsfläche genutzt, mit einer mindestens 0,50 m dicken
Substratschicht zzgl. Drainschicht abgedeckt und fachgerecht als Grünfläche angelegt. Dies
hat einen positiven Einfluss auf die natürlichen Bodenfunktionen im Plangebiet und beugt einer
erhöhten Aufheizung vor.
Das Plangebiet ist von einer militärischen Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 8018-091 erfasst ist. Aufgrund dieser historischen
Vornutzung wird im weiteren Verfahren eine nutzungs- und planungsbezogene
Altlastuntersuchung durchgeführt. Insbesondere für den Bereich der KiTA-Freiflächen ist die
Unbedenklichkeit nachzuweisen.
Nach der vorliegenden Luftbildauswertung auf Kampfmittel ergeben sich im Plangebiet keine
Verdachtspunkte. Der Hinweis auf Sicherheitsdetektion bei Spezialbaumaßnahmen
(Rammarbeiten, Verbauarbeiten, Pfahlgründungen, Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten
etc.) und zur Beachtung des Merkblatts zur Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung wird
im Zuge des weiteren Verfahrens berücksichtigt.Seite 13 von 17

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4.4 Schutzgut Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden, weiterhin liegt es
außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes des Rheins oder von
Bächen und anderen Fließgewässern, sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten
Trinkwasserschutzzone.
Die Forderung des Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Versickerung des
Niederschlagswassers ist unbeachtlich, da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996
erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen war. Zur
Förderung einer gemeinwohlverträglichen Niederschlagswasserbehandlung werden trotzdem
Maßnahmen zur ortsnahen Teilversickerung geprüft.
Die besonderen Anforderungen durch Starkregenereignisse, für deren Ableitung das
Kanalnetz nicht geeignet ist, sollen in Anwendung der geltenden Regelwerke und Richtlinien
im weiteren Verfahren durch den Vorhabenträger untersucht werden. Hierzu kann eine
Überflutungsbetrachtung gehören.
Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem
eigenen Grundstück sowie an bestehenden Baukörpern benachbarter Grundstücke entstehen.
Zu objektbezogenen Schutzmaßnahmen gehören u.a. die Rückstausicherung des
Kanalhausanschlusses und der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische
Schwachpunkte wie ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen oder Einfahrten
mit Gefälle zum Haus, Souterrainwohnungen und tiefliegenden Einfahrten sind zu vermeiden
oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
4.5 Schutzgut Klima / Luft
Das Plangebiet weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag einen hohen Wärmeinseleffekt (5,5 bis 6 K
Temperaturabweichung zu Bonner Freiflächen) auf. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur
Klimaanpassung wird eine extensive Begrünung der Dachflächen vorgesehen. Mit der
Begrünung der Dachflächen sowie von Freiflächen kann einer intensiven Aufheizung und
mangelnder nächtlichen Abkühlung entgegengewirkt und zu einer Verbesserung des
Mikroklimas beigetragen werden.
Dennoch führt die Umsetzung der Planung zu einer Versiegelung und Bebauung von Teilen
bestehender Freiflächen. Zur Bewertung der Auswirkungen auf das Mikroklima wird daher eine
klimatologische Betrachtung erstellt.
4.6 Schutzgut Pflanzen
Das im Innenbereich gelegene Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines
Landschaftsplans, in einem Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, außerhalb
von festgesetzten Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist im Bestand
durch großflächige Versiegelung und Überbauung sowie in den Randbereichen durch
umfangreichen, z.T. alten Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein kann. Zur Überprüfung des Baumbestandes wurde eine
Baumerfassung und Bewertung durch das Fachbüro Banks Baumpflege GmbH, November
2018, Alfter durchgeführt. Insgesamt wurden im Plangebiet 171 Bäume erfasst und bewertet
(146 Laubbäume; 25 Nadelbäume). Hiervon sind 141 Bäume durch die Baumschutzsatzung
geschützt. 37 der Bäume weisen sogar einen Gesamtumfang von mehr als 2 m auf.
Der Allgemeinzustand der Bäume schwankt zwischen „gut“ und „ungenügend“. Im Plangebiet
haben die Hälfte der Bäume einen guten bis befriedigenden Zustand.
Die Platanen auf dem Vorplatz an der Kennedyallee sind als Bestandteil einer gesetzlich
geschützten Platanen-Allee als daher besonders erhaltenswert zu bezeichnen. Diese
Alleebäume werden von der Planung nicht tangiert.Seite 14 von 17

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Im Zuge der Baumaßnahmen ist ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidbar.
Nach derzeitigem Planungsstand müssen ca. 70-80 der Bestandsbäume gefällt werden,
wovon ca. 10 Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Die meisten
der überplanten Bäumen befinden sich in keinem guten Allgemeinzustand.
Für den Ausgleich der entfallenden Bäume sind die Bestimmungen der Baumschutzsatzung
der Stadt Bonn maßgeblich. Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des Plangebietes erfolgen.
Nach aktuellem Stand der Planung ist vorgesehen im Plangebiet ca. 90-100 Bäume neu zu
pflanzen.
4.7 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes gemäß §44
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu bewerten. Es ist zu prüfen,
ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu
erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung) und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder
Betrachtungen (Stufe II: Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen
Vorschriften des §44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote
dar, die nicht der Abwägung des §1 Abs.7 BauGB zugänglich sind. Deshalb wurde eine
artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (ASP I) durchgeführt (RMP Stephan Lenzen
Landschaftsarchitekten, November 2018) die zu folgendem Ergebnis kommt:
Das Quartierpotenzial des Gebäudekomplexes für Fledermäuse wird als sehr gering
eingeschätzt, da die Fassaden keine erkennbaren Spalten aufweisen. Zudem weisen die
Fassaden vorwiegend glatte Oberflächen auf, an denen sich die Tiere nicht festhalten können.
Im Plangebiet befinden sich nach fachlicher Einschätzung keine Fortpflanzungs- und
Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten. Hinweise auf gebäudebrütende Arten liegen bis
auf den weit verbreiteten Hausrotschwanz nicht vor. Der Gehölzbestand bietet für allgemein
verbreitete Vogelarten Nistmöglichkeiten. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
häufiger und siedlungstypischer Vogelarten führt zu keiner grundlegenden Verletzung des
Artenschutzrechtes, da die ökologische Funktion dieser Arten im räumlichen Zusammenhang
erhalten bleibt.
Die Rodung des Gehölzbestandes ist außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen.
Lebensräume streng geschützter Reptilienarten auf dem Gelände sind nicht vorhanden.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nur unter Beachtung
von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können:
 Um Konflikte mit Vogelbruten und Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden,
sind Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten, einschließlich der Entfernung von
Fassadenbewuchs, ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel
(d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September / Bauzeitenregelung gem.
§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchzuführen.
 Da durch das geplante Vorhaben mehrere potenzielle Brutplätze und Spaltenquartiere für
Vögel und Fledermäuse verloren gehen, sind als Maßnahme zum Artenschutz und zur
Habitatverbesserung Ersatzquartiere an verbleibenden, geeigneten Bäumen, fachgerecht
durch eine Fachperson (Artenschutz) anzubringen: mindestens ein Fledermauskasten /
Kleinfledermaushöhle, einen Fledermausflachkasten sowie 4 Vogelnistkästen. An
geeigneten Fassaden sind Nisthilfen für Fassadenbrüter fachgerecht anzubringen. In
Fassaden integrierte Nisthilfen sind bereits bauseitig mitzuplanen.
Die vorhandenen, künstlichen Nistkästen im Baumbestand sind vor der Baufeldfreimachung
einzusammeln und an geeigneten Standorten in der Umgebung zu installieren.
4.8 Schutzgut Landschaftsbild und ErholungSeite 15 von 17

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Durch die geplante Bebauung wird das Landschaftsbild im Vergleich zur Bestandsbebauung
verbessert. Die künftig gegliederte Bebauung, ohne XII-geschossigen Hochpunkt, lässt das
Grundstück optisch aufgelockert erscheinen und bietet eine attraktive Durchwegung von der
Kennedyallee zur Ahrstraße. Auch die Freiraumgestaltung wird zur Aufwertung und
Nutzbarkeit des Gebietes für die Beschäftigen, Bewohner und das Umfeld beitragen.
4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das Plangebiet liegt nicht im Bereich eingetragener Baudenkmäler.Seite 16 von 17

Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf
1. Anlass und Ziel der Planung
Auf dem rd. 3,2 ha großen Plangebiet an der Kennedyallee / Ahrstraße befindet sich derzeit ein im Jahr 1971 fertiggestellter Bürokomplex, der aktuell durch die
Postbank AG genutzt wird. Dieser ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zeitgemäßen Ansprüchen an Funktionalität und Energieeffizienz. Das
Gebäude ist derzeit durch eine eingeschossige Tiefgarage unterbaut, die sowohl von der Kennedyallee, als auch von der Ahrstraße aus erschlossen wird.
Die Postbank AG beabsichtigt den Standort aufgrund eines Umzugs voraussichtlich bis 2022 aufzugeben, wodurch eine städtebauliche Neuordnung des Areals
notwendig wird. Im Mai 2018 hat die GERCHGROUP AG, Düsseldorf über die Projektgesellschaften Marathon Bonn Jackie K. 1-4 GmbH die Liegenschaft an der
Kennedyallee 62-72 erworben. Vor dem Hintergrund der Lage mit benachbarten Büronutzungen und Wohnbebauung, soll dort zukünftig ein qualitätsvolles urbanes
Quartier mit einem Mix aus Wohnen und Arbeiten entstehen.
Der geltende Bebauungsplan Nr. 8118-64 „Ahrstraße“ aus dem Jahr 1966 setzt den derzeitigen Bestand sehr eng fest und lässt eine Neuordnung der Liegenschaft auf
Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht zu. Zur Auswahl der richtigen städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architektur wurde im Dezember 2018
ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zur Teilnahme wurden 8 Architekturbüros eingeladen, von denen 7 einen Wettbewerbsbeitrag
abgegeben haben. Diese wurden in der Preisgerichtssitzung am 29.03.2019 vom Preisgericht, bestehend aus namhaften Architekten, Stadtplanern, u.a. dem
Vorsitzenden des Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Stadt Bonn, Vertretern der Stadt Bonn und Vertretern der Ausloberin bewertet. Der prämierte Siegerentwurf
des Architekturbüros casper.schmitzmorkramer gmbh, Köln mit KRAFT.RAUM Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld soll die Grundlage für einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan darstellen.
Ziel der Planung ist es, vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Wohnraum und Büroflächen, ein gemischtes Quartiers im Verhältnis 2/3 Wohnen zu 1/3 Büro zu
schaffen. Der prämierte Siegerentwurf des Wettbewerbs sieht dabei ca. 380 Wohneinheiten, sowie eine KiTa vor. Zusätzlich werden rd. 13.000 m² Bruttogrundfläche
(BGF) Büro an der Kennedyallee vorgesehen, sodass das neue Quartier insgesamt eine BGF von rd. 43.000 m² umfassen wird.
Die Gehölzstreifen Richtung angrenzender Wohnbebauung werden in ihrer Lage und Grundidee beibehalten; zur Formung eines urbanen Quartiers mit qualitätsvollen
privaten und halbprivaten Freiräumen sind Eingriffe in Teilbereichen jedoch notwendig. Dabei wurde bewusst darauf geachtet, dass die Beanspruchung von
Teilen des Gehölzstreifens insbesondere den als nicht erhaltenswert bewerteten Baumbestand betreffen. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Bonn werden als
Ausgleich Neupflanzungen klimaangepasster Arten auf dem Grundstück vorgenommen.
Auf eine Durchwegung der Gehölzstreifen wird verzichtet, die Bestandswege entlang der Gehölzstreifen werden zurückgebaut. Die Gehölzstreifen werden als
hochwertige, ruhige Abstandsgrünflächen ohne öffentliche Bereiche verstanden, die die grünen Raumkanten des Quartiers bilden.
2. Planungsrechtsrechtliche Situation
Im Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 8118-64, der ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ zwischen 0,9 und 1,0 festsetzt. Die Festsetzungen zu
Baugrenzen, Angaben zur zulässigen Geschossigkeit und Angaben zur Dachform sind eng auf den Gebäudebestand zugeschnitten.
Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist eine Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8118-64
„Ahrstraße“ soll daher im Geltungsbereich des Plangebietes geändert werden. Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges
dient, soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die zulässige Grundfläche von
20.000 m² nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 wird mit der geplanten Bebauung mit ca. 10.500 m² Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO unterschritten.
Im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3)
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von einer Abhandlung der Eingriffsregelung, mit Kompensationsmaßnahmen sowie einer Umweltprüfung
mit Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) kann auf dieser Grundlage abgesehen werden.
Die geplante Bebauung führt durch die Nachverdichtung und Neuversiegelung in Teilen zu einem Verlust innerstädtischer Grünflächen mit altem Baumbestand.
Neuversiegelungen sollen deshalb minimiert und kompensiert werden.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll aber aufgrund der Bedeutung des Vorhabens nicht verzichtet werden.
3. Planung
3.1 Städtebauliches Konzept
Der Siegerentwurf des Wettbewerbs sieht eine zentrale urbane Promenade zwischen Kennedyallee und Ahrstraße vor, die das Gebiet von innen heraus über
mehrere Quartiersanger erschließt.
Die Neubebauung basiert auf vier Baufeldern, die sich jeweils aus einem östlichen und westlichen Teil und der dazwischenliegenden Promenade mit Quartiersanger
ausbilden. Das Baufeld zur Kennedyallee hin, besteht aus dem geplanten Bürogebäude und der KiTa mit Wohnüberbauung. Die sich südlich anschließenden
Baufelder in Richtung Ahrstraße werden für unterschiedliche Wohnnutzungen vorgesehen.
Die L-förmigen Baukörper orientieren sich in Richtung der geplanten Promenade. Im rückwärtigen Bereich in Richtung der angrenzenden Bestandsbebauung
entstehen ergänzende Baukörper und ruhige, private Innenhöfe sowie gemeinschaftlich nutzbare Freiräume zur Förderung von Wohnnachbarschaften.
Das höchste Gebäude im Quartier ist das Bürogebäude an der Kennedyallee, mit bis zu VII Geschossen am Quartierseingang. Die Wohngebäude werden jeweils III-
IV-geschossig ausgebildet, zur Mitte des Areals an der Promenade wird eine Höhendifferenzierung auf fünf Geschosse geplant. Zur angrenzenden Wohnbebauung
ist jeweils eine Reduktion der Gebäudehöhen auf III-Geschosse vorgesehen. Zudem öffnen sich die Baukörper zu den Grünstreifen hin, sodass keine lange
Gebäudekante entsteht.
Die Promenade wird verkehrsberuhigt ausgebildet und von motorisierten Individualverkehr (MIV) freigehalten. Im Bereich des Bürogebäudes sollen Haltemöglichkeiten
entlang der Straße und im Bereich der Kita Kiss&Ride-Stellplätze hergestellt werden.
Die Stellplätze für die Wohn- und Büronutzungen werden in einer Tiefgarage untergebracht, mit Zu- und Ausfahrt sowohl von der Kennedyallee, als auch von der
Ahrstraße. Fahrradstellplätze für die Bewohner des zukünftigen Quartiers werden ebenfalls in der Tiefgarage geplant, oberirdisch entstehen Besucherstellplätze für
Fahrräder. Die Müllentsorgung wird über Unterflurcontainer sichergestellt.
Die geplanten Gebäudetypologien ermöglichen vielfältige, flexible Möglichkeiten für ein differenziertes Wohnungsangebot und Büronutzungen. So ist das
Bürogebäude sowohl für einen Hauptmieter als auch für mehrere Mieter nutzbar und flexibel teilbar.
Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandbeschlusses (DS-Nr. 1613742EB5, siehe auch 1811574EB5).
3.2 Erschließung / Ruhender Verkehr
Das Plangebiet ist sowohl für den MIV, für Radfahrer sowie durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gut erschlossen. Der MIV erreicht das Plangebiet
über die Godesberger Allee / B9 bzw. über die Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße und weiter über die Kennedyallee. Über die Godesberger Allee ist eine Anbindung
in nördliche und südliche Richtung an die Bonner Innenstadt bzw. das Zentrum von Bad Godesberg gewährleistet. Über die Ludwig-Erhard-Allee/Mittelstraße ist
eine gute Anbindung an den wenige hundert Meter entfernt liegenden Freizeitraum Rheinaue und in Richtung Plittersdorf gegeben. Weiterhin sind beide Straßen
unmittelbar an die BAB 562 angebunden, die den Rhein quert und somit eine Verbindung zu den rechtsrheinischen Bonner Ortsteilen und zur BAB 59 bietet.
Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Mit dem Straßenbahnhaltepunkt Hochkreuz/Deutsches Museum Bonn
(Linien 16, 18, 63, 67, 68), der in einer Entfernung von ca. 750 m süd-westlich des Baugrundstücks liegt, ist der Standort direkt von der Bonner Innenstadt, vom
Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg sowie Alfter, Bornheim und Köln zu erreichen. Mit der Haltestelle Ahrstr./Deutsches Museum (Linien 610, 631, E, N3) befindet
sich die nächstgelegene Bushaltestelle unmittelbar am Grundstück. In ca. 200 m bzw. 300 m Entfernung liegen die Bushaltestellen Deutsche Forschungsgemeinschaft
(Linien 610, 631, 637, 638, E, N3) und Kennedyallee (Linie 610, 611, 631, E, N3, N10) die das Bus- und Nachtbusangebot erweitern.
Auch an das Radwegenetz der Stadt Bonn ist das Plangrundstück sowohl über die Godesberger Allee/ B9, als auch über die Rheinaue/ Fahrradweg am Rhein
angebunden. Zudem verlaufen auch über den Rhein, entlang der BAB 562, Radwege in Ost-West-Richtung.
Die geplante verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll künftig vorrangig über die Kennedyallee erfolgen. Die Erschließung über die Ahrstraße ist verkehrlich
untergeordnet. Der durch die Neustrukturierung ausgelöste Bedarf an Pkw-Stellplätzen wird grundsätzlich in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Ergänzung
der Mobilitätsansprüche der zukünftigen Nutzer durch den Umfang der Bereitstellung von Car Sharing Stellplätzen und der Infrastruktur für E-Mobilität wird im
Rahmen der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes geprüft. Die Lage und Anzahl der Zufahrten zur Tiefgarage werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und
des Immissionsschutzes im weiteren Verfahren noch gutachterlich geprüft. Geschützte Fahrradabstellplätze sollen primär in der Tiefgarage geschaffen werden,
oberirdisch sind Besucherstellplätze für Fahrräder im Bereich der Gebäudeeingänge vorgesehen. Mit Ausnahme z.B. von Kiss&Ride-Stellplätzen im Bereich der KiTa
sind für Pkw prinzipiell keine oberirdischen Stellplätze vorgesehen, um die Freiflächen im Plangebiet weitgehend vom KFZ-Verkehr freizuhalten. Besucherstellplätze
für Pkw sollen in die Tiefgaragen integriert werden. Im Mobilitätskonzept sind hierfür praktikable Lösungen aufzuzeigen.
3.3 Freiraumkonzept
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird die Differenzierung des Freiraumes in halböffentliche und private Freiräume und Grünflächen weiter detailliert und
gestaltet. Die gesetzlich geschützten, prägenden und erhaltenswerten Alleebäume (Platanen) im Bereich Kennedyallee sollen erhalten und gestalterisch in den
Städtebau integriert werden.
Aktuell ist das Plangebiet in den Randbereichen durch umfangreichen, z.T. alten Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich
relevant sein kann. Die Gehölzstreifen Richtung angrenzender Wohnbebauung werden in ihrer prinzipiellen Lage und Grundidee beibehalten. Zur Formung eines
urbanen Quartiers mit qualitätsvollen privaten und halbprivaten Freiräumen sind jedoch Eingriffe in den Baumbestand notwendig. Bei der Planung wurde bewusst
darauf geachtet, dass die Beanspruchung des Gehölzstreifens insbesondere Bäume mit weniger gutem Allgemeinzustand betreffen.
Insgesamt wurden im Plangebiet 171 Bäume durch ein Baumgutachten aufgenommen und bewertet, wovon 141 Bäume durch die Baumschutzsatzung der Stadt
Bonn geschützt sind. Von den erfassten Bäumen weisen 37 sogar einen Stammumfang von über 200 cm auf.
Im Zuge der Baumaßnahmen müssen voraussichtlich 70–80 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Für den Ausgleich unvermeidbarer Baumfällungen sind
die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn maßgeblich. Notwendige Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des Plangebietes erfolgen. Eine konkrete
Regelung über Anzahl, Baumarten und Ersatzstandorte werden spätestens im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen.
Auf eine Durchwegung des Gehölzstreifens wird verzichtet und die Bestandswege entlang der Gehölzstreifen werden zurückgebaut. Die beiden Gehölzstreifen
werden als qualitativ hochwertige Abstandsgrünflächen ohne öffentliche Bereiche verstanden, die die Raumkanten des Quartiers bilden und so die Intimität der
bestehenden Nachbarschaft schützen. Daran schließen sich ruhige Wohnhöfe der Neubebauung an. Die belebte Durchwegung erfolgt dagegen mittig über die
zentral durch das Gebiet führende Promenade.
Die Wohnungen sollen durch gemeinschaftliche, halböffentliche Freiflächen im Innenbereich der einzelnen Baufelder Bezug zum Grün erhalten. Zudem sind kleine
Gärten für die Erdgeschosswohnungen und Vorgartenzonen an den Eingangsbereichen vorgesehen.
Die verfügbaren, nicht durch Gebäudetechnik in Anspruch genommenen Dachflächen der Neubauten werden gemäß Ratsbeschluss (DS-Nr. 0912064) extensiv
begrünt. Eine Kombination mit PV-Anlagen ist möglich. Tiefgaragendächer werden ebenfalls begrünt. Nicht bebaute Flächen sollen begrünt und durch Bäume und
Sträucher gestalterisch aufgewertet werden. Oberirdische Stellplätze und deren Zufahrten werden mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt.
3.4 Ver- und Entsorgung / Energiekonzept
Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz soll weiterhin über Anschlüsse an der Kennedyallee und an der Ahrstraße erfolgen. Die abwassertechnische Erschließung
des Plangebietes erfolgt über eine private Entwässerung. Die Herstellung öffentlicher Abwasseranlagen oder Straßen ist nicht geplant.
Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2 – Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen
im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2 – Emissionen vermindert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz
geleistet werden. Gemäß Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 ist dabei derzeit mindestens der KfW-Effizienzhaus 55-Standard
bezogen auf die EnEV 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013) einzuhalten. Im Zuge der Planaufstellung ist
gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 ein Energiekonzept zu erstellen, aus dem die Art der Versorgung und die Energieeffizienz der Gebäude
hervorgeht.
Ein möglicher Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Bonn soll bei den Versorgungsvarianten im Energiekonzept geprüft werden.
4. Auswirkungen der Planung
4.1 Verkehr
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens geprüft. Dabei sind vor allem die Auswirkungen auf das bestehende
Verkehrsnetz, die Lieferverkehre für die Büronutzung sowie die Kiss&Ride-Zone im Bereich der KiTa und die Anzahl der notwendigen Stellplätze inkl. der zu
erwartenden Besucherverkehre zu prüfen und die in der Umgebung geplanten Bauprojekte zu berücksichtigen. Zusätzlich wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um
Möglichkeiten aufzuzeigen, den Bedarf an Stellplätzen zu reduzieren und einen Beitrag zur Stärkung alternativer Mobilitätsformen zu leisten.
4.2 Schutzgut Mensch
Immissionen durch den Straßenverkehr treten im Planungsraum im unmittelbaren Nahbereich der Kennedyallee auf. Die Immissionswerte nach der 3. Runde der
Umgebungslärmkartierung des MKULNV 2017 liegen dort tagsüber zwischen 55 und 65 dB(A) sowie nachts zwischen 50 und 55 dB(A). Durch die linksrheinische
Hauptbahntrasse ist das Plangebiet ebenfalls von Bahnlärm betroffen. Die Immissionspegel liegen gemittelt über 24 Stunden zwischen 55 und 60 dB(A), sowie
nachts zwischen 50 und 55 dB(A) (vgl. auch hier Umgebungslärmkartierung MKULNV 2017).
Eine schalltechnischer Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen auf das Plangebiet und die Umgebung erfolgt im Verfahren insbesondere zur Beurteilung
von Immissionen die durch Tiefgaragennutzung, An- und Ablieferverkehr sowie haustechnische Anlagen zu erwarten sind.
4.3 Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist bereits jetzt mit Ausnahme der Gehölzstreifen durch die bestehende ober- und unterirdische Bebauung weitgehend versiegelt. Das Plangebiet
wird weiterhin durch eine Tiefgarage unterbaut sein. Diese wird, sofern nicht durch Gebäude überbaut, als Platzfläche angelegt oder als Zuwegungsfläche genutzt,
mit einer mindestens 0,50 m dicken Substratschicht zzgl. Drainschicht abgedeckt und fachgerecht als Grünfläche angelegt. Dies hat einen positiven Einfluss auf die
natürlichen Bodenfunktionen im Plangebiet und beugt einer erhöhten Aufheizung vor.
Das Plangebiet ist von einer militärischen Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 8018-091 erfasst ist. Aufgrund dieser
historischen Vornutzung wird im weiteren Verfahren eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastuntersuchung durchgeführt. Insbesondere für den Bereich der
KiTA-Freiflächen ist die Unbedenklichkeit nachzuweisen.
Nach der vorliegenden Luftbildauswertung auf Kampfmittel ergeben sich im Plangebiet keine Verdachtspunkte. Der Hinweis auf Sicherheitsdetektion bei
Spezialbaumaßnahmen (Rammarbeiten, Verbauarbeiten, Pfahlgründungen, Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten etc.) und zur Beachtung des Merkblatts zur
Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung wird im Zuge des weiteren Verfahrens berücksichtigt.
4.4 Schutzgut Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden, weiterhin liegt es außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes des
Rheins oder von Bächen und anderen Fließgewässern, sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone.
Die Forderung des Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers ist unbeachtlich, da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996
erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen war. Zur Förderung einer gemeinwohlverträglichen Niederschlagswasserbehandlung
werden trotzdem Maßnahmen zur ortsnahen Teilversickerung geprüft.
Die besonderen Anforderungen durch Starkregenereignisse, für deren Ableitung das Kanalnetz nicht geeignet ist, sollen in Anwendung der geltenden Regelwerke
und Richtlinien im weiteren Verfahren durch den Vorhabenträger untersucht werden. Hierzu kann eine Überflutungsbetrachtung gehören.
Bei der Planung ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie an bestehenden Baukörpern benachbarter
Grundstücke entstehen. Zu objektbezogenen Schutzmaßnahmen gehören u.a. die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses und der Schutz vor oberflächlichen
Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen oder Einfahrten mit Gefälle zum Haus, Souterrainwohnungen
und tiefliegenden Einfahrten sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
4.5 Schutzgut Klima / Luft
Das Plangebiet weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag einen hohen Wärmeinseleffekt (5,5 bis 6 K
Temperaturabweichung zu Bonner Freiflächen) auf. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird eine extensive Begrünung der Dachflächen
vorgesehen. Mit der Begrünung der Dachflächen sowie von Freiflächen kann einer intensiven Aufheizung und mangelnder nächtlichen Abkühlung entgegengewirkt
und zu einer Verbesserung des Mikroklimas beigetragen werden.
Dennoch führt die Umsetzung der Planung zu einer Versiegelung und Bebauung von Teilen bestehender Freiflächen. Zur Bewertung der Auswirkungen auf das
Mikroklima wird daher eine klimatologische Betrachtung erstellt.
4.6 Schutzgut Pflanzen
Das im Innenbereich gelegene Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet,
außerhalb von festgesetzten Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist im Bestand durch großflächige Versiegelung und Überbauung sowie
in den Randbereichen durch umfangreichen, z.T. alten Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Zur
Überprüfung des Baumbestandes wurde eine Baumerfassung und Bewertung durch das Fachbüro Banks Baumpflege GmbH, November 2018, Alfter durchgeführt.
Insgesamt wurden im Plangebiet 171 Bäume erfasst und bewertet (146 Laubbäume; 25 Nadelbäume). Hiervon sind 141 Bäume durch die Baumschutzsatzung
geschützt. 37 der Bäume weisen sogar einen Gesamtumfang von mehr als 2 m auf. Der Allgemeinzustand der Bäume schwankt zwischen „gut“ und „ungenügend“.
Im Plangebiet haben die Hälfte der Bäume einen guten bis befriedigenden Zustand.
Die Platanen auf dem Vorplatz an der Kennedyallee sind als Bestandteil einer gesetzlich geschützten Platanen-Allee als daher besonders erhaltenswert zu
bezeichnen. Diese Alleebäume werden von der Planung nicht tangiert.
Im Zuge der Baumaßnahmen ist ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidbar. Nach derzeitigem Planungsstand müssen ca. 70-80 der Bestandsbäume
gefällt werden, wovon ca. 10 Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Die meisten der überplanten Bäumen befinden sich in keinem guten
Allgemeinzustand.
Für den Ausgleich der entfallenden Bäume sind die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn maßgeblich. Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des
Plangebietes erfolgen. Nach aktuellem Stand der Planung ist vorgesehen im Plangebiet ca. 90-100 Bäume neu zu pflanzen.
4.7 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu bewerten.
Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung) und ob ggf. weiterführende
Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II: Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des §44 Abs.1 BNatSchG stellen
zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote dar, die nicht der Abwägung des §1 Abs.7 BauGB zugänglich sind. Deshalb wurde eine artenschutzrechtliche
Vorprüfung Stufe I (ASP I) durchgeführt (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, November 2018) die zu folgendem Ergebnis kommt:
Das Quartierpotenzial des Gebäudekomplexes für Fledermäuse wird als sehr gering eingeschätzt, da die Fassaden keine erkennbaren Spalten aufweisen.
Zudem weisen die Fassaden vorwiegend glatte Oberflächen auf, an denen sich die Tiere nicht festhalten können. Im Plangebiet befinden sich nach fachlicher
Einschätzung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten. Hinweise auf gebäudebrütende Arten liegen bis auf den weit verbreiteten
Hausrotschwanz nicht vor. Der Gehölzbestand bietet für allgemein verbreitete Vogelarten Nistmöglichkeiten. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
häufiger und siedlungstypischer Vogelarten führt zu keiner grundlegenden Verletzung des Artenschutzrechtes, da die ökologische Funktion dieser Arten im
räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.
Die Rodung des Gehölzbestandes ist außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen. Lebensräume streng geschützter Reptilienarten auf dem Gelände sind nicht
vorhanden.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nur
unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können:
• Um Konflikte mit Vogelbruten und Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden, sind Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten, einschließlich der
Entfernung von Fassadenbewuchs, ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30.
September / Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchzuführen.
• Da durch das geplante Vorhaben mehrere potenzielle Brutplätze und Spaltenquartiere für Vögel und Fledermäuse verloren gehen, sind als Maßnahme
zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung Ersatzquartiere an verbleibenden, geeigneten Bäumen, fachgerecht durch eine Fachperson (Artenschutz)
anzubringen: mindestens ein Fledermauskasten / Kleinfledermaushöhle, einen Fledermausflachkasten sowie 4 Vogelnistkästen. An geeigneten Fassaden sind
Nisthilfen für Fassadenbrüter fachgerecht anzubringen. In Fassaden integrierte Nisthilfen sind bereits bauseitig mitzuplanen.
Die vorhandenen, künstlichen Nistkästen im Baumbestand sind vor der Baufeldfreimachung einzusammeln und an geeigneten Standorten in der Umgebung zu
installieren.
4.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Durch die geplante Bebauung wird das Landschaftsbild im Vergleich zur Bestandsbebauung verbessert. Die künftig gegliederte Bebauung, ohne XII-geschossigen
Hochpunkt, lässt das Grundstück optisch aufgelockert erscheinen und bietet eine attraktive Durchwegung von der Kennedyallee zur Ahrstraße. Auch die
Freiraumgestaltung wird zur Aufwertung und Nutzbarkeit des Gebietes für die Beschäftigen, Bewohner und das Umfeld beitragen.
4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das Plangebiet liegt nicht im Bereich eingetragener Baudenkmäler.
Visualisierung - Blick von der Kennedyallee (caspar.schmitzmorkramer mit KRAFT.RAUM)
Lageplan i.M. 1:500 (caspar. schmitzmorkramer mit KRAFT.RAUM)
Luftbild i.M. 1:5.000 (Plangrundlage: Land NRW 2019)
Ahrstraße
Kennedyallee
Moselstraße
Erftstraße
Aggerstraße
Mittelstraße
Ahrstraße
Lahnstraße
Wupperstraße
IVIII
V
IVIII
III
III
IV
V
IV
III
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IV
V
III
VII
VI
V
VI
I
III
IV
IV
Guido Schlottmann
Stellv. Amtsleiter Stadtplanungsamt
Bauherrin Architektur Bebauungsplan
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Freiraumplanung
Visualisierung - Blick von der Ahrstraße (caspar.schmitzmorkramer mit KRAFT.RAUM)
Grüne Hofstruktur (caspar.schmitzmorkramer mit KRAFT.RAUM)Seite 17 von 17

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Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de