190632 · Mitteilungsvorlage
Entfernung des Naturdenkmals Nr. 21.1 – Rotbuche (Fagus sylvatica) im Park der Villa Hammerschmidt, Adenauerallee, Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190632
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190632 Entfernung des Naturdenkmals Nr. 21.1 – Rotbuche (Fagus sylvatica) im Park der Villa Hammerschmidt, Adenauerallee, Bonn Beratungsfolge Naturschutzbeirat 19.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW ist der Naturschutzbeirat vor Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu hören. Das Naturdenkmal 21.1 im Park der Villa Hammerschmidt, Adenauerallee Bonn, bestand ursprünglich aus einer 3er-Gruppe von Rotbuchen. Im Jahre 2016 musste die erste Rotbuche der 3er-Gruppe aus Gefahrengründen entfernt werden. In der Nacht zum 30.09.2019 ist aus einer weiteren Rotbuche dieser 3er- Gruppe bei einem Sturmereignis die gesamte Baumkrone ausgebrochen. Die verbliebene dritte Buche war aufgrund der beiden fehlenden Bäume jetzt vollständig freigestellt und einer deutlich erhöhten Windwurf- und Bruchgefahr ausgesetzt. Die Stand- und Bruchsicherheit dieses Baumes war infolge des langjährigen Befalls mit dem Brandkrustenpilz, des Austernseitlings sowie des Bitteren Saftporlings ohnehin bereits stark eingeschränkt. Der fortschreitende Abbau durch den Pilzbefall konnte durch den Baum nicht mehr kompensiert werden. Zudem war das Kronensicherungssystem, welches mit dem o. g. zerstörten Baum verbunden war und beide Bäume gesichert hat, nun ohne Funktion. Eine Ergänzung des Kronensicherungssystems wäre nur sinnvoll, wenn die Äste ausreichend belastbar wären, was nicht der Fall war und zudem der schützende Nachbarbaum fehlte. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Eine Einkürzung der Krone, die aus statischen Gründen notwendig wäre, würde die Fotosynthesefläche reduzieren und den Holzabbau noch stärker fortschreiten lassen. Daher musste zur Gefahrenabwehr die umgehende Fällung des Baumes genehmigt werden. Eine kurzfristige und termingerechte Beteiligung des Naturschutzbeirates war nicht möglich. Der Vorsitzende – Herr Kehren – wurde unterrichtet und hat der Fällung am 21.10.2019 zugestimmt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de