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190632 · Mitteilungsvorlage

Entfernung des Naturdenkmals Nr. 21.1 – Rotbuche (Fagus sylvatica) im Park der Villa Hammerschmidt, Adenauerallee, Bonn

Nummer
190632
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 19.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190632
Entfernung des Naturdenkmals Nr. 21.1 –
Rotbuche (Fagus sylvatica) im Park der Villa
Hammerschmidt, Adenauerallee, Bonn
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 19.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW ist der Naturschutzbeirat vor
Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 und 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes zu hören.
Das Naturdenkmal 21.1 im Park der Villa Hammerschmidt, Adenauerallee
Bonn, bestand ursprünglich aus einer 3er-Gruppe von Rotbuchen.
Im Jahre 2016 musste die erste Rotbuche der 3er-Gruppe aus
Gefahrengründen entfernt werden.
In der Nacht zum 30.09.2019 ist aus einer weiteren Rotbuche dieser 3er-
Gruppe bei einem Sturmereignis die gesamte Baumkrone ausgebrochen.
Die verbliebene dritte Buche war aufgrund der beiden fehlenden Bäume jetzt
vollständig freigestellt und einer deutlich erhöhten Windwurf- und Bruchgefahr
ausgesetzt.
Die Stand- und Bruchsicherheit dieses Baumes war infolge des langjährigen
Befalls mit dem Brandkrustenpilz, des Austernseitlings sowie des Bitteren
Saftporlings ohnehin bereits stark eingeschränkt. Der fortschreitende Abbau
durch den Pilzbefall konnte durch den Baum nicht mehr kompensiert werden.
Zudem war das Kronensicherungssystem, welches mit dem o. g. zerstörten
Baum verbunden war und beide Bäume gesichert hat, nun ohne Funktion. Eine
Ergänzung des Kronensicherungssystems wäre nur sinnvoll, wenn die Äste
ausreichend belastbar wären, was nicht der Fall war und zudem der
schützende Nachbarbaum fehlte.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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Eine Einkürzung der Krone, die aus statischen Gründen notwendig wäre, würde
die Fotosynthesefläche reduzieren und den Holzabbau noch stärker
fortschreiten lassen.
Daher musste zur Gefahrenabwehr die umgehende Fällung des Baumes
genehmigt werden.
Eine kurzfristige und termingerechte Beteiligung des Naturschutzbeirates war
nicht möglich.
Der Vorsitzende – Herr Kehren – wurde unterrichtet und hat der Fällung am
21.10.2019 zugestimmt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de