190628-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für schwere LKW in der Dottendorfer Straße - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 190628-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190628-1 ST Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für schwere LKW in der Dottendorfer Straße - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei der Dottendorfer Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße vom Charakter einer ortsteilverbindenden Hauptverkehrsstraße. Die Belastung von Schwerverkehr und ÖPNV ist hier als üblich anzusetzen und von der Verkehrsanlage durchaus aufzunehmen. Bei dem in der Kritik stehenden Abschnitt handelt es sich um den historischen Abschnitt der Dottendorfer Straße der den typischen, nachkriegszeitlichen Ausbaucharakter aufweist. Die Verkehrsanlage entspricht dem damaligen Stand der Technik, erfüllt heute aber noch ihre Funktion. In diesem Abschnitt ist mittels Verkehrszeichen die Höchstgeschwindigkeit überwiegend auf 30km/h reduziert. Nach fachtechnischer Einschätzung kann von einer Gefährdung in der Nutzung der Verkehrsanlage demnach nicht ausgegangen werden. Der Zustand der Fahrbahn ist bedingt durch Straßenaufbrüche Dritter in einem befriedigenden aber verkehrssichern Zustand. Da es sich seit diesem Jahr um eine abgeschriebene Verkehrsanlage handelt ist mittelfristig mit einer Überplanung und einem grundhaften Neuausbau zu rechnen. Dieser wird Anliegerbeiträge auslösen. In der Dottendorfer Straße werden in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen konnten bei den vergangenen Messungen weder bei PKWs noch bei Bussen oder LKWs festgestellt werden. Im Rahmen der Möglichkeiten werden weitere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Eine auffällige Unfalllage, insbesondere mit LKW über 7,5 t, gibt es lt. Polizei nicht. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung ein generelles Fahrverbot für LKWs in der Dottendorfer Straße für nicht erforderlich. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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