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190628-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für schwere LKW in der Dottendorfer Straße - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
190628-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190628 Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für schwere LKW in der Dottendorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190628-1 ST
Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für
schwere LKW in der Dottendorfer Straße -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Dottendorfer Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße vom
Charakter einer ortsteilverbindenden Hauptverkehrsstraße. Die Belastung von
Schwerverkehr und ÖPNV ist hier als üblich anzusetzen und von der
Verkehrsanlage durchaus aufzunehmen. Bei dem in der Kritik stehenden
Abschnitt handelt es sich um den historischen Abschnitt der Dottendorfer
Straße der den typischen, nachkriegszeitlichen Ausbaucharakter aufweist. Die
Verkehrsanlage entspricht dem damaligen Stand der Technik, erfüllt heute aber
noch ihre Funktion. In diesem Abschnitt ist mittels Verkehrszeichen die
Höchstgeschwindigkeit überwiegend auf 30km/h reduziert. Nach
fachtechnischer Einschätzung kann von einer Gefährdung in der Nutzung der
Verkehrsanlage demnach nicht ausgegangen werden. Der Zustand der
Fahrbahn ist bedingt durch Straßenaufbrüche Dritter in einem befriedigenden
aber verkehrssichern Zustand. Da es sich seit diesem Jahr um eine
abgeschriebene Verkehrsanlage handelt ist mittelfristig mit einer Überplanung
und einem grundhaften Neuausbau zu rechnen. Dieser wird Anliegerbeiträge
auslösen.
In der Dottendorfer Straße werden in unregelmäßigen Abständen
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen konnten bei den vergangenen Messungen
weder bei PKWs noch bei Bussen oder LKWs festgestellt werden. Im Rahmen
der Möglichkeiten werden weitere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Eine auffällige Unfalllage, insbesondere mit LKW über 7,5 t, gibt es lt. Polizei
nicht.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung ein generelles Fahrverbot für
LKWs in der Dottendorfer Straße für nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller erhält eine Antwort im
Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gebracht.
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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