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190628 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für schwere LKW in der Dottendorfer Straße

Nummer
190628
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190628-1 ST Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für schwere LKW in der Dottendorfer Straße - Stellungnahme der Verwaltung

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Text anzeigen (5.221 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190628
Bürgerantrag: Anordnung eines Fahrverbots für
schwere LKW in der Dottendorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert ein Fahrverbot für schwere LKW in der Dottendorfer
Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Datum
26.10.2019
Institution / Verein
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Fahrverbot für schwere LKW in der Dottendorferstr.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
68YdrY2D
26.10.19 15:55Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Hiermit möchte ich noch einmal mein Anliegen vorbringen, nachdem ich von dem städtischen Verkehrsamt (Herr
Fischer) eine Absage erhalten habe mit Begründungen, die ich nicht akzeptieren kann. Es handelt sich um
folgende Sachlage:
Zwischen Quirinusplatz und Ortszentrum ist die Dottendorferstr mit Gegenverkehr und generell tagsüber mit
sehr starkem Berufsverkehr in einem gefährlichen Zustand. Das hat damit zu tun, dass die Gehwege schmal sind,
und die anliegenden Wohnhäuser sehr nahe zur Strasse liegen.
Diese Situation ist vor allem für ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern insbesondere bei schweren
LKWs und Bussen lebensgefährlich. Dabei kommen insbesondere die grossen LKWs und Busse zu nahe an die
Gehwege, so dass Fussgänger in grosser Gefahr sind.
Aus diesem Grund habe ich vor einiger Zeit mit einer Anwohnerliste die Bitte an das Verklehrsamt gerichtet, ein
Fahrverbot für schwere LKWs zu veranlassen. Diese Bitte stiess auf Ablehnung mit der folgenden Begründung:
1) bei der Dottendorferstr. handelt es sich um eine Verkehrsstr, die zwei Ortsteile verbindet. Ich nehme an es
handelt sich dabei um Dottendorf und Kessenich.
2) Es gäbe eine Gesachwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, deren Einhaltung von Zeiz zu Zeit durch Messungen
geprüft wird. Dabei sei festgestellt worden sein, dass i. allg. diese Geschwindigkeitsgrenze durch die meisten
Autofahrer beachtet wird.
Dieser Behauptung kann ich auf keinen Fall zustimmen. Dazu ist zu sagen, dass die kurzen Messzeiten kaum eine
sichere Aussage erlauben. Ich als Physiker muss dieser Ansicht des Verkehrsamtes heftig widersprechen, denn
es entspricht in keiner Weise der Realität.
Ausser den genannten Gefahren gibt es auch Schäden an den Aussenwändern der Wohnhäuser in Form von
grösseren Rissen, die ich selbst von den Anwqohnern mir habe zeigen lassen. Eine Alternative zu dieser
Problematik bestünde darin, die LKWs durch die Urstadtstr. zu lenken. Diese ist viel breiter und die Häuser weiter
entfernt von der Str. Bestätigt wird das durch die HARIBO LKWs.in allem ein
Alles in allem ein unerträglicher Zustand, der unbedingt einer Verbesserung bedarf.
Ich hoffe, dass mein Anliegen dringend bearbeitet wird..
Hochachtungsvoll,
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de