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190614-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Konzept zur ökologischen Aufwertung der Bonner Friedhöfe

Nummer
190614-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
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  1. 190614 Konzept zur ökologischen Aufwertung der Bonner Friedhöfe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190614-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Konzept zur ökologischen Aufwertung der Bonner
Friedhöfe
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Das Thema „Ökologische Aufwertung der Bonner
Friedhöfe“ wurde bereits in den Beratungen zum
Friedhofskonzept, insbesondere im Änderungsantrag
(DS-Nr. 1713349AA7) sowie der Stellungnahme der
Verwaltung (DS-Nr. 1713349ST8) aufgegriffen.
Die Verwaltung beabsichtigt, das Friedhofskonzept in
aktualisierter Fassung in dem die Punkte des
Änderungsantrages (DS-Nr. 1713349AA7) berücksichtigt
bzw. bewertet werden, Anfang 2020 zur Beratung in 2.
Lesung vorzulegen.
zu 1.
Die Entwicklung der Friedhofsflächen ist Bestandteil
des Friedhofskonzeptes.
zu 2. - 5.
Zur Pflege wird auf den Bürgerantrag (DS-Nr. 1910582)
hingewiesen, der zur abschließenden Beratung in den
Umweltausschuss verwiesen wurde. Dort soll das
Anliegen im Rahmen des Friedhofskonzeptes mit beraten
werden.
Grundsätzlich wird eine „Eigenentwicklung“ von
Flächen im unmittelbaren Umfeld belegter Gräber vonSeite 1 von 2

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den Grabnutzungsberechtigten eher kritisch gesehen
bzw. abgelehnt.
Die Nutzungsberechtigten erwarten in der
überwiegenden Zahl ein gepflegtes Grabumfeld.
Wo dies allerdings möglich und sinnvoll ist, werden
auch heute bereits Flächen u.a. im Hinblick auf den
Erhalt der Artenvielfalt entsprechend ökologisch
angelegt, wie z.B. auf dem Südfriedhof. Grundsätzlich
und auch im Rahmen des Projektes „Stadtgrün naturnah“
ist vorgesehen, weitere Flächen auch auf anderen
Friedhöfen entsprechend ökologisch zu gestalten.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird analog zum Bürgerantrag (DS-Nr.
1910582) als Ergänzung zum Änderungsantrag für das
Friedhofskonzept (DS-Nr. 1713349AA7) im Zuge des
derzeit in Überarbeitung befindlichen
Friedhofskonzeptes berücksichtigt und im
Gesamtzusammenhang mit der Friedhofsentwicklung
bewertet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de