190604 · Beschlussvorlage
Stadt zum Rhein - einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) (alt: 1911943)
Kerndaten
- Nummer
- 190604
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 190604 Stadt zum Rhein - einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) (alt: 1911943) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da sie im Zusammenhang mit der N-Vorlage (DS-Nr. 190602) steht, die beide auf eine Verbesserung der Situation am Rheinufer noch für das BTHVN-Jahr 2020 gerichtet sind. Beschlussvorschlag Eine Sperrung des Rheinufers im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE (DS-Nr.: 1911943) sowie im Sinne des Änderungsantrages der SPD (DS-Nr. 1911922AA3) wird abgelehnt. Begründung Vorberatung: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 09.07.2019 vt (e) bei Anerkennung der Tagesordnung wegen fehlender Stellungnahme der Verwaltung 2 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.08.2019 ohne Votum in den Planungsausschuss, sh. DS-Nr.: 1911922EB4 2 Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 geä. M gegen CDU bei Enthaltung LINKE, s. EB3 2 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 abgelehnt mit Mehrheit gegen Linke und SoLi 2 Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 12 Seite 2 Der zugrundeliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE (DS-Nr.: 1911943) lautete wie folgt: "In einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum 02.01.2021 wird der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung. Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.)." Der Antrag der Fraktion DIE LINKE (DS-Nr.: 1911943) war wie folgt begründet: "Seit Jahren wird unter dem Schlagwort „Stadt zum Rhein“ über eine besser eingebundene und attraktivere Nutzung des Rheinufers diskutiert, ohne dass hier wesentliche Fortschritte zu verzeichnen wären. Nachdem zahlreiche Städte vorgemacht haben (berühmtestes Beispiel Paris), wie durch eine Sperrung von Flussuferstraßen eine neue Stadtraumnutzung und -wahrnehmung eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität am innenstadtnahen Flussufer erreicht werden kann, sollte auch die Stadt Bonn zumindest in einem Testversuch einen solchen Schritt auf dem oben benannten Abschnitt gehen. Im „Beethovenjahr“ kann dieser beruhigte Uferabschnitt zwischen altem Oberbergamt, Altem Zoll, Lenné-Ufer und Ernst-Moritz-Arndt-Haus zugleich auch eine touristisch höhere Wertigkeit bekommen. Die betroffene MIV-Verkehrsbeziehung ist verkehrlich nicht notwendig, eine teilweise Verdrängung in andere Straßen ist unausweichlich, aber für die deutliche Qualitätssteigerung am Ufer hinnehmbar. Parkplätze stehen zu nahezu allen Zeiten in Opern- bzw. Beethovenparkhaus zur Verfügung. Nach Ablauf eines Jahres ist zu entscheiden, ob diese Regelung beibehalten wird und ggf. auf den weiteren Abschnitt am Erzberger Ufer übertragbar ist." - - -Seite 2 von 12 Seite 3 Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme abgegeben (DS-Nr.: 1911943ST2): „Die Verwaltung regt an, gegebenenfalls zunächst einen Prüfauftrag zu erteilen. Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung dann prüfen, inwiefern ein einjähriger Verkehrsversuch im Sinne des Antrages möglich ist und über das Ergebnis informieren.“ - - - Der Planungsausschuss lehnte den Antrag in seiner Sitzung am 30.10.2019 mit Mehrheit gegen Linke und Sozialliberale ab. - - - Auch die folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.09.2019 (s. DS-Nr. 1911943EB3) wurde mit Mehrheit gegen Linke, SoLi, SPD und Grüne ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses abgelehnt: "Die Verwaltung wird mit einer Vorprüfung beauftragt, ob in einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum 02.01.2021 der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt werden kann. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung. Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.)." - - -Seite 3 von 12 Seite 4 Der diesem Beschlussvorschlag zugrundeliegende Änderungsantrag der SPD- Fraktion (DS-Nr.: 1911922AA3) zum Antrag „Erlebnisort Rheinufer“ (DS-Nr. 1911922) lautete wie folgt: „Der Antrag wird um Punkt 5 ergänzt: Analog zum Antrag der Fraktion DIE LINKE 1911943 und der Stellungnahme der Verwaltung 1911943ST2 wird die Verwaltung beauftragt, in die konzeptionellen Überlegungen eine Teilsperrung des Rheinufers als Modellversuch mit aufzunehmen und zu prüfen.“ Dieser Antrag ist inhaltich dem im Planungsausschuss behandelten Antrag der Linken zuzuordnen. Daher wird der oben benannte Beschlussvorschlag zur Ablehnung dieses Antrags in Anlehnung an die Ablehnung des Antrags der Fraktion der Linken (DS) vorgelegt. - - - Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zu einer Sperrung des Rheinufers für den motorisierten Individualverkehr im Jahr 2020 eine erste Einschätzung vorgenommen und nimmt daher zu den o.g. Anträgen für die Beratung im Rat wie folgt Stellung: Der Rat hat am 04.07.2019 den Test „Erweiterter City-Ring“ (DS-Nr. 1911977EB3) und einen Test für eine geänderte Verkehrsführung in der Kaiserstraße (DS-Nr. 1911848EB7) jeweils bis zum 31.03.2020 beschlossen. Aufgrund der räumlichen Nähe der Abschnitte des Rheinufers zum City-Ring könnte eine Sperrung zu Auswirkungen auf die Tests führen, weshalb innerhalb des Testzeitraums von solchen Maßnahmen abzuraten ist. Die Neuordnung des Rheinufers im Innenstadtbereich ist Gegenstand des Masterplans Innere Stadt 2.0 (DS-Nr. 1911980). Im Zuge der weiteren Planung werden die Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung zu ermitteln sein. Dazu gehören insbesondere auch Fragen zur Nutzung des motorisierten Individualverkehrs. Dabei werden auch die Ergebnisse des Tests City-Ring berücksichtigt werden können. Es wird zudem empfohlen, in diese Maßnahme auch weitere Anregungen zum Parken einfließen zu lassen.Seite 4 von 12 Seite 5 Die Verwaltung empfiehlt nun daher aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen, von einem Modellversuch „Rheinufer ohne Autoverkehr“ im Jahr 2020 bzw. einer sofortigen Ausweisung als Einbahnstraße zunächst abzusehen. Diese grundsätzlichen Fragen sollten im Rahmen der Planungen zur baulichen Umgestaltung der Rheinuferpromenade diskutiert bzw. geprüft und dann ggfls. in die Planungen aufgenommen werden. Anlage/n 1 1911943 Antrag (öffentlich) 2 1911943ST2 Stellungnahme der Verwaltung (öffentlich) 3 1911943EB3 Ergänzungsballt BV Bonn (öffentlich) 4 1911922AA3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion (öffentlich)Seite 5 von 12 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm BE Antrag - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand 1911943 Externes Dokument Antragsteller/in DIE LINKE. Eingangsdatum gez. Bzv. Hanno von Raußendorf 18.06.2019 gez. Brigitta Poppe-Reiners f.d.R. Holger Schmidt 18.06.2019 gez. Haßdenteufel Datum Unterschrift Betreff Stadt zum Rhein 2020 – Einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (Zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 09.07.2019 vt (e) bei Anerkennung der Tagesordnung wegen fehlender Stellungnahme der Verwaltung 2 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.08.2019 ohne Votum in den Planungsausschuss, sh. DS-Nr.: 1911922EB4 2 Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 geä. M gegen CDU bei Enthaltung LINKE, s. EB3 2 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 2 Inhalt des Antrages In einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum 02.01.2021 wird der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung. Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.).Seite 6 von 12 Begründung Seit Jahren wird unter dem Schlagwort „Stadt zum Rhein“ über eine besser eingebundene und attraktivere Nutzung des Rheinufers diskutiert, ohne dass hier wesentliche Fortschritte zu verzeichnen wären. Nachdem zahlreiche Städte vorgemacht haben (berühmtestes Beispiel Paris), wie durch eine Sperrung von Flussuferstraßen eine neue Stadtraumnutzung und -wahrnehmung eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität am innenstadtnahen Flussufer erreicht werden kann, sollte auch die Stadt Bonn zumindest in einem Testversuch einen solchen Schritt auf dem oben benannten Abschnitt gehen. Im „Beethovenjahr“ kann dieser beruhigte Uferabschnitt zwischen altem Oberbergamt, Altem Zoll, Lenné-Ufer und Ernst-Moritz-Arndt-Haus zugleich auch eine touristisch höhere Wertigkeit bekommen. Die betroffene MIV-Verkehrsbeziehung ist verkehrlich nicht notwendig, eine teilweise Verdrängung in andere Straßen ist unausweichlich, aber für die deutliche Qualitätssteigerung am Ufer hinnehmbar. Parkplätze stehen zu nahezu allen Zeiten in Opern- bzw. Beethovenparkhaus zur Verfügung. Nach Ablauf eines Jahres ist zu entscheiden, ob diese Regelung beibehalten wird und ggf. auf den weiteren Abschnitt am Erzberger Ufer übertragbar ist.Seite 7 von 12 Bundesstadt Bonn TOP Der Oberbürgermeister BE Amt 61 Stellungnahme der Verwaltung - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1911943ST2 Externes Dokument Eingang Ratsbüro 01.08.2019 Betreff Stadt zum Rhein 2020 Einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (Zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Amt 61 01.08.2019 gez. Schlottmann Amt 33 31.07.2019 gez. Borchert Dez. III 01.08.2019 gez. i. A. Seelbach Genehmigung/Freigabe durch OB 06.08.2019 gez. Sridharan Beratungsfolge Sitzung Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 Inhalt der Stellungnahme Die Verwaltung regt an, gegebenenfalls zunächst einen Prüfauftrag zu erteilen. Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung dann prüfen, inwiefern ein einjähriger Verkehrsversuch im Sinne des Antrages möglich ist und über das Ergebnis informieren.Seite 8 von 12 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE BezVst Bonn Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1911943EB3 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 09.09.2019 Betreff Stadt zum Rhein 2020 Einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (Zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) Gremium Sitzung Ergebnis * Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 mit Mehrheit gegen CDU bei Enthaltung LINKE Empfehlung an Rat Die Verwaltung wird mit einer Vorprüfung beauftragt, ob in einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum 02.01.2021 der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt werden kann. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung. Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.). - - - Nach ausführlicher Debatte wurde mehrheitlich o. g. Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt. Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 1.10.2019 ein Bürgerantrag (DS-Nr. 1912463) zur Beratung vorliegt, der eine ähnliche Zielsetzung mit anderen Maßnahmen beinhaltet. - - - Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Inhalt In einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum 02.01.2021 wird der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer undSeite 9 von 12 Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung. Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.). Begründung Seit Jahren wird unter dem Schlagwort „Stadt zum Rhein“ über eine besser eingebundene und attraktivere Nutzung des Rheinufers diskutiert, ohne dass hier wesentliche Fortschritte zu verzeichnen wären. Nachdem zahlreiche Städte vorgemacht haben (berühmtestes Beispiel Paris), wie durch eine Sperrung von Flussuferstraßen eine neue Stadtraumnutzung und -wahrnehmung eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität am innenstadtnahen Flussufer erreicht werden kann, sollte auch die Stadt Bonn zumindest in einem Testversuch einen solchen Schritt auf dem oben benannten Abschnitt gehen. Im „Beethovenjahr“ kann dieser beruhigte Uferabschnitt zwischen altem Oberbergamt, Altem Zoll, Lenné-Ufer und Ernst-Moritz-Arndt-Haus zugleich auch eine touristisch höhere Wertigkeit bekommen. Die betroffene MIV-Verkehrsbeziehung ist verkehrlich nicht notwendig, eine teilweise Verdrängung in andere Straßen ist unausweichlich, aber für die deutliche Qualitätssteigerung am Ufer hinnehmbar. Parkplätze stehen zu nahezu allen Zeiten in Opern- bzw. Beethovenparkhaus zur Verfügung. Nach Ablauf eines Jahres ist zu entscheiden, ob diese Regelung beibehalten wird und ggf. auf den weiteren Abschnitt am Erzberger Ufer übertragbar ist.Seite 10 von 12 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm BE Änderungsantrag - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand 1911922AA3 Externes Dokument Antragsteller/in Stv. Fenja Wittneven- Welter Stv. Dieter Schaper SPD-Fraktion Eingangsdatum gez. Fenja Wittneven-Welter 27.08.2019 f.d.R. Frank Donner-Weyel Ratsbüro 27.08.2019 gez. Fenja Wittneven-Welter Datum Unterschrift Betreff Erlebnisort Rheinufer * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Kulturausschuss 28.08.2019 einstimmig in Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 11.09.2019 verwiesen Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.08.2019 Verweisung in den Planungs-A., sh. 1911922EB4 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 o.V. in den Hauptausschuss mit Mehrheit gegen BBB Hauptausschuss der AA3 wird Eingebunden in den Antrag der Linken (DS-Nr.: 1911943) und läuft im PLA 30.10.2019 als Empfehlung an den Rat Inhalt des Änderungsantrages Der Antrag wird um Punkt 5 ergänzt: 5. Analog zum Antrag 1911943 und der Stellungnahme der Verwaltung 1911943ST2 wird die Verwaltung beauftragt, in die konzeptionellen Überlegungen eine Teilsperrung des Rheinufers als Modellversuch mit aufzunehmen und zu prüfen. BegründungSeite 11 von 12 erfolgt mündlichSeite 12 von 12
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