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190604 · Beschlussvorlage

Stadt zum Rhein - einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) (alt: 1911943)

Nummer
190604
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 190604-1 AA Stadt zum Rhein - einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr (zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer) (alt: 1911943) Antrag zur Vorlage 190604

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Beschlussvorlage
öffentlich
190604
Stadt zum Rhein - einjähriger Modellversuch
Rheinufer ohne Autoverkehr (zweite Fährgasse,
Rathenau- und Teilstück Brassertufer) (alt:
1911943)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da sie im Zusammenhang mit der N-Vorlage (DS-Nr.
190602) steht, die beide auf eine Verbesserung der Situation am Rheinufer
noch für das BTHVN-Jahr 2020 gerichtet sind.
Beschlussvorschlag
Eine Sperrung des Rheinufers im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE
(DS-Nr.: 1911943) sowie im Sinne des Änderungsantrages der SPD (DS-Nr.
1911922AA3) wird abgelehnt.
Begründung
Vorberatung:
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 09.07.2019 vt (e) bei Anerkennung
der Tagesordnung
wegen fehlender
Stellungnahme der
Verwaltung
2
Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeitsförderung
29.08.2019 ohne Votum in den
Planungsausschuss, sh.
DS-Nr.: 1911922EB4
2
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 geä. M gegen CDU bei
Enthaltung LINKE, s.
EB3
2
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
30.10.2019 abgelehnt mit Mehrheit
gegen Linke und SoLi
2
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 12

Seite 2
Der zugrundeliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE (DS-Nr.: 1911943)
lautete wie folgt:
"In einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum
02.01.2021 wird der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und
Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt.
Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze
wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit
FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete
Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung.
Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern
abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung
Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für
Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.)."
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE (DS-Nr.: 1911943) war wie folgt begründet:
"Seit Jahren wird unter dem Schlagwort „Stadt zum Rhein“ über eine besser
eingebundene und attraktivere Nutzung des Rheinufers diskutiert, ohne dass
hier wesentliche Fortschritte zu verzeichnen wären. Nachdem zahlreiche Städte
vorgemacht haben (berühmtestes Beispiel Paris), wie durch eine Sperrung von
Flussuferstraßen eine neue Stadtraumnutzung und -wahrnehmung eine
erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität am innenstadtnahen Flussufer
erreicht werden kann, sollte auch die Stadt Bonn zumindest in einem
Testversuch einen solchen Schritt auf dem oben benannten Abschnitt gehen.
Im „Beethovenjahr“ kann dieser beruhigte Uferabschnitt zwischen altem
Oberbergamt, Altem Zoll, Lenné-Ufer und Ernst-Moritz-Arndt-Haus zugleich
auch eine touristisch höhere Wertigkeit bekommen.
Die betroffene MIV-Verkehrsbeziehung ist verkehrlich nicht notwendig, eine
teilweise Verdrängung in andere Straßen ist unausweichlich, aber für die
deutliche Qualitätssteigerung am Ufer hinnehmbar. Parkplätze stehen zu
nahezu allen Zeiten in Opern- bzw. Beethovenparkhaus zur Verfügung.
Nach Ablauf eines Jahres ist zu entscheiden, ob diese Regelung beibehalten
wird und ggf. auf den weiteren Abschnitt am Erzberger Ufer übertragbar ist."
- - -Seite 2 von 12

Seite 3
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte die Verwaltung die folgende
Stellungnahme abgegeben (DS-Nr.: 1911943ST2):
„Die Verwaltung regt an, gegebenenfalls zunächst einen Prüfauftrag zu erteilen.
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird
die Verwaltung dann prüfen, inwiefern ein einjähriger Verkehrsversuch im Sinne
des Antrages möglich ist und über das Ergebnis informieren.“
- - -
Der Planungsausschuss lehnte den Antrag in seiner Sitzung am 30.10.2019 mit
Mehrheit gegen Linke und Sozialliberale ab.
- - -
Auch die folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn
vom 03.09.2019 (s. DS-Nr. 1911943EB3) wurde mit Mehrheit gegen Linke,
SoLi, SPD und Grüne ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses
abgelehnt:
"Die Verwaltung wird mit einer Vorprüfung beauftragt,
ob in einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis zum
02.01.2021 der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und Brassertufer
bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt werden kann.
Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für Behindertenparkplätze
wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum steht während dieser Zeit
FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in Teilen für befristete
Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie, Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung.
Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern
abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung
Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr für
Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist (Schranke o.Ä.)."
- - -Seite 3 von 12

Seite 4
Der diesem Beschlussvorschlag zugrundeliegende Änderungsantrag der SPD-
Fraktion (DS-Nr.: 1911922AA3) zum Antrag „Erlebnisort Rheinufer“ (DS-Nr.
1911922) lautete wie folgt:
„Der Antrag wird um Punkt 5 ergänzt:
Analog zum Antrag der Fraktion DIE LINKE 1911943 und der Stellungnahme
der Verwaltung 1911943ST2 wird die Verwaltung beauftragt, in die
konzeptionellen Überlegungen eine Teilsperrung des Rheinufers als
Modellversuch mit aufzunehmen und zu prüfen.“
Dieser Antrag ist inhaltich dem im Planungsausschuss behandelten Antrag der
Linken zuzuordnen. Daher wird der oben benannte Beschlussvorschlag zur
Ablehnung dieses Antrags in Anlehnung an die Ablehnung des Antrags der
Fraktion der Linken (DS) vorgelegt.
- - -
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zu einer Sperrung des Rheinufers für den
motorisierten Individualverkehr im Jahr 2020 eine erste Einschätzung
vorgenommen und nimmt daher zu den o.g. Anträgen für die Beratung im Rat
wie folgt Stellung:
Der Rat hat am 04.07.2019 den Test „Erweiterter City-Ring“ (DS-Nr.
1911977EB3) und einen Test für eine geänderte Verkehrsführung in der
Kaiserstraße (DS-Nr. 1911848EB7) jeweils bis zum 31.03.2020 beschlossen.
Aufgrund der räumlichen Nähe der Abschnitte des Rheinufers zum City-Ring
könnte eine Sperrung zu Auswirkungen auf die Tests führen, weshalb innerhalb
des Testzeitraums von solchen Maßnahmen abzuraten ist.
Die Neuordnung des Rheinufers im Innenstadtbereich ist Gegenstand des
Masterplans Innere Stadt 2.0 (DS-Nr. 1911980). Im Zuge der weiteren Planung
werden die Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung zu ermitteln sein. Dazu
gehören insbesondere auch Fragen zur Nutzung des motorisierten
Individualverkehrs. Dabei werden auch die Ergebnisse des Tests City-Ring
berücksichtigt werden können. Es wird zudem empfohlen, in diese Maßnahme
auch weitere Anregungen zum Parken einfließen zu lassen.Seite 4 von 12

Seite 5
Die Verwaltung empfiehlt nun daher aufgrund der geschilderten
Rahmenbedingungen, von einem Modellversuch „Rheinufer ohne Autoverkehr“
im Jahr 2020 bzw. einer sofortigen Ausweisung als Einbahnstraße zunächst
abzusehen. Diese grundsätzlichen Fragen sollten im Rahmen der Planungen
zur baulichen Umgestaltung der Rheinuferpromenade diskutiert bzw. geprüft
und dann ggfls. in die Planungen aufgenommen werden.
Anlage/n
1 1911943 Antrag (öffentlich)
2 1911943ST2 Stellungnahme der Verwaltung (öffentlich)
3 1911943EB3 Ergänzungsballt BV Bonn (öffentlich)
4 1911922AA3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion (öffentlich)Seite 5 von 12

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
BE
Antrag
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand
1911943
Externes Dokument
Antragsteller/in DIE LINKE. Eingangsdatum
gez. Bzv. Hanno von
Raußendorf
18.06.2019
gez. Brigitta Poppe-Reiners
f.d.R. Holger Schmidt
18.06.2019 gez. Haßdenteufel
Datum Unterschrift
Betreff
Stadt zum Rhein 2020 – Einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne
Autoverkehr (Zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer)
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 09.07.2019 vt (e) bei Anerkennung der
Tagesordnung wegen
fehlender Stellungnahme
der Verwaltung
2
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.08.2019 ohne Votum in den
Planungsausschuss, sh.
DS-Nr.: 1911922EB4
2
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 geä. M gegen CDU bei
Enthaltung LINKE, s. EB3
2
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 2
Inhalt des Antrages
In einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis
zum 02.01.2021 wird der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und
Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr
gesperrt. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für
Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum
steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in
Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie,
Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung.
Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern
abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung
Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr
für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist
(Schranke o.Ä.).Seite 6 von 12

Begründung
Seit Jahren wird unter dem Schlagwort „Stadt zum Rhein“ über eine
besser eingebundene und attraktivere Nutzung des Rheinufers
diskutiert, ohne dass hier wesentliche Fortschritte zu verzeichnen
wären. Nachdem zahlreiche Städte vorgemacht haben (berühmtestes
Beispiel Paris), wie durch eine Sperrung von Flussuferstraßen eine
neue Stadtraumnutzung und -wahrnehmung eine erhebliche Steigerung der
Aufenthaltsqualität am innenstadtnahen Flussufer erreicht werden kann,
sollte auch die Stadt Bonn zumindest in einem Testversuch einen
solchen Schritt auf dem oben benannten Abschnitt gehen. Im
„Beethovenjahr“ kann dieser beruhigte Uferabschnitt zwischen altem
Oberbergamt, Altem Zoll, Lenné-Ufer und Ernst-Moritz-Arndt-Haus
zugleich auch eine touristisch höhere Wertigkeit bekommen.
Die betroffene MIV-Verkehrsbeziehung ist verkehrlich nicht notwendig,
eine teilweise Verdrängung in andere Straßen ist unausweichlich, aber
für die deutliche Qualitätssteigerung am Ufer hinnehmbar. Parkplätze
stehen zu nahezu allen Zeiten in Opern- bzw. Beethovenparkhaus zur
Verfügung.
Nach Ablauf eines Jahres ist zu entscheiden, ob diese Regelung
beibehalten wird und ggf. auf den weiteren Abschnitt am Erzberger Ufer
übertragbar ist.Seite 7 von 12

Bundesstadt Bonn TOP
Der Oberbürgermeister BE
Amt 61 Stellungnahme der Verwaltung
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911943ST2
Externes Dokument Eingang Ratsbüro
01.08.2019
Betreff
Stadt zum Rhein 2020 Einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne
Autoverkehr (Zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer)
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Amt 61 01.08.2019 gez. Schlottmann
Amt 33 31.07.2019 gez. Borchert
Dez. III 01.08.2019 gez. i. A. Seelbach
Genehmigung/Freigabe durch OB 06.08.2019 gez. Sridharan
Beratungsfolge Sitzung
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019
Inhalt der Stellungnahme
Die Verwaltung regt an, gegebenenfalls zunächst einen Prüfauftrag zu
erteilen.
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat
wird die Verwaltung dann prüfen, inwiefern ein einjähriger
Verkehrsversuch im Sinne des Antrages möglich ist und über das
Ergebnis informieren.Seite 8 von 12

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
BezVst Bonn Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911943EB3
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
09.09.2019
Betreff
Stadt zum Rhein 2020 Einjähriger Modellversuch Rheinufer ohne
Autoverkehr (Zweite Fährgasse, Rathenau- und Teilstück Brassertufer)
Gremium Sitzung Ergebnis *
Bezirksvertretung Bonn 03.09.2019 mit Mehrheit gegen
CDU bei Enthaltung
LINKE
Empfehlung an Rat
Die Verwaltung wird mit einer Vorprüfung beauftragt,
ob in einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis
zum 02.01.2021 der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer und
Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr gesperrt
werden kann. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für
Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum
steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in
Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie,
Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung.
Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern
abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung
Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr
für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist
(Schranke o.Ä.).
- - -
Nach ausführlicher Debatte wurde mehrheitlich o. g. Prüfauftrag an die
Verwaltung erteilt.
Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass für die Sitzung der
Bezirksvertretung Bonn am 1.10.2019 ein Bürgerantrag (DS-Nr. 1912463)
zur Beratung vorliegt, der eine ähnliche Zielsetzung mit anderen
Maßnahmen beinhaltet.
- - -
Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Inhalt
In einem einjährigen Modellversuch beginnend mit dem 31.12.2019 bis
zum 02.01.2021 wird der Straßenzug Zweite Fährgasse, Rathenauufer undSeite 9 von 12

Brassertufer bis zur mündenden Rheingasse für den Autoverkehr
gesperrt. Sämtliche Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen, für
Behindertenparkplätze wird ortsnah Ersatz geschaffen. Der Straßenraum
steht während dieser Zeit FußgängerInnen, dem Radverkehr sowie in
Teilen für befristete Sondernutzungen (Caféroller, Gastronomie,
Spielgeräte u.Ä.) zur Verfügung.
Die Zweite Fährgasse wird an der Kreuzung Adenauerallee mit Pollern
abgeriegelt; die Erste Fährgasse wird zur Sackgasse; die Einmündung
Brassertufer/Ecke Rheingasse wird so abgetrennt, dass Lieferverkehr
für Gastronomie, Schiffe und Zufahrt der Feuerwehr möglich ist
(Schranke o.Ä.).
Begründung
Seit Jahren wird unter dem Schlagwort „Stadt zum Rhein“ über eine
besser eingebundene und attraktivere Nutzung des Rheinufers
diskutiert, ohne dass hier wesentliche Fortschritte zu verzeichnen
wären. Nachdem zahlreiche Städte vorgemacht haben (berühmtestes
Beispiel Paris), wie durch eine Sperrung von Flussuferstraßen eine
neue Stadtraumnutzung und -wahrnehmung eine erhebliche Steigerung der
Aufenthaltsqualität am innenstadtnahen Flussufer erreicht werden kann,
sollte auch die Stadt Bonn zumindest in einem Testversuch einen
solchen Schritt auf dem oben benannten Abschnitt gehen. Im
„Beethovenjahr“ kann dieser beruhigte Uferabschnitt zwischen altem
Oberbergamt, Altem Zoll, Lenné-Ufer und Ernst-Moritz-Arndt-Haus
zugleich auch eine touristisch höhere Wertigkeit bekommen.
Die betroffene MIV-Verkehrsbeziehung ist verkehrlich nicht notwendig,
eine teilweise Verdrängung in andere Straßen ist unausweichlich, aber
für die deutliche Qualitätssteigerung am Ufer hinnehmbar. Parkplätze
stehen zu nahezu allen Zeiten in Opern- bzw. Beethovenparkhaus zur
Verfügung.
Nach Ablauf eines Jahres ist zu entscheiden, ob diese Regelung
beibehalten wird und ggf. auf den weiteren Abschnitt am Erzberger Ufer
übertragbar ist.Seite 10 von 12

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
BE
Änderungsantrag
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand
1911922AA3
Externes Dokument
Antragsteller/in Stv. Fenja Wittneven-
Welter
Stv. Dieter Schaper
SPD-Fraktion
Eingangsdatum
gez. Fenja Wittneven-Welter 27.08.2019
f.d.R. Frank Donner-Weyel Ratsbüro
27.08.2019 gez. Fenja Wittneven-Welter
Datum Unterschrift
Betreff
Erlebnisort Rheinufer
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Kulturausschuss 28.08.2019 einstimmig in Ausschuss
für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am
11.09.2019 verwiesen
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.08.2019 Verweisung in den
Planungs-A., sh.
1911922EB4
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 o.V. in den
Hauptausschuss mit
Mehrheit gegen BBB
Hauptausschuss der AA3 wird Eingebunden
in den Antrag der Linken
(DS-Nr.: 1911943) und
läuft im PLA 30.10.2019
als Empfehlung an den
Rat
Inhalt des Änderungsantrages
Der Antrag wird um Punkt 5 ergänzt:
5. Analog zum Antrag 1911943 und der Stellungnahme der Verwaltung
1911943ST2 wird die Verwaltung beauftragt, in die konzeptionellen
Überlegungen eine Teilsperrung des Rheinufers als Modellversuch mit
aufzunehmen und zu prüfen.
BegründungSeite 11 von 12

erfolgt mündlichSeite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de