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190602-3 · Mitteilungsvorlage

Erlebnisort Rheinufer

Nummer
190602-3
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190602 Erlebnisort Rheinufer (alt: 1911922, FF: Dez. I)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190602-3
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Erlebnisort Rheinufer
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Stadtverwaltung hat in Ausführung des Ratsbeschlusses
„Erlebnisort Rheinufer“ vom 7. November 2019 eine ämterübergreifende
Projektgruppe gegründet, die unter Beteiligung verschiedener städtischer
Dienststellen inzwischen ein Maßnahmenprogramm entwickelt hat.
In verwaltungsinternen Arbeitsgruppensitzungen wurden das in Frage
kommende Areal zunächst gemeinsam beleuchtet und Möglichkeiten für
attraktive Veranstaltungen sowie die Unterbringung temporärer
gastronomischer Angebote bewertet, die zur Öffnung der Stadt zum Rhein hin
beitragen sollen. Als zeitlicher Rahmen werden die Sommermonate, also Mai
bis Oktober 2020, angedacht.
Naturräumliche Rahmenbedingungen:
Wie alle Doppelstädte entlang des Rheins (z.B. Basel, Bonn, Köln) gibt es eine
West- und eine Ostseite des Flusses bzw. linke und rechte Rheinseite.
Naturräumlich vorgegeben ist somit die Besonnung der jeweiligen Seite: Die
Ostseite ist, da die Sonne im Westen untergeht, deutlich länger von ihr
beschienen als die Westseite. Viele Beueler bezeichnen ihren Stadtbezirk
daher auch nicht zu Unrecht als „Sonnenseite der Stadt“. Auch Klein-Basel, auf
das in dem Antrag als Beispiel Bezug genommen wurde, liegt auf der sonnigen
Ostseite.
Hinzu kommen Gleit- und Prallhänge mit entsprechenden Auswirkungen:
Sowohl Groß-Basel als auch Bonn befinden sich an einem Prallhang mit einer
entsprechend hohen Geländekante von 10 bis 15 Metern, auf deren Krone
große Gebäude (z.B. Uni-Bibliothek, Albertinum, Hotel Königshof, Alter Zoll,
Oberbergamt, Rheinlogen, Oper etc.) und/oder hohe Bäume (z.B. im Biergarten
Alter Zoll) stehen. Dies führt zu einer frühzeitigen Verschattung des westlichen
Rheinufers mit der Folge von Verdunkelung und höherer Luftfeuchte.
Im Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ befinden sich lange Baumalleen, die
unter Alleenschutz nach § 41 LNatSchG stehen.Seite 1 von 5

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Gastronomie:
Eine dauerhafte Unterbringung zusätzlicher – vorzugsweise temporärer –
gastronomischer Angebote nach dem Baseler Vorbild („Buvetten“), d.h. das
Aufstellen baulicher Einrichtungen oder Imbisswagen über den gesamten o.g.
Zeitraum, ist unter Beachtung des Baumschutzes (Landschaftsschutzgebiet
„Rheinufer“, Alleenschutz nach § 41 LNatSchG) lediglich auf dem Vorplatz des
KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am Rheinpavillon – also in unmittelbarer
Nähe der vorhandenen Gastronomie – möglich. Zur Vermeidung einer
Konkurrenzsituation wird in einem Gespräch mit den Pächtern/Eigentümern
erörtert werden, ob diese sich eine Erweiterung ihres Angebots – dauerhaft, am
Wochenende oder zu besonderen Anlässen – durch einen eigenen
Verkaufsstand oder den eines Kooperationspartners vorstellen können. Dabei
wird eine möglichst zeitnahe Unterbringung ergänzender Gastronomie
angestrebt. Über die Ergebnisse der Gespräche wird die Stadtverwaltung in der
Sitzung informieren.
Veranstaltungen:
Um den Publikumsverkehr und die Aufenthaltsqualität am Bonner Rheinufer zu
erhöhen, entwickelt die Stadtverwaltung derzeit verschiedene
Veranstaltungsformate:
 Street Food Festivals:
Da zusätzliche, dauerhafte gastronomische Angebote am Bonner Rheinufer
aus o.g. Gründen nicht im avisierten Rahmen umsetzbar sind, soll durch die
Ausrichtung regelmäßig stattfindender „Street Food Festivals“ ein
entsprechendes Ersatz-Angebot geschaffen werden. Hierfür bestehen – unter
Berücksichtigung parallel stattfindender Events – die folgenden unverbindlichen
Terminoptionen:
- 30.05.-01.06.2020
- 18.07.-19.07.2020
- 25.07.-26.07.2020
- 26.09.-27.09.2020
Eine regelmäßig durchgeführte Veranstaltung, immer am letzten Wochenende
des Monats, ist ebenfalls denkbar.
Die „Street Food Festivals“ sollen unter Heranziehung am Markt etablierter
Agenturen sowie unter Beteiligung der Pächter/Eigentümer von Gastronomie-
Betrieben im umliegenden Bereich (KD-Kiosk, Rheinpavillon, Oper, Alter Zoll)
auf dem Vorplatz des KD-Kiosks und im Bereich der Baumalleen nördlich und
südlich des Rheinpavillons veranstaltet werden. Im Schutzbereich von Bäumen
dürfen dabei keine Fahrzeuge und/oder schweren Aufbauten untergebracht
werden.Seite 2 von 5

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Um vor diesem Hintergrund dennoch ausreichend Stellflächen für Imbisswagen
u.ä. zu schaffen und gleichzeitig die Attraktivität der Veranstaltung sowie die
Sicherheit für Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, soll ein
Straßenabschnitt (zwischen Rheingasse und Zweiter Fährgasse) an den
Veranstaltungstagen für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Ausweich-
und Umleitmaßnahmen für den übrigen Rad- und Fußgängerverkehr sowie
temporäre Sanitäranlagen werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.
 Straßenmusikanten-Feste:
Ab dem 12.06. bis 19.09.2020 wird zur Belebung des Labels „Bonner Sommer“
der Platz vor der Oper Bonn zum „Opernrasen“, einem neuen, lebendigen
Veranstaltungsort in zentraler Lage zum Rhein und zur Innenstadt. Im
Zusammenwirken von verschiedenen städtischen Ämtern, Kultureinrichtungen,
Sportvereinen und bürgerschaftlichen Initiativen wird dieser urbane Raum zum
Platz der Möglichkeiten. Ein abwechslungsreiches, kostenfreies Programm an
der Schnittstelle von Sport und Kultur bringt Menschen aus verschiedenen
Generationen, Nationen und Kulturen zusammen. Hier sollen u.a. immer
mittwochs zwischen 16 und 22 Uhr verschiedene Formate mit dem
Schwerpunkt „Kultur“ stattfinden. In diesem Rahmen soll eine attraktive
Verbindung zum Bonner Rheinufer hergestellt werden, indem zum gleichen
Zeitpunkt auf den Flächen zwischen Fritz-Schröder-Ufer und Zweiter Fährgasse
verschiedene Straßenmusiker*innen auftreten. Ergänzend sind auch Standorte
am Aufgang zur Opernwiese oder etwas weiter südlich, etwa am alten
Plenarsaal, vorstellbar. Das Aufstellen kleinerer Imbiss- oder Getränkestände,
die mit dem Baumschutz vereinbar wären, wird geprüft.
Das Musizieren in Bonn ist nur mit einer gültigen Spielerlaubnis zulässig. Eine
generelle Genehmigung wird bilateral zwischen den Fachbereichen
abgestimmt. Zudem sind folgende Auflagen zu beachten:
- Straßenmusikanten dürfen den Straßenverkehr nicht behindern.
- Spätestens nach 30 Minuten müssen sie den Standplatz wechseln. Der
neue Standplatz muss sich außer Sicht- und Hörweite des vorherigen
Standplatzes befinden. Eine Rückkehr zum vorherigen Standplatz ist erst
nach Ablauf von zwei Stunden ab Vollziehung des Standplatzwechsels
zulässig.
- Elektrische Verstärkeranlagen dürfen keinesfalls benutzt werden.
- Die Anweisungen von Polizei und Ordnungsbehörde sind zu beachten, auch
wenn dadurch diese Erlaubnis erlischt.
- Soweit diese Erlaubnis für mehrere Personen erteilt wird (siehe
Anschriftenfeld), gilt diese nur beim gemeinsamen Auftritt als Gruppe am
gleichen Ort.
- Es dürfen keine Trommeln, Schlagzeuge oder ähnliches verwendet werden.
- Das Spielen auf Veranstaltungen oder Märkten ohne gesonderte Erlaubnis
ist auf dem jeweiligen Gelände nicht gestattet.Seite 3 von 5

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 „Sportmeile“
Bonn ist eine sehr bewegungsaktive Stadt. Das belegen nicht nur die hohen
Zahlen der in den Vereinen organisierten Mitglieder, sondern darüber hinaus
auch die vielen Bürger*innen, die sich individuell, also auch ohne eine
Vereinsmitgliedschaft, sportlich betätigen. Ausgehend vom „Opernrasen“ soll es
daher an einem noch festzulegenden Tag, ausgebreitet über das Rheinufer
Gelegenheit für die Bonner Sportvereine geben, ihre sportlichen Angebote zu
präsentieren. Der Querschnitt des Bonner Sportangebotes soll dargestellt
werden, aber auch mehr Lust auf Bewegung machen. Das Ziel „Sport für alle“
steht in Bonn im Vordergrund.
Allgemeine Rahmenbedingungen für die Veranstaltungen:
Für die Veranstaltungen wurden verschiedene Grundsätze formuliert, die im
Rahmen der Durchführung Beachtung finden sollen. Nach Möglichkeit sollen
alle Vorhaben kostenneutral gestaltet werden. Bislang stehen für o.g. Formate
keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei der Finanzierung der geplanten
Maßnahmen sollen daher Sponsoring-Möglichkeiten geprüft werden.
Für sämtliche Veranstaltungsformate sind temporäre, öffentliche
Sanitäranlagen sowie die hierfür benötigten Haushaltsmittel zu berücksichtigen.
bonnorange wird bezüglich der Straßenreinigung ebenfalls beteiligt.
Auswirkungen auf den MIV, Rad- und Fußgängerverkehr sind zu
berücksichtigen.
Begleitende Maßnahmen:
Die Entwicklung eines Marketing-Konzepts, das auch die vorhandene
Gastronomie stärker bewerben soll, sowie eine Anpassung des
Wegeleitsystems zwecks stärkerer Fokussierung des Rheinufers werden
geprüft. Je Schild ist mit Kosten von 400,00 Euro zzgl. MwSt. sowie einer
Umsetzungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen.
Das Amt für Stadtgrün hat unabhängig von der Projektgruppenarbeit für das
Aufstellen temporärer Gastronomie-Einrichtungen im gesamten
Innenstadtbereich ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Zuge
dessen wurde auch ein Standort im Bereich Erzberger Ufer bis Fritz-Schröder-
Ufer ausgeschrieben. Die Auswertung befindet sich derzeit in der Bearbeitung.
Die Verwaltung wird hierüber im Rahmen der Sitzung informieren.
Die kurz vor dem Abschluss befindlichen Baumaßnahmen zur Neugestaltung
des Rheinufers zwischen Kennedybrücke und KD-Pavillon sowie zur Sanierung
der Asphaltdecke entlang der Gehwege am Rheinufer tragen bereits zu einer
Steigerung der Aufenthaltsqualität am Bonner Rheinufer aus gestalterischer
Hinsicht bei.Seite 4 von 5

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Die Belebung der Opernwiese durch das Format "Opernrasen" sowie das
vorhandene Programm am Alten Zoll / Stadtgarten bieten außerdem eine
fruchtbare Grundlage, um aus der Innenstadt kommend, eine
Verbindungsachse zum Bonner Rheinufer herzustellen, auf der o.g. Formate
aufbauen sollen.
Weiteres Vorgehen
Die Umsetzbarkeit der verschiedenen Formate wird im Rahmen der
Projektgruppe und bilateral durch die verschiedenen Fachbereiche weiterhin
geprüft. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Sport- und Kulturverwaltung
(„Bonner Sommer“ - Opernrasen). Bis zur Sitzung wird außerdem eine
Schätzung der voraussichtlich notwendigen Finanzmittel erfolgen.
Zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses (23.04.2020) und der
Bezirksvertretung Bonn (21.04.2020) wird die Stadtverwaltung eine
Beschlussvorlage einbringen, die Maßnahmenvorschläge sowie die hierfür
voraussichtlich notwendigen Finanzmittel beinhalten wird.
Über die Ergebnisse der in dieser Mitteilungsvorlage aufgeführten Prüfungen
wird die Verwaltung in der Sitzung oder mit o.g. Beschlussvorlage im nächsten
Sitzungslauf informieren.
Im Nachgang zur Sitzung des Rates am 06.02.2020 wurden in einer
Information an die Fraktionen verschiedene weitere Veranstaltungen (z.B.
Lesungen, „White Dinner“) thematisiert, deren Umsetzbarkeit sich als nicht
durchführbar erwies.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de