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190590 · Beschlussvorlage

Grundstück in 53119 Bonn, Lievelingsweg 106 (Gemarkung Bonn, Flur 43, Flurstücke 608/24 u.a.) – Neubau eines Hotels; Az.: 166661 (FF: Amt 63; alt: 1911376)

Nummer
190590
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
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Beschlussvorlage
öffentlich
190590
Grundstück in 53119 Bonn, Lievelingsweg 106
(Gemarkung Bonn, Flur 43, Flurstücke 608/24 u.a.)
– Neubau eines Hotels; Az.: 166661
(FF: Amt 63; alt: 1911376)
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird negativ beschieden, da sich das
Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt und somit § 34 BauGB
widerspricht. Außerdem ist die Erschließung des Baugrundstücks mit einer
Hotelnutzung und Tiefgaragenzufahrt aus verkehrsplanerischer Sicht problematisch
und als nicht gesichert anzusehen.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Unterausschuss Bauplanung 05.06.2019 Vertagt mit Bitte zur
Bauberatung (M : 1
(BBB))
9
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. B 341 (34) und
ist planungsrechtlich insoweit nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu
beurteilen.
Die nähere Umgebung wird maßgeblich durch eine max. II- bis III-
geschossige Wohnbebauung mit ausgebauten Dachgeschossen sowie
durch eine Kleingartensiedlung geprägt.
Das Vorhaben fügt sich im Ergebnis durch die intensive Ausnutzung der
Fläche insgesamt und seiner Bauhöhe und Bauvolumen nicht in die
nähere Umgebung ein. Bisher findet sich in der Nähe eine in der Höhe
vergleichbare Bebauung lediglich als Straßenrandbebauung. Außerdem
ist die Bebauung in der geplanten Tiefe bisher nur auf dem
Baugrundstück selbst vorhanden, wobei zu berücksichtigen ist, dass es
sich hierbei um eine kleinteilige Bebauung handelt. Der hintere
Bebauungsabschnitt wirkt insgesamt überhöht und wirkt sich aufgrund
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 4

Seite 2
der Bauhöhe und dem Grenzabstand von 4 m negativ auf die
Wohnsituation der Mackestraße aus.
Hinzu kommt, dass die Erschließung des Baugrundstücks mit einer
Hotelnutzung und Tiefgaragenzufahrt aus verkehrsplanerischer
Sicht problematisch und als nicht gesichert anzusehen ist. Auch die
Erschließung des Nachbargrundstücks scheint derzeit über das
Baugrundstück zu laufen.
Das langgestreckte Grundstück liegt unmittelbar an einem
Knotenpunktarm des Kreisverkehrsplatzes Potsdamer Platz. Dies gilt
auch für die Zuwegung des geplanten Hotels, sowohl für die
Erdgeschoss- wie auch für die Tiefgaragenzufahrt. Derzeit ist in diesem
Bereich ein Fußgängerüberweg ausgewiesen, der dem Fußverkehr
ermöglicht die Straßenseite zu wechseln, da der Gehweg an dieser Stelle
endet. Weiterhin teilt sich in diesem Bereich die Fahrbahn in eine
Geradeaus- und eine Rechtsabbiegespur innerhalb der
Kreisverkehrszufahrt auf. An dieser Stelle ist insbesondere zu
Hauptverkehrszeiten mit erheblichem Verkehr und Rückstaus zu rechnen.
Diese Situation würde allenfalls eine „Rechts-rein-rechts-raus-
Erschließung“ zulassen. Diese Regelung erscheint allerdings sehr
praxisfern. Ein Kreuzen der Fahrspuren aus Richtung des Kreisverkehrs
und in Richtung des Kreisverkehrs ist zu erwarten, was erhebliche
Behinderungen des Verkehrs befürchten ließe.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant zudem im Zuge des Ausbaus der
BAB 565 einen Ausbau des Kreisels als Turbo-Kreisel. Es ist geplant
diese Baumaßnahmen ca. im Jahr 2021 zu beginnen und bis 2022
fertigzustellen. Die Kreisverkehrszufahrt würde wahrscheinlich ebenfalls
wieder dreispurig im Bereich des Grundstücks ausgebaut, d.h. die
Erschließungssituation würde sich nicht zum Positiven verändern.
Im Ergebnis der vorgenannten Darlegungen beabsichtigt die Verwaltung,
den Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheids aus
städtebaulicher und verkehrsplanerischer Sicht kostenpflichtig
abzulehnen.
Anlage/n
1 1911376ED2 (öffentlich)Seite 2 von 4

Grundstück Sonn, Lievelingsweg
106
- Neubau eines Hotels
Az.: 166661
UA Bauplanung am 05.06.2019
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Datenstand: 02.11.2026, 18:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de