190583 · Beschlussvorlage
Freigabe eines zusätzlichen Eigenanteils zur Förderung der Biologischen Station
Kerndaten
- Nummer
- 190583
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190583 Freigabe eines zusätzlichen Eigenanteils zur Förderung der Biologischen Station Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Ein zusätzlicher Eigenanteil von € 8.544 zur Förderung der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft wird freigegeben, sobald der entsprechend erhöhte Förderbescheid des Landes vorliegt. 2. Die restlichen Mittel, der grundsätzlich im Haushalt bereitgestellten € 15.000, werden für Aufgaben im Naturschutz freigegeben, soweit diese nicht als Eigenanteil zur Landesförderung benötigt werden. Begründung Im letzten Haushalt wurde eine Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Biologische Station um jährlich 15.000 €, vorbehaltlich der anteiligen Förderung des Landes und zugunsten des Finanzausschusses, in den Haushalt eingestellt. (DS 1811632AA7) Gemäß Förderrichtlinien für Biologische Stationen in NRW beträgt die Landesförderung 80% und der städtische Eigenanteil 20%. Dieser aus der Politik initiierte Beschluss spiegelt einerseits den hohen Stellenwert und die Anerkennung der Arbeit der Biologischen Station auf dem Stadtgebiet Bonn wider, aber auch die Wahrnehmung der Defizite, die sich im wertvollen Naturraum auf Bonner Stadtgebiet zeigen. Die Fördersumme für die Biologische Station wurde seit Jahren nicht erhöht, insofern war dieser Impuls aus der Politik ein gutes Signal. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Nach intensiver Diskussion der Unteren Naturschutzbehörde mit der Biologischen Station und einem gemeinsamen Gespräch mit der Höheren Naturschutzbehörde wurde eine Erweiterung des Arbeits- und Maßnahmenplans (AMP) erarbeitet und abgestimmt. Die Biologische Station wird nicht institutionell gefördert, sondern über einzelne Projekte, die dem Fördergeber Land als AMP vorgelegt werden. Der AMP wurde zwischenzeitlich von der Biologischen Station eingereicht. Im Schwerpunkt wurden die ergänzenden, bzw. zusätzlichen Maßnahmen gegenüber dem Fördergeber wie folgt begründet und konkret in den AMP eingearbeitet: Der sich verdichtende Siedlungsraum der Stadt Bonn, umgeben von naturschutzfachlich hochwertiger Landschaft, erzeugt einen hohen Nutzungsdruck der Erholungssuchenden auf ökologisch wertvolle Flächen. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Lebensräume für geschützte Arten aufgewertet und erhalten, sowie durch intensivierte Öffentlichkeitsarbeit die Bewusstseinsbildung über diese besonderen Räume gestärkt werden. Mit Verabschiedung der Landschaftspläne neu ausgewiesene Naturschutzgebiete sollen in die Betreuung der Biologischen Station gebracht werden. Bei der Erarbeitung der zusätzlichen Maßnahmen wurde mit großer Verantwortung darauf geschaut, was vorrangig und was leistbar ist. Im Ergebnis wurden die im städtischen Haushalt als Eigenanteil in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von € 15.000 nicht ausgeschöpft (Beschlusspunkt 1.). Beschlusspunkt 2. bezieht sich auf die nicht im Rahmen des Förderantrags eingeplanten Mittel, die die Verwaltung für nicht förderfähige, kleinere Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde verwenden möchte (Beschilderungen, Reparatur Trittbegrenzungen u.ä.). Die Höhe dieser Mittel würde laut vorgelegtem AMP 6.456,- € betragen. Sollte der Fördergeber Land der Erhöhung nicht oder nur teilweise zustimmen, kann der Betrag auch höher, bis max. 15.000,- €, ausfallen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 13 07 Natur und Landschaft 13 07 01 Natur- und Landschaftsschutz Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3 Seite 3 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 8.544,- 156001307/ 73.1000 2019 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de