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190583 · Beschlussvorlage

Freigabe eines zusätzlichen Eigenanteils zur Förderung der Biologischen Station

Nummer
190583
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190583-1 AA Freigabe eines zusätzlichen Eigenanteils zur Förderung der Biologischen Station Antrag zur Vorlage 190583

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Beschlussvorlage
öffentlich
190583
Freigabe eines zusätzlichen Eigenanteils zur
Förderung der Biologischen Station
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Ein zusätzlicher Eigenanteil von € 8.544 zur Förderung der Biologischen
Station Bonn/Rhein-Erft wird freigegeben, sobald der entsprechend erhöhte
Förderbescheid des Landes vorliegt.
2. Die restlichen Mittel, der grundsätzlich im Haushalt bereitgestellten € 15.000,
werden für Aufgaben im Naturschutz freigegeben, soweit diese nicht als
Eigenanteil zur Landesförderung benötigt werden.
Begründung
Im letzten Haushalt wurde eine Erhöhung des städtischen Zuschusses für die
Biologische Station um jährlich 15.000 €, vorbehaltlich der anteiligen Förderung
des Landes und zugunsten des Finanzausschusses, in den Haushalt
eingestellt. (DS 1811632AA7)
Gemäß Förderrichtlinien für Biologische Stationen in NRW beträgt die
Landesförderung 80% und der städtische Eigenanteil 20%.
Dieser aus der Politik initiierte Beschluss spiegelt einerseits den hohen
Stellenwert und die Anerkennung der Arbeit der Biologischen Station auf dem
Stadtgebiet Bonn wider, aber auch die Wahrnehmung der Defizite, die sich im
wertvollen Naturraum auf Bonner Stadtgebiet zeigen. Die Fördersumme für die
Biologische Station wurde seit Jahren nicht erhöht, insofern war dieser Impuls
aus der Politik ein gutes Signal.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
Nach intensiver Diskussion der Unteren Naturschutzbehörde mit der
Biologischen Station und einem gemeinsamen Gespräch mit der Höheren
Naturschutzbehörde wurde eine Erweiterung des Arbeits- und
Maßnahmenplans (AMP) erarbeitet und abgestimmt. Die Biologische Station
wird nicht institutionell gefördert, sondern über einzelne Projekte, die dem
Fördergeber Land als AMP vorgelegt werden. Der AMP wurde zwischenzeitlich
von der Biologischen Station eingereicht.
Im Schwerpunkt wurden die ergänzenden, bzw. zusätzlichen Maßnahmen
gegenüber dem Fördergeber wie folgt begründet und konkret in den AMP
eingearbeitet:
Der sich verdichtende Siedlungsraum der Stadt Bonn, umgeben von
naturschutzfachlich hochwertiger Landschaft, erzeugt einen hohen
Nutzungsdruck der Erholungssuchenden auf ökologisch wertvolle Flächen. Mit
den zusätzlichen Mitteln sollen die Lebensräume für geschützte Arten
aufgewertet und erhalten, sowie durch intensivierte Öffentlichkeitsarbeit die
Bewusstseinsbildung über diese besonderen Räume gestärkt werden. Mit
Verabschiedung der Landschaftspläne neu ausgewiesene Naturschutzgebiete
sollen in die Betreuung der Biologischen Station gebracht werden.
Bei der Erarbeitung der zusätzlichen Maßnahmen wurde mit großer
Verantwortung darauf geschaut, was vorrangig und was leistbar ist.
Im Ergebnis wurden die im städtischen Haushalt als Eigenanteil in Aussicht
gestellten Mittel in Höhe von € 15.000 nicht ausgeschöpft (Beschlusspunkt 1.).
Beschlusspunkt 2. bezieht sich auf die nicht im Rahmen des Förderantrags
eingeplanten Mittel, die die Verwaltung für nicht förderfähige, kleinere
Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde verwenden möchte
(Beschilderungen, Reparatur Trittbegrenzungen u.ä.). Die Höhe dieser Mittel
würde laut vorgelegtem AMP 6.456,- € betragen. Sollte der Fördergeber Land
der Erhöhung nicht oder nur teilweise zustimmen, kann der Betrag auch höher,
bis max. 15.000,- €, ausfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
13 07 Natur und Landschaft 13 07 01 Natur- und Landschaftsschutz
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3

Seite 3
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
8.544,- 156001307/
73.1000
2019
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de