190579-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Helenenkapelle; Am Hof 36
Kerndaten
- Nummer
- 190579-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190579-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Helenenkapelle; Am Hof 36 Beratungsfolge Unterausschuss für Denkmalschutz 14.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 2011 kam das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zu dem Schluss, dass keine akute Gefährdung der Wandmalereien vorliege und ein konservatorischer Handlungsbedarf nicht gegeben sei, aber in Vorbereitung einer möglichen Restaurierung eine dezidierte Bestandsaufnahme empfohlen werde. Diese erfolgte im Rahmen der Bachelorarbeit, die der Unteren Denkmalbehörde im August 2012 übermittelt wurde. Ergebnis dieser Arbeit ist eine detaillierte Analyse diverser altersbedingter Schadensbilder, z.T. hervorgerufen durch frühere konservatorische Maßnahmen. Das darauf basierende Maßnahmenkonzept sieht folgende verschiedene Verfahrensschritte vor: 1. konservatorische Maßnahmen, d.h. Reinigung mit einem trockenen Pinsel, Malschichtfestigung, Hinterfüllung von Hohlstellen mit dispergiertem Weißkalkhydrat, Kittung größerer Risse und Ausbruchstellen und Entfernung der Gipsmarken, 2. Restauratorische Maßnahmen, d.h. Retusche beigearbeiteter Stellen und ggf. Abschwächung früherer Eingriffe zur Beruhigung des Gesamteindrucks und 3. Präventive Maßnahmen, d.h. Einbau von Schutzvorrichtungen zwischen Besuchern und Wandmalerei, Entfernung des Gestühls. In den Jahren 2015/16 wurden kleinere Renovierungsarbeiten durchgeführt, wie Anstrich des Treppenaufgangs, Neuverfugung des Bodens, Reinigung der Altarplatte und Einbau eines Bewegungsmelders für die Beleuchtung im Eingangsbereich. Des Weiteren wurden kleinere organisatorische Maßnahmen ergriffen wie z.B. eine Schließung der Kapelle im Winter und dann geregelter Zugang mittels Schlüsselausgabe. In den Sommermonaten blieb die Kapelle frei zugänglich bis im Juni 2017 anlässlich einer Führung Graffitiergänzungen in blauer Kreide entdeckt wurden. Daraufhin wurde durch die Verwaltung die Schließung und Zugangsbeschränkung nur noch für geführte Gruppen und am Tag des offenen Denkmals unter Aufsicht veranlasst. Aufgrund des Vorfalls im Juni 2017 wurde am 16.06.2017 Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Das Ermittlungsverfahren wurde anschließend ergebnislos eingestellt. Weitere Schadensereignisse nach diesem Vorfall sind hier nicht bekannt. Unter Einbindung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland wurde im Auftrag des Städtischen Gebäudemanagements ein Sanierungskonzept erarbeitet und schließlich von September bis November 2019 die Restaurierung durchgeführt. Im Wesentlichen entsprechen die verwendeten Methoden undSeite 1 von 2 Seite 2 Materialien den Vorschlägen der Bachelorarbeit, wurden aber durch weitere Maßnahmen ergänzt. Nachdem nun die Arbeiten abgeschlossen sind, wird aus denkmalfachlicher Sicht dringend empfohlen, weiterhin nur noch den Zugang im Rahmen von Führungen bzw. unter Aufsicht zu gestatten, um erneute Schädigungen zu vermeiden. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur DS 190579-1 verwiesen. Die Schließanlage wurde ertüchtigt. In direkter Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde liegen Schlüssel nun nur noch der Bonn-Info für die Durchführung von Führungen und dem SGB, Geschäftsbereich Bauunterhaltung, für die Durchführung von Instandsetzungen vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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