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190579-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Öffnung der Helenenkapelle während des Beethovenjahres 2020

Nummer
190579-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190579 Öffnung der Helenenkapelle während des Beethovenjahres 2020

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190579-1 ST
Öffnung der Helenenkapelle während des
Beethovenjahres 2020
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Helenenkapelle ist ein einmaliges Kleinod im Rheinland. In der Kapelle
befinden sich sehenswerte Wandmalereien aus dem 12. Jahrhundert. Diese
Wandmalereien wurden durch Vandalismus beschädigt. Die aufwendige
Restaurierung wurde aufgrund von Kreideübermalungen durch Unbekannte
notwendig, die allein rund 20.000 Euro Kosten verursachten. Weiterhin waren
Schädigungen durch Kerzenruß und Feuchteeintrag zu verzeichnen. Die
Restauration nahm einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren in Anspruch und wurde
vor kurzem abgeschlossen.
Die Helenenkapelle hat einen von der Straße nicht einsehbaren Zugang, der
sich aufgrund seiner Lage jeglicher sozialen Kontrolle entzieht. Ein
unkontrollierter Zugang birgt die Gefahr neuer Vandalismusschäden in sich, die
eine erneute Schließung der Kapelle erforderlich machen würden. Vor diesem
Hintergrund präferiert die Verwaltung einen kontrollierten Zugang zum Objekt,
der in bewährter Weise über buchbare Führungen bei der Bonn-Information
gewährleistet werden kann. Dadurch wird die notwendige Kontrollfunktion
hergestellt und gleichzeitig das hochrangige Denkmal mit
Hintergrundinformationen erfahrbar. Das Angebot der Kapellenbesichtigung
muss sich unter räumlichen und thematischen Aspekten jedoch auf relativ
kleine Gruppen mit einem speziellen Interesse für Sakralbauten beschränken.
Ein standardgemäßer Einbau der Helenenkapelle in alle Stadtführungen durch
die City bietet sich nicht an, da die Gruppen mit bis zu 25 Personen zu groß
sind. Ferner würde die Station mit 15 bis 20 Minuten zu zeitaufwendig sein, da
die Gesamtzeit nur 90 Minuten beträgt. Dieser Zeitrahmen ist erfahrungsgemäß
schon eng genug, um den Gruppen die wichtigsten Sehenswürdigkeiten Bonns
einschließlich Rheinpromenade zu zeigen.
Anlage/n
Keine
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 1

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