190574-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prioritätensetzung und Transparenz bei Verkehrsuntersuchungen
Kerndaten
- Nummer
- 190574-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190574-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Prioritätensetzung und Transparenz bei Verkehrsuntersuchungen Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist zunächst auf den bisherigen Vorlauf: Mit dem Beschluss (DS-Nr.: 1812577EB9) wurde die Verwaltung mit der Prüfung zur Umwandlung von Fahrspuren in den Straßen Sandkaule und Hermann- Wandersleb-Ring/Endenicher Straße beauftragt. Für die Sandkaule wurde zwischenzeitlich ein Beschluss zur Umwandlung einer Fahrspur zu einem gesicherten Radfahrstreifen („Protected Bike Lane“ - PBL) gefasst. An der Endenicher Straße ergab die fachliche Prüfung, dass diese Lösung aufgrund des Querschnitts sowie der Kfz-Verkehrsbelastung nicht in Betracht kommt. Zu den Punkten des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1) Zwischen den verschiedenen Anforderungen an das Verkehrssystem der Stadt bestehen Zielkonflikte. Eine Förderung des Umweltverbundes lässt sich in vielen Fällen nur auf Kosten des MIV umsetzen. Eine Aufgabe einer Fahrbeziehung ist sicher die wirksamste Maßnahme zur Verkehrsreduktion einzelner Verkehrsträger auf einer Strecke. Die Konsequenzen daraus betreffen jedoch meist umliegende Steckenabschnitte, welche in Folge zusätzlich belastet werden können. Insofern unterscheiden sich bei der Beurteilung die Bewertungsmaßstäbe nach der jeweiligen Betrachtungsebene stark. Für die Einschätzung der Verwaltung ist immer die gesamtstädtische Sicht entscheidend. Die Aufgabe von Fahrbeziehungen für den MIV kann dementsprechend bereits Teil von Prüfungen sein. Zu 2) Das Anliegen, eine zusammenfassende allgemeinverständliche grafisch aufgearbeitete Darstellung der Ergebnisse bei verkehrsplanerischen Untersuchungen zu erhalten, ist nachvollziehbar. Die Verwaltung ist der Auffassung, im Rahmen ihrer bisherigen Beschlussvorlagen zu verkehrsplanerischen Themen verständliche und nachvollziehbare Aussagen getroffen zu haben. Jedoch ist eine so umfassende Aufbereitung wie in dem von den Antragstellern herangezogenen Referenzbeispiel der Stadt Köln nicht als Standard leistbar. Der Prüfauftrag im Zusammenhang mit der Einrichtung von „Umweltspuren“ wurde in kurzer Zeit bearbeitet. Das im Antrag genannteSeite 1 von 2 Seite 2 Beispiel bezieht sich auf eine mehrjährige Verkehrsuntersuchung der Stadt Köln. Daher ist die Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich. Selbstverständlich hegt auch die Stadtverwaltung Bonn bei mehrjährigen Verkehrsuntersuchungen/Prüfungen den Anspruch eine vergleichbare Darstellungsform zu wählen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de