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190574-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prioritätensetzung und Transparenz bei Verkehrsuntersuchungen

Nummer
190574-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190574 Prioritätensetzung und Transparenz bei Verkehrsuntersuchungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190574-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Prioritätensetzung und Transparenz bei
Verkehrsuntersuchungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist zunächst auf den bisherigen Vorlauf: Mit dem
Beschluss (DS-Nr.: 1812577EB9) wurde die Verwaltung mit der Prüfung zur
Umwandlung von Fahrspuren in den Straßen Sandkaule und Hermann-
Wandersleb-Ring/Endenicher Straße beauftragt. Für die Sandkaule wurde
zwischenzeitlich ein Beschluss zur Umwandlung einer Fahrspur zu einem
gesicherten Radfahrstreifen („Protected Bike Lane“
- PBL) gefasst. An der Endenicher Straße ergab die fachliche Prüfung, dass
diese Lösung aufgrund des Querschnitts sowie der Kfz-Verkehrsbelastung nicht
in Betracht kommt.
Zu den Punkten des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1) Zwischen den verschiedenen Anforderungen an das Verkehrssystem der
Stadt bestehen Zielkonflikte. Eine Förderung des Umweltverbundes lässt sich
in vielen Fällen nur auf Kosten des MIV umsetzen. Eine Aufgabe einer
Fahrbeziehung ist sicher die wirksamste Maßnahme zur Verkehrsreduktion
einzelner Verkehrsträger auf einer Strecke. Die Konsequenzen daraus
betreffen jedoch meist umliegende Steckenabschnitte, welche in Folge
zusätzlich belastet werden können. Insofern unterscheiden sich bei der
Beurteilung die Bewertungsmaßstäbe nach der jeweiligen Betrachtungsebene
stark. Für die Einschätzung der Verwaltung ist immer die gesamtstädtische
Sicht entscheidend. Die Aufgabe von Fahrbeziehungen für den MIV kann
dementsprechend bereits Teil von Prüfungen sein.
Zu 2) Das Anliegen, eine zusammenfassende allgemeinverständliche grafisch
aufgearbeitete Darstellung der Ergebnisse bei verkehrsplanerischen
Untersuchungen zu erhalten, ist nachvollziehbar. Die Verwaltung ist der
Auffassung, im Rahmen ihrer bisherigen Beschlussvorlagen zu
verkehrsplanerischen Themen verständliche und nachvollziehbare Aussagen
getroffen zu haben. Jedoch ist eine so umfassende Aufbereitung wie in dem
von den Antragstellern herangezogenen Referenzbeispiel der Stadt Köln nicht
als Standard leistbar. Der Prüfauftrag im Zusammenhang mit der Einrichtung
von „Umweltspuren“ wurde in kurzer Zeit bearbeitet. Das im Antrag genannteSeite 1 von 2

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Beispiel bezieht sich auf eine mehrjährige Verkehrsuntersuchung der Stadt
Köln. Daher ist die Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich.
Selbstverständlich hegt auch die Stadtverwaltung Bonn bei mehrjährigen
Verkehrsuntersuchungen/Prüfungen den Anspruch eine vergleichbare
Darstellungsform zu wählen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de