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190573-1 AA · Änderungsantrag

Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung Antrag zur Vorlage 190573

Nummer
190573-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 14.05.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190573 Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung

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Änderungsantrag
öffentlich
190573-1 AA
Antragsteller/in:
Valentin Brückel, Die Sozialliberalen
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur
Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von
Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung
Antrag zur Vorlage 190573
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 13.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt ergänzt:
2. Die Erwerbung von Nutzungsrechten der angebotenen Daten mit dem Ziel der
Veröffentlichung auf dem städtischen Open Data-Portal wird in die
Ausschreibung aufgenommen.
Begründung
Die Bundestadt Bonn hat sich mit den „Leitlinien Open Government Data“
(OGD) zum Ziel gesetzt, der Öffentlichkeit von den städtischen Behörden
erhobene Daten zur Verfügung zu stellen, sofern keine gravierenden Gründe, z.
B. datenschutzrechtliche Bedenken dem entgegenstehen. Die Offenlegung der
Daten hat das Ziel, die Transparenz politischer Entscheidungsprozesse zu
erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern,
Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern.
Da es sich bei den aggregierten Datensätzen, mit Hilfe derer die Quelle-Ziel-
Matrix beschafft werden soll, nicht um von der Stadt erhobene Daten handelt,
müssen diese sogenannten Drittdaten von einem
Telekommunikationsunternehmen erworben werden. Um diese Daten der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, müssen vom Anbieter entsprechende
Nutzungsrechte erworben werden. In den OGD-Leitlinien wird der Verwaltung
diese Möglichkeit explizit eingeräumt. Zum Erwerb von Nutzungsrechten von
Drittdaten heißt es dort: „Um auch solche Datenbestände zu öffnen, könnte die
Stadtverwaltung Bonn künftig versuchen, bei entsprechenden Auftragsvergaben
im Vorfeld Nutzungsrechte zu erwerben, die eine OGD-Verwendung
ermöglichen.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Antragssteller sind aufgrund der o.g. Aspekte der Auffassung, dass der
Erwerb von Nutzungsrechten an den zu beschaffenden Daten zumindest als
optionales Kriterium in die Ausschreibung aufgenommen werden sollte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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