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190567 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal

Nummer
190567
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190567-2 ST Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal
  2. 190567-4 AA Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal
  3. 190567-1 ST Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal
  4. 190567-3 AA Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal Antrag zur Vorlage 190567

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Text anzeigen (5.902 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190567
Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges
Wohnen auf dem ehemaligen Postareal
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Arbeitskreis beantragt:
1. Das Bebauungsplanverfahren wird als Angebotsbebauungsplan
weitergeführt. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet
wird geändert.
Die Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Stärkung der Wohnfunktion im Macke-Viertel und Altstadt durch
bedarfsgerechten Nutzungsmix mit deutlich überwiegender
Wohnnutzung von ca. 70%, Errichtung einer Kindertagesstätte,
- Ausschluss einer Hotelnutzung, Beschränkung von
verkehrsintensiveren Büro-, Dienstleistungs- und
Einzelhandelsnutzungen auf max. 30% der Bruttogeschossfläche,
- möglichst autofreies Wohnen(reduzierter Stellplatznachweis)
mit ausreichenden Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder statt
kosten und mietensteigernder Tiefgaragenplätze,
- gesundes Wohnen durch Klimaanpassungsmaßnahmen zur
Vermeidung gesundheitsschädigender Hitzebelastungen (Begrünung
von Fassaden und Dächern, Verschattungsmaßnahmen,
Regenwassernutzung, offene Wasserflächen, nutzbare Grünflächen,
Mietergärten).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB vorzubereiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Erlass einer
Sanierungssatzung zur Erreichung der städtebaulichen
Entwicklungsziele zweckdienlich sein könnte.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 4

Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 4

Arbeitskreis „ehemaliges Postareal- nachhaltiges Wohnen und Leben für alle“
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Bonn, den 28.10.2019
Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem
ehemaligen Postareal
Der Arbeitskreis beantragt:
1. Das Bebauungsplanverfahren wird als Angebotsbebauungsplan weitergeführt.
Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet wird geändert.
Die Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Stärkung der Wohnfunktion im Macke-Viertel und Altstadt durch bedarfs-
gerechten Nutzungsmix mit deutlich überwiegender Wohnnutzung von ca.
70%, Errichtung einer Kindertagesstätte,
- Ausschluss einer Hotelnutzung, Beschränkung von verkehrsintensiveren
Büro-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen auf max. 30% der
Bruttogeschossfläche,
- möglichst autofreies Wohnen(reduzierter Stellplatznachweis)
mit ausreichenden Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder statt kosten-
und mietensteigernder Tiefgaragenplätze,
- gesundes Wohnen durch Klimaanpassungsmaßnahmen zur Vermeidung
gesundheitsschädigender Hitzebelastungen (Begrünung von Fassaden
und Dächern, Verschattungsmaßnahmen, Regenwassernutzung, offene
Wasserflächen, nutzbare Grünflächen, Mietergärten).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB vorzubereiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Erlass einer
Sanierungssatzung zur Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele
zweckdienlich sein könnte.
Begründung:
zu 1:
Die Stadt Bonn schafft es nach eigenen Angaben derzeit nicht, trotz Bonner
Baulandmodell den kontinuierlichen Wegfall von Wohnraum aus der
Mietpreisbindung auszugleichen. „Hält die Entwicklung an, werden es im Jahr 2030
nur ca. 6 000 Wohnungen sein.“ statt derzeit ca. 10 000 Wohnungen.Seite 3 von 4

https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1912804.pdf Aufgrund des
Bevölkerungswachstums wird in Zukunft weit mehr Wohnraum benötigt.
Das ehemalige Postgelände bildet neben dem Kurfürstenareal die einzige größere
Entwicklungsfläche im Macke-Viertel und Altstadt. Insofern ist die Entwicklung dieser
Flache von herausragender Bedeutung für die Deckung bestehender Bedarfe und
Defizite in der gesamten Nordstadt.
Alle Fraktionen im Rat der Stadt haben kundgetan, dass die im Aufstellungs-
beschluss genannten mindestens 30 % Wohnen zu wenig seien. Die Verwaltung
ist am 08.05.2019 einstimmig beauftragt worden, „mit dem Investor des ehemaligen
Postareals in der Bonner Nordstadt Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel der Festlegung von
Wohnbebauung unter Beteiligung des AK der Bürgerinitiative und der Politik zu
besprechen. Über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Investor berichtet die
Verwaltung in der Sitzung am 11.09.2019“.
Diesen einstimmigen Beschluss des Planungsausschusses hat die Verwaltung
nicht umgesetzt und stattdessen mit dem Investor entsprechenden eigenen
Zielvorstellungen weiterverhandelt. Der Vorschlag, nur 25-30 geförderte Wohnungen
bauen zu lassen, bleibt deutlich hinter dem Ziel zurück, auf dem Gelände mindestens
30% Wohnen zu realisieren.
Vorausschauende und nachhaltige Stadtentwicklung sollte sich nicht allein an den
Wunschvorstellungen eines Investors orientieren, sondern die bestehenden Bedarfe
nach bezahlbarem Wohnraum zum Wohle der BürgerInnen mit der gebotenen
Priorität berücksichtigen.
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebietes sind die Voraussetzungen
gegeben, die Anzahl notwendiger PKW-Stellplätze zu reduzieren. Zudem soll der
Stellplatzschlüssel für geförderten Wohnungsbau auf 0,5 pro Wohnung reduziert
werden. https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1912432.pdf
Das Plangebiet liegt laut Planungshinweiskarte in einem weniger günstigen
humanbioklimatischen Bereich. Bereits im Rahmen des Materplans Innere Stadt
wurde erkannt, dass eine bessere Durchgrünung der Nordstadt erforderlich sei.
Zu 2 und 3:
Zur Sicherung der Planung wird der Einsatz zur Verfügung stehender
Planungsinstrumente für geboten erachtet. In der Mitteilungsvorlage 1912804
empfiehlt die Verwaltung, den Einsatz von Sanierungssatzungen zur Schaffung von
mehr Wohnraum zu prüfen.
Für den Arbeitskreis:Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de