190567 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal
Kerndaten
- Nummer
- 190567
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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- Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal Antrag zur Vorlage 190567
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190567 Bürgerantrag: Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Arbeitskreis beantragt: 1. Das Bebauungsplanverfahren wird als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet wird geändert. Die Ziele und Zwecke der Planung sind: - Stärkung der Wohnfunktion im Macke-Viertel und Altstadt durch bedarfsgerechten Nutzungsmix mit deutlich überwiegender Wohnnutzung von ca. 70%, Errichtung einer Kindertagesstätte, - Ausschluss einer Hotelnutzung, Beschränkung von verkehrsintensiveren Büro-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen auf max. 30% der Bruttogeschossfläche, - möglichst autofreies Wohnen(reduzierter Stellplatznachweis) mit ausreichenden Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder statt kosten und mietensteigernder Tiefgaragenplätze, - gesundes Wohnen durch Klimaanpassungsmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Hitzebelastungen (Begrünung von Fassaden und Dächern, Verschattungsmaßnahmen, Regenwassernutzung, offene Wasserflächen, nutzbare Grünflächen, Mietergärten). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB vorzubereiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Erlass einer Sanierungssatzung zur Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele zweckdienlich sein könnte. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 4 Arbeitskreis „ehemaliges Postareal- nachhaltiges Wohnen und Leben für alle“ Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Bonn, den 28.10.2019 Bezahlbares und nachhaltiges Wohnen auf dem ehemaligen Postareal Der Arbeitskreis beantragt: 1. Das Bebauungsplanverfahren wird als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplangebiet wird geändert. Die Ziele und Zwecke der Planung sind: - Stärkung der Wohnfunktion im Macke-Viertel und Altstadt durch bedarfs- gerechten Nutzungsmix mit deutlich überwiegender Wohnnutzung von ca. 70%, Errichtung einer Kindertagesstätte, - Ausschluss einer Hotelnutzung, Beschränkung von verkehrsintensiveren Büro-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen auf max. 30% der Bruttogeschossfläche, - möglichst autofreies Wohnen(reduzierter Stellplatznachweis) mit ausreichenden Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder statt kosten- und mietensteigernder Tiefgaragenplätze, - gesundes Wohnen durch Klimaanpassungsmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Hitzebelastungen (Begrünung von Fassaden und Dächern, Verschattungsmaßnahmen, Regenwassernutzung, offene Wasserflächen, nutzbare Grünflächen, Mietergärten). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB vorzubereiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Erlass einer Sanierungssatzung zur Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele zweckdienlich sein könnte. Begründung: zu 1: Die Stadt Bonn schafft es nach eigenen Angaben derzeit nicht, trotz Bonner Baulandmodell den kontinuierlichen Wegfall von Wohnraum aus der Mietpreisbindung auszugleichen. „Hält die Entwicklung an, werden es im Jahr 2030 nur ca. 6 000 Wohnungen sein.“ statt derzeit ca. 10 000 Wohnungen.Seite 3 von 4 https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1912804.pdf Aufgrund des Bevölkerungswachstums wird in Zukunft weit mehr Wohnraum benötigt. Das ehemalige Postgelände bildet neben dem Kurfürstenareal die einzige größere Entwicklungsfläche im Macke-Viertel und Altstadt. Insofern ist die Entwicklung dieser Flache von herausragender Bedeutung für die Deckung bestehender Bedarfe und Defizite in der gesamten Nordstadt. Alle Fraktionen im Rat der Stadt haben kundgetan, dass die im Aufstellungs- beschluss genannten mindestens 30 % Wohnen zu wenig seien. Die Verwaltung ist am 08.05.2019 einstimmig beauftragt worden, „mit dem Investor des ehemaligen Postareals in der Bonner Nordstadt Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel der Festlegung von Wohnbebauung unter Beteiligung des AK der Bürgerinitiative und der Politik zu besprechen. Über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Investor berichtet die Verwaltung in der Sitzung am 11.09.2019“. Diesen einstimmigen Beschluss des Planungsausschusses hat die Verwaltung nicht umgesetzt und stattdessen mit dem Investor entsprechenden eigenen Zielvorstellungen weiterverhandelt. Der Vorschlag, nur 25-30 geförderte Wohnungen bauen zu lassen, bleibt deutlich hinter dem Ziel zurück, auf dem Gelände mindestens 30% Wohnen zu realisieren. Vorausschauende und nachhaltige Stadtentwicklung sollte sich nicht allein an den Wunschvorstellungen eines Investors orientieren, sondern die bestehenden Bedarfe nach bezahlbarem Wohnraum zum Wohle der BürgerInnen mit der gebotenen Priorität berücksichtigen. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebietes sind die Voraussetzungen gegeben, die Anzahl notwendiger PKW-Stellplätze zu reduzieren. Zudem soll der Stellplatzschlüssel für geförderten Wohnungsbau auf 0,5 pro Wohnung reduziert werden. https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1912432.pdf Das Plangebiet liegt laut Planungshinweiskarte in einem weniger günstigen humanbioklimatischen Bereich. Bereits im Rahmen des Materplans Innere Stadt wurde erkannt, dass eine bessere Durchgrünung der Nordstadt erforderlich sei. Zu 2 und 3: Zur Sicherung der Planung wird der Einsatz zur Verfügung stehender Planungsinstrumente für geboten erachtet. In der Mitteilungsvorlage 1912804 empfiehlt die Verwaltung, den Einsatz von Sanierungssatzungen zur Schaffung von mehr Wohnraum zu prüfen. Für den Arbeitskreis:Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de