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190565 · Beschlussvorlage

Neuausrichtung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Bonn

Nummer
190565
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190565
Neuausrichtung der Qualifizierung von
Tagespflegepersonen im Rahmen der
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der
Kindertagespflege in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Qualitätsdialogs mit dem
Netzwerk Tagespflege einen Kooperationsvertrag zu schließen, der den
gestiegenen Anforderungen an die Tagespflege dauerhaft gerecht wird.
2. Der vorliegende Finanzierungsplan (Gültigkeit vom 01.09.2019 –
31.12.2020), der mit dem Netzwerk erarbeitet wurde, wird umgesetzt.
3. Im Rahmen des quantitativen wie qualitativen Ausbaus der Tagespflege
erhält das Netzwerk eine Aufstockung der Leitungs-stunden um 0,5
Vollzeitäquivalente und 0,5 Stellenanteile für Verwaltungstätigkeiten.
Begründung
Im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der
Kindertagespflege in Bonn wurde bereits eine Anpassung des
Fachberaterschlüssels (DS-Nr. 1911983) sowie eine Neuausrichtung der
Qualifizierung für Tagespflegepersonen (DS-Nr. 1911983NV2) beschlossen.
Zugleich sagte die Verwaltung zu, die politischen Gremien über den weiteren
Verlauf des Qualitätsdialogs und daraus resultierende Veränderungsbedarfe in
der Tagespflege zu informieren.
Im Zuge des Qualitätsdialogs wurde deutlich, dass ein jährlich neu
abzuschließender Netzwerkvertrag, der sich vorrangig auf die konkreten
Bedingungen und Aufgaben zum Zeitpunkt der Gültigkeit des Vertrages
bezieht, nicht mehr zeitgemäß ist. Vielmehr sollte aus Sicht der Verwaltung ein
Kooperationsvertrag geschlossen werden, der – weil auf die grundsätzliche
Zusammenarbeit ausgerichtet – eine längere Gültigkeit haben sollte. In ihm
werden zukünftig die Rollen und Aufgaben der Kooperationspartner
beschrieben. Er bildet die fachliche Grundlage für den Auftrag des Netzwerks
Tagespflege. Als Anlage zum Kooperationsvertrag ist ein pädagogisch-
inhaltliches Konzept vorgesehen, in dem die Aufgaben des Netzwerkes und die
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 5

Seite 2
Art der Erfüllung beschrieben sind. Insofern bildet dieses Konzept den Kern der
Zusammenarbeit ab und stellt für beide Partner einen verbindlichen
Handlungsrahmen dar. Da ein solches Konzept erst nach Abschluss des
Qualitätsdialogs erstellt werden kann, ist es angebracht, einen
Kooperationsvertrag erst dann zum Beschluss vorzulegen, wenn dieses
fertiggestellt ist. Außerdem bleibt das neue Kinderbildungsgesetz abzuwarten,
aus dem sich neue Anforderungen an die Tagespflege ergeben werden, die
u.U. ihren Niederschlag in einem Vertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und
dem Netzwerk Tagespflege finden müssen.
Zugleich braucht das Netzwerk Tagespflege eine Grundlage für die Arbeit bis
zum Zeitpunkt, zu dem der Kooperationsvertrag vorliegt und eine
entsprechende Sicherheit bezüglich der finanziellen Planung. Aus diesem
Grund legt die Verwaltung den Finanzierungsplan, der bis zum Ende des
Jahres 2020 Gültigkeit haben soll, vor. Er ist mit dem Netzwerk als Vorschlag
der Verwaltung im Vorfeld kommuniziert worden.
Zukünftig soll der Finanzierungsplan in der jeweils gültigen Fassung Anlage
zum Kooperationsvertrag sein. Auf diese Weise können entsprechende
Anpassungen vorgenommen werden, ohne dass es eines neuen Vertrages
bedarf.
Im Zuge des Qualitätsdialogs wurde deutlich, dass die Aufstockung der
Fachberatungen um bis zu neun Stellen und die damit verbundene Erweiterung
und Präzisierung des Aufgabenspektrums einen deutlich höheren
Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand auslösen, zumal die Fachberatungen
unterschiedliche Anstellungsträger haben. Um die gesetzten Ziele –
insbesondere eine strukturierte und einheitliche, regelmäßige Begleitung der
Tagespflegepersonen, umsetzen zu können, bedarf es einer Anpassung der
Leitungsstunden. Um die kontinuierliche konzeptionelle Begleitung der
Fachberatungen und einen regelmäßigen angeleiteten Austausch
gewährleisten zu können, hält die Verwaltung eine Aufstockung der für
Leitungstätigkeiten vorgesehenen Stunden um eine halbe Stelle für
angemessen. Die Verteilung der Stellenanteile innerhalb des Netzwerks bleibt
diesem überlassen. Eine Vertretungsregelung muss sichergestellt werden.
Auch im Verwaltungsbereich ergeben sich zusätzliche Zeitbedarfe, die sich
zum einen im Bereich der Personalsachbearbeitung und zum anderen bezogen
auf einen höheren Koordinierungsbedarf bei steigenden
Betreuungsverhältnissen ergeben. Hier sind aus Sicht der Verwaltung 0,5
Stellenanteile erforderlich, um den neuen Ansprüchen gerecht werden zu
können. Mit den zusätzlichen Stunden für Verwaltungstätigkeiten muss eine
regelmäßige Erreichbarkeit für Eltern unter einer zentralen Telefonnummer und
Mailadresse garantiert werden.
Im Haushalt 2019/2020 sind für Zuschüsse an das Netzwerk Mittel i.H.v.
999.900,00 € bzw. 1.079.900,00 € angemeldet. Darüber hinaus müssten für
den Zeitraum vom 01.09.19 bis zum 31.12.20 zusätzlich 229.428,33 €
bereitgestellt werden. Der Differenzbetrag i.H.v. 405.000 € wurde bereits mit
den beiden Beschlussvorlagen DS-Nr. 1911983 und 1911983NV2 beschlossen.
Die Deckung für das Jahr 2019 erfolgt aus dem Teilergebnis 151000602.Für
das Jahr 2020 müssen die Mittel noch bereitgestellt werden.Seite 2 von 5

Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
2019
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.01 Förderung von Kindern in
Tagespflege
1.51.10.06.01.02 Förderung von Kindern in
Tagespflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
60.033,33 € 151000601/
73.1000
2019 151000602
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
60.033,33 €
2020
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.01 Förderung von Kindern in
Tagespflege
1.51.10.06.01.02 Förderung von Kindern in
Tagespflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
169.395,00 € 151000601/
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung 169.395,00 €Seite 3 von 5

Seite 4
jährlich
Anlage/n
1 Finanzierungsplan Netzwerk 2019-2020 (öffentlich)Seite 4 von 5

Finanzierungsplan Netzwerk 2019/2020
01.09.19 - 31.12.2020
Zuschüsse PK
Neu 2019 (anteilig 4
Monate) Neu 2020
Fachberatung S12 (14 Stellen) 62.000,00 289.333,33 868.000,00
Neue Stelle Qualifizierung 62.000,00 20.666,67 62.000,00
Leitungsstellen (S 17) 1,5 Stellen 82.000,00 41.000,00 123.000,00
Verwaltungsstellen (E 5) 2 Stellen 57.000,00 38.000,00 114.000,00
Sachkosten (15%) 58.350,00 175.050,00
Overhead (PK) (10%) 15.801,67 116.700,00
Eigenanteil (5%) -11.666,67 -35.000,00
Gesamt 451.485,00 1.423.750,00
Zuschüsse
Neu 2019 (anteilig 4
Monate) Neu 2020
Qualifizierung 30.833,33 92.500,00
Zuschuss Fortbildung 14.533,33 43.600,00
Eigenanteil (15%) -6.805,00 -20.415,00
Overhead (10%) 4.536,67 13.610,00
Gesamt 43.098,33 129.295,00
In 2019 bis 31.08.19 bereits bewilligt 666.600,00
Im HH-Plan 2019 vorgesehen 999.900,00 1.161.183,33
Im HH-Plan 2020 vorgesehen 1.079.900,00 1.553.045,00
Differenzbetrag für 2019 -161.283,33
Differenzbetrag für 2020 -473.145,00Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de