190565 · Beschlussvorlage
Neuausrichtung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190565
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190565 Neuausrichtung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Qualitätsdialogs mit dem Netzwerk Tagespflege einen Kooperationsvertrag zu schließen, der den gestiegenen Anforderungen an die Tagespflege dauerhaft gerecht wird. 2. Der vorliegende Finanzierungsplan (Gültigkeit vom 01.09.2019 – 31.12.2020), der mit dem Netzwerk erarbeitet wurde, wird umgesetzt. 3. Im Rahmen des quantitativen wie qualitativen Ausbaus der Tagespflege erhält das Netzwerk eine Aufstockung der Leitungs-stunden um 0,5 Vollzeitäquivalente und 0,5 Stellenanteile für Verwaltungstätigkeiten. Begründung Im Rahmen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Bonn wurde bereits eine Anpassung des Fachberaterschlüssels (DS-Nr. 1911983) sowie eine Neuausrichtung der Qualifizierung für Tagespflegepersonen (DS-Nr. 1911983NV2) beschlossen. Zugleich sagte die Verwaltung zu, die politischen Gremien über den weiteren Verlauf des Qualitätsdialogs und daraus resultierende Veränderungsbedarfe in der Tagespflege zu informieren. Im Zuge des Qualitätsdialogs wurde deutlich, dass ein jährlich neu abzuschließender Netzwerkvertrag, der sich vorrangig auf die konkreten Bedingungen und Aufgaben zum Zeitpunkt der Gültigkeit des Vertrages bezieht, nicht mehr zeitgemäß ist. Vielmehr sollte aus Sicht der Verwaltung ein Kooperationsvertrag geschlossen werden, der – weil auf die grundsätzliche Zusammenarbeit ausgerichtet – eine längere Gültigkeit haben sollte. In ihm werden zukünftig die Rollen und Aufgaben der Kooperationspartner beschrieben. Er bildet die fachliche Grundlage für den Auftrag des Netzwerks Tagespflege. Als Anlage zum Kooperationsvertrag ist ein pädagogisch- inhaltliches Konzept vorgesehen, in dem die Aufgaben des Netzwerkes und die Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 5 Seite 2 Art der Erfüllung beschrieben sind. Insofern bildet dieses Konzept den Kern der Zusammenarbeit ab und stellt für beide Partner einen verbindlichen Handlungsrahmen dar. Da ein solches Konzept erst nach Abschluss des Qualitätsdialogs erstellt werden kann, ist es angebracht, einen Kooperationsvertrag erst dann zum Beschluss vorzulegen, wenn dieses fertiggestellt ist. Außerdem bleibt das neue Kinderbildungsgesetz abzuwarten, aus dem sich neue Anforderungen an die Tagespflege ergeben werden, die u.U. ihren Niederschlag in einem Vertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Netzwerk Tagespflege finden müssen. Zugleich braucht das Netzwerk Tagespflege eine Grundlage für die Arbeit bis zum Zeitpunkt, zu dem der Kooperationsvertrag vorliegt und eine entsprechende Sicherheit bezüglich der finanziellen Planung. Aus diesem Grund legt die Verwaltung den Finanzierungsplan, der bis zum Ende des Jahres 2020 Gültigkeit haben soll, vor. Er ist mit dem Netzwerk als Vorschlag der Verwaltung im Vorfeld kommuniziert worden. Zukünftig soll der Finanzierungsplan in der jeweils gültigen Fassung Anlage zum Kooperationsvertrag sein. Auf diese Weise können entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, ohne dass es eines neuen Vertrages bedarf. Im Zuge des Qualitätsdialogs wurde deutlich, dass die Aufstockung der Fachberatungen um bis zu neun Stellen und die damit verbundene Erweiterung und Präzisierung des Aufgabenspektrums einen deutlich höheren Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand auslösen, zumal die Fachberatungen unterschiedliche Anstellungsträger haben. Um die gesetzten Ziele – insbesondere eine strukturierte und einheitliche, regelmäßige Begleitung der Tagespflegepersonen, umsetzen zu können, bedarf es einer Anpassung der Leitungsstunden. Um die kontinuierliche konzeptionelle Begleitung der Fachberatungen und einen regelmäßigen angeleiteten Austausch gewährleisten zu können, hält die Verwaltung eine Aufstockung der für Leitungstätigkeiten vorgesehenen Stunden um eine halbe Stelle für angemessen. Die Verteilung der Stellenanteile innerhalb des Netzwerks bleibt diesem überlassen. Eine Vertretungsregelung muss sichergestellt werden. Auch im Verwaltungsbereich ergeben sich zusätzliche Zeitbedarfe, die sich zum einen im Bereich der Personalsachbearbeitung und zum anderen bezogen auf einen höheren Koordinierungsbedarf bei steigenden Betreuungsverhältnissen ergeben. Hier sind aus Sicht der Verwaltung 0,5 Stellenanteile erforderlich, um den neuen Ansprüchen gerecht werden zu können. Mit den zusätzlichen Stunden für Verwaltungstätigkeiten muss eine regelmäßige Erreichbarkeit für Eltern unter einer zentralen Telefonnummer und Mailadresse garantiert werden. Im Haushalt 2019/2020 sind für Zuschüsse an das Netzwerk Mittel i.H.v. 999.900,00 € bzw. 1.079.900,00 € angemeldet. Darüber hinaus müssten für den Zeitraum vom 01.09.19 bis zum 31.12.20 zusätzlich 229.428,33 € bereitgestellt werden. Der Differenzbetrag i.H.v. 405.000 € wurde bereits mit den beiden Beschlussvorlagen DS-Nr. 1911983 und 1911983NV2 beschlossen. Die Deckung für das Jahr 2019 erfolgt aus dem Teilergebnis 151000602.Für das Jahr 2020 müssen die Mittel noch bereitgestellt werden.Seite 2 von 5 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: 2019 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege 1.51.10.06.01.02 Förderung von Kindern in Tagespflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 60.033,33 € 151000601/ 73.1000 2019 151000602 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 60.033,33 € 2020 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege 1.51.10.06.01.02 Förderung von Kindern in Tagespflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 169.395,00 € 151000601/ 73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 169.395,00 €Seite 3 von 5 Seite 4 jährlich Anlage/n 1 Finanzierungsplan Netzwerk 2019-2020 (öffentlich)Seite 4 von 5 Finanzierungsplan Netzwerk 2019/2020 01.09.19 - 31.12.2020 Zuschüsse PK Neu 2019 (anteilig 4 Monate) Neu 2020 Fachberatung S12 (14 Stellen) 62.000,00 289.333,33 868.000,00 Neue Stelle Qualifizierung 62.000,00 20.666,67 62.000,00 Leitungsstellen (S 17) 1,5 Stellen 82.000,00 41.000,00 123.000,00 Verwaltungsstellen (E 5) 2 Stellen 57.000,00 38.000,00 114.000,00 Sachkosten (15%) 58.350,00 175.050,00 Overhead (PK) (10%) 15.801,67 116.700,00 Eigenanteil (5%) -11.666,67 -35.000,00 Gesamt 451.485,00 1.423.750,00 Zuschüsse Neu 2019 (anteilig 4 Monate) Neu 2020 Qualifizierung 30.833,33 92.500,00 Zuschuss Fortbildung 14.533,33 43.600,00 Eigenanteil (15%) -6.805,00 -20.415,00 Overhead (10%) 4.536,67 13.610,00 Gesamt 43.098,33 129.295,00 In 2019 bis 31.08.19 bereits bewilligt 666.600,00 Im HH-Plan 2019 vorgesehen 999.900,00 1.161.183,33 Im HH-Plan 2020 vorgesehen 1.079.900,00 1.553.045,00 Differenzbetrag für 2019 -161.283,33 Differenzbetrag für 2020 -473.145,00Seite 5 von 5
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