190564-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Jugendzeltplatz Schweinheim; DS 1912215
Kerndaten
- Nummer
- 190564-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190564-1 ST Jugendzeltplatz Schweinheim; DS 1912215 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung der BV Bad Godesberg (06.11.2019) über ihre Pläne, den Jugendzeltplatz zu schließen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Grundlage für die Förderung des Jugendzeltplatzes bildet der am 24.09.1990 zwischen dem Jugendzeltplatz Bonn e.V. und der Stadt Bonn geschlossene Betriebskostenvertrag. Hierbei wurde die Betriebskostenförderung einvernehmlich an die Dauer des ebenfalls am 24.09.1990 geschlossenen Nutzungsvertrages gebunden. Der Nutzungsvertrag wurde am 28.10.1996 durch einen Mietvertrag einvernehmlich ersetzt. Hierbei wurde zwischen dem Jugendzeltplatz Bonn e.V. und der Stadt Bonn ein Mietzeitraum vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2021 vereinbart. Im Jahr 2014 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2015/2016 der Konsolidierungsvorschlag K110 (Wegfall des Zuschusses an den Jugendzeltplatz ab 2022) von den politischen Gremien beschlossen. Aus diesem Grund stehen ab dem Jahr 2022 keine finanziellen Mittel zur Förderung des Jugendzeltplatzes Bonn im städtischen Haushalt zur Verfügung. Da im Betriebskostenvertrag vom 24.09.1990 vereinbart wurde, dass dieser nur gemeinsam mit dem Nutzungs- bzw. Mietvertrag gekündigt werden kann, ist sowohl der entsprechende Miet- als auch der Betriebskostenvertrag fristgerecht zum 31.12.2021 zu kündigen. Im Rahmen der DS-Nr. 190141 wird beantragt, dass der Jugendzeltplatz Bonn auch über den 31.12.2021 erhalten bleibt, der entsprechende Kürzungsvermerk im Haushaltssicherungskonzept gestrichen und entsprechende Verhandlungen über einen neuen Miet- und Pachtvertrag sowie eine zukünftige Förderung der Personal- und Sachkosten erfolgen. Hierzu hat die Verwaltung mit der DS-Nr.: 190141-1 Stellung genommen. Anlage/n Keine Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de