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190564-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Jugendzeltplatz Schweinheim; DS 1912215

Nummer
190564-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190564-1 ST
Jugendzeltplatz Schweinheim; DS 1912215
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung der BV Bad Godesberg
(06.11.2019) über ihre Pläne, den Jugendzeltplatz zu schließen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Grundlage für die Förderung des Jugendzeltplatzes bildet der am
24.09.1990 zwischen dem Jugendzeltplatz Bonn e.V. und der Stadt Bonn
geschlossene Betriebskostenvertrag. Hierbei wurde die
Betriebskostenförderung einvernehmlich an die Dauer des ebenfalls am
24.09.1990 geschlossenen Nutzungsvertrages gebunden. Der Nutzungsvertrag
wurde am 28.10.1996 durch einen Mietvertrag einvernehmlich ersetzt.
Hierbei wurde zwischen dem Jugendzeltplatz Bonn e.V. und der Stadt Bonn ein
Mietzeitraum vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2021 vereinbart.
Im Jahr 2014 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2015/2016 der
Konsolidierungsvorschlag K110 (Wegfall des Zuschusses an den
Jugendzeltplatz ab 2022) von den politischen Gremien beschlossen. Aus
diesem Grund stehen ab dem Jahr 2022 keine finanziellen Mittel zur Förderung
des Jugendzeltplatzes Bonn im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Da im Betriebskostenvertrag vom 24.09.1990 vereinbart wurde, dass dieser nur
gemeinsam mit dem Nutzungs- bzw. Mietvertrag gekündigt werden kann, ist
sowohl der entsprechende Miet- als auch der Betriebskostenvertrag fristgerecht
zum 31.12.2021 zu kündigen.
Im Rahmen der DS-Nr. 190141 wird beantragt, dass der Jugendzeltplatz Bonn
auch über den 31.12.2021 erhalten bleibt, der entsprechende Kürzungsvermerk
im Haushaltssicherungskonzept gestrichen und entsprechende Verhandlungen
über einen neuen Miet- und Pachtvertrag sowie eine zukünftige Förderung der
Personal- und Sachkosten erfolgen. Hierzu hat die Verwaltung mit der DS-Nr.:
190141-1 Stellung genommen.
Anlage/n
Keine
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 1

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