← zurück zu 190549

190549-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Abriss der Brücken im Bereich Justus-von-Liebig-Str. sowie Güterbahnhof Bendenfeld

Nummer
190549-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 125,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190549 Abriss der Brücken im Bereich Justus-von-Liebig-Str. sowie Güterbahnhof Bendenfeld

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.743 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190549-1 ST
Abriss der Brücken im Bereich Justus-von-Liebig-
Str. sowie Güterbahnhof Bendenfeld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die angesprochenen Brücken befinden sich nicht im
Eigentum der Stadt Bonn. Die Verwaltung hat daher
sowohl die HGK (Häfen und Güterverkehr Köln
Aktiengesellschaft; Eigentümer der unter 1. genannten
Brücke) als auch die Deutsche Bahn AG (DB AG;
Eigentümer der unter 2. genannten Brücken)
angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
zu 1. teilt die HGK Folgendes mit:
Die Brücke Justus-von Liebig-Straße ist nicht unter
Verkehr und eine künftige Nutzung ist nicht
vorgesehen.Für einen Brückenrückbau besteht von
Seiten der HGK derzeit weder eine Veranlassung noch
sind hierfür Haushaltsmittel vorhanden.
zu 2.-4. teilt die DB AG Folgendes mit:
Die Strecke 2630 Köln – Bonn – Bingen (Linke
Rheinstrecke) ist planungsbehaftet. Hier soll eine S-
Bahn-Strecke von Hürth-Kalscheuren nach Bonn gebaut
werden.
Darüber hinaus ist die Strecke 2630 ein überlasteter
Schienenweg. Entweder vor dem einen oder dem anderen
Hintergrund ist eine Reaktivierung des ehemaligen
Vorbahnhofs nicht ausgeschlossen.
Des Weiteren sollen die Nahverkehrsleistungen im
Gebiet des NVRs massiv erweitert werden – d.h. es
werden Abstellflächen für Nahverkehrszüge benötigt.
Deshalb hat die DB Netz AG im Textbeitrag zur
Neuaufstellung des Regionalplans ausgeführt:
„Abstell- und Behandlungsanlagen (allgemein für den
gesamten Bereich)“
„Im Rahmen der diversen Ausbauvorhaben für die S-Bahn
Köln und des vertakteten SPNV rund um den Knoten
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Aachen wird es zu einer erheblichen Mehrung an
Fahrzeugen kommen, für welche bestehende Abstell-
/Behandlungsanlagen erweitert, bzw. vollständig neue
Anlagen geschaffen werden müssen. Aufgrund der
gestiegenen Anforderungen an die Belange des
Schallschutzes für benachbarte Wohngebiete sind in
den Flächennutzungsplänen möglichst Freiräume zu
bestehender bzw. geplanter Wohnbebauung einzuplanen.
Die Ausweisung bahnnaher Flächen, die für
Abstellungen und Behandlungen geeignet sind, würden
wir begrüßen.“
Vor dem Hintergrund des Paragraphen 23 des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - der die
Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken
regelt - ist eine Freistellung von diesen
Bahnbetriebszwecken dann und nur dann möglich, wenn
„kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig
eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der
Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.“
Bei den zuvor dargestellten Planungsnotwendigkeiten
im unmittelbaren Bereich der angesprochenen Flächen
ist eine Freistellung ausgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de