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190545 · Beschlussvorlage

Förderung von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren 2019 / 2020

Nummer
190545
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190545
Förderung von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren
2019 / 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
26.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle
einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes Zuschüsse in Höhe von maximal
83.550 EUR im Jahr 2019 und
85.200 EUR im Jahr 2020.
Begründung
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. besteht seit 1992 und orientiert sich an den
Ideen der ambulanten und stationären Hospizbewegung.
Bonn Lighthouse e.V. setzt sich für die Belange chronisch kranker, sterbender
Menschen ein, insbesondere für die umfassende Betreuung von unheilbar
Kranken und Sterbenden entsprechend ihrer körperlichen, geistigen,
seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse.
Die Würde der betroffenen Menschen und ihr Recht auf Selbstbestimmung
stehen dabei im Vordergrund. Angehörige, Lebenspartnerinnen und
Lebenspartner sowie nahestehende Personen einschließlich Trauernde sind in
die Beratung und Betreuung miteingeschlossen.
Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Geschäftsstelle des Vereins gefördert
einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes. Die Geschäftsstelle ist
Anlaufstelle für Ratsuchende und koordiniert die Angebote des Vereins.
In der Geschäftsstelle werden persönliche und fachliche Beratungen angeboten
zu Pflegemöglichkeiten, auch zu Patientenverfügung und weiteren Themen, die
in Zusammenhang mit Sterben und Tod stehen.
Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sterbende und deren
Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld.
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 4

Seite 2
Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler werden hierfür von Bonn Lighthouse
e.V. fachlich ausgebildet und während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt.
Der Ambulante Hospizdienst ist eine Ergänzung zu anderen Diensten wie
ärztliche Versorgung, Krankenpflege, Sozialarbeit und Seelsorge. Er soll dazu
beitragen, Sterbenden ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld, bei Familie
und Freunden, zu ermöglichen. Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen
verkürzt bzw. ganz vermieden werden.
Bonn Lighthouse e.V. bietet auch eine Patientinnen- bzw. Patienten- und
Angehörigenbegleitung auf Station Ehrlich der Bonner Universitätsklinik an. Auf
Station Ehrlich liegen viele hauptsächlich onkologische Patientinnen und
Patienten in teilweise fortgeschrittenem Krankheitsstadium. Die Anzahl von
Gesprächen mit „hospizlichem“ Charakter wuchs hierdurch an.
Gefördert werden 0,8 VZÄ Geschäftsführung, 1,0 VZÄ qualifizierte Betreuung
sowie Verwaltungs- und Hausmeisteraufgaben zuzüglich Sachkosten.
Eigenmittel des Trägers in Form von Spenden und Bußgeldern sowie
Einnahmen nach SGB V werden bei der Förderung berücksichtigt.
Darüber hinaus unterhält Bonn Lighthouse e. V. ein Wohnprojekt, in dem
weitgehend selbständig lebende Menschen mit unheilbaren Erkrankungen
betreut werden. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird einzelfallbezogen
finanziert und ist nicht Teil des vorliegenden Zuschusses. Im Rahmen der
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt derzeit eine Überprüfung, ob
das Wohnangebot künftig weiterhin im Rahmen der Eingliederungshilfe
gefördert werden kann. Im Rahmen der 3. Reformstufe des
Bundesteilhabegesetzes wird zum 01.01.2020 das neue SGB IX
(Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch) eingeführt, das ab diesem Zeitpunkt die
Eingliederungshilfe neu regelt. In diesem Zuge wird der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für
Erwachsene.
Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an
ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. So leisteten in
2018 20 Ehrenamtliche im Ambulanten Hospizdienst 920 Einsatzstunden. 2018
wurden 24 Personen vom Ambulanten Hospizdienst begleitet, davon
verstarben 10 Menschen. Der größte Teil waren Menschen mit geistiger
Behinderung aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohnprojekt Bonn
Lighthouse, Lebenshilfe Bonn, LVR-Heilpädagogisches Heim Bonn-Vilich).
Perspektivisch ist ein Anstieg des Hilfebedarfs für suchtkranke Menschen zu
erwarten. In den letzten Jahren stiegt die Zahl der Anfragen von
suchterkrankten Menschen für eine Aufnahme in das Wohnprojekt von Bonn
Lighthouse stetig an, der Trend setzte sich in 2018 fort. Hintergrund ist eine
Tendenz hin zu einer höheren Lebenserwartung von langzeit-
opiatmittelabhängigen Menschen, was sicherlich einer verbesserten
medizinischen Versorgung zuzuordnen ist. Aufgrund des hohen psychosozialen
Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe wird ehrenamtliche (Sterbe-) Begleitung
weiterhin einen hohen Stellenwert bei Bonn Lighthouse einnehmen.
Auch für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird die Implementierung
von Hospizarbeit und Palliative Care immer wichtiger. Mit der Erfahrung von
mehr als 11 Begleitungsjahren in solchen Einrichtungen besitzt BonnSeite 2 von 4

Seite 3
Lighthouse bundesweit eine Ausnahmestellung in der Hospizlandschaft. Dies
zeigt sich an den steigenden Anfragen anderer Hospizdienste und Verbände zu
den bei Bonn Lighthouse in diesem Bereich erworbenen Erfahrungen und
Kompetenzen.
Die Förderung von Bonn Lighthouse e. V. hat sich wie folgt entwickelt:
2017 2018 2019 2020
81.300 EUR 82.950 EUR 83.550 EUR 85.200 EUR
Bonn Lighthouse e. V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu
erbringen. Der Verein hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld
bewährt und dieses modellhaft weiterentwickelt, so dass die erworbenen
Erfahrungen und Kompetenzen nun sogar bundesweit angefragt werden.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.05.06
Produktgruppenbezeichnung
Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träger
Produkt
1.50.00.05.06.01
Produktbezeichnung
Förderung Träger
Wohlfahrtspflege, Vereine,
sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2019: 83.550 EUR
2020: 85.200 EUR 150000506/
72.1000
2019:
83.550 EUR
2020:
85.200 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2019: 83.550 EUR
2020: 85.200 EURSeite 3 von 4

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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de