190544 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (alt: 1910279NV7)
Kerndaten
- Nummer
- 190544
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190544 Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (alt: 1910279NV7) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Seitens des Arbeitskreises „Ehemaliges Postareal - nachhaltiges Wohnen und Leben für alle“ wurde der unter DS-Nr. 1910279 archivierte Bürgerantrag modifiziert. Einzelheiten zu den Ergänzungen ergeben sich aus beigefügtem Schreiben vom 20.08.2019. Hinweis: Am 20.08.2019 wurde der Antragsinhalt per E-Mail an die Verwaltung übermittelt mit der Bitte, eine Behandlung im Planungsausschuss am 11.09.2019 vorzunehmen. Eine unmittelbare Behandlung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW im Fachausschuss sehen die ortsrechtlichen Vorschriften für das Procedere bei Bürgeranträgen nicht vor. Mit E-Mail vom 05.09.2019 wurde seitens eines anderen Mitglieds des Arbeitskreises gebeten, den Bürgerantrag für die Tagesordnung der Sitzung vom 10.09.2019 zu berücksichtigen. Zu diesem Zeitpunkt war die Tagesordnung bereits erstellt, so dass der Bürgerantrag für die nächste reguläre Sitzung am 19.11.2019 vorgesehen wird. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Arbeitskreis „ehemaliges Postareal - nachhaltiges Wohnen und Leben für alle“ Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Bonn, den 20.08.2019 Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Einwohnerbelangen Aufgrund des aktuellen Sachstands ergänzt der Arbeitskreis den Bürgerantrag vom 20.01.2019 wie folgt: 1. Der o.g. Bürgerantrag wird dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.09.2019 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, sofern bis zu dieser Sitzung kein gemeinsamer Gesprächstermin mit dem Investor, der Verwaltung, Vertretern des AK und der Politik stattgefunden hat. In dem Gespräch soll dem Investor der Bedarf nach mehr bezahlbarem Wohnraum als Forderung der Bürger, der Politik und der Verwaltung vorgetragen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Vorschlag zur Ausgestaltung des bereits am 24.01.2019 beschlossenen komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens vorzulegen. Dabei sollen die Inhalte des Bürgerantrags vom 20.01.2019 (Alternativplanung entsprechend Punkt 2) berücksichtigt werden. Ziel ist es, die komplexe Bürgerbeteiligung noch in diesem Jahr einzuleiten. Begründung: zu 1: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Verwaltung mit der Vorbereitung entsprechender Gespräche und einem Bericht über das Ergebnis in seiner Sitzung am 11.09.2019 beauftragt. Seither ist keine Einladung zu entsprechenden Gesprächen beim Arbeitskreis eingegangen. Die Stadt Bonn schafft es nach eigenen Angaben derzeit nicht, den Wegfall preiswerter Wohnungen durch Ablauf von Belegungsrechten mit Neubau auszugleichen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums wird aber weit mehr Wohnraum benötigt. Chancen zur Mitwirkung sollten gerecht verteilt werden. Bürger, die sich für bezahlbaren Wohnraum in ihrer Umgebung einsetzen, sollten nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die sich gegen Neubebauungen in ihrem Umfeld wehren. zu 2: Begründungserweiterung aufgrund aktueller Entwicklungen Der Rat der Stadt Bonn hat mit großer Mehrheit den Klimanotstand ausgerufen. Freihaltung von Kaltluftschneisen- und Abflussgebieten und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Linderung der Folgen von Hitzeperioden in den dicht bebauten Stadtteilen sind zwei gleichwertige Seiten einer sozial gerechten Stadtentwicklung, die auf die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse für alle BürgerInnen abzielt (siehe Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn).Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de