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190544 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (alt: 1910279NV7)

Nummer
190544
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190544-1 ST Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (alt: 1910279NV7)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190544
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch
frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen
(alt: 1910279NV7)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Seitens des Arbeitskreises „Ehemaliges Postareal - nachhaltiges Wohnen und
Leben für alle“ wurde der unter DS-Nr. 1910279 archivierte Bürgerantrag
modifiziert.
Einzelheiten zu den Ergänzungen ergeben sich aus beigefügtem Schreiben
vom 20.08.2019.
Hinweis:
Am 20.08.2019 wurde der Antragsinhalt per E-Mail an die Verwaltung
übermittelt mit der Bitte, eine Behandlung im Planungsausschuss am
11.09.2019 vorzunehmen. Eine unmittelbare Behandlung von Bürgeranträgen
nach § 24 GO NRW im Fachausschuss sehen die ortsrechtlichen Vorschriften
für das Procedere bei Bürgeranträgen nicht vor.
Mit E-Mail vom 05.09.2019 wurde seitens eines anderen Mitglieds des
Arbeitskreises gebeten, den Bürgerantrag für die Tagesordnung der Sitzung
vom 10.09.2019 zu berücksichtigen. Zu diesem Zeitpunkt war die
Tagesordnung bereits erstellt, so dass der Bürgerantrag für die nächste
reguläre Sitzung am 19.11.2019 vorgesehen wird.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Arbeitskreis „ehemaliges Postareal - nachhaltiges Wohnen und Leben für alle“
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Bonn, den 20.08.2019
Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Einwohnerbelangen
Aufgrund des aktuellen Sachstands ergänzt der Arbeitskreis den Bürgerantrag vom 20.01.2019 wie
folgt:
1. Der o.g. Bürgerantrag wird dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.09.2019 erneut
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, sofern bis zu dieser Sitzung kein gemeinsamer
Gesprächstermin mit dem Investor, der Verwaltung, Vertretern des AK und der Politik
stattgefunden hat. In dem Gespräch soll dem Investor der Bedarf nach mehr bezahlbarem
Wohnraum als Forderung der Bürger, der Politik und der Verwaltung vorgetragen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Vorschlag zur Ausgestaltung des bereits am
24.01.2019 beschlossenen komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens vorzulegen. Dabei sollen
die Inhalte des Bürgerantrags vom 20.01.2019 (Alternativplanung entsprechend Punkt 2)
berücksichtigt werden. Ziel ist es, die komplexe Bürgerbeteiligung noch in diesem Jahr
einzuleiten.
Begründung:
zu 1:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Verwaltung mit der Vorbereitung
entsprechender Gespräche und einem Bericht über das Ergebnis in seiner Sitzung am 11.09.2019
beauftragt. Seither ist keine Einladung zu entsprechenden Gesprächen beim Arbeitskreis eingegangen.
Die Stadt Bonn schafft es nach eigenen Angaben derzeit nicht, den Wegfall preiswerter Wohnungen
durch Ablauf von Belegungsrechten mit Neubau auszugleichen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums
wird aber weit mehr Wohnraum benötigt.
Chancen zur Mitwirkung sollten gerecht verteilt werden. Bürger, die sich für bezahlbaren Wohnraum in
ihrer Umgebung einsetzen, sollten nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die sich gegen
Neubebauungen in ihrem Umfeld wehren.
zu 2: Begründungserweiterung aufgrund aktueller Entwicklungen
Der Rat der Stadt Bonn hat mit großer Mehrheit den Klimanotstand ausgerufen. Freihaltung von
Kaltluftschneisen- und Abflussgebieten und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Linderung der Folgen
von Hitzeperioden in den dicht bebauten Stadtteilen sind zwei gleichwertige Seiten einer sozial
gerechten Stadtentwicklung, die auf die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse für alle BürgerInnen
abzielt (siehe Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn).Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de