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190543-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm (alt: 1910357ST5, FF 61)

Nummer
190543-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190543 Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm (alt: 1910357)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190543-1 ST
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur
Reduzierung von Fluglärm (alt: 1910357ST5, FF
61)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Bürgerantrag vom Januar 2019 liegen folgende Stellungnahmen vor.
Mit Mail vom 19.06.2019 teilte die Flugplatzgesellschaft mit, dass sie
„ganzjährig von 8 Uhr morgens bis Sonnenuntergang (plus 30 Minuten, jedoch
niemals später als 20:30h) zum Betrieb der Verkehrsanlage verpflichtet“ ist.
„Nachts und vor 8 Uhr findet kein Flugbetrieb statt. Nächtlicher Fluglärm durch
Hubschrauberflüge oder kreisende Flugzeuge um 7:30 h können nicht dem
Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar zugerechnet werden.
Und eine Stellungnahme zu Flugbetrieb (die Beschwerde aus Januar 2019
bezieht sich auf zukünftigen, vermutlich im Frühjahr wiedereinsetzenden
Flugbetrieb), der noch gar nicht stattgefunden hat, kann von hiesiger Seite auch
nicht kommentiert werden.“
Die Bonner Mitglieder im Lärmschutzbeirat des Flugplatzes Hangelar
wurden in Durchschrift ebenfalls angeschrieben. Eine Stellungnahme von
dieser Seite liegt nicht vor.
Mit Mail vom 05.07.2019 teilt die zuständige Flugaufsicht bei der
Bezirksregierung Düsseldorf folgendes mit:
„wie ich den von Ihnen übermittelten Anlagen entnehme, hat die
Flugplatzgesellschaft Hangelar insoweit Stellung genommen, indem sie
richtigerweise mitteilte, dass am VLP Bonn-Hangelar nachts und vor 8 Uhr kein
Flugbetrieb stattfindet und das nächtlicher Fluglärm nicht dem
Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar zugerechnet werden kann.
Dieser Stellungnahme schließe ich mich an und ist von meiner Seite nichts
hinzuzufügen.
Ob es sich am fraglichen Tag eventuell um Flüge der Bundespolizei handelte,
bitte ich dort zu erfragen.“
Die Bundespolizei Fliegergruppe Sankt Augustin nimmt in einem Brief per Mail
vom 26.07.2019 wie folgt Stellung.
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 8

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„Konkret führt der Beschwerdesteller hier einen „lauten und pausenlosen
Fluglärm“ am 23. Januar 2019 um 04:00 Uhr morgens an.
Nach Überprüfung unseres Flugeinsatzplanes konnte hier festgestellt werden,
dass in diesen besagten Morgenstunden keine Flugbewegungen des
Bundespolizei-Flugdienstes stattgefunden haben.
Des Weiteren wird im Antrag angeführt, dass es zu Flugbewegungen über
Bonn, insbesondere an den Wochenenden, kommt u.a. durch
Propellermaschinen.
Neben der Tatsache, dass der Bundespolizei-Flugdienst keine
Propellermaschinen betreibt, bleibt hier weiterhin festzustellen, dass Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen des Bundespolizei-Flugdienstes i.d.R. von Montags
bis Freitags stattfinden und gegen 16:00 Uhr abgeschlossen sind. Ausnahmen
bilden hier sicherlich die o.a. Nachtflugausbildungen, die allerdings in der sog.
dunklen Jahreszeit (Sonnenuntergang 17:00 Uhr; letzte Landung 22:00 Uhr)
stattfinden.
Ein Ausbildungsflugbetrieb findet an Wochenenden und Feiertagen
grundsätzlich nicht statt.
Falls ein Hubschrauber der Bundespolizei ab 16:00 Uhr den Standort Sankt
Augustin verlässt oder anfliegt, handelt es sich i.d.R. um einen
einsatzbedingten Flug, der der Wahrnehmung der besonderen hoheitlichen
Aufgaben der Polizei bei z.B. Flügen zur Rettung von Menschenleben etc.
dient.
Aber auch die Fahndung nach Straftätern und deren Verfolgung, die Hilfe bei
schweren Katastrophen und Unglücksfällen oder die Streifentätigkeit aus der
Luft zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Bürger gehören u.a. zu
diesen Aufgaben.
Die Piloten des Bundespolizei-Flugdienstes sind hierbei ständig bemüht, die bei
diesen Flügen entstehenden Belastungen für die Anwohner und die Umwelt so
gering wie möglich zu halten und diese Flüge auf den gesamten genutzten
Luftraum zu verteilen.
Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen für die Bevölkerung zur
Erfüllung polizeilicher Übungs- und Einsatzflugaufträge bei Tag und Nacht
lassen sich hierbei jedoch nicht gänzlich vermeiden. Gerade mit Blick auf die
geografische Lage von Nordrhein-Westfalen als eines der dichtbesiedelten und
bevölkerungsreichsten Bundesländer. Weiterhin bleibt anzumerken, dass die
Zahl der Flüge in den letzten Jahren u.a. durch die Nutzung moderner
Flugsimulationstechnik, rückläufig ist und auch die genutzten Hubschrauber
durch eine umfangreiche Flottenmodernisierung in den letzten Jahren z.B.
erheblich geringere Außengeräusche produzieren. Gleichwohl ist es von
unserer Seite nachvollziehbar, dass jeder dieser Flüge im Einzelfall eine
Belastung für Sie als Anwohner darstellt.
Wir werden allerdings weiterhin bemüht sein, diese Belastung so gering wie
möglich zu halten.
Darüber hinaus darf ich mir die Anmerkung erlauben, dass Flugbewegungen
nicht nur von Hubschraubern der Bundespolizei und von
Flugzeugen/Hubschraubern vom Flugplatz Hangelar verursacht werden.“
Der Antragsteller hat seinen Bürgerantrag am 05.07.2019 mit folgenden
Forderungen präzisiert:
1. Der Flughafen Bonn Hangelar erteilt der Stadt Bonn und den
Bürgerinnen und Bürgern (homepage) monatlich Auskunft über die Zahl derSeite 2 von 8

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Starts aller Propellerflugzeuge, ggf. auch über die Zahl der Überflüge von Bonn
durch die Starts.
2. In Bonn Nord (oder auch weiteren Standorten in Bonn) wird an
ausgewählten Samstagen mindestens zwei Mal pro Jahr eine Lärmmessung
durchgeführt. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.
3. Der Rat der Stadt Bonn beschließt, die Zahl der Starts und
Landungen von Propellerflugzeugen auf dem Flughafen ab dem 1.6.2020 um
20% zu senken pro Tag und schreibt diese Zahl für die Zukunft fest.
4.
a) Die Starts von Propellermaschinen einschließlich solcher, in
denen Flugstunden erteilt werden, werden an Wochenenden und Feiertagen
erst ab 10.00 Uhr morgens zugelassen
b) Die Flughafengesellschaft soll den Spielraum zur verpflichtenden Einführung
lärmreduzierten Fluggeräts voll ausschöpfen und soll darüber berichten.
c) Der Rat der Stadt Bonn fordert die Flugplatzgesellschaft auf, Defizite in
Zukunft zu vermeiden.
d) Die Beteiligung der Stadt Bonn am Flughafen Hangelar soll überprüft
werden.
Dazu gibt die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab:
Zu 1.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt
Bonn vom 14.06.2017 (DS.-Nr.: 1711634) die Flugplatzgesellschaft-Hangelar
mbH aufgefordert, dem Rat und dem Ausschuss für Umwelt- und
Verbraucherschutz der Stadt Bonn tagegenaue Start- und Landezahlen zur
Verfügung zu stellen. Dem hat die Flugplatzgesellschaft Hangelar mit
Schreiben vom 14.12.2017 entsprochen und auf Statistiken und Protokolle
verwiesen, die im Internet einsehbar sind (DS.-Nr.: 1711634ED3). Dies wurde
dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Bonn (DS.-Nr.:
1711634NV2) am 24.04.2018 mitgeteilt.
Zu 2.
Die Zuständigkeit für eine entsprechende Lärmmessung liegt nicht bei der Stadt
Bonn. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung der
Bezirksregierung Düsseldorf und der Betreibergesellschaft den Wunsch nach
einer Lärmmessung weitergeben.
Zu 3.; 4. a);4. b)
Bei entsprechenden Beschlüssen wird die Verwaltung diese Vorschläge über
die SWB und die Bonner Vertreter im Lärmschutzbeirat bei der
Flugplatzgesellschaft einbringen. Inwieweit hier bestimmte bestehende RechteSeite 3 von 8

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und Pflichten des Flugbetriebes entgegenstehen, kann von der Verwaltung
nicht beantwortet werden. Hier bleibt das Ergebnis der Beratungen in den
Gremien der Flugplatzgesellschaft abzuwarten.
Zu 4. c)
Wie beantragt, soll beschlossen werden, dass Defizite der
Flughafengesellschaft auch in Zukunft vermieden werden müssen. Hierzu wird
auf die u.a. im Bundesanzeiger veröffentlichten Daten verwiesen, wonach die
Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH im Wirtschaftsjahr 2017 einen
Jahresüberschuss in Höhe von rund 26 TEUR erwirtschaftet hat.
Die SWB Stadtwerke Bonn GmbH ist Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft
Hangelar mbH. Die Bundesstadt Bonn ist damit mittelbarer Gesellschafter.
Durch die Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses ist die Gesellschaft in der
Lage eigenwirtschaftlich zu handeln. Eine Verpflichtung der SWB Stadtwerke
Bonn GmbH als auch der Bundesstadt Bonn als mittelbarer Gesellschafter zur
Leistung eines Zuschusses ergibt sich - wie auch in den Vorjahren - somit nicht.
Zu 4. d)
Weiterhin wird beantragt, eine kritische Überprüfung der Beteiligung der
Bundestadt Bonn an der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH vorzunehmen.
Hierzu wird Folgendes ausgeführt: Am 08.05.1953 beschloss der Rat der
Bundesstadt Bonn den Beitritt zur Flughafen-Gesellschaft Hangelar. Die
luftsporttreibenden Kreise und die einschlägigen Vereine im Raum Bonn waren
sehr interessiert an der Gründung einer Gesellschaft, die den früheren
Flughafen Hangelar für den Flugsportbetrieb bereithielt. Der
Regierungspräsident als Schirmherr der Luftsportverbände war an die Kreise
und Gemeinden herangetreten und hatte die Gründung einer
Flughafengesellschaft angeregt. Aufgrund der engen Verbindung der
Bundesstadt Bonn mit der Entwicklung und dem Betrieb des Luftsports auf dem
Flugplatz Hangelar in der Vergangenheit erschien die Beteiligung der
Bundesstadt Bonn an der Gesellschaft zweckmäßig und vertretbar.
Zwischenzeitlich ist der Flughafenplatz Hangelar einer der ältesten Flugplätze
Europas. Der Flugplatz selbst bietet einer Reihe von hochtechnisierten und
traditionsreichen Unternehmen sowie zahlreichen Vereinen aus dem Bereich
des Flugsports Möglichkeiten zur Entfaltung. Aber auch die ADAC-Werft und
die Bundespolizei bilden hier Piloten aus. Hierdurch werden regionale
Arbeitsplätze gesichert. Nicht zuletzt aus diesen Gründen setzt sich die
Flugplatzgesellschaft neben der Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. auch aus
Gesellschaftern mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund (Bundesstadt Bonn,
Rhein-Sieg-Kreis sowie Stadt Sankt Augustin), zusammen.
Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch die Gesellschafter entsandten
Mitglieder in den Gremien der Flugplatzgesellschaft Hangelar gesichert,
insbesondere die Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung des
Unternehmens gehört dabei zu den originären Aufgaben der Vertreter in den
Gremien. Eine kritische Hinterfragung der wirtschaftlichen Gegebenheiten und
zukünftigen strategischen Ausrichtung wird hierdurch gewährleistet.Seite 4 von 8

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Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Bonn bezüglich
Flugverkehr keinerlei ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten hat und
daher entsprechende Beschwerden lediglich an die o.g. Stellen, insbesondere
die zuständige Flugaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf
weiterleiten kann.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und regt an, den Antragsteller entsprechend zu
informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Schreiben Antragsteller 05.07.2019 - Brief Flugplatzgesellschaft 14.12.2017
(öffentlich)Seite 5 von 8

An die Stadt Bonn
Frau Bürgermeisterin Klingmüller
Betrifft: Fluglärm Bonn, Az.: 9022/2019
Bezug: Drucksachen-Nr. 1910357
Bonn, den 5.7.2019
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
ich möchte mich hiermit bei Ihnen für die Gelegenheit der Stellungnahme zu meinem Antrag am
3.7.2019 bedanken. Vor dem Hintergrund der kurzen Diskussion und der neuen Informationen
möchte ich meinen Antrag zugleich präzisieren.
Punkt 1 Hubschrauberlärm nachts.
Meine Beschwerde von Januar 2018 - nächtliche Ruhestörungen durch Hubschraubereinsatz - sehe
ich als beantwortet an. Ich stelle mir und der Stadt Bonn zwar die Frage, inwieweit die
Personensuche per Hubschrauber nachts überhaupt zielführend ist (denn es ist dunkel!), um
Personen aufzuspüren, akzeptiere es wie sicher die meisten Bürgerinnen und Bürger aber
grundsätzlich, dass es in Notfällen zu solchen Einsätzen kommen kann.
Punkt 2: Starke und lang andauernde Lärmbelästigung durch Propellermaschinen des Flughafens
Bonn Hangelar.
Als nicht einmal ansatzweise beantwortet sehe ich allerdings meine zweite Beschwerde an. Nach
eineinhalb Jahren ist es enttäuschend, wenn seitens der Verwaltung hierzu kein Bericht vorliegt und
wenn in der mündlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung am 3.7..2019 so getan wird, als müsse
man erst noch nach der Quelle des Lärms suchen, zum Beispiel durch Anfragen bei der
Landesregierung. Das ist abwegig.
Ich präzisiere meine Beschwerde und meinen Antrag daher wie folgt:
Es kommt über Bonn Nord an normalen Flugwettertagen zu 60 bis 120 Flugbewegungen durch
Propellerflugzeuge, größerenteils in niedrigen Flughöhen und mit hohen Dezibelbelastungen.
Summiert über den Tag - eine Flugbewegung erzeugt nach meiner Schätzung durchschnittlich
mindestens 2 Minuten starken Lärm - sind dies mindestens 120 bis 240 Minuten. Es geht also täglich
im wahrsten Sinne des Wortes um stundenlangen Fluglärm über der Stadt. Dieser trägt sehr deutlich
dazu bei, dass Bonn die lauteste Stadt Nordrhein-Westfalens ist. Hier muss aus meiner Sicht dringend
Abhilfe geschaffen werden. Das Freizeitvergnügen einiger weniger in der Luft führt unbestreitbar zu
Lebensqualitäteinbußen Zigtausender Bonner Bürgerinnen und Bürger.
Ich präzisiere meinen Antrag daher dahingehend:
1) Ich beantrage, dass der Flughafen Bonn Hangelar der Stadt Bonn und den Bürgerinnen und Bürger
(homepage) monatlich Auskunft erteilt über die Zahl der Starts aller Propellerflugzeuge bereitstellt,
ggf. auch der Überflüge von Bonn durch die Starts.
2) Ich beantrage eine Lärmmessung in Bonn Nord (gerne auch weiteren Standorten in Bonn) anSeite 6 von 8

ausgewählten Samstagen mindestens zwei Mal pro Jahr. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.
3) Davon ausgehend, dass meine Beobachtung von über 60 Überflügen von Bonn pro Tag durch
Propellerflugzeuge des Flughafens Bonn Hangelar richtig ist, beantrage ich, dass die Stadt Bonn
beschließen möge, die Zahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen ab dem 1.6.2020 um 20%
zu senken und diese Zahl für die Zukunft festzuschreiben.
4) Ich beantrage des Weiteren,
a) zu beschließen, dass die Starts von Propellermaschinen einschließlich solcher, in denen
Flugstunden erteilt werden, an Wochenenden und Feiertagen erst ab 10.00 Uhr morgens zugelassen
werden, denn bisher finden sie bereits ab den frühen Morgenstunden statt.
b) zu beschließen, dass die Flughafengesellschaft, den Spielraum zur verpflichtenden Einführung
lärmreduzierten Fluggeräts voll ausschöpfen und darüber berichten muss.
c) zu beschließen, dass Defizite der Flughafengesellschaft auch in Zukunft vermieden werden
müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern kann nicht zugemutet werden, dass ein Flugplatz, der so
wenigen Personen nützt und der zugleich eine solche Masse an Lärm erzeugt, mit Steuermitteln
subventioniert wird.
d) zu beschließen, dass die Stadt Bonn ihre Beteiligung am Flughafen Hangelar kritisch überprüft.
Angesichts der Tatsache, dass mit dem Flughafen Köln Bonn bereits ein großer Verkehrsflughafen
existiert, ist eine Beteiligung der Stadt Bonn am Flughafen Hangelar weder angemessen noch
zeitgemäß.
Mit freundlichen GrüßenSeite 7 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de