190543-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm (alt: 1910357ST5, FF 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190543-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190543-1 ST Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm (alt: 1910357ST5, FF 61) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zum Bürgerantrag vom Januar 2019 liegen folgende Stellungnahmen vor. Mit Mail vom 19.06.2019 teilte die Flugplatzgesellschaft mit, dass sie „ganzjährig von 8 Uhr morgens bis Sonnenuntergang (plus 30 Minuten, jedoch niemals später als 20:30h) zum Betrieb der Verkehrsanlage verpflichtet“ ist. „Nachts und vor 8 Uhr findet kein Flugbetrieb statt. Nächtlicher Fluglärm durch Hubschrauberflüge oder kreisende Flugzeuge um 7:30 h können nicht dem Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar zugerechnet werden. Und eine Stellungnahme zu Flugbetrieb (die Beschwerde aus Januar 2019 bezieht sich auf zukünftigen, vermutlich im Frühjahr wiedereinsetzenden Flugbetrieb), der noch gar nicht stattgefunden hat, kann von hiesiger Seite auch nicht kommentiert werden.“ Die Bonner Mitglieder im Lärmschutzbeirat des Flugplatzes Hangelar wurden in Durchschrift ebenfalls angeschrieben. Eine Stellungnahme von dieser Seite liegt nicht vor. Mit Mail vom 05.07.2019 teilt die zuständige Flugaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf folgendes mit: „wie ich den von Ihnen übermittelten Anlagen entnehme, hat die Flugplatzgesellschaft Hangelar insoweit Stellung genommen, indem sie richtigerweise mitteilte, dass am VLP Bonn-Hangelar nachts und vor 8 Uhr kein Flugbetrieb stattfindet und das nächtlicher Fluglärm nicht dem Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar zugerechnet werden kann. Dieser Stellungnahme schließe ich mich an und ist von meiner Seite nichts hinzuzufügen. Ob es sich am fraglichen Tag eventuell um Flüge der Bundespolizei handelte, bitte ich dort zu erfragen.“ Die Bundespolizei Fliegergruppe Sankt Augustin nimmt in einem Brief per Mail vom 26.07.2019 wie folgt Stellung. Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 8 Seite 2 „Konkret führt der Beschwerdesteller hier einen „lauten und pausenlosen Fluglärm“ am 23. Januar 2019 um 04:00 Uhr morgens an. Nach Überprüfung unseres Flugeinsatzplanes konnte hier festgestellt werden, dass in diesen besagten Morgenstunden keine Flugbewegungen des Bundespolizei-Flugdienstes stattgefunden haben. Des Weiteren wird im Antrag angeführt, dass es zu Flugbewegungen über Bonn, insbesondere an den Wochenenden, kommt u.a. durch Propellermaschinen. Neben der Tatsache, dass der Bundespolizei-Flugdienst keine Propellermaschinen betreibt, bleibt hier weiterhin festzustellen, dass Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundespolizei-Flugdienstes i.d.R. von Montags bis Freitags stattfinden und gegen 16:00 Uhr abgeschlossen sind. Ausnahmen bilden hier sicherlich die o.a. Nachtflugausbildungen, die allerdings in der sog. dunklen Jahreszeit (Sonnenuntergang 17:00 Uhr; letzte Landung 22:00 Uhr) stattfinden. Ein Ausbildungsflugbetrieb findet an Wochenenden und Feiertagen grundsätzlich nicht statt. Falls ein Hubschrauber der Bundespolizei ab 16:00 Uhr den Standort Sankt Augustin verlässt oder anfliegt, handelt es sich i.d.R. um einen einsatzbedingten Flug, der der Wahrnehmung der besonderen hoheitlichen Aufgaben der Polizei bei z.B. Flügen zur Rettung von Menschenleben etc. dient. Aber auch die Fahndung nach Straftätern und deren Verfolgung, die Hilfe bei schweren Katastrophen und Unglücksfällen oder die Streifentätigkeit aus der Luft zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Bürger gehören u.a. zu diesen Aufgaben. Die Piloten des Bundespolizei-Flugdienstes sind hierbei ständig bemüht, die bei diesen Flügen entstehenden Belastungen für die Anwohner und die Umwelt so gering wie möglich zu halten und diese Flüge auf den gesamten genutzten Luftraum zu verteilen. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen für die Bevölkerung zur Erfüllung polizeilicher Übungs- und Einsatzflugaufträge bei Tag und Nacht lassen sich hierbei jedoch nicht gänzlich vermeiden. Gerade mit Blick auf die geografische Lage von Nordrhein-Westfalen als eines der dichtbesiedelten und bevölkerungsreichsten Bundesländer. Weiterhin bleibt anzumerken, dass die Zahl der Flüge in den letzten Jahren u.a. durch die Nutzung moderner Flugsimulationstechnik, rückläufig ist und auch die genutzten Hubschrauber durch eine umfangreiche Flottenmodernisierung in den letzten Jahren z.B. erheblich geringere Außengeräusche produzieren. Gleichwohl ist es von unserer Seite nachvollziehbar, dass jeder dieser Flüge im Einzelfall eine Belastung für Sie als Anwohner darstellt. Wir werden allerdings weiterhin bemüht sein, diese Belastung so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus darf ich mir die Anmerkung erlauben, dass Flugbewegungen nicht nur von Hubschraubern der Bundespolizei und von Flugzeugen/Hubschraubern vom Flugplatz Hangelar verursacht werden.“ Der Antragsteller hat seinen Bürgerantrag am 05.07.2019 mit folgenden Forderungen präzisiert: 1. Der Flughafen Bonn Hangelar erteilt der Stadt Bonn und den Bürgerinnen und Bürgern (homepage) monatlich Auskunft über die Zahl derSeite 2 von 8 Seite 3 Starts aller Propellerflugzeuge, ggf. auch über die Zahl der Überflüge von Bonn durch die Starts. 2. In Bonn Nord (oder auch weiteren Standorten in Bonn) wird an ausgewählten Samstagen mindestens zwei Mal pro Jahr eine Lärmmessung durchgeführt. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. 3. Der Rat der Stadt Bonn beschließt, die Zahl der Starts und Landungen von Propellerflugzeugen auf dem Flughafen ab dem 1.6.2020 um 20% zu senken pro Tag und schreibt diese Zahl für die Zukunft fest. 4. a) Die Starts von Propellermaschinen einschließlich solcher, in denen Flugstunden erteilt werden, werden an Wochenenden und Feiertagen erst ab 10.00 Uhr morgens zugelassen b) Die Flughafengesellschaft soll den Spielraum zur verpflichtenden Einführung lärmreduzierten Fluggeräts voll ausschöpfen und soll darüber berichten. c) Der Rat der Stadt Bonn fordert die Flugplatzgesellschaft auf, Defizite in Zukunft zu vermeiden. d) Die Beteiligung der Stadt Bonn am Flughafen Hangelar soll überprüft werden. Dazu gibt die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab: Zu 1. Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Bonn vom 14.06.2017 (DS.-Nr.: 1711634) die Flugplatzgesellschaft-Hangelar mbH aufgefordert, dem Rat und dem Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Bonn tagegenaue Start- und Landezahlen zur Verfügung zu stellen. Dem hat die Flugplatzgesellschaft Hangelar mit Schreiben vom 14.12.2017 entsprochen und auf Statistiken und Protokolle verwiesen, die im Internet einsehbar sind (DS.-Nr.: 1711634ED3). Dies wurde dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Bonn (DS.-Nr.: 1711634NV2) am 24.04.2018 mitgeteilt. Zu 2. Die Zuständigkeit für eine entsprechende Lärmmessung liegt nicht bei der Stadt Bonn. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung der Bezirksregierung Düsseldorf und der Betreibergesellschaft den Wunsch nach einer Lärmmessung weitergeben. Zu 3.; 4. a);4. b) Bei entsprechenden Beschlüssen wird die Verwaltung diese Vorschläge über die SWB und die Bonner Vertreter im Lärmschutzbeirat bei der Flugplatzgesellschaft einbringen. Inwieweit hier bestimmte bestehende RechteSeite 3 von 8 Seite 4 und Pflichten des Flugbetriebes entgegenstehen, kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Hier bleibt das Ergebnis der Beratungen in den Gremien der Flugplatzgesellschaft abzuwarten. Zu 4. c) Wie beantragt, soll beschlossen werden, dass Defizite der Flughafengesellschaft auch in Zukunft vermieden werden müssen. Hierzu wird auf die u.a. im Bundesanzeiger veröffentlichten Daten verwiesen, wonach die Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH im Wirtschaftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 26 TEUR erwirtschaftet hat. Die SWB Stadtwerke Bonn GmbH ist Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH. Die Bundesstadt Bonn ist damit mittelbarer Gesellschafter. Durch die Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses ist die Gesellschaft in der Lage eigenwirtschaftlich zu handeln. Eine Verpflichtung der SWB Stadtwerke Bonn GmbH als auch der Bundesstadt Bonn als mittelbarer Gesellschafter zur Leistung eines Zuschusses ergibt sich - wie auch in den Vorjahren - somit nicht. Zu 4. d) Weiterhin wird beantragt, eine kritische Überprüfung der Beteiligung der Bundestadt Bonn an der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH vorzunehmen. Hierzu wird Folgendes ausgeführt: Am 08.05.1953 beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn den Beitritt zur Flughafen-Gesellschaft Hangelar. Die luftsporttreibenden Kreise und die einschlägigen Vereine im Raum Bonn waren sehr interessiert an der Gründung einer Gesellschaft, die den früheren Flughafen Hangelar für den Flugsportbetrieb bereithielt. Der Regierungspräsident als Schirmherr der Luftsportverbände war an die Kreise und Gemeinden herangetreten und hatte die Gründung einer Flughafengesellschaft angeregt. Aufgrund der engen Verbindung der Bundesstadt Bonn mit der Entwicklung und dem Betrieb des Luftsports auf dem Flugplatz Hangelar in der Vergangenheit erschien die Beteiligung der Bundesstadt Bonn an der Gesellschaft zweckmäßig und vertretbar. Zwischenzeitlich ist der Flughafenplatz Hangelar einer der ältesten Flugplätze Europas. Der Flugplatz selbst bietet einer Reihe von hochtechnisierten und traditionsreichen Unternehmen sowie zahlreichen Vereinen aus dem Bereich des Flugsports Möglichkeiten zur Entfaltung. Aber auch die ADAC-Werft und die Bundespolizei bilden hier Piloten aus. Hierdurch werden regionale Arbeitsplätze gesichert. Nicht zuletzt aus diesen Gründen setzt sich die Flugplatzgesellschaft neben der Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. auch aus Gesellschaftern mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund (Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis sowie Stadt Sankt Augustin), zusammen. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch die Gesellschafter entsandten Mitglieder in den Gremien der Flugplatzgesellschaft Hangelar gesichert, insbesondere die Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens gehört dabei zu den originären Aufgaben der Vertreter in den Gremien. Eine kritische Hinterfragung der wirtschaftlichen Gegebenheiten und zukünftigen strategischen Ausrichtung wird hierdurch gewährleistet.Seite 4 von 8 Seite 5 Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Bonn bezüglich Flugverkehr keinerlei ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten hat und daher entsprechende Beschwerden lediglich an die o.g. Stellen, insbesondere die zuständige Flugaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf weiterleiten kann. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regt an, den Antragsteller entsprechend zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Schreiben Antragsteller 05.07.2019 - Brief Flugplatzgesellschaft 14.12.2017 (öffentlich)Seite 5 von 8 An die Stadt Bonn Frau Bürgermeisterin Klingmüller Betrifft: Fluglärm Bonn, Az.: 9022/2019 Bezug: Drucksachen-Nr. 1910357 Bonn, den 5.7.2019 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, ich möchte mich hiermit bei Ihnen für die Gelegenheit der Stellungnahme zu meinem Antrag am 3.7.2019 bedanken. Vor dem Hintergrund der kurzen Diskussion und der neuen Informationen möchte ich meinen Antrag zugleich präzisieren. Punkt 1 Hubschrauberlärm nachts. Meine Beschwerde von Januar 2018 - nächtliche Ruhestörungen durch Hubschraubereinsatz - sehe ich als beantwortet an. Ich stelle mir und der Stadt Bonn zwar die Frage, inwieweit die Personensuche per Hubschrauber nachts überhaupt zielführend ist (denn es ist dunkel!), um Personen aufzuspüren, akzeptiere es wie sicher die meisten Bürgerinnen und Bürger aber grundsätzlich, dass es in Notfällen zu solchen Einsätzen kommen kann. Punkt 2: Starke und lang andauernde Lärmbelästigung durch Propellermaschinen des Flughafens Bonn Hangelar. Als nicht einmal ansatzweise beantwortet sehe ich allerdings meine zweite Beschwerde an. Nach eineinhalb Jahren ist es enttäuschend, wenn seitens der Verwaltung hierzu kein Bericht vorliegt und wenn in der mündlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung am 3.7..2019 so getan wird, als müsse man erst noch nach der Quelle des Lärms suchen, zum Beispiel durch Anfragen bei der Landesregierung. Das ist abwegig. Ich präzisiere meine Beschwerde und meinen Antrag daher wie folgt: Es kommt über Bonn Nord an normalen Flugwettertagen zu 60 bis 120 Flugbewegungen durch Propellerflugzeuge, größerenteils in niedrigen Flughöhen und mit hohen Dezibelbelastungen. Summiert über den Tag - eine Flugbewegung erzeugt nach meiner Schätzung durchschnittlich mindestens 2 Minuten starken Lärm - sind dies mindestens 120 bis 240 Minuten. Es geht also täglich im wahrsten Sinne des Wortes um stundenlangen Fluglärm über der Stadt. Dieser trägt sehr deutlich dazu bei, dass Bonn die lauteste Stadt Nordrhein-Westfalens ist. Hier muss aus meiner Sicht dringend Abhilfe geschaffen werden. Das Freizeitvergnügen einiger weniger in der Luft führt unbestreitbar zu Lebensqualitäteinbußen Zigtausender Bonner Bürgerinnen und Bürger. Ich präzisiere meinen Antrag daher dahingehend: 1) Ich beantrage, dass der Flughafen Bonn Hangelar der Stadt Bonn und den Bürgerinnen und Bürger (homepage) monatlich Auskunft erteilt über die Zahl der Starts aller Propellerflugzeuge bereitstellt, ggf. auch der Überflüge von Bonn durch die Starts. 2) Ich beantrage eine Lärmmessung in Bonn Nord (gerne auch weiteren Standorten in Bonn) anSeite 6 von 8 ausgewählten Samstagen mindestens zwei Mal pro Jahr. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. 3) Davon ausgehend, dass meine Beobachtung von über 60 Überflügen von Bonn pro Tag durch Propellerflugzeuge des Flughafens Bonn Hangelar richtig ist, beantrage ich, dass die Stadt Bonn beschließen möge, die Zahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen ab dem 1.6.2020 um 20% zu senken und diese Zahl für die Zukunft festzuschreiben. 4) Ich beantrage des Weiteren, a) zu beschließen, dass die Starts von Propellermaschinen einschließlich solcher, in denen Flugstunden erteilt werden, an Wochenenden und Feiertagen erst ab 10.00 Uhr morgens zugelassen werden, denn bisher finden sie bereits ab den frühen Morgenstunden statt. b) zu beschließen, dass die Flughafengesellschaft, den Spielraum zur verpflichtenden Einführung lärmreduzierten Fluggeräts voll ausschöpfen und darüber berichten muss. c) zu beschließen, dass Defizite der Flughafengesellschaft auch in Zukunft vermieden werden müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern kann nicht zugemutet werden, dass ein Flugplatz, der so wenigen Personen nützt und der zugleich eine solche Masse an Lärm erzeugt, mit Steuermitteln subventioniert wird. d) zu beschließen, dass die Stadt Bonn ihre Beteiligung am Flughafen Hangelar kritisch überprüft. Angesichts der Tatsache, dass mit dem Flughafen Köln Bonn bereits ein großer Verkehrsflughafen existiert, ist eine Beteiligung der Stadt Bonn am Flughafen Hangelar weder angemessen noch zeitgemäß. Mit freundlichen GrüßenSeite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de