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190541 · Beschlussvorlage

Förderung der Fachstelle update (Fachstelle für Suchtprävention, Kinder-, Jugend-, Elternberatung) der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den Jahren 2019 und 2020

Nummer
190541
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190541
Förderung der Fachstelle update (Fachstelle für
Suchtprävention, Kinder-, Jugend-, Elternberatung)
der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den
Jahren 2019 und 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
26.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie, update Fachstelle für
Suchtprävention, erhält zum Betrieb der Einrichtung zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten
Zuschüsse in Höhe von maximal:
651.500 EUR im Jahr 2019 und
668.250 EUR im Jahr 2020.
Darin enthalten ist die Förderung von Sachkosten für die mobile
Suchtprävention des „bonner event sprinters“ in Höhe von 20.000 EUR pro
Jahr.
Für den Einsatz einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters im Freiwilligen
Sozialen Jahr für unterstützende Arbeiten des Präventionsteams von update
werden maximal zur Verfügung gestellt:
7.200 EUR im Jahr 2019 und
7.200 EUR im Jahr 2020.
Begründung
Update ist eine Informations- und Beratungsstelle für junge Menschen
(Jugendliche bis 21 Jahre und bei Cannabiskonsum bis 25 Jahre), Angehörige,
Bezugspersonen und Pädagoginnen/Pädagogen zu den Themen
Suchtprävention, Suchtgefährdung und Suchtmittelabhängigkeit.
Das Angebot von update beinhaltet Präventionsberatung, therapeutische
Einzelberatung, soziale Trainingskurse, Fortbildungen, Workshops,
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Erlebnispädagogik, sozialraumorientierte
und mobile Suchtprävention.
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 5

Seite 2
Grundsätzliche Zielsetzung suchtpräventiver Bemühungen (Universelle
Prävention) ist es, zu einer Persönlichkeitsentwicklung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Menschen beizutragen, indem vorhandene Stärken
unterstützt, Fähigkeiten aktiviert und gefördert werden. Suchtprävention
bedeutet somit auch immer soziales Lernen.
Ferner ist es im Sinne der Selektiven Prävention, zu suchtmittelerfahrenen
jungen Menschen frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um einer Chronifizierung
auffälliger Konsummuster entgegenzuwirken.
Das ambulante Gesamtangebot von update orientiert sich an den drei Säulen:
 Suchtprävention
 Beratung, ambulante Behandlung, Therapievermittlung für
Jugendliche/junge Erwachsene
 Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen.
Dabei werden folgende Angebotsbausteine bei update bereitgehalten:
- Erstinformation und Beratung zu den Themen Sucht, Suchtgefährdung,
Suchtmittelabhängigkeit
- Integratives ambulantes und stationäres Behandlungsangebot für junge
Cannabiskonsumenten/-innen (18 bis 25 Jahre) in Kooperation mit der
LVR-Klinik Bonn
- Starke Bande – Gruppenangebot für Angehörige
- Onlineberatung
- FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten/-innen
– Sozialer Trainingskurs Suchtprävention
- SoulFood – Prävention von Essstörungen bei jungen Menschen
- Sozialraumorientierte Suchtprävention in den Stadtteilen Tannenbusch,
Medinghoven und Bad Godesberg
- Mobile Suchtprävention „bonner event sprinter“
- Erlebnispädagogik im Seilgarten Walberberg
- Präventionsveranstaltungen
- Suchtpräventive Fortbildungen: MOVE – Motivierende
Gesprächsführung bei suchtgefährdeten und suchtmittelabhängigen
Jugendlichen, „Elternführerschein“, Papilio – suchtpräventives Angebot
für den Elementarbereich, Peer-Education
- Koordination der suchtpräventiven Arbeit in BonnSeite 2 von 5

Seite 3
Umfangreiche Ausführungen zur Zielsetzung und den Angebotsbausteinen von
update sind unter www.suchthilfe-bonn.de/update.html zu finden.
Gefördert werden 0,5 VZÄ Leitungsanteil sowie 1,4 VZÄ Verwaltung. Die
Förderung der sozialpädagogischen Betreuung wird in 2017 reduziert von 7,03
auf 6,08 VZÄ. Hintergrund ist der Konsolidierungsauftrag Suchthilfe (s. u.).
Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der
Förderung werden Eigenanteile des Trägers sowie Landesmittel (73.300 EUR)
berücksichtigt.
Hinweis zum Konsolidierungsauftrag Suchthilfe
Der Rat der Stadt Bonn hat am 07.05.2015 den Doppelhaushalt 2015/2016
beschlossen (siehe DS-Nr. 1511258NV22). Das darin verankerte
Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum 2015 - 2024 enthält die
Konsolidierungsmaßnahme K 145 „Schrittweise Reduzierung der Personal- und
Transferaufwendungen im Bereich Suchthilfe ab 2017 von 2,3 Mio. um 30
Prozent = ca. 690.000 EUR“. In seiner Sitzung vom 08.12.2016 hat der Rat der
Stadt den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen und den
Konsolidierungsauftrag im Haushaltssicherungskonzept generell bestätigt
(siehe DS-Nr. 1613342ED13, Konsolidierungsmaßnahme K101).
Auswirkung des Konsolidierungsauftrags Suchthilfe auf die Förderung der
Fachstelle Update
In Absprache mit den beiden Verbänden wurde bei der Pauschalförderung der
Fachstelle Update die Förderung der sozialpädagogischen Betreuung in 2017
reduziert um 0,96 VZÄ auf 6,08 VZÄ. Die Förderschwerpunkte der Fachstelle
Update sollten grundsätzlich erhalten bleiben, wurden durch die Konsolidierung
jedoch verschlankt.
In 2018 erreichte die Fachstelle Update in der Beratung 588 Personen (244
Kinder/Jugendliche, 150 junge Erwachsene und 194 Eltern/ Angehörige).
Mit den Angeboten der Prävention konnten insgesamt 40.962 Personen
erreicht werden (allgemeine Suchtprävention: 10.965, sozialraumorientierte
Suchtprävention: 3.125, bonner event sprinter: 26.782).
Die personellen Kürzungen im Rahmen des Konsolidierungsauftrags wirkten
sich insbesondere auf die Beratung von Kindern, Jugendlichen und deren
Angehörigen aus. Es mussten Wartelisten eingerichtet werden. Die
Beratungszahlen sanken (2017: 646 Personen, 2018: 588 Personen).
Unter Berücksichtigung verbleibender struktureller Kosten (insbesondere
personalunabhängige Sachkosten) konnte - trotz deutlicher
Personaleinsparung - keine größere Gesamtsumme eingespart werden, ohne
das erforderliche Hilfenetzwerk in Gänze zu gefährden. Damit weiterhin eine
ausreichende Versorgung mit suchtpräventiven Maßnahmen in Bonn
gewährleistet werden kann, sollten in den nächsten Jahren Kürzungen im
Bereich Suchtprävention vermieden werden. Die Bedarfslage wird von der
Fachverwaltung kontinuierlich beobachtet.
Die Förderung von Update hat sich wie folgt entwickelt:Seite 3 von 5

Seite 4
2017 2018 2019 2020
Update 582.250 EUR 563.050 EUR 631.500 EUR 648.250 EUR
bonner event
sprinter
20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR
FSJ-Kraft 7.200 EUR 7.200 EUR 7.200 EUR 7.200 EUR
Veränderung 2019: Ab 2019 wird die Förderung der Overheadkosten von 5 %
auf 10 % erhöht. Weggefallen sind außerdem Einnahmen des Trägers durch
Präventionsveranstaltungen in Schulen (17.000 €). In 2018 musste der Träger
das hierdurch entstandene Defizit selbst tragen.
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich
seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
a. 1.05.06
b. 1.05.10
a.
Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,
sonstige Träger
b.
sonstige soziale Hilfe und
Leistungen
a. 1.50.00.05.06.01
b. 1.5.00.05.10.01
a.
Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine,
sonstige Träger
b.
Maßnahme des Jugendschutzes
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen in
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
zu a.
2019:631.500 EUR
2020: 648.250 EUR
zu b.
2019: 27.200 EUR
2020: 27.200 EUR
zu a.
150000506/
72.1000
zu b.
150000510/
73.1000
zu a.
2019: 631.500 EUR
2020: 648.250 EUR
zu b.
2019: 27.200 EUR
2020: 27.200 EUR
zu a. und b.
2019: 0,00 EUR
2020: 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
zu a. und b.
0,00 EUR
0,00 EURSeite 4 von 5

Seite 5
Haushaltsbelastung
jährlich
zu a.
2019: 631.500 EUR
2020: 648.250 EUR
zu b.
2019: 27.200 EUR
2020: 27.200 EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de