190541 · Beschlussvorlage
Förderung der Fachstelle update (Fachstelle für Suchtprävention, Kinder-, Jugend-, Elternberatung) der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den Jahren 2019 und 2020
Kerndaten
- Nummer
- 190541
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190541 Förderung der Fachstelle update (Fachstelle für Suchtprävention, Kinder-, Jugend-, Elternberatung) der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den Jahren 2019 und 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie, update Fachstelle für Suchtprävention, erhält zum Betrieb der Einrichtung zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten Zuschüsse in Höhe von maximal: 651.500 EUR im Jahr 2019 und 668.250 EUR im Jahr 2020. Darin enthalten ist die Förderung von Sachkosten für die mobile Suchtprävention des „bonner event sprinters“ in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr. Für den Einsatz einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters im Freiwilligen Sozialen Jahr für unterstützende Arbeiten des Präventionsteams von update werden maximal zur Verfügung gestellt: 7.200 EUR im Jahr 2019 und 7.200 EUR im Jahr 2020. Begründung Update ist eine Informations- und Beratungsstelle für junge Menschen (Jugendliche bis 21 Jahre und bei Cannabiskonsum bis 25 Jahre), Angehörige, Bezugspersonen und Pädagoginnen/Pädagogen zu den Themen Suchtprävention, Suchtgefährdung und Suchtmittelabhängigkeit. Das Angebot von update beinhaltet Präventionsberatung, therapeutische Einzelberatung, soziale Trainingskurse, Fortbildungen, Workshops, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Erlebnispädagogik, sozialraumorientierte und mobile Suchtprävention. Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 5 Seite 2 Grundsätzliche Zielsetzung suchtpräventiver Bemühungen (Universelle Prävention) ist es, zu einer Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen beizutragen, indem vorhandene Stärken unterstützt, Fähigkeiten aktiviert und gefördert werden. Suchtprävention bedeutet somit auch immer soziales Lernen. Ferner ist es im Sinne der Selektiven Prävention, zu suchtmittelerfahrenen jungen Menschen frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um einer Chronifizierung auffälliger Konsummuster entgegenzuwirken. Das ambulante Gesamtangebot von update orientiert sich an den drei Säulen: Suchtprävention Beratung, ambulante Behandlung, Therapievermittlung für Jugendliche/junge Erwachsene Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen. Dabei werden folgende Angebotsbausteine bei update bereitgehalten: - Erstinformation und Beratung zu den Themen Sucht, Suchtgefährdung, Suchtmittelabhängigkeit - Integratives ambulantes und stationäres Behandlungsangebot für junge Cannabiskonsumenten/-innen (18 bis 25 Jahre) in Kooperation mit der LVR-Klinik Bonn - Starke Bande – Gruppenangebot für Angehörige - Onlineberatung - FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten/-innen – Sozialer Trainingskurs Suchtprävention - SoulFood – Prävention von Essstörungen bei jungen Menschen - Sozialraumorientierte Suchtprävention in den Stadtteilen Tannenbusch, Medinghoven und Bad Godesberg - Mobile Suchtprävention „bonner event sprinter“ - Erlebnispädagogik im Seilgarten Walberberg - Präventionsveranstaltungen - Suchtpräventive Fortbildungen: MOVE – Motivierende Gesprächsführung bei suchtgefährdeten und suchtmittelabhängigen Jugendlichen, „Elternführerschein“, Papilio – suchtpräventives Angebot für den Elementarbereich, Peer-Education - Koordination der suchtpräventiven Arbeit in BonnSeite 2 von 5 Seite 3 Umfangreiche Ausführungen zur Zielsetzung und den Angebotsbausteinen von update sind unter www.suchthilfe-bonn.de/update.html zu finden. Gefördert werden 0,5 VZÄ Leitungsanteil sowie 1,4 VZÄ Verwaltung. Die Förderung der sozialpädagogischen Betreuung wird in 2017 reduziert von 7,03 auf 6,08 VZÄ. Hintergrund ist der Konsolidierungsauftrag Suchthilfe (s. u.). Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers sowie Landesmittel (73.300 EUR) berücksichtigt. Hinweis zum Konsolidierungsauftrag Suchthilfe Der Rat der Stadt Bonn hat am 07.05.2015 den Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen (siehe DS-Nr. 1511258NV22). Das darin verankerte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum 2015 - 2024 enthält die Konsolidierungsmaßnahme K 145 „Schrittweise Reduzierung der Personal- und Transferaufwendungen im Bereich Suchthilfe ab 2017 von 2,3 Mio. um 30 Prozent = ca. 690.000 EUR“. In seiner Sitzung vom 08.12.2016 hat der Rat der Stadt den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen und den Konsolidierungsauftrag im Haushaltssicherungskonzept generell bestätigt (siehe DS-Nr. 1613342ED13, Konsolidierungsmaßnahme K101). Auswirkung des Konsolidierungsauftrags Suchthilfe auf die Förderung der Fachstelle Update In Absprache mit den beiden Verbänden wurde bei der Pauschalförderung der Fachstelle Update die Förderung der sozialpädagogischen Betreuung in 2017 reduziert um 0,96 VZÄ auf 6,08 VZÄ. Die Förderschwerpunkte der Fachstelle Update sollten grundsätzlich erhalten bleiben, wurden durch die Konsolidierung jedoch verschlankt. In 2018 erreichte die Fachstelle Update in der Beratung 588 Personen (244 Kinder/Jugendliche, 150 junge Erwachsene und 194 Eltern/ Angehörige). Mit den Angeboten der Prävention konnten insgesamt 40.962 Personen erreicht werden (allgemeine Suchtprävention: 10.965, sozialraumorientierte Suchtprävention: 3.125, bonner event sprinter: 26.782). Die personellen Kürzungen im Rahmen des Konsolidierungsauftrags wirkten sich insbesondere auf die Beratung von Kindern, Jugendlichen und deren Angehörigen aus. Es mussten Wartelisten eingerichtet werden. Die Beratungszahlen sanken (2017: 646 Personen, 2018: 588 Personen). Unter Berücksichtigung verbleibender struktureller Kosten (insbesondere personalunabhängige Sachkosten) konnte - trotz deutlicher Personaleinsparung - keine größere Gesamtsumme eingespart werden, ohne das erforderliche Hilfenetzwerk in Gänze zu gefährden. Damit weiterhin eine ausreichende Versorgung mit suchtpräventiven Maßnahmen in Bonn gewährleistet werden kann, sollten in den nächsten Jahren Kürzungen im Bereich Suchtprävention vermieden werden. Die Bedarfslage wird von der Fachverwaltung kontinuierlich beobachtet. Die Förderung von Update hat sich wie folgt entwickelt:Seite 3 von 5 Seite 4 2017 2018 2019 2020 Update 582.250 EUR 563.050 EUR 631.500 EUR 648.250 EUR bonner event sprinter 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR FSJ-Kraft 7.200 EUR 7.200 EUR 7.200 EUR 7.200 EUR Veränderung 2019: Ab 2019 wird die Förderung der Overheadkosten von 5 % auf 10 % erhöht. Weggefallen sind außerdem Einnahmen des Trägers durch Präventionsveranstaltungen in Schulen (17.000 €). In 2018 musste der Träger das hierdurch entstandene Defizit selbst tragen. Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung a. 1.05.06 b. 1.05.10 a. Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine, sonstige Träger b. sonstige soziale Hilfe und Leistungen a. 1.50.00.05.06.01 b. 1.5.00.05.10.01 a. Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine, sonstige Träger b. Maßnahme des Jugendschutzes Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen in Deckung Auszahlungen / Aufwendungen zu a. 2019:631.500 EUR 2020: 648.250 EUR zu b. 2019: 27.200 EUR 2020: 27.200 EUR zu a. 150000506/ 72.1000 zu b. 150000510/ 73.1000 zu a. 2019: 631.500 EUR 2020: 648.250 EUR zu b. 2019: 27.200 EUR 2020: 27.200 EUR zu a. und b. 2019: 0,00 EUR 2020: 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge zu a. und b. 0,00 EUR 0,00 EURSeite 4 von 5 Seite 5 Haushaltsbelastung jährlich zu a. 2019: 631.500 EUR 2020: 648.250 EUR zu b. 2019: 27.200 EUR 2020: 27.200 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de