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190540 · Beschlussvorlage

Förderung der Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den Jahren 2019 und 2020

Nummer
190540
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190540
Förderung der Fachambulanz Sucht der
Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den
Jahren 2019 und 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
26.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten der
Fachambulanz Sucht Zuschüsse in Höhe von maximal:
492.000 EUR im Jahr 2019 und
501.800 EUR im Jahr 2020.
Begründung
Die Fachambulanz Sucht ist ein Baustein der Ambulanten Suchthilfe in
Kooperation von Caritas und Diakonie. Das Hilfsangebot richtet sich an
Betroffene ab 21 Jahren sowie Angehörige und Bezugspersonen im sozialen
Umfeld bei Problemen mit Alkohol, Drogen und Medikamenten.
Für diese Zielgruppen werden Angebote der Beratung, Betreuung, Behandlung,
Vermittlung in Rehabilitation, Krisenbewältigung und Nachsorge vorgehalten.
Die Fachambulanz Sucht bietet dabei offene Sprechstunden an sowie Einzel-
und Gruppenangebote.
Im Rahmen der offenen Sprechstunden wird ein Erstkontakt möglichst
innerhalb einer Woche arrangiert. Die Beratung in den Sprechstunden erfolgt
ohne vorherige Anmeldung oder individuelle Terminvereinbarung und
gewährleistet einen unmittelbaren Zugang zu den Hilfsangeboten der
Fachambulanz Sucht.
Ziele der Hilfen in der Fachambulanz Sucht sind:
 Sicherung des Überlebens in Phasen akuten Substanzkonsums,
 Verhinderung körperlicher Folgeschäden durch gesundheitsfördernde
Maßnahmen,
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 4

Seite 2
 soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraums, der
Arbeit und sozialer Unterstützungsstrukturen,
 Sicherung von Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer
Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung,
 Vermittlung von Einsichten in Art und Ausmaß der substanzbezogenen
und nicht substanzbezogenen Störungen und Risiken zur Förderung der
Veränderungsbereitschaft,
 Förderung eines konsumfreien Lebens bzw. konsumfreier Phasen und
Reduzierung riskanter Konsummuster,
 Aufbau von Behandlungsmotivation und Akzeptanz weiterführender
Hilfeangebote,
 konstruktive Bearbeitung von evtl. Rückfällen zum Erreichen einer
besseren Lebensqualität,
 Stabilisierung der Entwicklungserfolge und
 Unterstützung dauerhafter Abstinenz.
Diese Zielesystematik reicht von dringlichen, kurzfristigen Zielen bis zu
weiterreichenden, langfristigen Zielen.
Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 1,5 VZÄ Verwaltung sowie
Hausmeisteranteile. Die Förderung der sozialarbeiterischen Betreuung wurde in
2017 reduziert von 5,25 auf 3,25 VZÄ. Hintergrund ist der
Konsolidierungsauftrag Suchthilfe (siehe unten). Darüber hinaus werden Sach-
und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des
Trägers sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt.
Hinweis zum Konsolidierungsauftrag Suchthilfe
Der Rat der Stadt Bonn hat am 07.05.2015 den Doppelhaushalt 2015/2016
beschlossen (siehe DS-Nr. 1511258NV22). Das darin verankerte
Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum 2015 - 2024 enthält die
Konsolidierungsmaßnahme K 145 „Schrittweise Reduzierung der Personal- und
Transferaufwendungen im Bereich Suchthilfe ab 2017 von 2,3 Mio. um 30
Prozent = ca. 690.000 EUR“. In seiner Sitzung vom 08.12.2016 hat der Rat der
Stadt den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen und den
Konsolidierungsauftrag im Haushaltssicherungskonzept generell bestätigt
(siehe DS-Nr. 1613342ED13, Konsolidierungsmaßnahme K101).
Auswirkung des Konsolidierungsauftrags Suchthilfe auf die Förderung der
Fachambulanz Sucht
In Absprache mit den beiden Verbänden wurde bei der Pauschalförderung der
Fachambulanz Sucht die Förderung der Sozialarbeiterstellen ab 2017 reduziert
um 2,0 VZÄ auf 3,25 VZÄ. Die Förderschwerpunkte der Fachambulanz Sucht
wurden durch die Konsolidierung verschlankt. Diese Förderung wird hier
fortgeschrieben.Seite 2 von 4

Seite 3
Die Reduzierung von Personal wirkte sich 2017 insbesondere auf die
Akutversorgung über die offenen Sprechstunden aus. Die Anzahl von
Menschen, die die Fachambulanz Sucht in den Jahren 2017 und 2018
aufsuchten, blieb im Vergleich zu den Vorjahren konstant (2018: 1.530
Personen). Primärdiagnosen waren in 2018 nach Angaben des Trägers
weiterhin Alkohol (49,9 %) sowie Spielsucht (13,9 %) und Cannabis (13,1%).
Die angestiegenen Neuaufnahmen konnten weitestgehend bedient werden. In
der Konsequenz musste die Beratungsfrequenz gesenkt werden.
Damit trotz Konsolidierung die Funktionalität des Bonner Suchthilfeangebots
weiterhin erhalten bleibt und somit eine ausreichende Versorgung mit
Hilfeangeboten für Suchtkranke und Suchtgefährdete in Bonn gewährleistet
werden kann, sollten in den nächsten Jahren Kürzungen in den Bereichen
Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention vermieden werden. Die Bedarfslage
wird von der Fachverwaltung kontinuierlich beobachtet.
Neben der vorliegenden Förderung werden in der Fachambulanz Sucht
folgende Hilfen einzelfallabhängig von der Stadt Bonn gefördert:
 Suchthilfeangebote für russischsprachige Menschen,
 Psychosoziale Betreuung von Substitutionspatienten und -patientinnen
im Rahmen des Städtischen Substitutionsprogramms,
 Begleitender Dienst.
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt derzeit eine
Überprüfung aller Angebote der Einzelfallhilfe. Im Rahmen der 3. Reformstufe
des Bundesteilhabegesetzes wird zum 01.01.2020 das neue SGB IX
(Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch) eingeführt, das ab diesem Zeitpunkt die
Eingliederungshilfe neu regelt. In diesem Zuge wird der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für
Erwachsene.
Bei der Kommune verbleiben die Eingliederungshilfen nach § 16a SGB II
(Sozialgesetzbuch, Zweites Buch).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.05.06
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Förd.Träg.Wohlf.pfl,Verein
e,sonst. Träg.
1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege,
Vereine, sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4

Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag in
2019/2020
Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2019/2020
Noch bereit-
zustellen
2019/2020
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
492.000 EUR
501.800 EUR
150000506/
72.1000
492.000 EUR
501.800 EUR
0 EUR
0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de