190540 · Beschlussvorlage
Förderung der Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den Jahren 2019 und 2020
Kerndaten
- Nummer
- 190540
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 190540 Förderung der Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie in den Jahren 2019 und 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag Die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten der Fachambulanz Sucht Zuschüsse in Höhe von maximal: 492.000 EUR im Jahr 2019 und 501.800 EUR im Jahr 2020. Begründung Die Fachambulanz Sucht ist ein Baustein der Ambulanten Suchthilfe in Kooperation von Caritas und Diakonie. Das Hilfsangebot richtet sich an Betroffene ab 21 Jahren sowie Angehörige und Bezugspersonen im sozialen Umfeld bei Problemen mit Alkohol, Drogen und Medikamenten. Für diese Zielgruppen werden Angebote der Beratung, Betreuung, Behandlung, Vermittlung in Rehabilitation, Krisenbewältigung und Nachsorge vorgehalten. Die Fachambulanz Sucht bietet dabei offene Sprechstunden an sowie Einzel- und Gruppenangebote. Im Rahmen der offenen Sprechstunden wird ein Erstkontakt möglichst innerhalb einer Woche arrangiert. Die Beratung in den Sprechstunden erfolgt ohne vorherige Anmeldung oder individuelle Terminvereinbarung und gewährleistet einen unmittelbaren Zugang zu den Hilfsangeboten der Fachambulanz Sucht. Ziele der Hilfen in der Fachambulanz Sucht sind: Sicherung des Überlebens in Phasen akuten Substanzkonsums, Verhinderung körperlicher Folgeschäden durch gesundheitsfördernde Maßnahmen, Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 4 Seite 2 soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraums, der Arbeit und sozialer Unterstützungsstrukturen, Sicherung von Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung, Vermittlung von Einsichten in Art und Ausmaß der substanzbezogenen und nicht substanzbezogenen Störungen und Risiken zur Förderung der Veränderungsbereitschaft, Förderung eines konsumfreien Lebens bzw. konsumfreier Phasen und Reduzierung riskanter Konsummuster, Aufbau von Behandlungsmotivation und Akzeptanz weiterführender Hilfeangebote, konstruktive Bearbeitung von evtl. Rückfällen zum Erreichen einer besseren Lebensqualität, Stabilisierung der Entwicklungserfolge und Unterstützung dauerhafter Abstinenz. Diese Zielesystematik reicht von dringlichen, kurzfristigen Zielen bis zu weiterreichenden, langfristigen Zielen. Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 1,5 VZÄ Verwaltung sowie Hausmeisteranteile. Die Förderung der sozialarbeiterischen Betreuung wurde in 2017 reduziert von 5,25 auf 3,25 VZÄ. Hintergrund ist der Konsolidierungsauftrag Suchthilfe (siehe unten). Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt. Hinweis zum Konsolidierungsauftrag Suchthilfe Der Rat der Stadt Bonn hat am 07.05.2015 den Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen (siehe DS-Nr. 1511258NV22). Das darin verankerte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum 2015 - 2024 enthält die Konsolidierungsmaßnahme K 145 „Schrittweise Reduzierung der Personal- und Transferaufwendungen im Bereich Suchthilfe ab 2017 von 2,3 Mio. um 30 Prozent = ca. 690.000 EUR“. In seiner Sitzung vom 08.12.2016 hat der Rat der Stadt den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen und den Konsolidierungsauftrag im Haushaltssicherungskonzept generell bestätigt (siehe DS-Nr. 1613342ED13, Konsolidierungsmaßnahme K101). Auswirkung des Konsolidierungsauftrags Suchthilfe auf die Förderung der Fachambulanz Sucht In Absprache mit den beiden Verbänden wurde bei der Pauschalförderung der Fachambulanz Sucht die Förderung der Sozialarbeiterstellen ab 2017 reduziert um 2,0 VZÄ auf 3,25 VZÄ. Die Förderschwerpunkte der Fachambulanz Sucht wurden durch die Konsolidierung verschlankt. Diese Förderung wird hier fortgeschrieben.Seite 2 von 4 Seite 3 Die Reduzierung von Personal wirkte sich 2017 insbesondere auf die Akutversorgung über die offenen Sprechstunden aus. Die Anzahl von Menschen, die die Fachambulanz Sucht in den Jahren 2017 und 2018 aufsuchten, blieb im Vergleich zu den Vorjahren konstant (2018: 1.530 Personen). Primärdiagnosen waren in 2018 nach Angaben des Trägers weiterhin Alkohol (49,9 %) sowie Spielsucht (13,9 %) und Cannabis (13,1%). Die angestiegenen Neuaufnahmen konnten weitestgehend bedient werden. In der Konsequenz musste die Beratungsfrequenz gesenkt werden. Damit trotz Konsolidierung die Funktionalität des Bonner Suchthilfeangebots weiterhin erhalten bleibt und somit eine ausreichende Versorgung mit Hilfeangeboten für Suchtkranke und Suchtgefährdete in Bonn gewährleistet werden kann, sollten in den nächsten Jahren Kürzungen in den Bereichen Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention vermieden werden. Die Bedarfslage wird von der Fachverwaltung kontinuierlich beobachtet. Neben der vorliegenden Förderung werden in der Fachambulanz Sucht folgende Hilfen einzelfallabhängig von der Stadt Bonn gefördert: Suchthilfeangebote für russischsprachige Menschen, Psychosoziale Betreuung von Substitutionspatienten und -patientinnen im Rahmen des Städtischen Substitutionsprogramms, Begleitender Dienst. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt derzeit eine Überprüfung aller Angebote der Einzelfallhilfe. Im Rahmen der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird zum 01.01.2020 das neue SGB IX (Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch) eingeführt, das ab diesem Zeitpunkt die Eingliederungshilfe neu regelt. In diesem Zuge wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene. Bei der Kommune verbleiben die Eingliederungshilfen nach § 16a SGB II (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.05.06 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Förd.Träg.Wohlf.pfl,Verein e,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag in 2019/2020 Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2019/2020 Noch bereit- zustellen 2019/2020 Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 492.000 EUR 501.800 EUR 150000506/ 72.1000 492.000 EUR 501.800 EUR 0 EUR 0 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de