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190537 · Mitteilungsvorlage

Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz(Alt: 1911636, FF Amt 37)

Nummer
190537
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190537
Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit
mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz(Alt:
1911636, FF Amt 37)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Beschluss über die zweite Fortschreibung des Brandschutz-bedarfsplans für die Bundesstadt
Bonn (DS 1811905EB11) wurde unter anderem mit der Maßgabe versehen, die Möglichkeiten einer
interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu prüfen, insbesondere:
 Zentralisierung von Leistungen
 Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstelle, Telenotarzt
Arbeitsplatz)
 Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung
 Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum Einsatz kommen
 Gemeinsame Beschaffung von Material
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Bereits seit mehreren Jahren stellt die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr- und
Rettungsdienstkräften aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bzw. dessen kreisangehörigen Kommunen
auf dem Gebiet beider beteiligter Gebietskörperschaften einen wichtigen Teil des alltäglichen
Einsatzgeschäftes im Rettungsdienst und zunehmend auch im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung
dar. Auf die in der Maßgabe enthaltenen Punkte zur besonderen Prüfung wird im Folgenden
eingegangen:
Zentralisierung von Leistungen
Die Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung sind nach den gesetzlichen Grundlagen auf Ebene
der Gemeinden zu erfüllen. Dies folgt der Erkenntnis, dass die in diesen Fällen nötige Schnelligkeit der
Hilfeleistung vor allem vor Ort erbracht werden muss, um wirksam zu sein. Dies ist die Basis für eine in
Deutschland flächendeckende Vorhaltung von Freiwilligen Feuerwehren. Die Trägerschaft für die
Aufgaben im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst liegt demgegenüber auf Ebene der Kreise
und kreisfreien Städte, die Leistungserbringung erfolgt aber hier ebenfalls vor Ort auf Grundlage von
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 8

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entsprechend verteilten Standorten und in Nutzung der vorhandenen Standorte der Freiwilligen
Feuerwehren. Auch Leistungen des Katastrophenschutzes im Rahmen der überörtlichen Hilfe sind in
Nordrhein-Westfalen grundsätzlich von jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt vorzuhalten.
Ausnahmen, bei denen Kooperationen für die Erbringung von Leistungen möglich oder sogar
vorgegeben sind, werden im weiteren Verlauf beschrieben.
Im Bereich des Rettungsdienstes wurde aufgrund der zunehmenden Anforderungen von
arztbegleiteten Intensivverlegungen in Trägerkooperation zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein-
Sieg-Kreis seit dem vergangenen Jahr das in Bonn bestehende Verlege-Notarzt-System weiter
ausgebaut und wird über den Leitstellenverbund Bonn/Rhein-Sieg für beide Gebietskörperschaften
disponiert und eingesetzt. Die Verlegenotärzte, die sich an der Feuer- und Rettungswache 1 aufhalten,
werden von den jeweiligen Rettungswagen aufgenommen und begleiten die Transporte. Damit konnte
ein für beide Gebietskörperschaften zeitnah verfügbares, redundantes und wirtschaftliches System
geschaffen werden.
Kreis und Stadt sind nach Gesetz verpflichtet eine integrierte Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu betreiben. Bereits im Jahr 2009 wurde zur Verbesserung
der Zusammenarbeit und zur Nutzung von Synergien eine gemeinsame Absichtserklärung mit dem Ziel
einer sukzessiven technischen Angleichung der Leitstellen vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises und
vom Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn unterzeichnet. Der technische Leitstellenverbund ist
seit 2013 umgesetzt. Beide Leitstellenträger betreiben dabei weiterhin eine Leitstelle in eigener
Zuständigkeit. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Leitstellen für den
Regelbetrieb und bei Sonderlagen sowie die Vorkehrungen beider Träger, den Betrieb beider
Leitstellen bei Ausfall einer Leitstelle in der jeweils nicht betroffenen Einrichtung durchzuführen. Die
Verantwortung der Leitstellenträger für ihre Zuständigkeiten nach dem Rettungsgesetz und dem
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in ihrem jeweils eigenen
Gebiet wird hierdurch nicht berührt.
Ziel des kooperativen Leitstellenverbundes ist es, unter Beibehaltung einer ortsnahen Leitstelle die
Zeiten für Notrufannahme, Notrufabfrage, Disposition und Alarmierung der Einsatzkräfte im
Regelbetrieb und bei Ausnahmelagen zu verbessern sowie für beide Leitstellenbereiche eine
vollwertige Redundanz zur Abdeckung des Ausfalls einer Leitstelle verfügbar zu haben. Beide
Leitstellenträger regeln einvernehmlich den technischen und organisatorischen Betrieb des
kooperativen Leitstellenverbundes. Dabei ist eine kompatible Leitstellentechnik Voraussetzung. Die
Ausstattungen bleiben weiterhin Eigentum des jeweiligen Leitstellenträgers. Bei Beschaffungen,
Updates und technischen Änderungen oder Weiterentwicklungen, die Einfluss auf beide Leitstellen
haben, wird aus Gründen der Haushaltsmittelplanung frühzeitig vor Einleitung des Vergabeprozesses
ein Einvernehmen hergestellt. Hier sind z.B. die gemeinsame Beschaffung von Hardware,
Digitalfunkanbindung und Digitalfunkgeräten positive Beispiele der gemeinsamen Beschaffung.
Im Bereich der operativ-taktischen Zusammenarbeit wurde einvernehmlich geregelt, dass die Notrufe,
die aus dem Gebiet des jeweils anderen Leitstellenträgers auf Grund der Teilnehmervorwahl oder des
Netzbetreibers (Handy) in einer Leitstelle des Verbundes auflaufen, dort angenommen werden, ins
Einsatzleitsystem aufgenommen und gespeichert werden, sodass diese direkt der zuständigen
Leitstelle signalisiert werden. Gleiches gilt für Notrufe, die auf Grund von Nachfragespitzen
zeitgesteuert automatisch auch in der Leitstelle des jeweiligen Leitstellenträgers zur Abfrage
signalisiert werden. Es ist gelebte Praxis, dass Einsatzmittel aus dem anderen Zuständigkeitsbereich
alltäglich im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfeleistung in den jeweils anderen Bereich
unterstützen. Gleiches gilt auch für den Bereich von Feuerwehreinsätzen, hier sind die jeweils
nächsten Löschgruppen ab einer bestimmten Alarmgrenze in die kommunalen Alarm- und
Ausrückeordnungen eingebunden.
Bei Sonderlagen im Zuständigkeitsbereich einer Leitstelle unterstützt die jeweils andere Leitstelle.
Dann können Teilaufgaben des betroffenen Leitstellenbereiches, wie z.B. die teilweise Bearbeitung
des Regelbetriebs und die Übernahme von rückwärtigen Aufgaben im Zuge der Sonderlage von der
jeweils anderen Leitstelle übernommen werden. Insbesondere kann bei technischen Ausfällen in einer
der beiden Leitstellen gemäß dem beschriebenen Ausfallkonzept unterstützt werden.Seite 2 von 8

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Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstelle,
Telenotarzt Arbeitsplatz)
Die Nutzung von gemeinsamen Gebäuden wird bei den Leitstellen praktiziert. So dient die Leitstelle
des Partners jeweils als eigene gebäude- und nachrichtentechnische Redundanz. Diese wurde schon
mehrfach genutzt. Ohne den in Nordrhein-Westfalen einmaligen und wegweisenden Leitstellenverbund
müssten Kreis und Stadt jeweils eigene Ausweichleitstellen vorhalten.
Sofern in beiden Gebietskörperschaften Telenotarztsysteme für die Leitstellen eingeführt werden
sollen, bietet sich dies ebenfalls für eine gemeinsame Lösung an. Die Berichte von Pilotstandorten
deuten allerdings an, dass diese Systeme nur in noch großräumigeren Strukturen sinnvoll sind.
Im Zuge der Machbarkeitsstudie für das vom Rhein-Sieg-Kreis geplante Gefahrenabwehrzentrum
wurden unter anderem auch die Bedarfe im Bereich der Werkstätten abgefragt. Der Rhein-Sieg-Kreis
betreibt zurzeit ein Ausbildungs- und Werkstattzentrum an der Feuerwache in Siegburg. Dieses soll
aus verschiedenen Gründen durch das zu planende Gefahrenabwehrzentrum ersetzt werden. Die
Mitarbeiter der Wachabteilungen der Berufsfeuerwehr werden während des Wachdienstes zur
Unterstützung der feuerwehreigenen Werkstätten eingesetzt. Zum Erhalt dieser Möglichkeit ist es
notwendig, dass sich diese Werkstätten an den Standorten der Feuerwachen befinden. Neben diesem
Aspekt ist insbesondere bei der Schlauchwerkstatt und der Atemschutzwerkstatt eine Redundanz
zwischen Kreis und Stadt sinnvoll. Bei Ausfällen von Gebäuden oder Technik und in Sonderlagen
müssen diese Kernaufgaben weiterhin sichergestellt werden und können nicht kurzfristig durch
Dienstleister erbracht werden.
Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung
In der Vereinheitlichung der Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehr, hier insbesondere
einheitliche Ausbildungsmodule, zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, werden
erhebliche Vorteile gesehen. Teilnehmer können im besten Fall flexibel auch Ausbildungstermine der
jeweils anderen Ausbildungsstelle wahrnehmen. Die Flexibilisierung der Aus- und Fortbildung der
ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird zukünftig eine Grundvoraussetzung, um die umfangreichen
Ausbildungsstunden mit Privat- und Berufsleben vereinbaren zu können. Durch die Kooperation kann
erwartungsgemäß eine breitere Terminauswahl angeboten werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass
Einsatzkräfte die Ausbildung teilweise einfacher als Blockausbildung (Ganztagesausbildung am Stück)
realisieren können. Ein Angebot als Ganztagesausbildung im Block an Werktagen ist allerdings mit
erheblichem Ausbilderbedarf verbunden und kann in der Anfangsphase leichter durch Kooperation
sichergestellt und ausgelastet werden.
Die Bundesstadt Bonn plant derzeit, den Bedarf für Heißausbildung und Wärmegewöhnung durch
externe Anbieter zu decken. Im eigenen Ausbildungszentrum wird in Kürze der Bau eines Kalt-
Übungshauses fertiggestellt. Für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr soll zur Sicherstellung
einer regelmäßigen Heißausbildung mit wechselnden Anbietern zusammengearbeitet werden. Hierzu
kommen neben kommerziellen Anbietern auch vorhandene Anlagen bei anderen Gemeinden oder
Kreisen in Frage. Bei Verfügbarkeit eines geeigneten Feuerwehr-Übungshauses zur Heißausbildung
im Gefahrenabwehrzentrum des Rhein-Sieg-Kreises und unter der Voraussetzung einer
wirtschaftlichen Kostenstruktur könnte zwischen einem Drittel und einem Viertel unseres Bedarfs durch
die Übungseinrichtungen des Gefahrenabwehrzentrums des Rhein-Sieg-Kreises gedeckt werden.
Unter Umständen wäre es möglich, dass die Feuerwehr Bonn dann die Anlage auch mit eigenen
Ausbildern betreiben kann.
Mit Bezug auf das geplante Übungsgelände wurde durch die Feuerwehr Bonn insbesondere Interesse
an einer Mitnutzung von Sonderausbildungs-voraussetzungen formuliert. Dabei handelt es sich um
Übungs-einrichtungen zur Absturzsicherung (geplante Gittermast-/Kranstruktur) und für Tiefbauunfälle.
Für diese Sonderausbildungen, die aufgrund des zeitlichen und logistischen Aufwandes
erwartungsgemäß nicht in der regulären Wachausbildung durchgeführt werden können, stellt auch dasSeite 3 von 8

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Üben außerhalb des Stadtgebiets keinen Hinderungsgrund für eine Kooperation dar.
Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum
Einsatz kommen
Die Kooperation bei der Vorhaltung von notwendiger Sondertechnik ist differenziert zu betrachten. Dies
betrifft zum einen die Kompatibilität der Wechselladersysteme, so dass der Transport von
Abrollbehältern im Bedarfsfall durch jedes Trägerfahrzeug in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen
kann. Dabei ist bei der Vorhaltung von bestimmten Abrollbehältern (z.B. Sonderlöschmittel) oder
hierfür notwendige Einsatzreserven (Spitzen- und Auffüllreserve von Schaummittel, Bindemittel o.ä.)
eine gemeinsame Planung denkbar, sofern sich die Bedarfe vordergründig aus Einzelereignissen
ergeben. Bei der technischen Überarbeitung der Abrollbehälter für Gefahrguteinsätze wurde eine
intensive Absprache und gemeinsame Planung zwischen der Feuerwehr Siegburg und der Feuerwehr
Bonn durchgeführt, um eine Kompatibilität als gegenseitige Ausfallreserve herzustellen und
Unterstützung bei größeren Einsätzen zu ermöglichen. Für Flächenereignisse (z.B. Starkregen) ist
auch weiterhin eine individuelle Vorhaltung notwendig. Außerdem besteht eine
Kooperationsmöglichkeit zur Anforderung der Rüsteinheit der Feuerwehr Bonn (inkl. Kran) bei
umfangreichen Einsätzen zur technischen Hilfeleistung im Rhein-Sieg-Kreis. Grundsätzlich wurde die
Kooperation bei Sondereinsatzmitteln, Einsatzreserven und -materialien auch weiterhin vereinbart.
Gemeinsame Beschaffung von Material
Die Vorhaltung der Medikamente im Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises entspricht der Bestückung
der Rettungsmittel der Bundesstadt Bonn. Die Festlegung der Bestückung unterliegt einer
regelmäßigen Abstimmung und Überprüfung durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Zur Erhöhung
der Patientensicherheit im präklinischen Umgang mit Medikamenten wurden in 2017 nach
Durchführung einer gemeinsamen Beschaffung einheitliche Aufkleber zur Kennzeichnung von
Medikamenten eingeführt.
Weitere gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass dies
nur bei Geräten und Materialien einfach möglich ist, die sich nicht aufgrund von anderen
organisatorischen oder strukturellen Vorgaben unterscheiden. In diesen Fällen zeigt sich dann, dass
größere Stückzahlen erst bei zahlenmäßig sehr großen Ausschreibungen erreicht werden. So wie dies
beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz mit der landesweiten Beschaffung von Digitalfunkgeräten
erreicht hat.
Im Bereich der Leitstellentechnik werden alle wesentlichen Gewerke gemeinsam beschafft. Aktuell
betrifft das den Ersatz der Vermittlungstechnik für beide Leitstellen.
In Ergänzung dieser Punkte zur Beantwortung der konkreten Maßgaben wird im Folgenden auf weitere
Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit eingegangen:
Gemeinsame Einheiten und Planungen zum KatastrophenschutzSeite 4 von 8

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Der Rhein-Sieg-Kreis stellt gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn eine Landeseinheit der vorgeplanten
überörtlichen Hilfe. Bei außergewöhnlichen Schadensereignissen wird immer wieder eine große
Anzahl feuerwehrtechnischer Einheiten benötigt. Wenn zur Gefahrenabwehr die örtlichen Einheiten
nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden sie in der Regel von Kräften aus
benachbarten Kommunen unterstützt (gegenseitige Hilfe). Jederzeit können aber auch dermaßen
außergewöhnliche Ereignisse eintreten, bei denen zur Abwehr der Gefahr auch diese zusätzlichen
Kräfte quantitativ nicht ausreichen. Das ist insbesondere bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen der
Fall. Um der zuständigen Einsatzleitung in diesen Fällen dennoch weitere Einheiten zur Verfügung
stellen zu können, wurde in Nordrhein-Westfalen das Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im
Feuerschutz entwickelt. Dieses Konzept ermöglicht es den Kommunen, sich gegenseitig schnell,
koordiniert und landesweit vergleichbar mit einer großen Anzahl an Kräften unterstützen zu können,
ohne den Grundschutz im eigenen Verantwortungsbereich zu gefährden.
Eine solche Bezirksbereitschaft besteht aus der Bereitschaftsführung und bis zu fünf Einsatzzügen. Sie
wird aus kommunalen Einheiten des Kreises und Bonn jeweils zur Hälfte zusammengestellt. Diese
Bereitschaft war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach im Einsatz, so zum Beispiel bei
Unwetter-Einsätzen in Düsseldorf und Essen und auch über die Landesgrenzen hinaus in Sachsen-
Anhalt während des Elbe-Hochwassers.
Zur Vorbereitung auf vermutlich zunehmende Vegetationsbrände aufgrund des Klimawandels wurde
eine spezielle Einheit zum überörtlichen Einsatz bis hin zur Ebene der Europäischen Gemeinschaft
aufgestellt. Dort ist neben den Berufsfeuerwehren Bonn und Leverkusen auch die Stadt Königswinter
aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit einer Teileinheit beteiligt.
Im Rahmen der Abstimmung eines gemeinsamen Konzeptes für Einsätze mit einer großen Zahl von
Verletzten und Erkrankten wurden einheitliche Kennzeichnungswesten für das ersteintreffende
Notarzteinsatzfahrzeug an der Einsatzstelle in Kooperation mit der Stadt Bonn beschafft. Dieses
Fahrzeug übernimmt bei größeren Einsatzlagen bis zum Eintreffen der medizinischen Leitung die
medizinisch und medizinisch-organisatorischen Koordinationsaufgaben an der Einsatzstelle.
Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen, die beide Gebietskörperschaften betreffen, erfolgt sowohl in
der Katastrophenvorsorge als auch in der Katastrophenbewältigung eine enge Zusammenarbeit. Am
Beispiel der Katastrophenschutzplanung zu einem angenommenen Schadensereignis eines
kerntechnischen Unfalles erfolgte eine gemeinschaftliche Erarbeitung eines Vorsorgekonzeptes
(Verteilung von Jodtabletten).
Warnung der Bevölkerung
Das Einsatzkonzept zur Warnung der Bevölkerung wurde in enger Absprache zwischen Kreis und
Stadt abgestimmt. Das Verfahren zur einsatzbezogenen Information und / oder Warnung der
Bevölkerung über die Auswirkungen eines Schadensereignisses einschließlich der Vermittlung von
Handlungsanweisungen erfolgt hierbei im Zuge von Schadensereignissen.
Dazu gehören unter anderem Großbrände mit starker Geruchs- und / oder Rauchentwicklung,
großflächige Geruchsbelästigungen, Gefahrstoff-freisetzungen oder Räumungen bei
Kampfmittelfunden.
Die Verwendung von Warntexten sowie der Einsatz von Warnmitteln erfolgt harmonisiert,
insbesondere wurden gemeinsam Absprachen mit dem Radio-Sender Bonn/Rhein-Sieg getroffen. Die
Erprobung der Warnmittel erfolgt ebenfalls abgestimmt und gemeinsam zweimal im Jahr.Seite 5 von 8

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Vorgeplante Unterstützung bei Brandschutz und Hilfeleistung zwischen
Gemeinden
Mit an die Stadt direkt angrenzenden Gemeinden wurden Vereinbarungen zur gegenseitigen
Unterstützung bei Feuerwehreinsätzen getroffen. Diese Vereinbarungen regeln die Erstalarmierung
von Einsatzkräften über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinweg und stellen damit eine möglichst
schnelle Hilfeleistung in den jeweiligen Bereichen sicher.
Brandschutz und Hilfeleistung auf dem Rhein
Die Rheinanlieger-Gemeinden des Kreises und die Stadt Bonn verfahren im Einsatzfall nach einem
gemeinsamen Einsatzplan. In diesem Plan ist der Einsatz des Feuerlöschbootes geregelt sowie das
taktische Vorgehen und die Einsatzführung. Bei Einsätzen auf dem Rhein werden in der Regel
mehrere Kommunen mit der Stadt Bonn gemeinsam tätig.
Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Großveranstaltung Rhein-in-Flammen. Zur Vorplanung
der Gefahrenabwehr beim Schiffskonvoi haben sich alle betroffenen Gebietskörperschaften auf einen
gemeinsamen Einsatzplan und eine gemeinsame Einsatzführung verständigt.
Einsätze auf den Stadtbahnlinien der Stadtwerke Bonn
Die Berufsfeuerwehr hält Spezialeinsatzgeräte und speziell dafür ausgebildetes Personal für die
technische Hilfeleistung an Stadtbahnwagen der Stadtwerke Bonn vor. Diese Geräte ergänzen die
Ausstattungen der kreisangehörigen Kommunen. Durch ein gemeinsames Ausbildungskonzept erfolgt
eine regelmäßige Schulung der Einsatzkräfte durch Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr sowie der
Stadtwerke Bonn. Die Absprache gemeinsamer Taktikstandards und Ausbildungseinheiten
gewährleistet ein abgestimmtes Vorgehen der Einsatzkräfte im Einsatz.
Diese Darstellung ist nicht abschließend, sondern stellt auf die konkreten Punkte des Beschlusses ab
und liefert weitere Beispiele der gelebten interkommunalen Zusammenarbeit. Sie soll dazu dienen,
einen ersten Eindruck zur Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Rettungswesen,
Brand- und Katastrophenschutz zu vermitteln. In Einzelfällen ist auch festzustellen, dass die
infrastrukturellen Grundlagen einer kreisfreien Stadt nicht identisch sind mit denen eines großen
Landkreises. Dies gilt sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst. In einem solchen
Fall ist es legitim oder gar geboten, eine interkommunale Zusammenarbeit nicht weiter zu verfolgen,
wenn sie aus sachlichen und fachlichen Gründen keinen Sinn macht oder unwirtschaftlich wäre.
Bei der vielfältigen Palette möglicher interkommunaler Zusammenarbeit hat sich bewährt, dass die
Führungs- und Leitungsebene der beiden Fachämter regelmäßig –vierteljährlich- zu Besprechungen
zusammenkommt und dabei sowohl Aktuelles als auch Grundsätzliches bespricht und abstimmt.
Derzeit wird die gemeinsame Ausschreibung der Vermittlungstechnik der Leitstellen vorbereitet.
Eingebunden sind die beiden Zentralen Vergabestellen. Auch ist für 2020 die gemeinsameSeite 6 von 8

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Ausschreibung der Konzession zur Vergabe der Aufschaltungen der baurechtlich geforderten
Brandmeldeanlagen geplant
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Bau- und Vergabeausschuss 13.06.2019 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
25.06.2019 vertagt mit der Maßgabe,
dass die Vorlage zunächst
in der gemeinsamen
Sitzung des
Katastrophenschutzbeirates
mit dem Rhein-Sieg-Kreis
beraten wird
Beirat zum ehrenamtlichen
Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz und der
Feuerwehr
03.09.2019 Kenntnisnahme sh.
1911636EB2
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Aufgrund des
Sitzungsabbruches vertagt
Anlage/n
1 1911636EB2 (öffentlich)Seite 7 von 8

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 37 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911636EB2
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
04.09.2019
Betreff
Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis
im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Gremium Sitzung Ergebnis *
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz und der Feuerwehr
03.09.2019 Kenntnisnahme
Ergebnis der Beratung
Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen.
Der Rhein-Sieg-Kreis wird gebeten, eine gemeinsame Sitzung des
dortigen Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz mit dem
Bonner Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Beirat zum
ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr
zu terminieren.
---
An der Aussprache beteiligten sich Herr Herr Hentschel (DLRG), Herr
Reetmeyer (THW Beuel), Herr Müller-Storp (THW Bonn), Herr Lötschert
(ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37). Die Bitte um
Terminierung einer gemeinsamen Sitzung geht auf eine aktuelle Anfrage
des Rhein-Sieg-Kreises zurück, von der Herr Stein in der Sitzung des
Beirates berichtete. Hinsichtlich Zeitplanung geht der Kreis hierbei
von Frühjahr 2020 aus.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 23:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de