190537 · Mitteilungsvorlage
Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz(Alt: 1911636, FF Amt 37)
Kerndaten
- Nummer
- 190537
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190537 Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz(Alt: 1911636, FF Amt 37) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Beschluss über die zweite Fortschreibung des Brandschutz-bedarfsplans für die Bundesstadt Bonn (DS 1811905EB11) wurde unter anderem mit der Maßgabe versehen, die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu prüfen, insbesondere: Zentralisierung von Leistungen Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstelle, Telenotarzt Arbeitsplatz) Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum Einsatz kommen Gemeinsame Beschaffung von Material Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Bereits seit mehreren Jahren stellt die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr- und Rettungsdienstkräften aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bzw. dessen kreisangehörigen Kommunen auf dem Gebiet beider beteiligter Gebietskörperschaften einen wichtigen Teil des alltäglichen Einsatzgeschäftes im Rettungsdienst und zunehmend auch im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung dar. Auf die in der Maßgabe enthaltenen Punkte zur besonderen Prüfung wird im Folgenden eingegangen: Zentralisierung von Leistungen Die Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung sind nach den gesetzlichen Grundlagen auf Ebene der Gemeinden zu erfüllen. Dies folgt der Erkenntnis, dass die in diesen Fällen nötige Schnelligkeit der Hilfeleistung vor allem vor Ort erbracht werden muss, um wirksam zu sein. Dies ist die Basis für eine in Deutschland flächendeckende Vorhaltung von Freiwilligen Feuerwehren. Die Trägerschaft für die Aufgaben im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst liegt demgegenüber auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, die Leistungserbringung erfolgt aber hier ebenfalls vor Ort auf Grundlage von Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 8 Seite 2 entsprechend verteilten Standorten und in Nutzung der vorhandenen Standorte der Freiwilligen Feuerwehren. Auch Leistungen des Katastrophenschutzes im Rahmen der überörtlichen Hilfe sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich von jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt vorzuhalten. Ausnahmen, bei denen Kooperationen für die Erbringung von Leistungen möglich oder sogar vorgegeben sind, werden im weiteren Verlauf beschrieben. Im Bereich des Rettungsdienstes wurde aufgrund der zunehmenden Anforderungen von arztbegleiteten Intensivverlegungen in Trägerkooperation zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis seit dem vergangenen Jahr das in Bonn bestehende Verlege-Notarzt-System weiter ausgebaut und wird über den Leitstellenverbund Bonn/Rhein-Sieg für beide Gebietskörperschaften disponiert und eingesetzt. Die Verlegenotärzte, die sich an der Feuer- und Rettungswache 1 aufhalten, werden von den jeweiligen Rettungswagen aufgenommen und begleiten die Transporte. Damit konnte ein für beide Gebietskörperschaften zeitnah verfügbares, redundantes und wirtschaftliches System geschaffen werden. Kreis und Stadt sind nach Gesetz verpflichtet eine integrierte Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu betreiben. Bereits im Jahr 2009 wurde zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Nutzung von Synergien eine gemeinsame Absichtserklärung mit dem Ziel einer sukzessiven technischen Angleichung der Leitstellen vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises und vom Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn unterzeichnet. Der technische Leitstellenverbund ist seit 2013 umgesetzt. Beide Leitstellenträger betreiben dabei weiterhin eine Leitstelle in eigener Zuständigkeit. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Leitstellen für den Regelbetrieb und bei Sonderlagen sowie die Vorkehrungen beider Träger, den Betrieb beider Leitstellen bei Ausfall einer Leitstelle in der jeweils nicht betroffenen Einrichtung durchzuführen. Die Verantwortung der Leitstellenträger für ihre Zuständigkeiten nach dem Rettungsgesetz und dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in ihrem jeweils eigenen Gebiet wird hierdurch nicht berührt. Ziel des kooperativen Leitstellenverbundes ist es, unter Beibehaltung einer ortsnahen Leitstelle die Zeiten für Notrufannahme, Notrufabfrage, Disposition und Alarmierung der Einsatzkräfte im Regelbetrieb und bei Ausnahmelagen zu verbessern sowie für beide Leitstellenbereiche eine vollwertige Redundanz zur Abdeckung des Ausfalls einer Leitstelle verfügbar zu haben. Beide Leitstellenträger regeln einvernehmlich den technischen und organisatorischen Betrieb des kooperativen Leitstellenverbundes. Dabei ist eine kompatible Leitstellentechnik Voraussetzung. Die Ausstattungen bleiben weiterhin Eigentum des jeweiligen Leitstellenträgers. Bei Beschaffungen, Updates und technischen Änderungen oder Weiterentwicklungen, die Einfluss auf beide Leitstellen haben, wird aus Gründen der Haushaltsmittelplanung frühzeitig vor Einleitung des Vergabeprozesses ein Einvernehmen hergestellt. Hier sind z.B. die gemeinsame Beschaffung von Hardware, Digitalfunkanbindung und Digitalfunkgeräten positive Beispiele der gemeinsamen Beschaffung. Im Bereich der operativ-taktischen Zusammenarbeit wurde einvernehmlich geregelt, dass die Notrufe, die aus dem Gebiet des jeweils anderen Leitstellenträgers auf Grund der Teilnehmervorwahl oder des Netzbetreibers (Handy) in einer Leitstelle des Verbundes auflaufen, dort angenommen werden, ins Einsatzleitsystem aufgenommen und gespeichert werden, sodass diese direkt der zuständigen Leitstelle signalisiert werden. Gleiches gilt für Notrufe, die auf Grund von Nachfragespitzen zeitgesteuert automatisch auch in der Leitstelle des jeweiligen Leitstellenträgers zur Abfrage signalisiert werden. Es ist gelebte Praxis, dass Einsatzmittel aus dem anderen Zuständigkeitsbereich alltäglich im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfeleistung in den jeweils anderen Bereich unterstützen. Gleiches gilt auch für den Bereich von Feuerwehreinsätzen, hier sind die jeweils nächsten Löschgruppen ab einer bestimmten Alarmgrenze in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungen eingebunden. Bei Sonderlagen im Zuständigkeitsbereich einer Leitstelle unterstützt die jeweils andere Leitstelle. Dann können Teilaufgaben des betroffenen Leitstellenbereiches, wie z.B. die teilweise Bearbeitung des Regelbetriebs und die Übernahme von rückwärtigen Aufgaben im Zuge der Sonderlage von der jeweils anderen Leitstelle übernommen werden. Insbesondere kann bei technischen Ausfällen in einer der beiden Leitstellen gemäß dem beschriebenen Ausfallkonzept unterstützt werden.Seite 2 von 8 Seite 3 Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstelle, Telenotarzt Arbeitsplatz) Die Nutzung von gemeinsamen Gebäuden wird bei den Leitstellen praktiziert. So dient die Leitstelle des Partners jeweils als eigene gebäude- und nachrichtentechnische Redundanz. Diese wurde schon mehrfach genutzt. Ohne den in Nordrhein-Westfalen einmaligen und wegweisenden Leitstellenverbund müssten Kreis und Stadt jeweils eigene Ausweichleitstellen vorhalten. Sofern in beiden Gebietskörperschaften Telenotarztsysteme für die Leitstellen eingeführt werden sollen, bietet sich dies ebenfalls für eine gemeinsame Lösung an. Die Berichte von Pilotstandorten deuten allerdings an, dass diese Systeme nur in noch großräumigeren Strukturen sinnvoll sind. Im Zuge der Machbarkeitsstudie für das vom Rhein-Sieg-Kreis geplante Gefahrenabwehrzentrum wurden unter anderem auch die Bedarfe im Bereich der Werkstätten abgefragt. Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt zurzeit ein Ausbildungs- und Werkstattzentrum an der Feuerwache in Siegburg. Dieses soll aus verschiedenen Gründen durch das zu planende Gefahrenabwehrzentrum ersetzt werden. Die Mitarbeiter der Wachabteilungen der Berufsfeuerwehr werden während des Wachdienstes zur Unterstützung der feuerwehreigenen Werkstätten eingesetzt. Zum Erhalt dieser Möglichkeit ist es notwendig, dass sich diese Werkstätten an den Standorten der Feuerwachen befinden. Neben diesem Aspekt ist insbesondere bei der Schlauchwerkstatt und der Atemschutzwerkstatt eine Redundanz zwischen Kreis und Stadt sinnvoll. Bei Ausfällen von Gebäuden oder Technik und in Sonderlagen müssen diese Kernaufgaben weiterhin sichergestellt werden und können nicht kurzfristig durch Dienstleister erbracht werden. Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung In der Vereinheitlichung der Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehr, hier insbesondere einheitliche Ausbildungsmodule, zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, werden erhebliche Vorteile gesehen. Teilnehmer können im besten Fall flexibel auch Ausbildungstermine der jeweils anderen Ausbildungsstelle wahrnehmen. Die Flexibilisierung der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird zukünftig eine Grundvoraussetzung, um die umfangreichen Ausbildungsstunden mit Privat- und Berufsleben vereinbaren zu können. Durch die Kooperation kann erwartungsgemäß eine breitere Terminauswahl angeboten werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass Einsatzkräfte die Ausbildung teilweise einfacher als Blockausbildung (Ganztagesausbildung am Stück) realisieren können. Ein Angebot als Ganztagesausbildung im Block an Werktagen ist allerdings mit erheblichem Ausbilderbedarf verbunden und kann in der Anfangsphase leichter durch Kooperation sichergestellt und ausgelastet werden. Die Bundesstadt Bonn plant derzeit, den Bedarf für Heißausbildung und Wärmegewöhnung durch externe Anbieter zu decken. Im eigenen Ausbildungszentrum wird in Kürze der Bau eines Kalt- Übungshauses fertiggestellt. Für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr soll zur Sicherstellung einer regelmäßigen Heißausbildung mit wechselnden Anbietern zusammengearbeitet werden. Hierzu kommen neben kommerziellen Anbietern auch vorhandene Anlagen bei anderen Gemeinden oder Kreisen in Frage. Bei Verfügbarkeit eines geeigneten Feuerwehr-Übungshauses zur Heißausbildung im Gefahrenabwehrzentrum des Rhein-Sieg-Kreises und unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Kostenstruktur könnte zwischen einem Drittel und einem Viertel unseres Bedarfs durch die Übungseinrichtungen des Gefahrenabwehrzentrums des Rhein-Sieg-Kreises gedeckt werden. Unter Umständen wäre es möglich, dass die Feuerwehr Bonn dann die Anlage auch mit eigenen Ausbildern betreiben kann. Mit Bezug auf das geplante Übungsgelände wurde durch die Feuerwehr Bonn insbesondere Interesse an einer Mitnutzung von Sonderausbildungs-voraussetzungen formuliert. Dabei handelt es sich um Übungs-einrichtungen zur Absturzsicherung (geplante Gittermast-/Kranstruktur) und für Tiefbauunfälle. Für diese Sonderausbildungen, die aufgrund des zeitlichen und logistischen Aufwandes erwartungsgemäß nicht in der regulären Wachausbildung durchgeführt werden können, stellt auch dasSeite 3 von 8 Seite 4 Üben außerhalb des Stadtgebiets keinen Hinderungsgrund für eine Kooperation dar. Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum Einsatz kommen Die Kooperation bei der Vorhaltung von notwendiger Sondertechnik ist differenziert zu betrachten. Dies betrifft zum einen die Kompatibilität der Wechselladersysteme, so dass der Transport von Abrollbehältern im Bedarfsfall durch jedes Trägerfahrzeug in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen kann. Dabei ist bei der Vorhaltung von bestimmten Abrollbehältern (z.B. Sonderlöschmittel) oder hierfür notwendige Einsatzreserven (Spitzen- und Auffüllreserve von Schaummittel, Bindemittel o.ä.) eine gemeinsame Planung denkbar, sofern sich die Bedarfe vordergründig aus Einzelereignissen ergeben. Bei der technischen Überarbeitung der Abrollbehälter für Gefahrguteinsätze wurde eine intensive Absprache und gemeinsame Planung zwischen der Feuerwehr Siegburg und der Feuerwehr Bonn durchgeführt, um eine Kompatibilität als gegenseitige Ausfallreserve herzustellen und Unterstützung bei größeren Einsätzen zu ermöglichen. Für Flächenereignisse (z.B. Starkregen) ist auch weiterhin eine individuelle Vorhaltung notwendig. Außerdem besteht eine Kooperationsmöglichkeit zur Anforderung der Rüsteinheit der Feuerwehr Bonn (inkl. Kran) bei umfangreichen Einsätzen zur technischen Hilfeleistung im Rhein-Sieg-Kreis. Grundsätzlich wurde die Kooperation bei Sondereinsatzmitteln, Einsatzreserven und -materialien auch weiterhin vereinbart. Gemeinsame Beschaffung von Material Die Vorhaltung der Medikamente im Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises entspricht der Bestückung der Rettungsmittel der Bundesstadt Bonn. Die Festlegung der Bestückung unterliegt einer regelmäßigen Abstimmung und Überprüfung durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Zur Erhöhung der Patientensicherheit im präklinischen Umgang mit Medikamenten wurden in 2017 nach Durchführung einer gemeinsamen Beschaffung einheitliche Aufkleber zur Kennzeichnung von Medikamenten eingeführt. Weitere gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass dies nur bei Geräten und Materialien einfach möglich ist, die sich nicht aufgrund von anderen organisatorischen oder strukturellen Vorgaben unterscheiden. In diesen Fällen zeigt sich dann, dass größere Stückzahlen erst bei zahlenmäßig sehr großen Ausschreibungen erreicht werden. So wie dies beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz mit der landesweiten Beschaffung von Digitalfunkgeräten erreicht hat. Im Bereich der Leitstellentechnik werden alle wesentlichen Gewerke gemeinsam beschafft. Aktuell betrifft das den Ersatz der Vermittlungstechnik für beide Leitstellen. In Ergänzung dieser Punkte zur Beantwortung der konkreten Maßgaben wird im Folgenden auf weitere Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit eingegangen: Gemeinsame Einheiten und Planungen zum KatastrophenschutzSeite 4 von 8 Seite 5 Der Rhein-Sieg-Kreis stellt gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn eine Landeseinheit der vorgeplanten überörtlichen Hilfe. Bei außergewöhnlichen Schadensereignissen wird immer wieder eine große Anzahl feuerwehrtechnischer Einheiten benötigt. Wenn zur Gefahrenabwehr die örtlichen Einheiten nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden sie in der Regel von Kräften aus benachbarten Kommunen unterstützt (gegenseitige Hilfe). Jederzeit können aber auch dermaßen außergewöhnliche Ereignisse eintreten, bei denen zur Abwehr der Gefahr auch diese zusätzlichen Kräfte quantitativ nicht ausreichen. Das ist insbesondere bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen der Fall. Um der zuständigen Einsatzleitung in diesen Fällen dennoch weitere Einheiten zur Verfügung stellen zu können, wurde in Nordrhein-Westfalen das Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Feuerschutz entwickelt. Dieses Konzept ermöglicht es den Kommunen, sich gegenseitig schnell, koordiniert und landesweit vergleichbar mit einer großen Anzahl an Kräften unterstützen zu können, ohne den Grundschutz im eigenen Verantwortungsbereich zu gefährden. Eine solche Bezirksbereitschaft besteht aus der Bereitschaftsführung und bis zu fünf Einsatzzügen. Sie wird aus kommunalen Einheiten des Kreises und Bonn jeweils zur Hälfte zusammengestellt. Diese Bereitschaft war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach im Einsatz, so zum Beispiel bei Unwetter-Einsätzen in Düsseldorf und Essen und auch über die Landesgrenzen hinaus in Sachsen- Anhalt während des Elbe-Hochwassers. Zur Vorbereitung auf vermutlich zunehmende Vegetationsbrände aufgrund des Klimawandels wurde eine spezielle Einheit zum überörtlichen Einsatz bis hin zur Ebene der Europäischen Gemeinschaft aufgestellt. Dort ist neben den Berufsfeuerwehren Bonn und Leverkusen auch die Stadt Königswinter aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit einer Teileinheit beteiligt. Im Rahmen der Abstimmung eines gemeinsamen Konzeptes für Einsätze mit einer großen Zahl von Verletzten und Erkrankten wurden einheitliche Kennzeichnungswesten für das ersteintreffende Notarzteinsatzfahrzeug an der Einsatzstelle in Kooperation mit der Stadt Bonn beschafft. Dieses Fahrzeug übernimmt bei größeren Einsatzlagen bis zum Eintreffen der medizinischen Leitung die medizinisch und medizinisch-organisatorischen Koordinationsaufgaben an der Einsatzstelle. Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen, die beide Gebietskörperschaften betreffen, erfolgt sowohl in der Katastrophenvorsorge als auch in der Katastrophenbewältigung eine enge Zusammenarbeit. Am Beispiel der Katastrophenschutzplanung zu einem angenommenen Schadensereignis eines kerntechnischen Unfalles erfolgte eine gemeinschaftliche Erarbeitung eines Vorsorgekonzeptes (Verteilung von Jodtabletten). Warnung der Bevölkerung Das Einsatzkonzept zur Warnung der Bevölkerung wurde in enger Absprache zwischen Kreis und Stadt abgestimmt. Das Verfahren zur einsatzbezogenen Information und / oder Warnung der Bevölkerung über die Auswirkungen eines Schadensereignisses einschließlich der Vermittlung von Handlungsanweisungen erfolgt hierbei im Zuge von Schadensereignissen. Dazu gehören unter anderem Großbrände mit starker Geruchs- und / oder Rauchentwicklung, großflächige Geruchsbelästigungen, Gefahrstoff-freisetzungen oder Räumungen bei Kampfmittelfunden. Die Verwendung von Warntexten sowie der Einsatz von Warnmitteln erfolgt harmonisiert, insbesondere wurden gemeinsam Absprachen mit dem Radio-Sender Bonn/Rhein-Sieg getroffen. Die Erprobung der Warnmittel erfolgt ebenfalls abgestimmt und gemeinsam zweimal im Jahr.Seite 5 von 8 Seite 6 Vorgeplante Unterstützung bei Brandschutz und Hilfeleistung zwischen Gemeinden Mit an die Stadt direkt angrenzenden Gemeinden wurden Vereinbarungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Feuerwehreinsätzen getroffen. Diese Vereinbarungen regeln die Erstalarmierung von Einsatzkräften über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinweg und stellen damit eine möglichst schnelle Hilfeleistung in den jeweiligen Bereichen sicher. Brandschutz und Hilfeleistung auf dem Rhein Die Rheinanlieger-Gemeinden des Kreises und die Stadt Bonn verfahren im Einsatzfall nach einem gemeinsamen Einsatzplan. In diesem Plan ist der Einsatz des Feuerlöschbootes geregelt sowie das taktische Vorgehen und die Einsatzführung. Bei Einsätzen auf dem Rhein werden in der Regel mehrere Kommunen mit der Stadt Bonn gemeinsam tätig. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Großveranstaltung Rhein-in-Flammen. Zur Vorplanung der Gefahrenabwehr beim Schiffskonvoi haben sich alle betroffenen Gebietskörperschaften auf einen gemeinsamen Einsatzplan und eine gemeinsame Einsatzführung verständigt. Einsätze auf den Stadtbahnlinien der Stadtwerke Bonn Die Berufsfeuerwehr hält Spezialeinsatzgeräte und speziell dafür ausgebildetes Personal für die technische Hilfeleistung an Stadtbahnwagen der Stadtwerke Bonn vor. Diese Geräte ergänzen die Ausstattungen der kreisangehörigen Kommunen. Durch ein gemeinsames Ausbildungskonzept erfolgt eine regelmäßige Schulung der Einsatzkräfte durch Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr sowie der Stadtwerke Bonn. Die Absprache gemeinsamer Taktikstandards und Ausbildungseinheiten gewährleistet ein abgestimmtes Vorgehen der Einsatzkräfte im Einsatz. Diese Darstellung ist nicht abschließend, sondern stellt auf die konkreten Punkte des Beschlusses ab und liefert weitere Beispiele der gelebten interkommunalen Zusammenarbeit. Sie soll dazu dienen, einen ersten Eindruck zur Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz zu vermitteln. In Einzelfällen ist auch festzustellen, dass die infrastrukturellen Grundlagen einer kreisfreien Stadt nicht identisch sind mit denen eines großen Landkreises. Dies gilt sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst. In einem solchen Fall ist es legitim oder gar geboten, eine interkommunale Zusammenarbeit nicht weiter zu verfolgen, wenn sie aus sachlichen und fachlichen Gründen keinen Sinn macht oder unwirtschaftlich wäre. Bei der vielfältigen Palette möglicher interkommunaler Zusammenarbeit hat sich bewährt, dass die Führungs- und Leitungsebene der beiden Fachämter regelmäßig –vierteljährlich- zu Besprechungen zusammenkommt und dabei sowohl Aktuelles als auch Grundsätzliches bespricht und abstimmt. Derzeit wird die gemeinsame Ausschreibung der Vermittlungstechnik der Leitstellen vorbereitet. Eingebunden sind die beiden Zentralen Vergabestellen. Auch ist für 2020 die gemeinsameSeite 6 von 8 Seite 7 Ausschreibung der Konzession zur Vergabe der Aufschaltungen der baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen geplant Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Bau- und Vergabeausschuss 13.06.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 25.06.2019 vertagt mit der Maßgabe, dass die Vorlage zunächst in der gemeinsamen Sitzung des Katastrophenschutzbeirates mit dem Rhein-Sieg-Kreis beraten wird Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr 03.09.2019 Kenntnisnahme sh. 1911636EB2 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Aufgrund des Sitzungsabbruches vertagt Anlage/n 1 1911636EB2 (öffentlich)Seite 7 von 8 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 37 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1911636EB2 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 04.09.2019 Betreff Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Gremium Sitzung Ergebnis * Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr 03.09.2019 Kenntnisnahme Ergebnis der Beratung Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen. Der Rhein-Sieg-Kreis wird gebeten, eine gemeinsame Sitzung des dortigen Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz mit dem Bonner Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr zu terminieren. --- An der Aussprache beteiligten sich Herr Herr Hentschel (DLRG), Herr Reetmeyer (THW Beuel), Herr Müller-Storp (THW Bonn), Herr Lötschert (ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37). Die Bitte um Terminierung einer gemeinsamen Sitzung geht auf eine aktuelle Anfrage des Rhein-Sieg-Kreises zurück, von der Herr Stein in der Sitzung des Beirates berichtete. Hinsichtlich Zeitplanung geht der Kreis hierbei von Frühjahr 2020 aus.Seite 8 von 8
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