190534 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2(Alt: 1812131, FF Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190534
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 190534 Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2(Alt: 1812131, FF Amt 61) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Anregung Beschlussvorschlag Der Antrag der Vorhabenträgerin, für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, an dem Standort zwei Bürotürme mit 17 bzw. 14 Geschossen auf einem gemeinsamen dreigeschossigen Sockelgebäude zu errichten, wird bis zur Erstellung des Rahmenplans Bundesviertel zurückgestellt. Art und Umfang einer möglichen Bebauung sind in diesem Zusammenhang zu klären. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 04.09.2018 e bei Eh 1 SPD ohne BBB u. FDP 7 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.09.2018 vertagt bis die Rahmenplanung Bundesviertel vorliegt 7 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2018 vertagt bis die Rahmenplanung Bundesviertel abgeschlossen ist 7 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 einstimmig 1 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.01.2019 Bei Eintritt in die Tagesordnung von der TO abgesetzt und vertagt bis die Rahmenplanung Bundesviertel vorliegt 7 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Bei Eintritt in die TO von der TO abgesetzt und vertagt 7 Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Planungsabsicht Die Eigentümerin des Grundstücks Franz-Josef-Strauß-Allee 2, die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz – in Bonn hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel gestellt, das knapp 250 m lange und 15 m bis 65 m breite Grundstück der ehemaligen Fahrbereitschaft des Bundes an der Franz-Josef-Strauß-Allee mit zwei Bürotürmen aufstehend auf einem gemeinsamen Sockelgebäude, zu bebauen. Ein dreigeschossiger Gebäuderiegel entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee soll die Basis für die beiden 17 bzw. 14-geschossigen Bürotürme mit einer jeweiligen Kantenlänge von rd. 28 m bilden. Die Bürotürme sollen durch eine Verdrehung der Grundfläche um jeweils 3 Grad pro Geschoss eine prägnante Gestalt und Fassadenstruktur erhalten und durch eine Fußgängerbrücke mit der Bürobebauung an der gegenüberliegenden Straßenseite entlang der Fritz-Schäffer-Straße verbunden werden. In der Summe sollen an dem Standort ca. 30.000 – 33.000 m² Mietfläche mit rd. 500 Tiefgaragenstellplätzen errichtet werden. Bestehendes Planungsrecht Planungsrecht besteht heute in Form des Bebauungsplanes Nr. 7920-8 von 1968, der das Grundstück als Fläche für Stellplätze und Garagen mit maximal III Geschossen festsetzt. Für die beabsichtigte Planung ist neues Planungsrecht erforderlich. Einschätzung des Vorhabens Vorbehaltlich der Erörterung und Festlegung der Leitlinien für die Entwicklungsbereiche im Bundesviertel im Zuge der anstehenden Rahmenplanaufstellung und der Betrachtung der bislang konkret beantragten Bauvorhaben im Betrachtungsraum nimmt die Fachverwaltung in einer Ersteinschätzung wie folgt Stellung: Die mit dem o.g. Antrag beabsichtigte Bebauung weicht bezüglich der Struktur und vor allem bezüglich der angedachten Höhe erheblich von der Umgebungsbebauung ab. Das in Rede stehende Grundstück ist dem Johanniter-Viertel zuzuordnen; die Franz-Josef- Strauß-Allee bildet hierbei die Zäsur. Das Johanniter-Viertel ist gerade in der rückwärtigen Nachbarschaft zu dem geplanten Vorhaben von einer kleinteiligen Einfamilienhausbebauung geprägt. Planungsrechtlich ist hier ein reines Wohngebiet mit einer I – II-geschossigen Bebauung festgesetzt. Städtebaulich gilt es auch langfristig die Qualität des Johanniter-Viertels als sehr guten Wohnstandort im Bundesviertel in direkter Nachbarschaft zu der Bürobebauung mit Blick einer stärkeren Verzahnung von Wohnen und Arbeiten - Stadt der kurzen Wege - zu bewahren und zu stärken. Diese grundsätzliche Einschätzung hat der Rat mit Formulierung der Leitlinien für die künftige Entwicklung des Bundesviertels vom 28.09.2017 geteilt (DS-Nr.: 1712438EB6). Aus fachplanerischer Sicht ist eine Bebauung in der beabsichtigten Form an dem Standort in Bezug auf die Maßstäblichkeit und die Auswirkung auf die umgebende Wohnbebauung kritisch zu prüfen. Weiteres Vorgehen Die Frage, in welchem Umfang an dem Standort eine Bebauung im Kontext der Gesamtbetrachtung des Bundesviertels erfolgen kann, soll im Zuge der Erstellung der Rahmenplanung für das Bundesviertel diskutiert und definiert werden. Der Standort ist entsprechend für den Prozess der Erarbeitung der Rahmenplanung als Entwicklungsbereich definiert, den es in dem Prozess detaillierter zu betrachten gilt. Die Rahmenplanung soll noch im Jahr 2018 erstellt werden. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Positionierung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zu den beiden Zielbeschlüssen für den Eckbereich Kurt- Schumacher-Straße/ Fritz-Erler-Straße (DS-Nr.: 1713403) sowie für den Eckbereich Fritz- Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (DS-Nr.: 1810855).Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-1 (öffentlich)Seite 3 von 4 Übersichtsplan zum Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau „Franz-Josef-Strauß-Allee 2“ Bebauungsplan Nr. 6719-1 Bundesstadt Bonn Amt 61-22 M. 1:2500Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de