190533-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190533-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190533-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 23.03.2018 Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler- Straße (Alt 1810855, FF Amt 61) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragestellungen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Das geplante Vorhaben entspricht bezüglich Höhenentwicklung und Nutzungskonzept nicht den Zielvorstellungen aus der Rahmenplanung. Die Rahmenplanung schlägt für die Flächen entlang der Fritz-Schäffer-Straße und der Fritz-Erler-Straße eine IV-geschossige Bebauung und im Eckbereich eine max. V-geschossige Bebauung vor. Bezüglich des Nutzungsspektrums sieht die Rahmenplanung den Bereich vorwiegend als Bürostandort vor, zur Erreichung der strategischen Ausrichtung einer Nutzungsmischung und Öffnung sollte das Erdgeschoss eine öffentliche bzw. zumindest öffentlich zugängliche Nutzung erhalten und für die Bebauung insgesamt mind. 10 % Wohnnutzung zur Belebung des Quartíers vorgesehen werden. Zu 2. Das bestehende Planungsrecht weist den Standort zwar als Sondergebiet „Büro und Verwaltung“ aus, dennoch kann ausnahmsweise auch eine Wohnnutzung zugelassen werden. Bei der Schaffung von neuem Planungsrecht kann die Nutzungsmischung konkreter gefasst werden. Zu 3. Bei einigen wenigen hochsensiblen Nutzungen wie beispielsweise UN- Einrichtungen oder auch für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist aus Gründen der Sicherheit keine öffentliche Zugänglichkeit und damit auch keine Mischung mit anderen Nutzungen möglich. Eine „normale“ Büronutzung ist mit einer Wohnnutzung auch in demselben Gebäude verträglich. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de