190533 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190533
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190533 Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler- Straße (Alt 1810855, FF Amt 61) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Anregung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin, für die Grundstücke Fritz-Schäffer Straße 11, 13 und 15 sowie Fritz-Erler-Straße 4 den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7920-34, 2. Änderung vom 10.10.2013 durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, dass an dem Standort ein Bürohochhaus mit insgesamt zwölf Geschossen und ein sechsgeschossiges Basisgebäude errichtet werden kann, wird vorbehaltlich der Erkenntnisse der bevorstehenden Rahmenplanung zugestimmt 2. Im Rahmen der Erstellung der Rahmenplanung für das Bundesviertel ist dieser Bereich als Entwicklungsbereich definiert. Inwieweit eine weitere Verdichtung städtebaulich verträglich ist, ist in diesem Zusammenhang zu klären. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 10.04.2018 vt (e) bis zum Abschluss der Rahmenplanung 7 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 24.04.2018 vertagt bis die Rahmenplanung Bundesviertel vorliegt 7 Bezirksvertretung Bonn 15.05.2018 vt (e) in die Sitzung am 30.10.2018 7 Bezirksvertretung Bonn 27.11.2018 vt (e) bis die Rahmenplanung Bundesviertel vorliegt 7 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2018 vertagt bis die Rahmenplanung Bundesviertel abgeschlossen ist 7 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 Mit Mehrheit gegen BBB, Linke und SoLi geändert, sh. 1810855EB4 1 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.01.2019 Bei Eintritt in die Tagesordnung von der 7 Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 7 Seite 2 TO abgesetzt und vertagt bis die Rahmenplanung Bundesviertel vorliegt Bezirksvertretung Bonn 22.01.2019 vt (e) bei Anerkennung der Tagesordnung 7 Bezirksvertretung Bonn 14.02.2019 M gegen Linke, Piraten, BBB sh. 1810855EB4 7 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 Bei Eintritt in die TO von der TO abgesetzt und vertagt 7 Die Eigentümerin der Grundstücke Fritz-Schäffer-Straße 11, 13 und 15 sowie Fritz-Erler- Straße 4, die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz - Bonn hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt mit dem Ziel, auf dem rund 4.000 m² großen Grundstück ein Bürogebäude mit insgesamt zwölf Geschossen mit einem sechsgeschossigen Basisgebäude zu errichten. Anstelle der drei kleinteiligen bereits gewerblich genutzten Wohngebäude sowie durch Abriss eines dreigeschossigen Bürogebäudes soll ein Bürogebäudekomplex mit insgesamt ca. 12.000 m² Bürofläche realisiert werden. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind 200 Tiefgaragenstellplätze vorgesehen. Einschätzung des Vorhabens Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7920-34 vom 10.10.2013 wurde bereits mit dem Ziel aufgestellt, entgegen der kleinteiligen Wohnbebauung eine zur Entwicklung und dem Standort angemessene verdichtete Bürobebauung zu ermöglichen. Entsprechend setzt der Bebauungsplan ein Sondergebiet – Büro und Verwaltung - IV-geschossig, mit einer GRZ von 0,5 und einer GFZ von 1,6 für den Standort fest. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen damit dem Profil des Bundesviertels als zentraler Bürostandort und ermöglichen eine der Struktur des Quartiers bezüglich Höhe und Dichte adäquate Entwicklung. Dem folgend hat sich der Bereich in den letzten Jahren in Teilen bereits baulich verändert. Die mit dem o.g. Antrag eingebrachte geplante Verdichtung und Erhöhung auf eine 12- geschossige Bebauung in Verbindung mit einem komplexen 6-geschossigen Sockelgeschoss weicht von der durch die Umgebungsbebauung, das Straßengefüge und die Straßenräume definierten Struktur erheblich ab. Der geplanten Bebauung kann ohne Betrachtung im Gesamtkontext der Rahmenplanung Bundesviertels zum heutigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. Es ist allerdings hier bereits anzumerken, dass aus fachplanerischer Sicht eine Bebauung in der beabsichtigten Weise für diesen Bereich städtebaulich in Bezug auf die Maßstäblichkeit problematisch erscheint. Dennoch ist eine ergebnisoffene Prüfung auf städtebauliche Verträglichkeit angesichts der dynamischen Bedarfsentwicklung auf dem Büroflächenmarkt angemessen. Weiteres Verfahren Die Absicht einer über das heutige Planungsrecht hinausgehenden weiteren baulichen Intensivierung am Standort wird im Zuge der Erstellung der Rahmenplanung thematisiert. Entsprechend ist dieser Bereich als Entwicklungsbereich definiert.Seite 2 von 7 Seite 3 Die Frage, ob und in welchem Umfang am Standort eine weitere bauliche Verdichtung städtebaulich verträglich ist, soll im weiteren Verfahren geklärt werden. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Positionierung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zum Zielbeschluss für den Eckbereich Kurt-Schumacher- Straße / Fritz-Erler-Straße (DS-Nr. 1713403), der in der Sitzung am 17.01.2018 unter Verweis auf die Rahmenplanung Bundesviertel verfolgt wurde. Anlage/n 1 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-6 (öffentlich) 2 1810855AA3 (öffentlich) 3 1810855EB4 (öffentlich)Seite 3 von 7 Bundesstadt Bonn Amt 61-2 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-6 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn -Amt für Bodenmanagement und Geoinformation- Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.Seite 4 von 7 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm BE Änderungsantrag - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand 1810855AA3 Externes Dokument Antragsteller/in CDU-Fraktion Bündnis 90 / GRÜNE FDP Fraktion Eingangsdatum gez. Bert Moll Hartwíg Lohmeyer Frank Thomas 11.12.2018 f.d.R. Horst Gehrmann Beate Moser Achim Haffner Ratsbüro 04.12.2018 Datum Unterschrift Betreff Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Zielbereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 einstimmig Inhalt des Änderungsantrages Punkt 1. Wird wie folgt geändert: Vorbehaltlich der Zielvorgaben der noch zu beschließenden Rahmenplanung Bundesviertel Begründung Erfolgt mündlich.Seite 5 von 7 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 61 - Schriftführung Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1810855EB4 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 14.12.2018 Betreff Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Zielbereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 Mit Mehrheit gegen BBB, Linke und Soli Beschluss (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutzung und der Bezirksvertretung Bonn) 1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin, für die Grundstücke Fritz-Schäffer Straße 11, 13 und 15 sowie Fritz-Erler-Straße 4 den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7920-34, 2. Änderung vom 10.10.2013 durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, dass an dem Standort ein Bürohochhaus mit insgesamt zwölf Geschossen und ein sechsgeschossiges Basisgebäude errichtet werden kann, wird vorbehaltlich der Erkenntnisse der bevorstehenden Rahmenplanung der Zielvorgaben der noch zu beschließenden Rahmenplanung Bundesviertel zugestimmt 2. Im Rahmen der Erstellung der Rahmenplanung für das Bundesviertel ist dieser Bereich als Entwicklungsbereich definiert. Inwieweit eine weitere Verdichtung städtebaulich verträglich ist, ist in diesem Zusammenhang zu klären. - - - Der Beschluss geht zurück auf die Vorlage der Verwaltung (DS-Nr.: 1810855), die durch die einstimmige Annahme des Änderungsantrages der Fraktionen CDU, FDP und Grüne vom 11.12.2018 (DS-Nr.: 1810855AA3) geändert wurde (kenntlich gemacht durch Streichung und Fettdruck). Die so geänderte Vorlage wurde mit Mehrheit gegen BBB, Linke und SoLi beschlossen. - - -Seite 6 von 7 An der Aussprache beteiligten sich Herr Stv. Dr. Redeker –SPD-, Herr Stv. Moll –CDU-, Herr Stv. Schmitt –BBB-, Herr Stv. Lohmeyer -Grüne-, Herr Stv. Thomas –FDP-, Herr Stv. Rosendahl –AfB- und Herr Stadtbaurat Wiesner.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de