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190533 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt 61)

Nummer
190533
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anregung
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Untergeordnet

  1. 190533-2 ST Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt 61)
  2. 190533-1 AA Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt 61) Antrag zur Vorlage 190533

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Text anzeigen (8.409 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190533
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für
den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-
Straße (Alt 1810855, FF Amt 61)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Anregung
Beschlussvorschlag
1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin, für die Grundstücke Fritz-Schäffer Straße 11, 13
und 15 sowie Fritz-Erler-Straße 4 den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7920-34,
2. Änderung vom 10.10.2013 durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
dem Ziel zu ändern, dass an dem Standort ein Bürohochhaus mit insgesamt zwölf
Geschossen und ein sechsgeschossiges Basisgebäude errichtet werden kann, wird
vorbehaltlich der Erkenntnisse der bevorstehenden Rahmenplanung zugestimmt
2. Im Rahmen der Erstellung der Rahmenplanung für das Bundesviertel ist dieser Bereich
als Entwicklungsbereich definiert. Inwieweit eine weitere Verdichtung städtebaulich
verträglich ist, ist in diesem Zusammenhang zu klären.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 10.04.2018 vt (e) bis zum Abschluss
der Rahmenplanung
7
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
24.04.2018 vertagt bis die
Rahmenplanung
Bundesviertel vorliegt
7
Bezirksvertretung Bonn 15.05.2018 vt (e) in die Sitzung am
30.10.2018
7
Bezirksvertretung Bonn 27.11.2018 vt (e) bis die
Rahmenplanung
Bundesviertel vorliegt
7
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
28.11.2018 vertagt bis die
Rahmenplanung
Bundesviertel
abgeschlossen ist
7
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
12.12.2018 Mit Mehrheit gegen BBB,
Linke und SoLi geändert,
sh. 1810855EB4
1
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.01.2019 Bei Eintritt in die
Tagesordnung von der
7
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 7

Seite 2
TO abgesetzt und
vertagt bis die
Rahmenplanung
Bundesviertel vorliegt
Bezirksvertretung Bonn 22.01.2019 vt (e) bei Anerkennung
der Tagesordnung
7
Bezirksvertretung Bonn 14.02.2019 M gegen Linke, Piraten,
BBB sh. 1810855EB4
7
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 Bei Eintritt in die TO von
der TO abgesetzt und
vertagt
7
Die Eigentümerin der Grundstücke Fritz-Schäffer-Straße 11, 13 und 15 sowie Fritz-Erler-
Straße 4, die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz - Bonn hat einen Antrag auf Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt mit dem Ziel, auf dem rund 4.000 m²
großen Grundstück ein Bürogebäude mit insgesamt zwölf Geschossen mit einem
sechsgeschossigen Basisgebäude zu errichten.
Anstelle der drei kleinteiligen bereits gewerblich genutzten Wohngebäude sowie durch
Abriss eines dreigeschossigen Bürogebäudes soll ein Bürogebäudekomplex mit insgesamt
ca. 12.000 m² Bürofläche realisiert werden. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs
sind 200 Tiefgaragenstellplätze vorgesehen.
Einschätzung des Vorhabens
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7920-34 vom 10.10.2013 wurde bereits mit dem
Ziel aufgestellt, entgegen der kleinteiligen Wohnbebauung eine zur Entwicklung und dem
Standort angemessene verdichtete Bürobebauung zu ermöglichen. Entsprechend setzt der
Bebauungsplan ein Sondergebiet – Büro und Verwaltung - IV-geschossig, mit einer GRZ
von 0,5 und einer GFZ von 1,6 für den Standort fest. Art und Maß der baulichen Nutzung
entsprechen damit dem Profil des Bundesviertels als zentraler Bürostandort und
ermöglichen eine der Struktur des Quartiers bezüglich Höhe und Dichte adäquate
Entwicklung. Dem folgend hat sich der Bereich in den letzten Jahren in Teilen bereits
baulich verändert.
Die mit dem o.g. Antrag eingebrachte geplante Verdichtung und Erhöhung auf eine 12-
geschossige Bebauung in Verbindung mit einem komplexen 6-geschossigen
Sockelgeschoss weicht von der durch die Umgebungsbebauung, das Straßengefüge und
die Straßenräume definierten Struktur erheblich ab. Der geplanten Bebauung kann ohne
Betrachtung im Gesamtkontext der Rahmenplanung Bundesviertels zum heutigen
Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. Es ist allerdings hier bereits anzumerken, dass aus
fachplanerischer Sicht eine Bebauung in der beabsichtigten Weise für diesen Bereich
städtebaulich in Bezug auf die Maßstäblichkeit problematisch erscheint. Dennoch ist eine
ergebnisoffene Prüfung auf städtebauliche Verträglichkeit angesichts der dynamischen
Bedarfsentwicklung auf dem Büroflächenmarkt angemessen.
Weiteres Verfahren
Die Absicht einer über das heutige Planungsrecht hinausgehenden weiteren baulichen
Intensivierung am Standort wird im Zuge der Erstellung der Rahmenplanung thematisiert.
Entsprechend ist dieser Bereich als Entwicklungsbereich definiert.Seite 2 von 7

Seite 3
Die Frage, ob und in welchem Umfang am Standort eine weitere bauliche Verdichtung
städtebaulich verträglich ist, soll im weiteren Verfahren geklärt werden.
Diese Vorgehensweise entspricht auch der Positionierung des Ausschusses für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz zum Zielbeschluss für den Eckbereich Kurt-Schumacher-
Straße / Fritz-Erler-Straße (DS-Nr. 1713403), der in der Sitzung am 17.01.2018 unter
Verweis auf die Rahmenplanung Bundesviertel verfolgt wurde.
Anlage/n
1 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-6 (öffentlich)
2 1810855AA3 (öffentlich)
3 1810855EB4 (öffentlich)Seite 3 von 7

Bundesstadt Bonn Amt 61-2
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-6
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Gronau
Herausgeber:
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn
-Amt für Bodenmanagement und Geoinformation-
Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
Herausgebers.Seite 4 von 7

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
BE
Änderungsantrag
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand
1810855AA3
Externes Dokument
Antragsteller/in CDU-Fraktion
Bündnis 90 / GRÜNE
FDP Fraktion
Eingangsdatum
gez. Bert Moll
Hartwíg Lohmeyer
Frank Thomas
11.12.2018
f.d.R. Horst Gehrmann
Beate Moser
Achim Haffner
Ratsbüro
04.12.2018
Datum Unterschrift
Betreff
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Zielbereich
Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 einstimmig
Inhalt des Änderungsantrages
Punkt 1. Wird wie folgt geändert:
Vorbehaltlich der Zielvorgaben der noch zu beschließenden
Rahmenplanung Bundesviertel
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 5 von 7

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 61 - Schriftführung Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1810855EB4
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
14.12.2018
Betreff
Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Zielbereich
Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 Mit Mehrheit gegen BBB,
Linke und Soli
Beschluss (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutzung und der Bezirksvertretung Bonn)
1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin, für die Grundstücke Fritz-Schäffer
Straße 11, 13 und 15 sowie Fritz-Erler-Straße 4 den rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 7920-34, 2. Änderung vom 10.10.2013 durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, dass an dem
Standort ein Bürohochhaus mit insgesamt zwölf Geschossen und ein
sechsgeschossiges Basisgebäude errichtet werden kann, wird
vorbehaltlich der Erkenntnisse der bevorstehenden Rahmenplanung der
Zielvorgaben der noch zu beschließenden Rahmenplanung Bundesviertel
zugestimmt
2. Im Rahmen der Erstellung der Rahmenplanung für das Bundesviertel
ist dieser Bereich als Entwicklungsbereich definiert. Inwieweit eine
weitere Verdichtung städtebaulich verträglich ist, ist in diesem
Zusammenhang zu klären.
- - -
Der Beschluss geht zurück auf die Vorlage der Verwaltung (DS-Nr.:
1810855), die durch die einstimmige Annahme des Änderungsantrages der
Fraktionen CDU, FDP und Grüne vom 11.12.2018 (DS-Nr.: 1810855AA3)
geändert wurde (kenntlich gemacht durch Streichung und Fettdruck).
Die so geänderte Vorlage wurde mit Mehrheit gegen BBB, Linke und SoLi
beschlossen.
- - -Seite 6 von 7

An der Aussprache beteiligten sich Herr Stv. Dr. Redeker –SPD-, Herr
Stv. Moll –CDU-, Herr Stv. Schmitt –BBB-, Herr Stv. Lohmeyer -Grüne-,
Herr Stv. Thomas –FDP-, Herr Stv. Rosendahl –AfB- und Herr Stadtbaurat
Wiesner.Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de