190531 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, hinter Johannesstraße 34 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses Az.: 458500 alt: 1912890
Kerndaten
- Nummer
- 190531
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 190531 Grundstück in Bonn-Beuel, hinter Johannesstraße 34 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses Az.: 458500 alt: 1912890 Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil das Vorhaben sich entgegen § 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung nicht gesichert ist. Begründung Die Bauherren planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und einer Tiefgarage hinter der vorhandenen Straßenrandbebauung. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den kein Bebauungsplan besteht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist dementsprechend gemäß § 34 BauGB danach zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Weiterhin muss gemäß § 34 BauGB die Erschließung gesichert sein. Die Eigenart der näheren Umgebung ist hier durch ein reines Wohngebiet in einer bis zu III-geschossigen, sowohl offenen als auch geschlossenen Bauweise charakterisiert. Die überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich aus den faktischen Baufluchten der Umgebungsbebauung. Die Umgebung wird durch eine Straßenrandbebauung geprägt. Die hier gewünschte Bebauung in der zweiten Baureihe fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Auch die Gebäudehöhe und der Grad der Grundstücksausnutzung werden kritisch gesehen. Eine weitere Stellungnahme hierzu erübrigt sich jedoch dadurch, dass bereits der Standort des Bauvorhabens sich nicht einfügt. Die in den Bauvorlagen zum Nachweis der Erschließung dargestellte Durchfahrt widerspricht hinsichtlich des rückwärtigen Gebäudebestands auf dem Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Grundstück Johannesstraße 34 der Baugenehmigung. Die Erschließung ist nicht gesichert. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Die Bauherren wurden darauf hingewiesen, dass sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Antrag für eine Bebauung des betreffenden Grundstücks stellen können, da die inneren Flächen als „Wohnbaulandpotenzial“ vorgemerkt sind und für einen Teilbereich ein Vorhaben– und Erschließungsplan beantragt wurde. Anlage/n 1 458500_Plan ö. (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de