← Vorlagen

190531 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, hinter Johannesstraße 34 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses Az.: 458500 alt: 1912890

Nummer
190531
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 483,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.330 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190531
Grundstück in Bonn-Beuel, hinter Johannesstraße
34
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Az.: 458500
alt: 1912890
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, weil das Vorhaben sich entgegen
§ 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung nicht gesichert ist.
Begründung
Die Bauherren planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6
Wohneinheiten und einer Tiefgarage hinter der vorhandenen
Straßenrandbebauung.
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles,
für den kein Bebauungsplan besteht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des
Bauvorhabens ist dementsprechend gemäß § 34 BauGB danach zu beurteilen,
ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Weiterhin
muss gemäß § 34 BauGB die Erschließung gesichert sein.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist hier durch ein reines Wohngebiet in
einer bis zu III-geschossigen, sowohl offenen als auch geschlossenen
Bauweise charakterisiert. Die überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich aus
den faktischen Baufluchten der Umgebungsbebauung. Die Umgebung wird
durch eine Straßenrandbebauung geprägt. Die hier gewünschte Bebauung in
der zweiten Baureihe fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Auch die
Gebäudehöhe und der Grad der Grundstücksausnutzung werden kritisch
gesehen. Eine weitere Stellungnahme hierzu erübrigt sich jedoch dadurch,
dass bereits der Standort des Bauvorhabens sich nicht einfügt. Die in den
Bauvorlagen zum Nachweis der Erschließung dargestellte Durchfahrt
widerspricht hinsichtlich des rückwärtigen Gebäudebestands auf dem
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
Grundstück Johannesstraße 34 der Baugenehmigung. Die Erschließung ist
nicht gesichert.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung, die Bauvoranfrage negativ
zu bescheiden. Die Bauherren wurden darauf hingewiesen, dass sie
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Antrag für eine
Bebauung des betreffenden Grundstücks stellen können, da die inneren
Flächen als „Wohnbaulandpotenzial“ vorgemerkt sind und für einen Teilbereich
ein Vorhaben– und Erschließungsplan beantragt wurde.
Anlage/n
1 458500_Plan ö. (öffentlich)Seite 2 von 3

Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de