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190527-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung von Mobilfunksendestationen für den 5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)

Nummer
190527-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190527 Errichtung von Mobilfunksendestationen für den 5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190527-1 ST
Errichtung von Mobilfunksendestationen für den
5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Frage Nr.1:
Die Deutsche Telekom plant nach dortiger Aussage in den Jahren 2019 und
2020 bis zu 50 bereits vorhandene Standorte in Bonn um die Technik der
neuen Mobilfunkgeneration 5 G zu erweitern.
Für Neuplanungen / geplante Erweiterungen dürfen aus Gründen des
Datenschutzes keine Standortangaben veröffentlicht werden.
Bei den anderen Mobilfunknetzbetreibern gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch keine belastbaren Planungen für einen 5 G – Ausbau in Bonn.
Zu Frage Nr. 2:
Alle Netzbetreiber haben bei früheren Anfragen zum Netzausbau versichert,
dass grundsätzlich, d. h., wo immer möglich, einer gemeinsamen
Standortnutzung (Sitesharing) vor einem Standortneubau der Vorzug gegeben
werde. Im Einzelnen führen die Netzbetreiber zur aktuellen Anfrage aus:
Drillisch:
"1&1 Drillisch ist ein starker Befürworter einer sinnvollen, gemeinsamen
Nutzung von Infrastrukturen und offen gegenüber Kooperationen mit anderen
Netzbetreibern. Wir sind natürlich angetreten, um als vierter Netzbetreiber mehr
Wettbewerb, Preis- und Angebotsvielfalt zu Gunsten der Endkunden in den
Markt zu bringen. Aber Wettbewerb schließt Kooperation und ein sinnvolles
Miteinander nicht aus. Und auch die Vergabebedingungen der
Bundesnetzagentur sehen Kooperationen ausdrücklich vor.
Der Ausbaustand im Mobilfunk zeigt, dass in vielen Regionen mehrere Netze
nebeneinander nicht ökonomisch auszulasten sind. Das wird bei echtem 5G
noch viel sichtbarer werden, denn Gigabitgeschwindigkeiten verlangen dichte
Netze mit vielen kleinen Funkzellen. Wenn man die notwendige Infrastruktur
komplett getrennt und nicht gemeinsam nutzt und daher insgesamt viermal
nebeneinander baut, verschlingt das enorme Ressourcen und belastet den
öffentlichen Raum unnötig. 1&1 Drillisch befürwortet daher die gemeinsame
Nutzung von Antennenstandorten, ob nun im sogenannten passiven oder
aktiven Sharing Modus. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass sich das
Geschäftsmodell der Mobilfunk-Netzbetreiber auch in Deutschland verändern
muss. Zukünftig wird man Investoren und Bürgern nicht mehr begründen
müssen, warum man zusammenarbeitet, sondern warum man nicht viel
intensiver kooperiert."
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Telefonica:
"Bzgl. der gemeinsamen Nutzung von „Stationen“ durch Betreiber, können wir
Ihnen mitteilen, dass es grundsätzlich üblich ist, passive Infrastruktur zwischen
den Netzbetreibern zu teilen (Masten, Antennenträger). Die mehrfache Nutzung
aktiver Sendekomponenten findet nur bei geeigneten Sonderprojekten statt."
Deutsche Telekom:
"Gemeinsam genutzte Standorte gibt es bereits seit jeher. Als Beispiele seien
Antennenträger, Fußballstadien, U-Bahnen, aber auch auf Gebäuden genannt.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen sich z. B. Grundstückseigentümer gegen
eine Erweiterung vorhandener Standorte aussprechen oder die BNetzA aus
bestimmten Gründen einem Standortausbau nicht zustimmt."
Vodafone:
"Grundsätzlich besteht unsere Zielsetzung immer darin, also auch für den
weiteren 5G Ausbau, bestehende Standorte dafür zu nutzen, sofern diese
Erweiterung durch den Standort selbst (Statik, privat- und baurechtlich)
ermöglicht werden kann. Diese Betrachtungsweise bezieht natürlich auch
bestehende Standorte anderer weiterer Mitbewerber mit ein. Insbesondere die
eigens für den Mobilfunk errichteten Standorte wie Maststandorte werden dem
jeweiligen Mitbewerber zur Mitnutzung angeboten. Dieses Vorgehen wird seit
Jahren praktiziert und ist bewährt. Auch bei dem zukünftigen 5G Ausbau ist
dies also ein sinnvolles Vorgehen und wird entsprechend genutzt werden.
Berücksichtig werden muss jedoch immer auch die unabhängige Nutzbarkeit
der Netze der verschiedenen Anbieter und die bereits vorhandene Netzstruktur.
Demnach werden auch beim weiteren 5G Ausbau Standort Mitnutzungen
geprüft und falls möglich umgesetzt solange dies im Rahmen der Netzstruktur,
der Ausbaustrategie und den technischen Möglichkeiten die der Standort bietet
möglich ist. Darüber hinaus werden, auch aufgrund von weiter notwendigen
Netzverdichtungen, sicherlich auch immer neue Standorte notwendig sein."
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de