190527-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung von Mobilfunksendestationen für den 5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)
Kerndaten
- Nummer
- 190527-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190527-1 ST Errichtung von Mobilfunksendestationen für den 5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Frage Nr.1: Die Deutsche Telekom plant nach dortiger Aussage in den Jahren 2019 und 2020 bis zu 50 bereits vorhandene Standorte in Bonn um die Technik der neuen Mobilfunkgeneration 5 G zu erweitern. Für Neuplanungen / geplante Erweiterungen dürfen aus Gründen des Datenschutzes keine Standortangaben veröffentlicht werden. Bei den anderen Mobilfunknetzbetreibern gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Planungen für einen 5 G – Ausbau in Bonn. Zu Frage Nr. 2: Alle Netzbetreiber haben bei früheren Anfragen zum Netzausbau versichert, dass grundsätzlich, d. h., wo immer möglich, einer gemeinsamen Standortnutzung (Sitesharing) vor einem Standortneubau der Vorzug gegeben werde. Im Einzelnen führen die Netzbetreiber zur aktuellen Anfrage aus: Drillisch: "1&1 Drillisch ist ein starker Befürworter einer sinnvollen, gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen und offen gegenüber Kooperationen mit anderen Netzbetreibern. Wir sind natürlich angetreten, um als vierter Netzbetreiber mehr Wettbewerb, Preis- und Angebotsvielfalt zu Gunsten der Endkunden in den Markt zu bringen. Aber Wettbewerb schließt Kooperation und ein sinnvolles Miteinander nicht aus. Und auch die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur sehen Kooperationen ausdrücklich vor. Der Ausbaustand im Mobilfunk zeigt, dass in vielen Regionen mehrere Netze nebeneinander nicht ökonomisch auszulasten sind. Das wird bei echtem 5G noch viel sichtbarer werden, denn Gigabitgeschwindigkeiten verlangen dichte Netze mit vielen kleinen Funkzellen. Wenn man die notwendige Infrastruktur komplett getrennt und nicht gemeinsam nutzt und daher insgesamt viermal nebeneinander baut, verschlingt das enorme Ressourcen und belastet den öffentlichen Raum unnötig. 1&1 Drillisch befürwortet daher die gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten, ob nun im sogenannten passiven oder aktiven Sharing Modus. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass sich das Geschäftsmodell der Mobilfunk-Netzbetreiber auch in Deutschland verändern muss. Zukünftig wird man Investoren und Bürgern nicht mehr begründen müssen, warum man zusammenarbeitet, sondern warum man nicht viel intensiver kooperiert." Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Telefonica: "Bzgl. der gemeinsamen Nutzung von „Stationen“ durch Betreiber, können wir Ihnen mitteilen, dass es grundsätzlich üblich ist, passive Infrastruktur zwischen den Netzbetreibern zu teilen (Masten, Antennenträger). Die mehrfache Nutzung aktiver Sendekomponenten findet nur bei geeigneten Sonderprojekten statt." Deutsche Telekom: "Gemeinsam genutzte Standorte gibt es bereits seit jeher. Als Beispiele seien Antennenträger, Fußballstadien, U-Bahnen, aber auch auf Gebäuden genannt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen sich z. B. Grundstückseigentümer gegen eine Erweiterung vorhandener Standorte aussprechen oder die BNetzA aus bestimmten Gründen einem Standortausbau nicht zustimmt." Vodafone: "Grundsätzlich besteht unsere Zielsetzung immer darin, also auch für den weiteren 5G Ausbau, bestehende Standorte dafür zu nutzen, sofern diese Erweiterung durch den Standort selbst (Statik, privat- und baurechtlich) ermöglicht werden kann. Diese Betrachtungsweise bezieht natürlich auch bestehende Standorte anderer weiterer Mitbewerber mit ein. Insbesondere die eigens für den Mobilfunk errichteten Standorte wie Maststandorte werden dem jeweiligen Mitbewerber zur Mitnutzung angeboten. Dieses Vorgehen wird seit Jahren praktiziert und ist bewährt. Auch bei dem zukünftigen 5G Ausbau ist dies also ein sinnvolles Vorgehen und wird entsprechend genutzt werden. Berücksichtig werden muss jedoch immer auch die unabhängige Nutzbarkeit der Netze der verschiedenen Anbieter und die bereits vorhandene Netzstruktur. Demnach werden auch beim weiteren 5G Ausbau Standort Mitnutzungen geprüft und falls möglich umgesetzt solange dies im Rahmen der Netzstruktur, der Ausbaustrategie und den technischen Möglichkeiten die der Standort bietet möglich ist. Darüber hinaus werden, auch aufgrund von weiter notwendigen Netzverdichtungen, sicherlich auch immer neue Standorte notwendig sein." Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de