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190527 · Große Anfrage

Errichtung von Mobilfunksendestationen für den 5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)

Nummer
190527
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190527-1 ST Errichtung von Mobilfunksendestationen für den 5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)

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Große Anfrage
öffentlich
190527
Errichtung von Mobilfunksendestationen für den
5G-Standard im Stadtgebiet Bonn(Alt: 1912708)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
Nach dem "Sachstandsbericht Mobilfunknetzausbau in Bonn" vom 07.11.2018 waren bereits zum
damaligen Zeitpunkt 296 Bestandsstandsorte mit Mobilfunksendeanlagen in Bonn verzeichnet, für die
die Bundesnetzagentur Standortbescheinigungen erteilt hatte. Obwohl in Deutschland die LTE-
Grundversorgung in weiten ländlichen Gebieten immer noch nicht gewährleistet ist, beabsichtigt nach
Medien-Berichten die Deutsche Telecom, noch in diesem Jahr mit der Errichtung der ersten ca. 40
Sendestationen für den Aufbau ihres 5G-Netzes in Bonn zu beginnen, für dessen Betrieb weit mehr
Sendestationen in einem weit dichteren Netz von Standorten (Small Cells) im Stadtgebiet benötigt
werden:
1. Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung dazu vor, insbesondere zu Art und Standort der
neuen Sendestationen?
2. Kann erreicht werden, dass nicht wie bei den übrigen Mobilfunk-Netzen jeder Betreiber das Stadtgebiet
mit unzähligen eigenen Sendestationen überzieht, sondern Stationen von unterschiedlichen Netz-
Betreibern gemeinsam genutzt werden?
Begründung
Begründung
Gremien Sitzung Ergebnis
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 vertagt
Im Gegensatz zum Mobilitätsnetz der Eisenbahn oder dem Versorgungs-Netz
für Strom und Gas bietet in der Bundesrepublik keine vergleichbare Netz-
Gesellschaft die notwendige Infrastruktur zur Nutzung durch konkurrierende
Mobilfunk-Anbieter gegen Kostenerstattung an. So müssen von den Städten
und Gemeinden erneut mehrere Sendestrukturen parallel konkurrierender
Gesellschaften geduldet werden und von den Nutzern (unnötige)
Investitionskosten von mehreren Anbietern refinanziert werden. Auch dies führt
sicher zur Feststellung von Achim Wambach, des Vorsitzenden der
Monopolkommission: "Untersuchungen zeigen, dass Verbraucher in
Deutschland vergleichsweise hohe Preise für die mobile Datennutzung zahlen."
(FAZ vom 15. November 2018)
Fragesteller/in:
AM Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion
16.09.2019Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de