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190526 · Große Anfrage

Bisherige Erfahrungen mit E-Scootern/E-Tretrollern in Bonn(Alt: 1912536)

Nummer
190526
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190526-1 ST Bisherige Erfahrungen mit E-Scootern/E-Tretrollern in Bonn(Alt: 1912536)

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Große Anfrage
öffentlich
190526
Bisherige Erfahrungen mit E-Scootern/E-Tretrollern
in Bonn(Alt: 1912536)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Mit welcher Art von (Arbeits-)Verträgen arbeiten die sogenannten „Ranger“ der E-
Scooter-Anbieter nach Kenntnis von Verwaltung und SWB?
a) Wie wird die Arbeit der „Ranger“ vergütet? Erfolgt die Vergütung pro
eingesammeltem Scooter oder pro Stunde und wie hoch ist die Vergütung?
b) Wie hoch ist die vereinbarte und die tatsächliche durchschnittliche
wöchentliche Arbeitszeit der „Ranger“?
c) Werden die Scooter in Privatfahrzeugen der „Ranger“ eingesammelt und wird
dies gegebenenfalls gesondert vergütet?
2. Welche Erfahrungen hat die Stadt Bonn mit E-Scootern seit deren erstmaliger
Aufstellung Ende Juni machen können?
a) Wie viele Zwischen- oder Unfälle gab es in diesem Zeitraum im Verkehr?
b) In welchem Umfang gab es Beschwerden wegen unsachgemäß abgestellter
Scooter? Inwieweit waren diese berechtigt, sofern sich dies durch die
Verwaltung beurteilen lässt?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Verwaltung bzw. SWB die aktuelle durchschnittliche
Haltbarkeit der von TIER Mobility in Zusammenarbeit mit den SWB aufgestellten
Scooter sowie der E-Scooter der anderen Anbieter?
a) Wie viele Fahrzeuge sind seit der Aufstellung aus den verschiedensten Gründen
ausgefallen und mussten ersetzt werden?
b) Wie viele E-Scooter sind Opfer von Vandalismus geworden?
4. Welche Vereinbarungen sind mit den Anbietern (bzw. mit den SWB) hinsichtlich des
Recyclings (Quote, Ort, dortige Arbeitsbedingungen, Nachweise) der Scooter
sowie Batterien getroffen worden?
5. Fließen über die Kooperation von TIER Mobility und Stadtwerken Bonn Zahlungen
an die Kooperationspartner? Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?
6. Wie bewertet die Stadtverwaltung aktuell die (Gesamt-) Klimabilanz der E-Scooter?
a) Welche konkreten Anzeichen ergeben sich nach bisheriger Beobachtung für die
Verwaltung, dass das Angebot von E-Scootern positive Veränderungen im
Modal Split nach sich zieht?
b) Wie viele NutzerInnen setzen E-Scooter in Bonn nach bisherigen Zahlen
tatsächlich für die sog. „letzte Meile“ ein?
7. Welche konkreten Änderungen ergeben sich für den Einsatz der E-Scooter in Bonn
Fragesteller/in:
DIE LINKE.
29.08.2019Seite 1 von 2

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in Folge des „Memorandum oft Understanding“ der Anbieter mit Städtetag und
Gemeindebund vom 26.8.2019?
8. Befürwortet die Verwaltung die darin enthaltene Idee, auch die Freigabe „Radfahrer
frei“ Zusatzzeichen 1022-10 auf E-Scooter auszuweiten?
9. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Aufstellung und
Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet zu regulieren bzw.
a) (teilweise) räumliche oder zeitliche Einschränkungen und Untersagungen
auszusprechen?
b) die Aufstellung von E-Scootern im Stadtgebiet gegebenenfalls gänzlich zu
untersagen?
Begründung
Begründung
Gremien Sitzung Ergebnis
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 vertagt
Nach Einschätzung des DGB Hamburg für das dortige Verleihsystem und
übereinstimmender Presseberichte arbeiten diejenigen Menschen, deren Aufgabe es ist,
die Scooter in der Stadt einzusammeln, gegebenenfalls wieder aufzuladen und zurück an
die Standorte zu bringen, für weniger als den Mindestlohn. (vgl.: NDR
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/E-Scooter-Verleih-DGB-kritisiert-
Arbeitsbedingungen,escooter202.html, oder auch SPON
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/e-scooter-zwischenbilanz-nach-zwei-monaten-
elektrostehroller-a-1281357.html)
Medien berichten über gehäuft auftretende schwere Unfälle mit E-Scootern, in Einzelfällen
sprechen einige Städte deshalb Verbote aus (z.B. Mailand). Zudem sind E-Scooter, die
achtlos und in einer Weise abgestellt werden, dass sie andere Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer behindern, Thema.
Nach Auskünften der Branche wird die Lebensdauer der E-Scooter recht vage mit „bald
über einem Jahr“ angegeben. Nach Schätzungen könnte sie deutlich darunter liegen und
beträgt möglicherweise nur wenige Monate.
Das Bundesumweltamt bewertet die Gesamtklimabilanz von E-Scootern „noch nicht
positiv“ (z.B. https://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2019-
umweltbundesamt-kritisiert-oekobilanz-von-e-scootern_id_11036534.html). Von daher
ergeben sich die anderen Fragen hinsichtlich der von der Verwaltung gesehenen
Perspektiven.
Soweit die Beantwortung von Frage 5 nur nichtöffentlich möglich ist, wird um deren
separate Beantwortung im nichtöffentlichen Teil gebeten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de