190524 · Beschlussvorlage
Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen
Kerndaten
- Nummer
- 190524
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190524 Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen Beratungsfolge Schulausschuss 13.11.2019 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die in Ziffer 3. aufgestellte Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen als Planungsgrundlage für künftige Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen mit deren Planung und Umsetzung noch nicht begonnen wurde, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen. Begründung 1. Ausgangslage Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.02.2016 (DS-Nr. 1513723EB8) beauftragt, eine Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus an OGS-Plätzen zu entwickeln. Dieses Konzept sollte den Grundsätzen folgen, dass alle für die pädagogische Nutzung vorgesehenen Räume der Schule über den ganzen Tag von den Kindern genutzt werden (multifunktionale Nutzung). Erfordernisse, die sich im Rahmen des Inklusionsprozesses ergeben, müssen ebenfalls berücksichtigt werden, um allen Kindern die Teilnahme an OGS zu ermöglichen. Schulträger sind gemäß §79 Schulgesetz NRW verpflichtet, „…die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten…“. Sie sind somit eigenverantwortlicher Ansprechpartner für alle Fragen der Schulbauangelegenheiten und entscheiden in eigener Verantwortung über Notwendigkeit, Art und Umfang von Baumaßnahmen. Die in der bereinigten amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) hinterlegten Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeine Schulen und Förderschulen des Landes NRW wurden seitens des Landes Ende 2011 außer Kraft gesetzt. Diese Grundsätze können heute allenfalls noch Anhaltspunkte geben, da sie sich im Wesentlichen auf Räume bezogen, die primär für die Funktion „Unterricht“ bedeutsam sind und nicht mehr den aktuellen Rahmenbedingungen und multifunktionalen Erfordernissen von Schule entsprechen. Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. VSeite 1 von 32 Seite 2 Im Primarbereich haben sich insbesondere durch die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie die gestiegene Nachfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag und den zu erwartenden OGS- Rechtsanspruch weitergehende Bedarfe ergeben. Die Planungen für den Schulbau müssen dabei der Prämisse folgen, dass jedes Kind einen Lern-, Lebens-, Bewegungs- und Entfaltungsraum vorfindet, der seine Persönlichkeitsentwicklung fördert. Gleichzeitig ist die Arbeitswelt „Schule“ für das pädagogische Personal und die weiteren Arbeitskräfte so zu gestalten, dass diese verantwortliche Arbeit geleistet werden kann. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Arbeit in multiprofessionellen Teams, die in den letzten Jahren an vielen Standorten deutlich zugenommen hat und pädagogisch ausdrücklich gewünscht ist, gleichzeitig aber bedeutet, dass sich deutlich mehr Personal (z.B. OGS, Schulsozialarbeit, Integrationsassistenz, Sozialpädagogen des Landes) an Schule auch zu Kernzeiten aufhält. Ausgehend von diesem zusätzlichen Personal müssen auch datenschutzrechtliche Belange und die Einhaltung des Arbeitsschutzes beachtet werden. Weitere Bedarfe ergeben sich durch verschiedene AG-Angebote, herkunftssprachlichen Unterricht, etc. Die sich verändernden Anforderungen an Räume im Zuge der Digitalisierung an Schulen müssen ebenfalls in der zu entwickelnden Schulbauleitlinie Berücksichtigung finden. 2. Darstellung unterschiedlicher Musterraumprogramme Mittlerweile liegen mehrere Ansätze von verschiedenen Akteuren vor, die bei der Entwicklung einer Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich berücksichtigt werden können. a. bisherige Orientierungswerte der Verwaltung Bei den bisherigen Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen von Schulbauten hat sich die Verwaltung am sogenannten „Herforder Modell“ orientiert und konkret – jeweils angepasst an die Gegebenheiten und Bedarfe vor Ort – an folgenden Richtwerten orientiert:Seite 2 von 32 Seite 3 b. Empfehlung „Räume im Ganztag“ der „AG Raum“ der OGS- Steuergruppe Im Frühjahr 2017 hat sich die „AG Raum“ als Unterarbeitsgruppe zur Bonner Steuergruppe OGS gebildet, in der Schulleitungen, Träger (und auch Pädagogische Leitungen), Eltern und Verwaltung vertreten sind. Auf der Grundlage von fast 15 Jahren Praxiserfahrung im Offenen Ganztag ist die Empfehlung „Räume im Ganztag“ von allen vertretenen Professionen erarbeitet worden (siehe Anlage). Dieser Empfehlung liegen folgende Annahmen für die einzelnen Räume und Flächen zu Grunde:Seite 3 von 32 Seite 4 c. Handreichung des Städtetags NRW zum Schulbau Im Februar 2018 hat sich eine Arbeitsgruppe des Städtetags Nordrhein- Westfalen (NRW) zu Fragen des zukunftsgerichteten Schulbaus und der Sanierung gebildet. Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse und der Diskussion von freiwilligen kommunalen Standards konnte eine Handreichung zum Schulbau erarbeitet werden, bei der auch Schulbauleitlinien der Städte Köln, Düsseldorf, Münster und Krefeld beispielhaft herangezogen wurden. Die Handreichung liegt nun in ihrer Endfassung vor (siehe Anlage) und ist vom Schul- und Bildungsausschuss des Städtetags NRW verabschiedet worden. Diese Fassung wird voraussichtlich am 27. November 2019 dem Vorstand des Städtetags NRW zur Zustimmung vorgelegt und soll anschließend auch der Schulministerin vorgestellt werden. Die in der Handreichung dargelegten Räume und Flächenbedarfe können wie folgt zusammengefasst werden:Seite 4 von 32 Seite 5 3. Aufstellung einer Bonner Schulbauleitlinie Auf der Grundlage der in 2. dargelegten Modelle hat die Verwaltung einen Abgleich vorgenommen und eine Schulbauleitlinie für den Primarbereich entwickelt, die die fachlich begründeten Bedarfe in Abhängigkeit von den finanziellen Ressourcen berücksichtigt. Die Aufstellung einer Bonner Schulbauleitlinie dient langfristig dazu, eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung „einer Schule für alle“ zu bewirken. Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen (Zahl der Benutzer*innen, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung in den Sozialraum…) entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren. Die Bonner Schulbauleitlinie soll als Leit- und Orientierungsfaden für eine gerechte Bedarfsermittlung dienen. Sie bietet gleichzeitig Spielraum für die individuelle Ausgestaltung der funktionalen und pädagogischen Anforderungen in Kooperation mit der jeweiligen Schule, um die spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen und gleichzeitig die Akzeptanz aller Akteure, wie Schulleitung, Pädagogischer Leitung, Lehrerkollegium und pädagogischer Fachkräfte, Eltern und Schüler*innen durch Partizipation am Planungsprozess zu stärken. Die Grenzen der individuellen Ausgestaltung liegen neben den baulichen Gegebenheiten vor Ort dort, wo das Raumprogramm zu stark auf eine bestimmte Pädagogik abgestimmt werden soll. Die Schulbauleitlinie versteht sich als Flächenobergrenze, innerhalb derer sich planerische undSeite 5 von 32 Seite 6 architektonische Ausgestaltung bewegen kann. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf eine Erfüllung auf Umsetzung der Schulbauleitlinie. Dem Schulträger dient die Schulbauleitlinie außerdem als Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen. Im Wesentlichen orientiert sich die Bonner Schulbauleitlinie an den Empfehlungen der „AG Raum“ der Bonner OGS-Steuergruppe. Abweichend von diesen Empfehlungen sind in der Bonner Schulbauleitlinie größere Teamräume sowie ein zusätzlicher Raum für Beratung und Besprechung vorgesehen. Allerdings sind die von der AG Raum vorgesehenen drei weiteren Fachräume für ausstattungsintensive Fächer in der Abwägung zwischen ökonomischen und pädagogischen Gesichtspunkten nicht in die Schulbauleitlinie eingeflossen - auch wenn der Bedarf nach Fachräumen für ausstattungsintensive Unterrichtsfächer aus pädagogischer Sicht nicht adäquat mit den je nach Schwerpunkt im außerunterrichtlichen Angebot gestalteten Themenräumen (á 75m²) abgedeckt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch bei diesen Fachräumen für ausstattungsintensive Fächer eine durchgängige Nutzung über den ganzen Tag im Sinne einer multifunktionalen Nutzung nur eingeschränkt möglich. Die Gesamtfläche bewegt sich in etwa in der Größenordnung der Handreichung des Städtetags:Seite 6 von 32 Seite 7 4. weiteres Vorgehen Gemäß der Beschlüsse des Schulausschuss vom 28.11.2018 und des Hauptausschuss vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen Ganztagsschulen und Mensen (Drucksachennummer 1812996EB5) ist die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS- Mensaneubau an Grundschulen getätigt werden können. Mit der vorliegenden Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich soll eine Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen an den städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren OGS-Ausbaus erfolgen: Den jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben der konkreten Grundschulstandorte wird die konkrete räumliche Ist-Situation gegenübergestellt. Der Grad der Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten soll dann als Hauptindikator bei der Festlegung einer Priorität fungieren. Dieses Vorgehen bietet Gewähr für eine objektive und transparente Entscheidungsgrundlage, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.Seite 7 von 32 Seite 8 Anlage/n 1 100 Prozent OGS Raum OnePager mit Argumenten (öffentlich) 2 Entwurf-Zwischenstand-1 Raumkonzeption Stand 20-02-18 (öffentlich) 3 Handreichung_zum_Schulbau_final (öffentlich) 4 Raumbedarfe Primarstufe (öffentlich)Seite 8 von 32 100 % OGS Flächen für den ganzen Tag Vier Tagesräume á 75 qm plus zwei Themenräume á 65 qm je Zug Brandschutzgerechte separate Räume á 10 qm für Garderoben, Ranzen-Regale und Eigentumsfächer je Klasse Drei weitere Fachräume á 75qm je Schule für ausstattungsintensive Fächer Zwei Differenzierungs- bzw. Inklusionsräume á 30 qm je Zug Multifunktionale Mensa á 2,5 qm je Essplatz Flexible Möblierung und genügend Stauraum Teamraum für alle Professionen mit personalisiertem Schrank und Postfach für 20 MitarbeiterInnen je Zug Arbeitsschutz- und datenschutzgerechte Arbeitsplätze und BesprechungsräumeSeite 9 von 32 100 % OGS Flächen für den ganzen Tag Eine multifunktionale Nutzung von Räumen stellt neben der Bereitschaft der Beteiligten vor Ort auch Anforderungen an Flächenbedarf und die Qualität und Ausstattung der Räume. Die Unterarbeitsgruppe der Steuergruppe OGS der Stadt Bonn, bestehend aus Vertretern der Verwal- tung, SchulleiterInnen und ElternvertreterInnen hat Qualitätskriterien für die Raumgestaltung und -- ausstattung Offener Ganztagsgrundschulen in Bonn erarbeitet. Die genannten Forderungen sind keineswegs überzogen, vielmehr stehen sie noch weit hinter den Kriterien zurück, was renommierte Experten in ihren Flächenkonzepten fordern. Unsere Qualitätskriterien folgen der Musterraumprogramm-Systematik der Stadt Bonn. So ist ein Vergleich zu dem Raumprogramm möglich, das zurzeit Anwendung findet. Vier Tagesräume á 75 qm plus zwei Themenräume á 65 qm je Zug Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte verbringen in der Schule etwa 70 bis 80 Prozent ihrer Zeit in den Klassenräumen. Deshalb ist es wichtig, dass hier ausreichend Platz zur Verfügung steht. Angaben zum Platz- und/oder Luftraumbedarf für allgemeine Unterrichtsräume sind als verbindliche Kenngrö- ßen in den landesspezifischen Schulgesetzen, Schulbauverordnungen oder Schulbaurichtlinien aller- dings nur an sehr wenigen Stellen zu finden. Eine Differenzierung z. B. nach Altersstufen, speziellen Fachräumen oder pädagogischen Konzepten findet sich teilweise in diesen landesspezifischen Vorga- ben und Empfehlungen. Die Vielfältigkeit heutiger Lern- und Unterrichtsformen sowie die veränderte Rhythmisierung des Schultags in Ganztagsschulen führen zu Raumansprüchen, denen das herkömmliche Modell eines Klassenraums nicht mehr genügt. Auch der Gemeindeunfallverband vertritt die Ansicht, dass der bisher in der Fachliteratur für den Schulbau verwendete Planungswert von 2 m² pro Schüler ist bezogen auf die neuen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen auf jeden Fall als zu gering anzusehen. Je Zug sind vier Tagesräume á 75 qm und zwei Themenräume á 65 qm vorzusehen (Modell 2 plus 1). Tagesräume sind multifunktional nutzbar als Klassenunterrichts- und Gruppenräume; nicht aber zum Einsatz für HKU o.ä., weil sie ja den ganzen Tag über für den Schul- bzw. OGS-Bereich aufsuchbar sein sollen. Themenräume wiederum dürfen nicht durch Tische oder Tafeln dominiert sein... Brandschutzgerechte separate Räume á 10 qm je Klasse für Garderoben, Ran- zen-Regale und Eigentumsfächer Veränderten Lernformen benötigen mehr Raum und damit ist schon jetzt die Kapazität der Räume erschöpft. Die gängige Praxis im Brandschutz, Garderoben aus den Fluren in die Klassen zu verlegen, kann nicht hingenommen werden. Für die Unterbringung von Garderoben, Ranzen-Regale und Eigen- tumsfächer müssen separate Räume von mindestens 10qm je Klasse vorgesehen werden. Drei weitere Fachräume á 75qm je Schule für ausstattungsintensive Fächer Flexibilität im Einsatz unterschiedlicher Lernformen sowie ausreichend Fläche, die variantenreiche Eigenaktivitäten der Schüler/-innen ermöglicht, – diese Anforderungen gelten auch für ausstattungs- intensive Fachräume.Seite 10 von 32 In Zukunft werden Eigenaktivitäten einen noch größeren Stellenwert erhalten: praktische Übungen und Experimente mit Demonstrationen und Präsentationen, Projektarbeit, in unterschiedlich großen Lerngruppen. Fachübergreifende Unterrichtsinhalte werden eine noch wichtigere Rolle spielen. In den naturwissenschaftlich-technischen Fachraumbereichen sollen darum möglichst viele Flächen gemeinsam organisiert werden. Der Werkstattcharakter der Räume soll gestärkt werden, einherge- hend mit der Einrichtung von wenigen Spezialräumen mit Zusatzeinrichtungen für sicherheitskriti- sche Experimente. Auf ausreichende Lagerflächen ist zu achten. Fachräume haben eine Begrenzung hinsichtlich freier Zugänglichkeit und Flexibilität der Ausstattung. Zwei Differenzierungs- bzw. Inklusionsräume á 30 qm je Zug Es ist sinnvoll, einige ŵultifuŶktioŶal eiŶsetzbare Räuŵe „zur besoŶdereŶ VerweŶduŶg“ eiŶzuplaŶeŶ. Diese können flexibel für Differenzierung, Inklusionsmaßnahmen, Beratungsgespräche etc. genutzt werden. Zudem gibt es Spielraum für künftige Raumbedarfe der Schule bzw. ihrer Kooperations- partner. Eine lebendige Schule entwickelt sich ständig weiter, Anforderungen von außen werden neu definiert, Belegungszahlen schwanken kurzfristig usw. Flexible Möblierung und genügend Stauraum Moderne Unterrichtsmethoden sind durch einen schnellen Wechsel der Sozialformen (allein, zu zweit, in der Kleingruppe, im Klassenverband, in der Großgruppe) wie der Aktivitäten gekennzeich- net. Dies hat Konsequenzen für den einzelnen Lern- und Arbeitsraum und die gemeinschaftlichen Be- reiche bis zum ganzen Gebäude. Räume müssen für unterschiedliche Aktivitäten nutzbar und einzelne Teilbereiche nach Bedarf mitei- nander kombinierbar sein. Multifunktionale Mensa á 200 qm je Schule Die BASS gab bis 2011 ein Platzsoll von 2/3 m² pro Schüler vor. Eine Mensa muss so dimensioniert sein, dass die gesamte Schülerschaft in drei Schichten essen kann. Teamraum für alle Professionen mit personalisiertem Schrank und Postfach für 20 MitarbeiterInnen je Zug Mit dem Wandel vom Lehrerzimmer zum Arbeitsort Schule geht eine strukturelle Differenzierung einher, in der sechs Funktionen optimal ermöglicht werden: Teambesprechung/Beratung, informelle Kommunikation, Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Ablage von Unterrichtsmaterialien usw., Ruhe und Rückzug, Konferenz. Teamräume für alle MitarbeiterInnen (Unterricht, OGS, Integrationsassistenz, Sozialarbeit ...) Teamräume sind in jedem Fall nicht nur für Lehrer/-innen, sondern gleichberechtigt auch für Schulso- zialarbeiter und pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Ganztag und Inklusion, für Praktikanten u.a. erforderlich. Diese müssen mit personalisiertem Schrank und Postfach ausgestattet sein für ca. 20 MitarbeiterInnen je Zug. Arbeitsschutz- und datenschutzgerechte Arbeitsplätze und Besprechungs- räume Text fehlt nochSeite 11 von 32 Seite 1 von 10 ENTWURF / ZWISCHENSTAND Steuergruppe Raum Stadt Bonn Struktur und inhaltlicher Aufbau einer Empfehlung zum Thema ‚Räume im Ganztag’ (verbindlich vereinbart und optional bzw. Materialien für den Arbeits- und Entwicklungsprozess in der jeweiligen Offenen Ganztagsschule) 1. Einleitung der Empfehlung Die Empfehlung ‚Räume im Ganztag’ wurde von der kommunalen Steuergruppe OGS (mandatierte Vertreter aus Schulverwaltung; Schulamt, Schulaufsicht; Schulleitungen; Träger der Jugendhilfe; Eltern) erstellt und nach Rücksprache in den jeweiligen Gremien verabschiedet. Der Steuergruppe sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und der quantitative Ausbau an den Offenen Ganztagsschulen in Bonn bekannt. Aus diesem Grund gibt es verbindliche Leitsätze und Vereinbarungen für alle und vielfältige, optionale Anregungen. Grundlage der Empfehlung ‚Räume im Ganztag’ sind die vereinbarten Mindeststandards ‚Kommunikation im Ganztag’ für alle Bonner Offenen Ganztagsschulen. Die veränderte Bildungslandschaft und der quantitative sowie qualitative Ausbau von Offenen Ganztagsschulen bedeutet eine hohe Anpassungsleistung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Das bisherige Denken und Arbeiten in zellulären Einheiten (meine Klasse/ Gruppe – mein Raum – mein Fach) wird abgelöst durch ein gemeinsam zu erarbeitendes Flächenkonzept, das die Wechselwirkung zwischen Pädagogik und Architektur/ Raumgestaltung und die gemeinsame, räumliche Umsetzung der 10 Bildungsbereiche im Ganztag (mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Entwurf – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich; MSB und MKFFI) berücksichtigt. Um die gemeinsame Raumnutzung auch in unserer Sprache abzubilden, haben wir die folgenden Begriffe für die Räume einer Offenen Ganztagsschule festgelegt. Begriffsklärungen 1. Tagesräume– werden über den ganzen Tag flexibel genutzt und sind sowohl Unterrichts-, Klassen- als auch Gruppenräume. 2. Themenräume – sind Räume, die nach Schwerpunkt gestaltet sind. Sie haben eine thematische Ausrichtung. 3. Differenzierungsbereiche - hier finden besondere Angebote, Therapien und Beratungen statt; nicht alle Räume brauchen vier Wände, Erschließungsflächen werden in da Raumkonzept mit einbezogen 4. Personalräume - sind Räume für alle Mitarbeiter. Sie dienen als Pausenräume, Begegnungsräume, Besprechungsräume und Räume zur Vor- und Nachbereitung. 5. Materialräume 6. Sanitärräume 7. Außengelände 8. Gemeinschaftsbereiche (Aufenthaltsraum, Mensa, Aula) VerfügungsräumeSeite 12 von 32 Seite 2 von 10 Der Begriff des Verfügungsraums wird in der übergeordneten Planung für Räume verwendet, die es ermöglichen sollen, das vorübergehende „Spitzen“ in der Belegung aufgefangen werden können. In der konkreten Raumkonzeption können diese Räume auch als Themenräume oder Differenzierungsräume Verwendung finden, wenn sie nicht als Tagesraum (bzw. Klassenraum im additiven System) belegt werden müssen. Diese Begriffe werden ersetzt Klassenraum – dient ausschließlich dem Unterricht Gruppenraum – dient ausschließlich dem Nachmittag Die Entwicklung eines gemeinsamen Lern- und Bildungsverständnis vor Ort ist Ausgangspunkt allen pädagogischen Handelns. In diesem Konzept wird das gemeinsame Lern- und Bildungsverständnis dargelegt. Unser Bild vom Kind, Bildungsziele besondere pädagogische Schwerpunkte finden sich in einer Konzeption wieder. Ob das Lernen in altersgemischten Klassen und Gruppen stattfindet oder die Kinder am Nachmittag eine feste Gruppe haben, sind wichtige Entscheidungen im Hinblick auf die praktische Umsetzung des gemeinsamen Lern- und Bildungsverständnisses. Alle unten genannten Punkte sollten in einem Pädagogischen Konzept wiederzufinden sein und in einem daraus resultierenden gemeinsam erarbeiteten Raumkonzept ihren Platz finden. wichtige Inhalte eines (Raum)konzeptes Die gegenseitige Anerkennung der Bedürfnisse der beiden Professionen ist Grundlage der gemeinsamen Raumnutzung. Träger und Schule verständigen sich über ein gemeinsames Konzept zum Wohle des Kindes. „Der Raum als Erzieher bedeutet unter neurobiologischem Blickwinkel, dass Kindern eine alltägliche Umgebung zur Verfügung steht, in der sie die Vielfalt ihrer Sinnesmöglichkeiten in konkreten und sinnvollen Handlungszusammenhängen ständig gebrauchen und sich mit ihrer Hilfe orientieren können.“(Prof. Dr. Gerd E. Schäfer, Erziehungswissenschaftler Uni Köln) Damit diese Zielsetzung erreicht werden kann, müssen bestimmte Gesichtspunkte Berücksichtigung finden: alle sollen sich willkommen fühlen Bedürfnis nach Geborgenheit Bedürfnis nach Bewegung Bedürfnis nach Begegnung Sicherheit und Orientierung Zum Lernen anregende Umgebung GL Bedarfe Multiprofessionelles Team Pädagogische Schwerpunkte wie Musik, Multikulturelles Lernen….. Zugang zu Materialien Partizipation Lebensraum des KindesSeite 13 von 32 Seite 3 von 10 Wenn es darum geht ein Raumkonzept für die Schule zu erarbeiten, brauchen wir zunächst ein Konzept für Vor- und Nachmittag, das folgende Kriterien umfasst. gemeinsames Lern- und Bildungsverständnis (formal und non-formal) 10 Bildungsbereiche am Vor- und Nachmittag (Kompetenzen/ Leitlinien) multifunktional multiprofessionell Freiheit und Bindung beziehungsreiches Lernen Anspannung und Entspannung Instruktion und selbständiges Arbeiten Einzelarbeit und Gruppenarbeit Stillarbeit und Lernen rauschhafter Umgebung Kreisgespräche Spiel und Feier Dieses veränderte gemeinsame Bildungsverständnis versteht lernen und sich bilden ganzheitlich und räumlich beweglich. Kinder lernen individuell, gemeinsam, in stiller und geräuschvoller Umgebung, in Begleitung und in einem Wechsel von Ent- und Anspannung. Aus diesem Grund bedarf es einer Ausrichtung aller Räume im Ganztag auf eine multifunktionale Nutzung über den ganzen Tag. Der Rat der Stadt Bonn hat laut Ratsbeschluss vom 08.12.2016 die Offenen Ganztagsschulen verpflichtet, ein ganztägiges, gemeinsames Raumkonzept zu erstellen. Diese Empfehlung dient als Arbeitshilfe für diesen kooperativen und gleichrangigen Prozess. Multiperspektivische Kooperation wird dabei als Qualitätshebel verstanden. Gleichzeitig sind die Herausforderungen der Umsetzung eines inklusiven Lernens und der Digitalisierung räumlich mit zu berücksichtigen. Ein pädagogisches, ganztägiges Raumkonzept ist Aufgabe der Offenen Ganztagsschulen. Und kann in einigen Bereichen erst möglich gemacht werden, wenn die baulichen Voraussetzungen geschaffen sind. Allgemeine Leitgedanken Themenbereich Leitgedanke Bemerkungen, bezogen auf die eigene Schule Haltung zum Ganztag „Eine Schule hat keine OGS, sie ist eine OGS.“ Die OGS ist gemeinsamer Ort des Lebens und Sich- Bildens. Das Ganztagsschulteam umfasst alle Professionen. Bei der Planung eines Raumkonzeptes sind grundsätzlich alle Räume mitzudenken.Seite 14 von 32 Seite 4 von 10 Raumangebot Es gibt Raum für jedes Kind Freiräume und Räume zur Gruppenbildung. Ganztägige Bildung In allen Räumen und auf allen Flächen der Offenen Ganztagsschule findet ganztägig formelle, informelle und non-formale Bildung statt. Pädagogisches Konzept und Raumkonzept Räumliches und pädagogisches Ganztagskonzept der Bildungseinrichtung ergänzen sich und bedingen sich gegenseitig. Bei der Planung von Raumkonzepten werden Stundenpläne sowie die kindlichen Bedürfnisse berücksichtigt (Mittagessen, Lernzeiten, Lehrerstunden am Nachmittag) Raum für Phasen der An- und Entspannung, die sich an den individuellen Bedarfen der Kinder orientieren. Partizipative Konzeptentwicklung Die Entwicklung eines räumlichen und pädagogischen Ganztagskonzepts erfolgt unter Beteiligung aller Akteure wobei im Bedarfsfall Beratung und Prozessbegleitung durch Externe genutzt wird. Partizipation der Kinder Kinder werden frühzeitig in die Gestaltung der Räume sowie Planung der Ausstattung einbezogen. Raumnutzung Es gibt gemeinsam erstellte Pläne und Regeln zur Raumnutzung und Raumgestaltung Mit Blick auf die Teamarbeit und Aufsichtspflicht ist eine Sichtverbindung der Räumlichkeiten wünschenswert. Gestaltung und Ausstattung Es finden gemeinsame Absprachen zur Raumaufteilung und Raumgestaltung statt (individuelle Plätze und Gruppenbildung werden bedacht) Eine gemeinsame Nutzung von Schränken und weiterem Mobiliar ist gewünscht und erforderlich. Bei der jährlichen Inventarbeschaffung gibt es Absprachen zwischen Schulleitung und pädagogischer Leitung. Inklusion Alle Räumlichkeiten und deren Ausgestaltung ermöglichen eine inklusive Förderung aller Kinder über den ganzen Tag. Rhythmisierung Es werden Räume geschaffen, die neben Unterrichts- und Unterrichtsfreien Zeiten auch Phasen der An- und Entspannung biete und sich an den individuellen Bedarfen der Kinder orientieren. Kinder haben die Möglichkeit, sich in ruhigen ebenso wie rauschreichen Umgebungen aufzuhalten und zu lernen. Öffnung zum Sozialraum Die Offene Ganztagsschule öffnet sich zum Sozialraum und nutzt außerschulische Orte der Bildung und Regeneration Evaluation Es findet einmal im Jahr eine gemeinsame Begehung aller Räume durch die Schulleitung und pädagogische Leitung statt.Seite 15 von 32 Seite 5 von 10 2. Arbeitsmaterialien zur Prozessentwicklung in den einzelnen OGS für ein gemeinsames Raumkonzept und eine Bestandsaufnahme (Entwicklung und nächste Schritte) Qualitätsmerkmale für eine ganztägige Raumnutzung Ganztägige Raumnutzung in den allgemeinen Lernbereichen Definition: Unter „allgemeinen Lernbereichen“ werden all jene (ehem. Gruppen-/Klassen-)Räume verstanden, die multifunktional genutzt werden können. Qualitätsmerkmale Indikatoren (von jeder Schule individuell zu entwickeln) Grad der Umsetzung 1: vollständig umgesetzt 2: teilweise umgesetzt 3: kaum/eher nicht umgesetzt 4: gar nicht umgesetzt Es findet eine regelmäßige Verständigung hinsichtlich der gemeinsamen/multifunktionalen Raumnutzung statt. Alle allgemeinen Lernräume werden in Bezug auf die Möglichkeit einer Mehrfachnutzung geprüft. Allgemeine Lernbereiche werden multifunktional und ganztägig (U, AU) genutzt. Allgemeine Lernbereiche sind multifunktional ausgestattet. Alle allgemeinen Lernräume werden regelmäßig in Bezug auf Umsetzung der Mehrfachnutzung geprüft. Die Gestaltung der Räume ermöglicht verschiedene Lern- und Organisationsformen. Allgemeine Lernräume sind kurz-/mittelfristig umwandelbar. Allgemeine Lernbereiche werden unter Beteiligung der Kinder als Lern- und Lebensraum gestaltet. Jedes Kind hat die Möglichkeit, persönliche Gegenstände (Tornister, Hausschuhe etc.) an einem festgelegten Ort aufzubewahren. Ganztägige Raumnutzung in Fachräumen Definition: Unter „Fachräumen“ werden all jene Räumlichkeiten verstanden, die über eine spezifische Ausstattung verfügen (z.B. Musikraum, Kunstraum, Werkstatt, Sporthalle). Qualitätsmerkmale Indikatoren (von jeder Schule individuell zu entwickeln) Grad der Umsetzung 1: vollständig umgesetzt 2: teilweise umgesetzt 3: kaum/eher nichtSeite 16 von 32 Seite 6 von 10 umgesetzt 4: gar nicht umgesetzt Es stehen Fachräume zur Verfügung, die die verschiedenen Bedürfnisse der Kinder und die Bildungsziele des Ganztags berücksichtigen. Bildungsziele sind u.a.: - musische Bildung - Künstlerisch/kreative/konstruierende Bildung - Sport und Bewegung - MINT-Bereich - Ruhe und Entspannung Alle Fachräume werden sowohl themenspezifisch als auch multifunktional und ganztägig(U, AU)genutzt. Alle Fachräume sind themenspezifisch ausgestattet, können aber auch multifunktional genutzt werden. Fachräume und allgemeine Lernbereiche sind nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zueinander angeordnet. Außerschulische Bildungsorte werden nach Möglichkeit für Fachunterricht und außerunterrichtliche Angebote genutzt. Ganztägige Raumnutzung in den Personalarbeitsbereichen Definition: Unter „Personalarbeitsbereichen“ werden all jene Räumlichkeiten verstanden, die allen Mitarbeitenden für verschiedene Tätigkeiten (Vor- und Nachbereitung, Kommunikation) zur Verfügung stehen. Qualitätsmerkmale Indikatoren (von jeder Schule individuell zu entwickeln) Grad der Umsetzung 1: vollständig umgesetzt 2: teilweise umgesetzt 3: kaum/eher nicht umgesetzt 4: gar nicht umgesetzt Es gibt einen gemeinsamen, zentralen Kommunikationsbereich/-treffpunkt, der für alle Mitarbeitenden frei zugänglich ist. Es gibt Orte und Zeiten, an/zu denen Kinder und Eltern die Pädagog(inn)en zuverlässig erreichen. Es gibt Arbeits-, Besprechungs- und Beratungsräume (für Elterngespräche, Einzelarbeit, individuelle Förderung, interne Besprechungen), die multifunktional und für alle Mitarbeitenden nutzbar sind. zu: Ganztägige Raumnutzung in den Personalarbeitsbereichen Es gibt Räumlichkeiten für Ruhe und Entspannung der Mitarbeitenden. Die Arbeits-, Besprechungs- und Beratungsräume verfügen über flexibel nutzbares Mobiliar, technische Ausstattung. Allen Mitarbeitenden stehen jeweils Ablagemöglichkeiten für individuelle Materialien/persönliche Gegenstände zur Verfügung.Seite 17 von 32 Seite 7 von 10 Verwaltungsbereiche (Schulleitungs- und Ganztagsleitungsbüros, Sekretariat…) für Interne wie Externe gut erreichbar und gut ausgeschildert. Schul- und Ganztagsleitung verfügen je über ein eigenes Büro. Ganztägige Raumnutzung in den Gemeinschaftsbereichen Definition: Unter „Gemeinschaftsbereichen“ werden all jene Räumlichkeiten verstanden, die der gesamten (Schul-) Gemeinde zur Verfügung stehen. Qualitätsmerkmale Indikatoren (von jeder Schule individuell zu entwickeln) Grad der Umsetzung 1: vollständig umgesetzt 2: teilweise umgesetzt 3: kaum/eher nicht umgesetzt 4: gar nicht umgesetzt Es gibt einen Gemeinschaftsbereich („gemeinsame Mitte“) der allen Akteuren zugänglich ist und zur Begegnung genutzt wird. Es gibt einen Gemeinschaftsbereich, der über ausreichend Kapazitäten verfügt, sodass die gesamte Schulgemeinde zusammenkommen kann (Aula, Sporthalle etc.). Gemeinschaftsbereiche werden multifunktional, ganztägig und flexibel von allen genutzt (z.B. als allgemeine Lernbereiche, Fachraum, Selbstlernzentrum, Besprechungsort, Mensa, Bibliothek). Es gibt einen Plan zur gemeinsamen, ganztägigen Raumnutzung der Gemeinschaftsbereiche. Spezifisch ausgestattete Gemeinschafträume (z.B. Mensa, Bibliothek) können außerhalb der jeweiligen „Stoßzeiten“ multifunktional genutzt werden. Mensa- bzw. Essenräume berücksichtigen Aspekte einer umfassenden Ernährungsbildung. Sanitärräume sind im Sinne der Gesundheitsförderung ausgestattet und ermöglichen im Rahmen der Inklusion grundsätzliche Verrichtungen der Körperhygiene. Ganztägige Raumnutzung im Außengelände Definition Unter „Außengelände“ werden alle schulischen Bereiche außerhalb des Schulgebäudes verstanden (z.B. Schulhof, Schulgarten etc.) Qualitätsmerkmale Indikatoren (von jeder Schule individuell zu entwickeln) 1: vollständig umgesetzt 2: teilweise umgesetzt 3: kaum/eher nichtSeite 18 von 32 Seite 8 von 10 umgesetzt 4: gar nicht umgesetzt Das Außengelände wird als formeller, non-formaler und informeller Bildungsort flexibel, multifunktional und ganztägig genutzt. Die Gestaltung der Außenflächen orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder (Freispiel, Ruhe, motorische Förderung, Naturerleben etc.). Es werden verbindliche Absprachen zur Nutzung des Außengeländes getroffen. Öffnung der Ganztagsschule zum Sozialraum Definition Unter „Sozialraum“ wird das nähere Umfeld eines Standortes verstanden, der mit seinen Einrichtungen und Menschen in einem Bezug zur Ganztagsschule steht (auch: Quartier, Stadtteil, Kommune) Qualitätsmerkmale Indikatoren (von jeder Schule individuell zu entwickeln) 1: vollständig umgesetzt 2: teilweise umgesetzt 3: kaum/eher nicht umgesetzt 4: gar nicht umgesetzt Schule öffnet sich zum Sozialraum und nutzt ganztägig außerschulische Bildungsorte. dazufügen: aus Aachener Empfehlung (Kooperationszeiten Gesamtteam Räume und wöchentliche Tandemsitzung und Aspekt Partizipation der Kinder)Seite 19 von 32 Seite 9 von 10 Themenraum: … Zuständigkeit: Wofür und von wem wird der Raum genutzt? To do Welche Besonderheiten hat der Raum? Aufgaben der erwachsenen Verantwortlichen und der Kinder Gibt es eine allgemeingültige Raumordnung? Gibt es Raumregeln? Was sind die Bildungsziele und zu erwerbenden Kompetenzen des Raumes am Ganztag?Seite 20 von 32 Seite 10 von 10Raumnutzungsplan – Flächenkonzept • Zuständigkeit: Wofür und von wem wird der Raum genutzt? • Welche Besonderheiten hat der Raum? • Aufgaben der Erwachsenen und der Kinder • Gibt es Raumregeln? Gibt es eine Raumordnung? • Was sind die Bildungsziele des Raums?Seite 21 von 32 1 Handreichung zum Schulbau Viele Schulen in NRW sind sanierungsbedürftig. Hinzu kommt – nicht zuletzt aufgrund der Rückkehr des Landes zum neunjährigen Bildungsgang in NRW – ein nicht unerheblicher Be- darf an Schulerweiterungen und Schulneubauten. Allgemein haben sich die pädagogischen und architektonischen Anforderungen an ein Schulgebäude in den vergangen Jahren und Jahrzehnten stark verändert, was einen entsprechenden Anpassungsbedarf nach sich zieht. Der Städtetag NRW kritisiert, dass das Land die früheren Schulbaurichtlinien ersatzlos außer Kraft gesetzt hat. Er hatte sich dafür eingesetzt, Vorgaben in gesetzlicher Form einzuführen. Das Land ist nach wie vor in der Pflicht, die wesentlichen Vorgaben für einen den Anforde- rungen der individuellen Förderung, des Ganztages, der Digitalisierung und der Inklusion entsprechenden Schulbau unter Beachtung des Konnexitätsprinzips verbindlich zu regeln, um landesweit gleichwertige Standards zu sichern. Damit Schulträger handlungsfähig bleiben und die Möglichkeit haben, neuen pädagogischen Anforderungen baulich entsprechen zu können, muss die Konnexität gewahrt bleiben. Bisher ist es den Anstrengungen der Schulträ- ger zu verdanken, dass die stetig neuen Herausforderungen baulich in den meisten Fällen gemeistert werden konnten. Es ist zu erwarten, dass in Kürze die Umsetzung des Rechtsan- spruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen hinzukommen wird, der die Anforderungen an den Schulbau verändern wird. Dabei müssen sich die Lösungen nicht nur an den örtlichen baulichen Gegebenheiten orientieren, sondern auch eine Entwicklungsoffenheit zur Nutzung von Schulgebäuden im Sozialraum gegeben sein. Sie sind nach der derzeitigen Rechtslage überdies in hohem Maße von den finanziellen Ressourcen der einzelnen Schulträger abhän- gig. Dies bedeutet, dass in NRW unterschiedliche Standards „nach Kassenlage“ bestehen. In Ermangelung landesseitiger Vorschriften hat sich eine Arbeitsgruppe kommunaler Prakti- ker zusammengefunden, um die Anforderungen an einen modernen, nachhaltigen und vor allem pädagogisch sinnvollen Schulbau auszuloten. Die Städte in NRW sind der Auffassung, dass es eine Ausstattung von Schulbauten nach Kassenlage nicht geben darf. Die wesentli- chen Ergebnisse dieses Erfahrungsaustauschs sind in diese Handreichung zum Schulbau eingeflossen. Die vorliegende Handreichung soll als Handlungshilfe und Leitlinie in den Kommunen dienen. Sie soll sich an pädagogischen Empfehlungen orientieren. Für bestimmte Schulformen wie z. B. den Förderschulen oder den Berufskollegs sind darüber hinaus besondere räumliche An- forderungen zu berücksichtigen. Die Handreichung soll als Basis für politische Diskussionen vor Ort genutzt werden können, ohne dass damit eine unmittelbare Bindungswirkung ver- bunden wäre. Bei einigen Schulträgern wurden durch den jeweiligen Rat eigene Schulbaurichtlinien festgelegt. Als Beispiele können die Städte Köln, Düsseldorf, Münster und Krefeld herangezogen werden. Solange das Land keine landesweit verbindlichen Schul-Seite 22 von 32 2 baurichtlinien herausgibt, könnte die Herausgabe eigener Richtlinien auf Basis dieses Papiers ein geeigneter Weg zur Schulbaugestaltung sein. 1. Flächen / Cluster in Neubauten und Bestandsgebäuden Das Konzept der Flurschule ist überholt. Der damit verbundene (ausschließliche) Frontalun- terricht entspricht nicht mehr den pädagogischen Anforderungen. Stattdessen haben verschiedene pädagogische und organisatorische Impulse das Lehr- und Lernverhalten ver- ändert. Dazu zählen auch die inklusive Beschulung oder die Ausweitung von Ganztags- angeboten, die Schulgebäude zu Lern- und Lebenswelten weiter entwickeln. Insgesamt wird der Frontalunterricht ergänzt durch pädagogische Konzepte, die die individuelle Förderung des einzelnen Kindes und Jugendlichen in den Vordergrund stellen. Neben den Frontalunter- richt in Vortragsform tritt die Arbeit in Kleingruppen und die individuelle Bearbeitung von Themen. Auch die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer entwickelt sich weiter und wird mehr und mehr zum Teamwork. Diese pädagogischen Veränderungen müssen sich auch in den baulichen Profilen von Schu- len widerspiegeln. Die entsprechende Architektur kann die pädagogische Arbeit unterstüt- zen und erleichtern. Die Architektur und Raumstruktur muss sich entsprechend der neuen Funktionen anpassen („Die Form folgt der Funktion“). Sie müssen dem veränderten Schulall- tag Rechnung tragen und Raum bieten für unterschiedliche Lehr- und Lernformen. Der Bau muss der sich verändernden Pädagogik folgen und damit eine innere und äußere Differen- zierung des Unterrichtsgeschehens ermöglichen. Diesem Postulat folgen sogenannte „Cluster“ oder „offene Lernlandschaften“. Diese Flächen- formen sind grundsätzlich in allen Schulformen wünschenswert, da sie den aktuellen pädagogischen Konzepten entsprechen. Cluster sind Raumgruppen, in denen Lern- und Unterrichtsräume gemeinsam mit den zuge- hörigen Differenzierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen zu eindeutig identifizierbaren Einheiten zusammengefasst werden. Empfehlenswert ist darüber hinaus die Einbeziehung von dezentralen Arbeitsräumen für das Lehrpersonal sowie von Sanitärbe- reichen und kleineren Lager- und Nebenräumen. Cluster werden entweder für mehrere jahrgangsübergreifende Lerngruppen oder für mehrere Klassen einer Jahrgangsstufe gebil- det. Sie sind des Weiteren für Fachraumverbünde (zum Beispiel für Sprachen, Naturwis- senschaften, Gesellschaftswissenschaften) geeignet.1 Das Modell der offenen Lernlandschaft löst sich vom herkömmlichen Verständnis eines all- gemeinen, nach Klassenräumen gegliederten Lern- und Unterrichtsbereichs und folgt dem Konzept eines stärker individualisierten und eigenverantwortlichen Lernens. Schülerinnen und Schüler sowie Pädagoginnen und Pädagogen haben die Auswahl zwischen unterschiedli- chen Lernbereichen und -atmosphären; Erschließungszonen und Aufenthaltsbereiche sind integrale Bestandteile der Lernlandschaft.2 1 Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland, Montag Stiftungen, S. 27 2 ebd., S. 28Seite 23 von 32 3 Der wesentliche Gewinn dieser Raumordnungen besteht – neben der räumlichen Umsetzung von pädagogischen Werten – in der Multifunktionalität der Flächen. In der Cluster-Schule werden (Verkehrs-)Flächen nutzbar gemacht, die früher toter Raum waren. Flächen können effizienter genutzt werden, da ihnen andere und neue Funktionen zukommen. So wird aus Fluren z. B. ein Gemeinschaftsbereich. Davon profitieren u.a. auch der Ganztagsunterricht und die inklusive Beschulung, die besonders auf offene und flexible Strukturen angewiesen sind. Die im Cluster enthaltenen Stationen für Lehrerinnen und Lehrer fördern den Teamgedan- ken und verstärken den Bezug zu den Schülerinnen und Schülern. Dies setzt voraus, dass angehende und praktizierende Lehrerinnen und Lehrer das Konzept annehmen und mitge- stalten. Die Schaffung von multifunktional nutzbaren Flächen erhöht die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Schulbauten. Schulbauten werden zur langjährigen Nutzung geschaffen. Multifunktionale Flächen tragen erheblich dazu bei, diese auch für kommende Entwicklun- gen offen und nutzbar zu halten. Dazu gehört auch, einzelne oder alle Flächen einer Schule für die Nutzung im Quartier zu öffnen. Klar ist auch, dass Bestandsbauten individuell betrachtet werden müssen, um auszuloten, welche baulichen Veränderungen möglich sind. Allein die Tatsache, dass es sich um den Um- bau eines Bestandsgebäudes handelt, ist jedoch kein Grund dafür, dass veränderte pädagogische Inhalte nicht architektonisch umgesetzt werden. Die Kommune hat hier eine wesentliche Impulsfunktion und sollte auch im Sinne einer er- weiterten Schulträgerschaft zukunftsfähige Schulbauten unter Einbeziehung der Schulleitung anstreben. In der konkreten Ausgestaltung vor Ort sollten aber weder bei Neu- noch Umbau- ten die Vorstellungen einzelner Schulleitungen oder Elternvertreter maßgeblich sein für die konkrete Ausgestaltung. Dies widerspräche einer möglichst nachhaltigen Ausrichtung. Be- sondere Bedeutung kommt insofern der sogenannten „Phase Null“ zu. Sie steht für den inhaltlichen Vorlauf, der benötigt wird, um eine Schule präzise entlang der Bedarfe der Nut- zerinnen und Nutzer planen zu können und gleichzeitig eine optimale Abstimmung mit städtebaulichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu erreichen3. Da- raus folgt auch, dass die Nutzungsbedarfe gegenüber der ästhetischen Gestaltung Vorrang haben. Praktische Umsetzung Bei Neubauten bietet es sich an, zunächst eine maximale Grundfläche zu bestimmen. Dies sorgt dafür, dass die Kosten nicht über das hinausgehen, was eine „klassische“ Flurschule kosten würde. In diesem Rahmen können die einzelnen Cluster dem Bedarf der Schule ange- passt werden. Bei Umbauten ist die Grundfläche durch den Bestand im Wesentlichen vorgegeben. Die Grundgedanken der Clusterbildung müssen den individuellen Gegebenhei- ten vor Ort angepasst werden. 3 https://www.montag-stiftungen.de/jugend-und-gesellschaft/projekte-jugend-gesellschaft/paedagogische- architektur/grundlagen/phase-null.htmlSeite 24 von 32 4 Die Gesamtfläche kann nach Räumen addiert oder pro Schüler definiert werden. Dabei ist ein Mehrbedarf für die Nutzung als Ganztagsschule zu berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe hat für Neubauten im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II ein Muster-Raumprogramm aufgestellt, das die vorgenannten Aspekte zur Funktionali- tät in den Schulen berücksichtigt. Die Vorgaben und Parameter sind in der Anlage 1 für die Primarstufe dargestellt. Die Anlage 2 beschreibt dies für die Schulen der Sekundarstufe I und II unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einzelner Schulformen und des Ganztags. Ergänzend dazu wurde je eine Excel-Tabelle erstellt, mit deren Hilfe die konkreten Flächenbedarfe in Abhängigkeit der jeweiligen Zügigkeit errechnet werden können. Auch für Bestandsbauten können die Tabellen Orientierungswerte darstellen. 2. Besondere Anforderungen für die Mittagsverpflegung Die Mittagsverpflegung in Schulen bringt eigene Anforderungen an Räume und Flächen mit sich. Wesentliche Weichenstellungen bei deren Planung ergeben sich nach der Entscheidung für eine Eigen- oder Fremdbewirtschaftung. Daneben ziehen unterschiedliche Verpflegungs- konzepte verschiedene Produktionssysteme und damit Raumbedarfe nach sich. Ebenso ist die Quote der Schülerinnen und Schüler, die über Mittag verpflegt werden müssen, zu be- rücksichtigen. Die Größe der Mensa sollte sich daran ausrichten, dass die Schülerinnen und Schüler in maximal drei Schichten versorgt werden sollten. Auch im Bereich der Mittagsverpflegung spielt die Multifunktionalität der Flächen eine große Rolle. So sollen Speiseräume auch für pädagogische Zwecke, Pausenzeiten und sonstige z. B. kulturelle Veranstaltungen im Sinne einer sogenannten „neuen Mitte“ genutzt werden kön- nen. 3. Brandschutz und Gefahrenlagen Baulich-technische Anforderungen des Brandschutzes Der Bau und Betrieb von offenen Lernlandschaften und Cluster-Schulen bringt auch brand- schutztechnische Anforderungen mit sich. Besondere Bedeutung für die brandschutz- technische Betrachtung hat im Wesentlichen die Ausbildung und Gestaltung von Rettungs- wegen, Brandbekämpfungsabschnitten und Brandabschnitten. Die Aufweitung von Klassenzimmern zu Lernbereichen findet sich derzeit nicht in den bau- rechtlichen Vorschriften des Landes NRW wieder. Grundsätzlich besteht nach wie vor die baurechtliche Anforderung an die Ausbildung von Rettungswegen zur Sicherstellung der Ret- tungswege in Schulen. Allein die Deklaration eines Gebäudeabschnitts zur offenen Lernland- schaft führt nicht dazu, dass auf die Ausbildung notwendiger Flure verzichtet werden kann. Im Rahmen des pädagogischen Ziels eines ganzheitlichen und ganztägigen Lernens sollen Rettungswege jedoch in die Raumplanung implementiert werden und nicht als Sonderflä- chen erhalten bleiben.Seite 25 von 32 5 Um einen Ausgleich zwischen diesen beiden Vorgaben zu ermöglichen, bedarf es einer en- gen Abstimmung der beteiligten Fachrichtungen. Ein gemeinsames Verständnis des pädagogisch Wünschenswerten und brandschutztechnisch Möglichen eröffnet neue Per- spektiven. Dabei müssen alle im Blick behalten, dass Abweichungen vom Baurecht mit wirksamen Kompensationsmaßnahmen einhergehen müssen. Es geht dabei um individuelle Risikoeinschätzungen – auch mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Das Schutzziel der baurechtlichen Vorgabe muss auf anderem Wege genauso wirksam er- reicht werden. In diesem Zusammenhang wäre eine Änderung der Landesbauordnung NRW wünschenswert. Die enge Verzahnung und zielgerichtete Zusammenarbeit der Bauaufsicht und der Feuer- wehr betrifft verschiedene Fragestellungen, die bei Bau und Unterhaltung von Cluster- Schulen und offenen Lernlandschaften typischerweise einer gemeinsamen Lösung zugeführt werden müssen. Dabei geht es vor allem um die Größe des Brandabschnitts, die Größe der einzelnen Lernbereiche, die Anordnung der Rettungswege sowie Rettungsweglängen und - breiten. Daneben spielen Verkehrswege, die Blickdurchlässigkeit von Clustern, nicht brenn- bare Einbauten, die technische Gebäudeausstattung sowie Feuerwehrzufahrten und - zugänge für die Feuerwehr eine Rolle. Bei all diesen Punkten ist die Inklusion im allgemeinen Schulbetrieb besonders zu beachten. Es sind bauliche und betriebliche Vorkehrungen zu tref- fen, die es allen Inklusionsschülerinnen und -schülern - wenn auch mit Hilfe - ermöglichen, den Gefahrenbereich zu verlassen und zu den Sammelflächen zu gelangen. Organisatorischer Brandschutz Eine wichtige und teilweise noch unterschätzte Rolle spielt der organisatorische Brand- schutz. Er bildet das Pendant zu den technischen Brandschutzmaßnahmen. Beim organisatorischen Brandschutz geht es um objektangepasste Verhaltensweisen zur Verhü- tung von Brandereignissen. Er soll zudem eine wirkungsvolle Alarmierung sowie organisierte Räumung des Gebäudes ermöglichen. Organisatorische Brandschutzmaßnahmen sind einer- seits nötig, um die Wirksamkeit der baulichen und anlagetechnischen Brandschutzmaßnah- men sicherzustellen und andererseits, um die Menschen zum brandschutzgerechten Verhal- ten zu bewegen. Hier sind die Schulleitungen gefragt. Sie sind verantwortlich für die Durchführung von Räumungsübungen sowie für die Sicherstellung und Freihaltung von Ret- tungswegen. In offenen Lernlandschaften und Cluster-Schulen gewinnt der organisatorische Brandschutz gegenüber klassischen Flurschulen erheblich an Bedeutung. Die entsprechende Fortbildung des Lehrpersonals ist insoweit unverzichtbar. Besondere Bedeutung kommt dabei der Veröf- fentlichung von Brandschutzordnungen zu. Gefahrenlagen Bei Um- und Neubauten sind auch solche baulichen Maßnahmen mitzudenken, die in be- sonderen Gefahrenlagen (Amok) zum Tragen kommen. Landesseitige Vorgaben, Empfehlun- gen oder Mindeststandards gibt es in diesem Bereich nicht.Seite 26 von 32 6 4. Digitalisierung / Kommunale Medienentwicklungspläne Die Digitalisierung ist für Schulen von besonderer Bedeutung. Längst ist der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmedien im Schulalltag angekommen. Die Anforderungen an die digitale Infra- struktur in den Schulen wirken sich auch auf den Schulbau aus. Dabei spielt es beispielsweise eine Rolle, ob zentrale oder dezentrale Serverlösungen vorgehalten werden. Dies hat Aus- wirkungen auf den Bedarf an (Server-) Räumen in der Schule. Bei Cloud-Lösungen kann sich der Bedarf anders darstellen. Grundlage der Digitalisierung der Schulen sind kommunale Medienentwicklungspläne, die auf den Medienkonzepten der Schulen fußen. Grundsätzlich gilt: Die Technik folgt der Päda- gogik. Dabei muss sich die Ausstattung der Schulen am aktuellen Stand der Technik sowie deren weiterer Entwicklung orientieren. Als zentrale Bausteine einer funktionierenden digi- talen Infrastruktur an Schulen werden heute insbesondere gesehen: - LAN/ WLAN - Breitbandanbindung - Präsentationstechnik in den Klassen- und Fachräumen - stationäre und mobile Endgeräte entsprechend den pädagogischen Konzepten - diebstahlresistente Aufbewahrungsmöglichkeiten Neben den infrastrukturellen Voraussetzungen sind Regelungen über die laufenden Kosten, insbesondere zum First-, Second- und Third-Level-Support vor Ort sowie zum regelmäßigen Erneuerungsbedarf Bestandteil eines leistungsfähigen und nachhaltigen Gesamtkonzeptes. 5. Sportstätten und Versammlungsstätten Bau und Unterhaltung von Sportstätten - insbesondere Sporthallen - stehen nicht zuletzt im Hinblick auf Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt unter einem besonderen Rechtferti- gungsdruck. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bereitstellung und Unterhaltung von Sportstätten zur Durchführung eines lehrplangemäßen Unterrichts eine Verpflichtung der kommunalen Schulträger darstellt (§79 SchulG). Sportstätten dienen in der Regel neben dem eigentlichen Schulsport auch der Vereinsnutzung. Zudem können sie Orte besonderer schuli- scher oder kultureller Veranstaltungen sein. Insofern wäre es wünschenswert, Sportstätten durch eine entsprechende Ausstattung von Anfang an einer möglichst breiten Nutzung, ins- besondere als Versammlungsstätte, zugänglich zu machen. Dies trifft insbesondere für Sporthallen an Grundschulen zu, da es im Gebäudebestand häufig keine geeignete Alternati- ve gibt. 6. Toiletten Schultoiletten sind häufig Orte der mutwilligen Zerstörung. Dabei werden sie im Schulalltag ganz besonders gebraucht. Nicht zuletzt lässt sich an ihnen der Zustand der Schule ablesen. Um Vandalismus entgegenzuwirken und Schultoiletten als gepflegte Orte zu erhalten, braucht es eine enge Partnerschaft zwischen Schulträger, Lehrerschaft und Elternschaft. DieSeite 27 von 32 7 Einrichtung oder Sanierung einer Schultoilette durch den Schulträger muss einhergehen mit einem (pädagogischen) Konzept der Schule zur Nutzung und zu den Verantwortlichkeiten für diese Räume. Im besten Fall geschieht der Bau bzw. die Sanierung unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler selbst. So wird das Verantwortungsgefühl gestärkt und der Zerstö- rungswille gebremst. Insbesondere bei Neubauten sind dezentrale Toilettenanlagen (im Cluster) vorzugswürdig. Neben diesem pädagogischen Ansatz ist insbesondere in Toilettenanlagen die Auswahl der verbauten Materialien entscheidend. Armaturen mit Sensorautomatik sind im Hinblick auf Hygiene und Infektionsschutz wünschenswert; dies gilt auch für Seifen- und Papierspender. Der Einbau von Fliesen, die mit Fugen einhergehen, sollte vermieden werden. Bei Bau und Sanierung sind die künftigen Nutzer der Toilettenräume in den Blick zu nehmen – dies gilt auch für die Höhe der anzubringenden Waschbecken und Toiletten. Als Reinigungsintervall ist insbesondere bei Ganztagsbetrieb aufgrund hoher Frequenz eine Reinigung in der Regel zwei Mal am Tag notwendig und angemessen. 7. Baumaterialien / Nachhaltigkeit / Bauunterhaltung Die Nachhaltigkeit und ökologische Verträglichkeit von Baustoffen spielt auch im Schulbau eine zunehmend wichtige Rolle. Hinzu kommen Energiestandards, die Einfluss auf die Aus- wahl von Baumaterialien haben. Erstrebenswert erscheint die Niedrigenergiebauweise. Sanierungsbedarfe, wie sie sich noch heute aufgrund von Asbest- oder PCB-Belastungen er- geben, müssen in Zukunft unbedingt vermieden werden. Sofern Untersuchungen bei Baumaßnahmen aktuell entsprechende Befunde ergeben, ist eine komplette Sanierung an- geraten und der Versiegelung vorzuziehen. Allgemein gilt, dass die Auswahl der Materialien bei Neu- oder Umbau immer auch mit Blick auf die weitere Bauunterhaltung erfolgen sollte. Häufig lohnt eine höhere Anfangsinvestiti- on, da sie spätere Kosten der Bauunterhaltung reduziert. Dies gilt beispielsweise für Flure und Eingangsbereiche. Diese Bereiche sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die bereits bei der Planung und Auswahl der Baumaterialien berücksichtigt werden sollten. Hier kann eine Lebenszyklusbetrachtung der eingesetzten Materialien entscheidende Impulse geben. Gleiches gilt für Fragen der Akustik, Beleuchtung und Beschattung von Schulräumen. Hier spielen häufig auch die Anforderungen der Inklusion eine besondere Rolle. Auch bei der Be- schilderung von Räumen, dem Einbau von Aufzügen oder sonstigen Schulleitsystemen sind besondere Bedarfe und die spezifische Nutzung der Schülerinnen und Schüler von Anfang an mitzudenken. 8. Gestaltung von Außenflächen und Schulhöfen Bei der Gestaltung von Außenflächen und Schulhöfen sollten diese auch als Lern-, Spiel- und Freiraum verstanden werden und entsprechend die Aspekte Bewegung, Sicherheit, Beauf-Seite 28 von 32 8 sichtigung und Witterung im Vordergrund stehen. Mindestens eine Außenfläche sollte mög- lichst bei jedem Wetter nutzbar sein. Insbesondere für die Primarstufe ist jedoch auch ein regenfester Unterstand für Regentage wünschenswert. Rasenfelder sollten gegen Tartanfel- der getauscht werden, auch wenn diese in der Anschaffung zunächst höhere Kosten verursachen. Bei weiterführenden Schulen sollte den altersentsprechend verschiedenen Be- dürfnissen durch unterschiedliche Zonen der Außenflächen Rechnung getragen werden. Grundsätzlich sollte als Faustregel eine Mindestgröße von 5 qm pro Schüler bei der Planung von Außenflächen gelten, auch wenn dies in städtischen Ballungsräumen mitunter schwierig zu verwirklichen ist. 9. Anhang Tabellen zu Raumbedarfen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I und II Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine systematische Auflistung aller relevanten Räum- lichkeiten für die verschiedenen Schulstufen. Sie basieren auf fachlich begründeten Annahmen und stellen keinen Standard dar. Die Tabellen sind als Orientierung („Baukasten“) bei Entscheidungen vor dem Hintergrund der örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten (Schülerzahl, Ganztagsangebote, Inklusion etc.) anzusehen. Das Zahlenwerk ermöglicht die Festlegung einer Gesamtnutzfläche, innerhalb der darauf aufbauende Schulraumkonzepte wie Cluster oder offene Lernlandschaften möglich sind. Schwerpunkte bzw. besondere Profi- le der Schulen, z. B. im Bereich von Inklusion, Musik oder Sport, bedürfen der besonderen Berücksichtigung und führen zu Abweichungen von den Raumbedarfen. 10. Literatur Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland: Hrsg. von Montag Stiftungen, Bund Deutscher Architekten, Verband Bildung und Erziehung. Bonn 2013Seite 29 von 32 1 Raumbedarfe Primarstufe Vorgaben: Klassengröße 29 Schülerinnen und Schüler (SuS) gem. Klassenfrequenzhöchstwert Größe der Unterrichtsräume 72,5 m² (2,5 m²/Schüler bzw. Schülerin (S)) Quote der SuS im Offenen Ganztag bis zu 80%, regional unterschiedlich Grundsätzlich umfassende multifunktionale Nutzung der Räume Anzahl Bezeichnung Größe in m² schulisch genutzte Räume 4 Unterrichtsräume je Zug 72,5 *1 1 Mehrzweckraum je Zug 72,5 *1 2 Differenzierungsräume je Zug Platz für 1/3 der SuS einer Klasse, d.h. 10 SuS (2,5 m² / S) Transparenz/Sichtverbindung zum Klassenraum 25,0 *1 1 Forum ein Drittel der Schüler sollte im Forum Platz finden 1,5 m² / S multifunktionale Nutzung mit Speiseraum möglich; in diesem Fall ist ein Stuhllager notwendig. *2 1 Speiseraum ausgehend von 80% der SuS in der OGS; Essen in max. 3 Schichten; 1,5 m² / S *2 1 Stuhllager 30,0 *2 1 Gruppenraum OGS pro Zug mindestens 2 Räume je Schule 72,5 *1 andere zusätzliche Betreuungsangebote wie Über-Mittag- Betreuung, Früh- oder Spätbetreuung fließen nicht in die Raumbedarfe ein. 1 Bibliothek 72,5 Mittagsverpflegung (ohne Speiseraum) 1 Küchenbereich, Ausgabe, Personalräume Küchenkräfte, Büro Küche, WC, Lager, Müllraum Die konkrete Ausgestaltung hängt von der gewählten Organisation der Mittagsverpflegung ab. Die Vorgaben orientieren sich hier an „Cook and Chill/Freeze“ bzw. „Cook and Hold“ 1-2 zügige Grundschule 100 m² Küche zzgl. 12 m² Müllraum 3-4 zügige Grundschule 170 m² Küche zzgl. 12 m² Müllraum 112,0 170,0Seite 30 von 32 2 Anzahl Bezeichnung Größe in m² Verwaltung 1 Lehrerzimmer inkl. Arbeitsplätze für Lehrerkräfte und weiteres Personal 2,5 m² / Lehrkraft 10 Lehrkräfte (Köpfe) pro Zug *1 1 Büro Schulleitung 25 1 Büro stellv. Schulleitung 15 1 Sekretariat 1-2 zügige Grundschule 20 m² 3-4 zügige Grundschule 30 m² 20 30 1 Sanitätsraum 15 1 Besprechungs- und Beratungsraum 15 1-2 Büro für pädagogisches Personal 1-2 zügige Grundschule 1 Raum 3-4 zügige Grundschule 2 Räume 15 15 1 Büro Hausmeisterkraft 15 1 Kopierraum 8 1 Lehrmittelraum je Zug 15 1 Büro OGS 15 Nebenräume Putzmittelräume Anzahl je nach baulichen Gegebenheiten bzw. je Etage 1 Raum 7,5 1 Lagerraum / Aktenlager 25 1 Lagerraum / Mobiliar 65 1 Haustechnik 25 1 Werkstatt / Werkraum Hausmeisterkraft 15 1 Serverraum 10 1 Umkleideraum Reinigungskräfte 15Seite 31 von 32 3 Anzahl Bezeichnung Größe in m² entwurfsabhängige Fläche Toiletten Anzahl gem. gesetzlichen Vorgaben; dezentralisiert und ggf. den Jahrgangsclustern zugeordnet; kleine Toilettenanlage als Pausentoilette Verkehrsfläche Verkehrsfläche und notwendige Rettungswege sollen in Jahrgangscluster integriert werden. Reine Verkehrsflächen sind möglichst gering zu bemessen. weitere Flächen Bildungs- und Vernetzungsfläche für außerschulische Akteure; optionales Flächenangebot in Abhängigkeit von den Anforderungen des Sozialraums 72,5 Pausenhoffläche 5 m² / S mit abwechslungsreicher Gestaltung Pausenfläche im Gebäude falls vorhanden im Forum; andernfalls sind Ausweichflächen vorzusehen i.d.R. Unterrichtsräume Fahrradabstellplätze sind in angemessener Zahl je nach den örtlichen Gegebenheit für einige der SuS des 3. und 4. Jahrgangs vorzusehen Kfz-Stellplätze gemäß Stellplatzverordnung 1 Arbeitsgeräte Hausmeisterkraft 15 1 Spielgeräte 15 Verkehrserschließung Verkehrsgutachten für jede Schule erstellen „Kiss-and-drop-Zone“ vorsehen Erläuterungen: *1 im Rahmen eines Clusters zu berücksichtigende Flächen *2 multifunktionale Nutzung Forum/Speiseraum mit Synergien im Flächenverbrauch möglich; in diesem Fall ist zwingend ein Stuhllager vorzusehenSeite 32 von 32
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