190516 · Beschlussvorlage
Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2019/2020
Kerndaten
- Nummer
- 190516
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 190516 Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2019/2020 Beratungsfolge Beschlussvorschlag Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle Zuschüsse in Höhe von maximal 80.800 EUR im Jahr 2019 und 82.900 EUR im Jahr 2020. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes besteht seit 1987 und ist in Bonn eine themenübergreifende Unterstützungsstelle für an Selbsthilfe interessierte Menschen. Die Kontaktstelle ist Ansprechpartnerin bei der Vermittlung in Selbsthilfegruppen oder in professionelle Einrichtungen, hilft bei der Gründung von Gruppen, bietet Unterstützung und Vernetzung bestehender Gruppen an und arbeitet in Kooperation mit professionellen Einrichtungen. Selbsthilfe ist eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements. Sie stellt eigenbestimmtes, freiwilliges auf Gegenseitigkeit ausgerichtetes Handeln dar. Zu den Aufgaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle gehören insbesondere: • Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen • Vermittlung in bestehende Gruppen • Verweisung auf professionelle Hilfeangebote • Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe • Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen • Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich • Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie • Werbung für Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit. Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 3 Seite 2 Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn unterstützt und koordiniert in Bonn die Arbeit von Selbsthilfegruppen und kanalisiert die hierzu notwendigen Informationen und Interessenlagen zwischen Ratsuchenden und Gruppenangeboten. Die hierdurch entstehende und geförderte Selbsthilfearbeit unterstützt die ratsuchenden Menschen auf eine persönliche und kostengünstigere Art und Weise als bei einer Inanspruchnahme von professionellen Hilfeangeboten. Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für 1,25 VZÄ Beratungstätigkeit und 0,5 VZÄ Verwaltungsarbeit sowie die darauf entfallenden Sach- und Overheadkosten gefördert. Einnahmen (Landesmittel, Krankenkassenzuschuss) werden bei der Förderung berücksichtigt. In 2018 haben sich die Themenschwerpunkte gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich verändert. Die meisten Anfragen kamen aus dem Bereich der psychischen Belastungen und Erkrankungen, gefolgt von chronischen Erkrankungen. Es wurden Gruppen zu aktuellen Problemlagen gegründet und infrastrukturell von der Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstützt: COPD, Depressionen Angehörige, Mastzell Aktivierungs-Syndron/ Histamin-Intoleranz, Kopf-Hals-Mund-Krebs, Schilddrüsenkrebs. Darüber hinaus wurde das Thema „Junge Selbsthilfe“ erfolgreich weiterentwickelt; es entstand der Arbeitskreis „Junge Selbsthilfe“. Von jüngeren Betroffenen wurden mit Unterstützung der Selbsthilfe-Kontaktstelle neue Gruppen gegründet, beispielsweise: Selbsthilfegruppe Zwänge, Sozialphobie, Junge Krebs-erkrankte und Junge Aphasiker. Die Selbsthilfe Kontaktstelle Bonn ist für Bonner Selbsthilfegruppen und Ratsuchende zentraler Ansprechpartner und Vermittler. Die Förderung der Selbsthilfe Kontaktstelle Bonn hat sich wie folgt entwickelt: 2017 2018 2019 2020 49.700 EUR 50.700 EUR 80.800 EUR 82.900 EUR Veränderungen ab 2019 Die Förderung der Overheadkosten wird von 5 % auf 10 % angehoben. Mit Hilfe einer Aufstockung der Förderung durch Krankenkassen konnte das Angebotsspektrum der Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Selbsthilfegruppen und –interessierten in Bonn ab 2016 erweitert werden. Die Verbesserung des Angebots wird von der Stadt Bonn inhaltlich mitgetragen. Ab 2019 wird die Gesamtfinanzierung – unter Anrechnung der zusätzlichen Krankenkassen- mittel und des erweiterten Angebotsspektrums - angepasst. In diesem Zuge wird die bisherige Deckelung des Zuschusses aufgehoben, um den Träger mit entsprechenden anderen Förderungen gleichzustellen und die beauftragte Leistung entsprechend zu finanzieren.Seite 2 von 3 Seite 3 Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.05.06 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Förderung Träg.Wohlf.pfl, Vereine,sonstige Träger 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2019: 80.800 EUR 2020: 82.900 EUR 150000506/ 72.1000 2019: 80.800 EUR 2020: 82.900 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2019: 80.800 EUR 2020: 82.900 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de