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190516 · Beschlussvorlage

Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2019/2020

Nummer
190516
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190516
Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den
Jahren 2019/2020
Beratungsfolge
Beschlussvorschlag
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle
Zuschüsse in Höhe von maximal
80.800 EUR im Jahr 2019 und
82.900 EUR im Jahr 2020.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes besteht seit 1987 und ist in Bonn eine
themenübergreifende Unterstützungsstelle für an Selbsthilfe interessierte
Menschen.
Die Kontaktstelle ist Ansprechpartnerin bei der Vermittlung in
Selbsthilfegruppen oder in professionelle Einrichtungen, hilft bei der Gründung
von Gruppen, bietet Unterstützung und Vernetzung bestehender Gruppen an
und arbeitet in Kooperation mit professionellen Einrichtungen.
Selbsthilfe ist eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements. Sie stellt
eigenbestimmtes, freiwilliges auf Gegenseitigkeit ausgerichtetes Handeln dar.
Zu den Aufgaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle gehören insbesondere:
• Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
• Vermittlung in bestehende Gruppen
• Verweisung auf professionelle Hilfeangebote
• Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe
• Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen
• Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich
• Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie
• Werbung für Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit.
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 3

Seite 2
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn unterstützt und koordiniert in Bonn die Arbeit
von Selbsthilfegruppen und kanalisiert die hierzu notwendigen Informationen
und Interessenlagen zwischen Ratsuchenden und Gruppenangeboten.
Die hierdurch entstehende und geförderte Selbsthilfearbeit unterstützt die
ratsuchenden Menschen auf eine persönliche und kostengünstigere Art und
Weise als bei einer Inanspruchnahme von professionellen Hilfeangeboten.
Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für 1,25 VZÄ Beratungstätigkeit
und 0,5 VZÄ Verwaltungsarbeit sowie die darauf entfallenden Sach- und
Overheadkosten gefördert. Einnahmen (Landesmittel,
Krankenkassenzuschuss) werden bei der Förderung berücksichtigt.
In 2018 haben sich die Themenschwerpunkte gegenüber den Vorjahren nicht
wesentlich verändert. Die meisten Anfragen kamen aus dem Bereich der
psychischen Belastungen und Erkrankungen, gefolgt von chronischen
Erkrankungen.
Es wurden Gruppen zu aktuellen Problemlagen gegründet und infrastrukturell
von der Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstützt: COPD, Depressionen Angehörige,
Mastzell Aktivierungs-Syndron/ Histamin-Intoleranz, Kopf-Hals-Mund-Krebs,
Schilddrüsenkrebs.
Darüber hinaus wurde das Thema „Junge Selbsthilfe“ erfolgreich
weiterentwickelt; es entstand der Arbeitskreis „Junge Selbsthilfe“. Von jüngeren
Betroffenen wurden mit Unterstützung der Selbsthilfe-Kontaktstelle neue
Gruppen gegründet, beispielsweise: Selbsthilfegruppe Zwänge, Sozialphobie,
Junge Krebs-erkrankte und Junge Aphasiker.
Die Selbsthilfe Kontaktstelle Bonn ist für Bonner Selbsthilfegruppen und
Ratsuchende zentraler Ansprechpartner und Vermittler.
Die Förderung der Selbsthilfe Kontaktstelle Bonn hat sich wie folgt entwickelt:
2017 2018 2019 2020
49.700 EUR 50.700 EUR 80.800 EUR 82.900 EUR
Veränderungen ab 2019
Die Förderung der Overheadkosten wird von 5 % auf 10 % angehoben.
Mit Hilfe einer Aufstockung der Förderung durch Krankenkassen konnte das
Angebotsspektrum der Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Selbsthilfegruppen und
–interessierten in Bonn ab 2016 erweitert werden. Die Verbesserung des
Angebots wird von der Stadt Bonn inhaltlich mitgetragen. Ab 2019 wird die
Gesamtfinanzierung – unter Anrechnung der zusätzlichen Krankenkassen-
mittel und des erweiterten Angebotsspektrums - angepasst. In diesem Zuge
wird die bisherige Deckelung des Zuschusses aufgehoben, um den Träger mit
entsprechenden anderen Förderungen gleichzustellen und die beauftragte
Leistung entsprechend zu finanzieren.Seite 2 von 3

Seite 3
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.05.06
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Förderung Träg.Wohlf.pfl,
Vereine,sonstige Träger
1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege,
Vereine, sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2019:
80.800 EUR
2020:
82.900 EUR
150000506/
72.1000
2019:
80.800 EUR
2020:
82.900 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2019:
80.800 EUR
2020:
82.900 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de