190514 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in den Jahren 2019/2020 - Anpassung der Förderung
Kerndaten
- Nummer
- 190514
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190514 Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in den Jahren 2019/2020 - Anpassung der Förderung Beratungsfolge Beschlussvorschlag Der Förderbeschluss vom 21.05.2019 (DS-Nr. 1911362) wird wie folgt angepasst: Der Verein TUBF e. V. (Therapie, Beratung und Coaching für Frauen) erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 212.350 EUR im Jahr 2019 und 216.050 EUR im Jahr 2020. Begründung In der Vorlage lt. DS-Nr. 1911362 wurde bereits über die Neuaus-richtung der Beratungsstelle TUBF e. V. berichtet. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurde ab 2019 die bisherige Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und § 16a SGB II (kommunale Leistung) in den allgemeinen Angebotsbereich der Beratungsstelle integriert. Darüber hinaus haben sich die Hilfebedarfe verändert. Die hilfesuchenden Frauen kommen zunehmend mit multifaktoriellen Problem-lagen, die Fälle sind hierdurch aufwändiger geworden. Die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe sind eingeschränkt (Finden von sinnvoller und anerkannter Arbeit mit angemessener Bezahlung, Finden von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum sowie damit verbundene Existenzängste, oftmals verbunden mit massiven Gewalterfahrungen). Beratungs- und therapeutische Prozesse verlängern sich hierdurch. Der Träger arbeitet hier nach eigenen Angaben auf der Schnittstelle zwischen therapeutischer und sozialarbeiterischer Unterstützung. Das Jahr 2018 wurde genutzt für eine Art Generationenwechsel und zur Anpassung an die neuen Bedarfe. Die personelle Besetzung veränderte sich im Laufe des Jahres 2019 noch weiter. Vorübergehend wurden Stellen doppelt Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 2 Seite 2 besetzt, um die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen in diesem sensiblen Bereich sicherzustellen. Hierdurch stiegen die Personalkosten in 2019 vorübergehend an, in 2020 erreichen sie wieder das übliche Niveau, da der Übergang gelungen ist. Die Gesamtkosten konnten erst jetzt realistisch neu berechnet und angepasst werden. Im Rahmen der Mittelanmeldung waren für die Jahre 2019/ 2020 bereits ausreichende Mittel für die vorliegende Förderung bereitgestellt worden, so dass die Förderung mit den eingeplanten Mitteln abgedeckt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.05.06 Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2019: 212.350 EUR 2020: 216.050 EUR 150000506/ 72.1000 2019: 212.350 EUR 2020: 216.050 EUR 2019: 0,00 EUR 2020: 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2019: 212.350 EUR 2020: 216.050 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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