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190514 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in den Jahren 2019/2020 - Anpassung der Förderung

Nummer
190514
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190514
Förderung der Beratungsstelle von TUBF e. V. in
den Jahren 2019/2020 - Anpassung der Förderung
Beratungsfolge
Beschlussvorschlag
Der Förderbeschluss vom 21.05.2019 (DS-Nr. 1911362) wird wie folgt
angepasst:
Der Verein TUBF e. V. (Therapie, Beratung und Coaching für Frauen) erhält zu
den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und
Sachkosten zum Betrieb der Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe
von maximal:
212.350 EUR im Jahr 2019 und
216.050 EUR im Jahr 2020.
Begründung
In der Vorlage lt. DS-Nr. 1911362 wurde bereits über die Neuaus-richtung der
Beratungsstelle TUBF e. V. berichtet. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurde
ab 2019 die bisherige Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach
SGB XII und § 16a SGB II (kommunale Leistung) in den allgemeinen
Angebotsbereich der Beratungsstelle integriert.
Darüber hinaus haben sich die Hilfebedarfe verändert. Die hilfesuchenden
Frauen kommen zunehmend mit multifaktoriellen Problem-lagen, die Fälle sind
hierdurch aufwändiger geworden. Die Möglichkeiten der gesellschaftlichen
Teilhabe sind eingeschränkt (Finden von sinnvoller und anerkannter Arbeit mit
angemessener Bezahlung, Finden von angemessenem und bezahlbarem
Wohnraum sowie damit verbundene Existenzängste, oftmals verbunden mit
massiven Gewalterfahrungen). Beratungs- und therapeutische Prozesse
verlängern sich hierdurch. Der Träger arbeitet hier nach eigenen Angaben auf
der Schnittstelle zwischen therapeutischer und sozialarbeiterischer
Unterstützung.
Das Jahr 2018 wurde genutzt für eine Art Generationenwechsel und zur
Anpassung an die neuen Bedarfe. Die personelle Besetzung veränderte sich im
Laufe des Jahres 2019 noch weiter. Vorübergehend wurden Stellen doppelt
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 2

Seite 2
besetzt, um die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen in diesem sensiblen
Bereich sicherzustellen. Hierdurch stiegen die Personalkosten in 2019
vorübergehend an, in 2020 erreichen sie wieder das übliche Niveau, da der
Übergang gelungen ist. Die Gesamtkosten konnten erst jetzt realistisch neu
berechnet und angepasst werden. Im Rahmen der Mittelanmeldung waren für
die Jahre 2019/ 2020 bereits ausreichende Mittel für die vorliegende Förderung
bereitgestellt worden, so dass die Förderung mit den eingeplanten Mitteln
abgedeckt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.05.06
Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2019:
212.350 EUR
2020:
216.050 EUR
150000506/
72.1000
2019:
212.350 EUR
2020:
216.050 EUR
2019: 0,00 EUR
2020: 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2019:
212.350 EUR
2020:
216.050 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de