190507-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Lengsdorfer Bach - Auswirkungen des LKW-Unfalls vom 23.09.2019 (Alt: 1912813ST3, FF Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190507-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190507-2 ST Lengsdorfer Bach - Auswirkungen des LKW-Unfalls vom 23.09.2019 (Alt: 1912813ST3, FF Amt 56) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Am 23.09.2019 hat sich um ca. 02:30 Uhr ein Verkehrsunfall auf der BAB 565 bei Ückesdorf in Fahrtrichtung Siegburg, ereignet. Hierbei handelte es sich um einen mit Radladern beladenen LKW der durch einen Alleinunfall in die Mittelleitplanke geraten ist und sich dabei den Dieseltank aufgerissen hat. Der ausgetretene Dieselkraftstoff ist über einen Sinkkasten und den Regenwasserkanal der Autobahnentwässerung in ein ca. drei Kilometer entferntes Regenrückhaltebecken geflossen und von dort aus in den Lengsdorfer Bach gelangt. Der Lengsdorfer Bach wird im weiteren Verlauf zum Endenicher Bach, dieser mündet in den Dransdorfer, der weiter unterhalb Rheindorfer Bach heißt und in Graurheindorf in den Rhein mündet. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen waren die Untere Wasserbehörde, das Tiefbauamt und die Feuerwehr vor Ort im Einsatz. Der auf die Fahrbahn gelaufene Dieselkraftstoff wurde bei Eintreffen der Feuerwehr mit Bindemittel aufgenommen und die Straßeneinläufe gesichert. Entlang der Autobahn befindet sich im betroffenen Bereich ein Bordstein. Durch diesen Bordstein wurde verhindert, dass Dieselkraftstoff in den Boden gelangt ist. Eine Gefahr für das Grundwasser bestand im Bereich der Unfallstelle nicht. Als weitere Sofortmaßnahme wurde der Ablauf des Rückhaltebeckens von der Autobahnmeisterei geschlossen. Zuvor war bereits ein Teil des Diesels in den Bach gelangt. Eine Begehung des Bachsystems ergab, dass der gesamte Bachlauf erkennbar belastet war. Durch das Absperren des Rückhaltebeckens konnte jedoch der größte Teil des Dieselkraftstoffs zurückgehalten werden. Des Weiteren wurden mehrere Ölsperren im Bachsystem an geeigneter Stelle eingebracht. Diese sind mit porösen Kunststoffwürfeln gefüllt, die den Kraftstoff aus dem Wasser aufsaugen. Vor den Sperren wurde noch Saugvlies ausgelegt. Die schwimmenden Ölsperren wurden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ausgetauscht. Vom 24.09. bis zum 02.10. wurde die Entwässerungsleitung der Autobahn gespült. Aufgrund des ca. drei Kilometer langen und verwinkelten Kanals nahmen diese Reinigungsarbeiten längere Zeit in Anspruch. Zur Schadensermittlung und für die Veranlassung weiterer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sanierung wurde am 26.09. ein Gutachter von der Versicherung des Verursachers beauftragt. Der Dieselkraftstoff im Rückhaltebecken wurde am 27.09. abgesaugt, zudem wurde an der gesetzten Ölsperre Am Burggraben eine Absaugung am 27.09. und 30.09. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 durchgeführt. Am 30.09. wurden die Ölsperren entnommen und entsorgt. Nur noch Am Burggraben wurde eine Sperre belassen, weil dort sehr wirkungsvoll Kraftstoff zurück gehalten werden kann. Die Sperre und der Bach werden seitdem seitens des Gutachters überwacht. Aufgrund der Regenfälle musste Straßen NRW das Rückhaltebecken ständig kontrollieren und kann nur so viel Wasser ablassen, dass kein Überlauf stattfindet und keine Schwimmstoffe in den Bach gelangen. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme war das Rückhaltebecken noch eingestaut. Aufgrund der Niederschläge der vorangegangenen Wochen und der damit verbundenen Wasserführung im Bach, konnte das Wasser noch nicht abgelassen werden. Weiteres Vorgehen: Sobald das Rückhaltebecken vollständig entleert ist, wird die Vegetation im Becken entfernt und entsorgt. Der Boden im Becken und Biozönose im Bach werden untersucht. Erst danach kann eine Aussage zum entstandenen Schaden getroffen werden. Bislang konnte kein offensichtliches Fischsterben beobachtet werden. Aktuell erfolgt die Niederschlagswassereinleitung der BAB 565 ungeklärt. Das Regenrückhaltebecken hat keine Reinigungsfunktion und dient nur dem Überflutungsschutz. Diverse Abstimmungsgespräche zur Anpassung bzw. Erneuerung des Straßenentwässerungssystems an den Stand der Technik sind bisher erfolgt. Der nächste Termin ist für den 30.10. angesetzt, bei dem Straßen NRW seine Entwässerungsplanung vorstellen will. Die Untere Wasserbehörde wird weiterhin und mit Nachdruck auf eine Änderung der Entwässerungssituation drängen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de