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190507-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Lengsdorfer Bach - Auswirkungen des LKW-Unfalls vom 23.09.2019 (Alt: 1912813ST3, FF Amt 56)

Nummer
190507-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190507 Lengsdorfer Bach - Auswirkungen des LKW-Unfalls vom 23.09.2019 (Alt: 1912813)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190507-2 ST
Lengsdorfer Bach - Auswirkungen des LKW-Unfalls
vom 23.09.2019 (Alt: 1912813ST3, FF Amt 56)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Am 23.09.2019 hat sich um ca. 02:30 Uhr ein Verkehrsunfall auf der BAB 565 bei
Ückesdorf in Fahrtrichtung Siegburg, ereignet. Hierbei handelte es sich um einen mit
Radladern beladenen LKW der durch einen Alleinunfall in die Mittelleitplanke geraten ist
und sich dabei den Dieseltank aufgerissen hat. Der ausgetretene Dieselkraftstoff ist über
einen Sinkkasten und den Regenwasserkanal der Autobahnentwässerung in ein ca. drei
Kilometer entferntes Regenrückhaltebecken geflossen und von dort aus in den
Lengsdorfer Bach gelangt. Der Lengsdorfer Bach wird im weiteren Verlauf zum Endenicher
Bach, dieser mündet in den Dransdorfer, der weiter unterhalb Rheindorfer Bach heißt und
in Graurheindorf in den Rhein mündet. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen waren die
Untere Wasserbehörde, das Tiefbauamt und die Feuerwehr vor Ort im Einsatz.
Der auf die Fahrbahn gelaufene Dieselkraftstoff wurde bei Eintreffen der Feuerwehr mit
Bindemittel aufgenommen und die Straßeneinläufe gesichert. Entlang der Autobahn
befindet sich im betroffenen Bereich ein Bordstein. Durch diesen Bordstein wurde
verhindert, dass Dieselkraftstoff in den Boden gelangt ist. Eine Gefahr für das
Grundwasser bestand im Bereich der Unfallstelle nicht.
Als weitere Sofortmaßnahme wurde der Ablauf des Rückhaltebeckens von der
Autobahnmeisterei geschlossen. Zuvor war bereits ein Teil des Diesels in den Bach
gelangt. Eine Begehung des Bachsystems ergab, dass der gesamte Bachlauf erkennbar
belastet war. Durch das Absperren des Rückhaltebeckens konnte jedoch der größte Teil
des Dieselkraftstoffs zurückgehalten werden. Des Weiteren wurden mehrere Ölsperren im
Bachsystem an geeigneter Stelle eingebracht. Diese sind mit porösen Kunststoffwürfeln
gefüllt, die den Kraftstoff aus dem Wasser aufsaugen. Vor den Sperren wurde noch
Saugvlies ausgelegt. Die schwimmenden Ölsperren wurden regelmäßig kontrolliert und
bei Bedarf ausgetauscht.
Vom 24.09. bis zum 02.10. wurde die Entwässerungsleitung der Autobahn gespült.
Aufgrund des ca. drei Kilometer langen und verwinkelten Kanals nahmen diese
Reinigungsarbeiten längere Zeit in Anspruch.
Zur Schadensermittlung und für die Veranlassung weiterer Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr und Sanierung wurde am 26.09. ein Gutachter von der Versicherung des
Verursachers beauftragt.
Der Dieselkraftstoff im Rückhaltebecken wurde am 27.09. abgesaugt, zudem wurde an
der gesetzten Ölsperre Am Burggraben eine Absaugung am 27.09. und 30.09.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
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durchgeführt. Am 30.09. wurden die Ölsperren entnommen und entsorgt. Nur noch Am
Burggraben wurde eine Sperre belassen, weil dort sehr wirkungsvoll Kraftstoff zurück
gehalten werden kann. Die Sperre und der Bach werden seitdem seitens des Gutachters
überwacht. Aufgrund der Regenfälle musste Straßen NRW das Rückhaltebecken ständig
kontrollieren und kann nur so viel Wasser ablassen, dass kein Überlauf stattfindet und
keine Schwimmstoffe in den Bach gelangen.
Zum Zeitpunkt der Stellungnahme war das Rückhaltebecken noch eingestaut. Aufgrund
der Niederschläge der vorangegangenen Wochen und der damit verbundenen
Wasserführung im Bach, konnte das Wasser noch nicht abgelassen werden.
Weiteres Vorgehen: Sobald das Rückhaltebecken vollständig entleert ist, wird die
Vegetation im Becken entfernt und entsorgt. Der Boden im Becken und Biozönose im
Bach werden untersucht. Erst danach kann eine Aussage zum entstandenen Schaden
getroffen werden. Bislang konnte kein offensichtliches Fischsterben beobachtet werden.
Aktuell erfolgt die Niederschlagswassereinleitung der BAB 565 ungeklärt. Das
Regenrückhaltebecken hat keine Reinigungsfunktion und dient nur dem
Überflutungsschutz. Diverse Abstimmungsgespräche zur Anpassung bzw. Erneuerung des
Straßenentwässerungssystems an den Stand der Technik sind bisher erfolgt. Der nächste
Termin ist für den 30.10. angesetzt, bei dem Straßen NRW seine Entwässerungsplanung
vorstellen will. Die Untere Wasserbehörde wird weiterhin und mit Nachdruck auf eine
Änderung der Entwässerungssituation drängen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de