190503-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Erfahrungen mit technischen Assistenzsystemen bei städtischen Fahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes (alt: 1912577ST2)
Kerndaten
- Nummer
- 190503-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190503-1 Erfahrungen mit technischen Assistenzsystemen bei städtischen Fahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes (alt: 1912577ST2) Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr 12.11.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Die Verwaltung nimmt zur Großen Anfrage „Erfahrungen mit technischen Assistenzsystemen bei städtischen Fahrzeugen, Fahrzeugen des Rettungsdienstes“ und bonnorange AöR vom 03.09.2019 wie folgt Stellung: Die in der Großen Anfrage dargestellten Probleme mit sicherheitstechnischen Fahrassistenzsystemen sind der Verwaltung nicht bekannt. Im Fuhrpark der Stadtverwaltung sind derzeit noch keine Fahrzeuge mit Abstandshaltesystemen im Einsatz. Es muss hier aber bei dem in der Großen Anfrage mit Auffahrschutz benanntem System differenziert werden, da es sich tatsächlich um zwei Systeme handelt: Abstandshaltesysteme und sogenannte Notbremsassistenten. Abstandshaltesysteme messen den geschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug und geben bei Unterschreitung dessen Warnsignale aus oder regulieren aktiv die Motor- oder Bremsensteuerung. Notbremsassistenten: Dieses System, welches in der 1. Stufe durch den Gesetzgeber in Neufahrzeugen ab 1.11.2015 eingeführt wurde, wird - in der Regel Radar - in Fahrzeugen > 7,5 t von den Herstellern in unterschiedlicher Sensortechnik verbaut. Diese Systeme regeln bei Erreichen des Mindestabstands die Geschwindigkeit um rd. 20 km/h herunter. Mit Einführung der Stufe 2 ab 1.10.2018 verbauen die Hersteller weitere Systeme (z.B. auch Kamera unterstützt), deren Sensibilität insbesondere z.B. bei starken Regenschauern oder Schneefall, durch Softwareupdates verbessert werden konnte. Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Aktuell wurden zwei Lkw 26 t für das Theater und das Tiefbauamt bestellt, die neben weiteren die Fahrsicherheit unterstützenden Systemen die vorbenannten Systeme verbaut haben werden. Die beiden Einsatzleitwagen, sieben Kommandowagen und drei neuen Notarzteinsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr sind mit Spurhalte- und Notbremsassistenten ausgestattet, die Kommandowagen darüber hinaus mit Abstandshaltesystemen. Probleme mit diesem System sind der Berufsfeuerwehr, auch von Seiten der im Bonner Rettungsdienst eingebundenen Hilfsorganisationen und Unternehmen, bis heute nicht bekannt. Die bonnorange AöR hat bisher 7 LKW und 4 PKW, welche mit den in der Großen Anfrage erwähnten Assistenzsystemen ausgestattet sind. Zusätzlich sind noch 2 Abfallsammelfahrzeuge mit einer aktiven Rückraumüberwachung versehen, die den Fahrer akustisch und optisch vor Hindernissen und Personen warnt und das Fahrzeug im Notfall autonom zum Stehen bringt. Auch bonnorange AöR konnte bisher nicht über negative Erfahrungen berichten. „Fehlwarnungen“ kommen nur selten vor. Es bleibt aber zu beachten, dass alle am Markt befindlichen Abstands-, Notbrems-, Spurhaltesysteme durch den Fahrer beeinflusst werden können. Die Verwaltung stellt mit jeder Beschaffung neuer Fahrzeuge sicher, dass diese mit allen möglichen und seriell von den Herstellern verbauten Fahrsicherheitssystemen ausgerüstet werden. Im Zuge dieser Anfrage möchte die Verwaltung darauf hinweisen, das gem. Beschluss DS. Nr. 1911804 alle Lkw > 3,5 t in der Nachrüstung mit Abbiegeassistenten stehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de