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190502-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Realschule Beuel, Adelheidisstraße 56, Bonn - Notwendige Erweiterung des 2017 errichteten Neubaus durch zwei Klassen-, zwei Differenzierungsräume, Sanitär- und Nebenräume, sowie eine Aufzugsanlage als Ersatz für das abgängige und schadstoffbelastete Variel-Gebäude mit zwei Klassenräumen (alt: 1912868)

Nummer
190502-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 13.11.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190502-1 Realschule Beuel, Adelheidisstraße 56, Bonn - Notwendige Erweiterung des 2017 errichteten Neubaus durch zwei Klassen-, zwei Differenzierungsräume, Sanitär- und Nebenräume, sowie eine Aufzugsanlage als Ersatz für das abgängige und schadstoffbelastete Variel-Gebäude mit zwei Klassenräumen (alt: 1912868)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190502-1 ST
Realschule Beuel, Adelheidisstraße 56, Bonn -
Notwendige Erweiterung des 2017 errichteten
Neubaus durch zwei Klassen-, zwei
Differenzierungsräume, Sanitär- und Nebenräume,
sowie eine Aufzugsanlage als Ersatz für das
abgängige und schadstoffbelastete Variel-Gebäude
mit zwei Klassenräumen (alt: 1912868)
Beratungsfolge
Schulausschuss 13.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie ist es zu erklären, dass in der in der Sitzung des
Schulausschusses am 18.09.2019 DS 1912442 (Monitoring
Schulbauten) für den Stadtbezirk Beuel diese Maßnahme nicht
aufgeführt wurde, obwohl die Tatsache, dass im Frühjahr 2021 die
Genehmigungsfrist für die Ausweichcontainerklassen endet, bereits
vom Zeitpunkt der Errichtung dieser Klassen an bekannt ist?
Zu 1.:
Die Maßnahme wurde in der Zuarbeit zur Sitzung des Schulausschusses am
18.09.2019 DS 1912442 (Monitoring Schulbauten) versehentlich nicht
aufgenommen, wird im nächsten Bericht aber enthalten sein.
2. Aus welchem Grund ist außer dem Ersatz für die beiden
stillzulegenden Ausweichcontainerklassen zusätzlich die Schaffung
von zwei weiteren Klassenräumen („Differenzierungsräumen“)
erforderlich, obwohl aus den Antworten auf mehrfache Anfragen (DS
1811131ST4; DS 1910601ST2) stets geantwortet wurde, der Realschule
Beuel ständen genügend Raumkapazitäten für die Erteilung des
planmäßigen Unterrichts zur Verfügung?
Zu 2.:
Der Realschule Beuel stehen für den planmäßigen Unterricht genügend
Raumkapazitäten zur Verfügung.
Im Zuge der Neuplanung als Ersatz für die beiden Varielklassen, die NACH
UMZUG AN DEN STANDORT abgängig geworden sind, hat die Grundfläche
und die Kubatur des Baukörpers – neben der 1:1 Wiederherstellung der 2
abgängigen Varielklassen und der Toilettenanlagen (die auch von
Schülerinnen/Schülern/Lehrkräften des bereits bestehenden Nachbargebäudes
Federführung:
40 Schulamt Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 3

Seite 2
in Anspruch genommen werden können), einer behindertengerechten
Erschließung sowie einer ebenerdigen Lagermöglichkeit für Belange der
Objektunterhaltung (Gerätschaften Hausmeister, SGB) die Möglichkeit eröffnet,
im Obergeschoss zusätzliche Flächen für eine schulische Nutzung
einzurichten. Die zwei weiteren Räume haben keine Klassenraumgröße
(durchschnittlich 60 bis 65 qm) sondern sind jeweils zwischen 35 und 40 qm
groß.
Ursprünglich war vorgesehen, nur einen zusätzlichen Differenzierungsraum zu
errichten. Die Verwaltung hätte damit dem Wunsch der Schule nach weiteren
Differenzierungsmöglichkeiten Rechnung getragen, da die Schule seit dem
Schuljahr 2018/2019 eine zweite Deutschförderklasse eingerichtet hat, wodurch
nachträglich zusätzliche räumliche Bedarfe entstanden sind. Weitere
Differenzierungsbedarfe ergeben sich durch die zunehmende Zahl inklusiv zu
beschulender Schülerinnen und Schüler (im Schuljahr 2016/2017 wurden 29
Kinder mit einem Förderbedarf unterrichtet, im Schuljahr 2018/2019 waren es
bereits 38 Kinder, Tendenz steigend).
Eine erste Neubauplanung sah zunächst für die Grundfläche, die dem jetzt
vorgeschlagenen 2. Differenzierungsraum entspricht, eine „Terrassensituation“
(grünes Klassenzimmer) vor. Erfahrungen von anderen Standorten zeigen,
dass solche Terrassensituationen im Nachhinein (u.a. witterungsbedingt) nicht
in angemessener Weise von Schulen genutzt werden (können). Daher hat die
Fachverwaltung vorgeschlagen, auf diese „Terrassensituation“ zu verzichten
und damit zugleich dem steigenden Bedarf an schulischen
Differenzierungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
Um auf diese zusätzlichen Bedarfe adäquat reagieren zu können und den
Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal ein angemessenes Lern-
und Lehrumfeld bieten zu können, wurde unter Ausnutzung der Grundfläche
daher die Realisierung von 2 Differenzierungsräumen (jeweils 35 bis 40 qm)
geplant. Diese Differenzierungsräume werden im 1. OG des Ersatzneubaus
entstehen und führen nicht zu einer Vergrößerung der Gesamtgrundfläche
dieses Baukörpers, da im EG grundsätzlich entsprechende Flächen für Lager,
Haustechnik etc. vorzusehen sind.
3. Trifft es in Anbetracht der Kosten dieser geplanten Baumaßnahme
immer noch zu, dass sich in der summarischen Betrachtung der
Umzug der Realschule Beuel in das Gebäude an der Adelheidisstraße
– wie im Vorfeld der Umzugsmaßnahme prognostiziert – als
kostengünstiger darstellt als der Verbleib der Realschule Beuel am
früheren Standort mit der Sanierung des nunmehr abgängigen
Bauteils B am alten Standort?
Zu 3.:
Ja. Untersuchungen zur möglichen Nachfolgenutzung am früheren Standort
haben leider ergeben, dass auch die Gebäude A, D und F in erheblichem
Umfang sanierungsbedürftig sind. Die Verwaltung bereitet hierzu einen
Verfahrensvorschlag vor.
4. Besteht für bestimmte Gebäudeteile des Schulgebäudes der
Realschule Beuel an der Adelheidisstraße die latente Gefahr, dass in
absehbarer Zeit eine Sanierung aufgrund der immer wieder ausSeite 2 von 3

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Kreisen der Elternschaft beschriebenen und auch auf Veranlassung
der Verwaltung untersuchten Asbestgefahr erforderlich werden
könnte? Ggf. für welche Gebäudeteile?
Zu 4.:
Die Bestandsgebäude A, B, C und D wurden in den Jahren 2006 und 2007
umfassend saniert. „Asbest in Wand- und Deckenbelägen“ war zu der Zeit kein
Thema, demzufolge wurden im Zuge der Sanierungsarbeiten keine Wand- und
Deckenbeläge entfernt, soweit es nicht im Zuge der Arbeiten erforderlich war.
Im November und Dezember 2017 wurden in allen Gebäuden
Materialuntersuchungen und Raumluftmessungen beauftragt und durchgeführt.
Dabei wurde in einigen der untersuchten Materialproben Asbest nachgewiesen.
In der Raumluft konnten in keinem Bereich Asbest- bzw. KMF-Fasern
nachgewiesen werden.
Bewertung aus dem Bericht:
„In den aufgeführten beprobten Bereichen mit Positivbefunden mit aktuell
intaktem Zustand der Oberfläche besteht derzeit keine Nutzergefährdung, da
die Fasern in der Matrix fest gebunden vorliegen und das
Faserfreisetzungspotential in diesen Bereichen daher als gering eingeschätzt
werden kann. Im Falle von baulichen Eingriffen in den betroffenen Bereichen
sind die Vorgaben nach GefStoffV / TRGS 519 zu beachten. Zu den baulichen
Eingriffen zählen auch Bohrtätigkeiten. Für Bohrtätigkeiten stehen behördlich
zugelassene emissionsarme Verfahren (BT30 nach DGUV-Information 201-
012) zur Verfügung, bei deren Einhaltung umfangreiche Schutzmaßnahmen
entfallen können.
… auch bei der Anwesenheit von asbesthaltigen Wand- und Deckenbelägen
sind im Normalzustand bei intakten Oberflächen in der Raumluft keine erhöhten
Asbestfaserkonzentrationen zu beobachten.
… Eine Gefährdung entsteht erst bei baulichen Eingriffen oder auftretenden
(großflächigen)
Beschädigungen.“
Entsprechend ist in absehbarer Zeit eine Sanierung in keinem der Gebäudeteile
geplant.
Der Bezug zur Kita Weidenweg 10 ist nicht korrekt:
Hier wurde im Zuge von geplanten Baumaßnahmen die (zunächst begrenzte)
Entfernung von Wandputz in den betroffenen Bereichen erforderlich. Infolge
des durch den Auftragnehmer verursachten Wasserschadens wurde der
Wandputz in großen Teilen geschädigt, so dass aufgrund dessen entschieden
wurde, den Wandputz in der gesamten Einrichtung zu entfernen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de