190502-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Realschule Beuel, Adelheidisstraße 56, Bonn - Notwendige Erweiterung des 2017 errichteten Neubaus durch zwei Klassen-, zwei Differenzierungsräume, Sanitär- und Nebenräume, sowie eine Aufzugsanlage als Ersatz für das abgängige und schadstoffbelastete Variel-Gebäude mit zwei Klassenräumen (alt: 1912868)
Kerndaten
- Nummer
- 190502-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190502-1 ST Realschule Beuel, Adelheidisstraße 56, Bonn - Notwendige Erweiterung des 2017 errichteten Neubaus durch zwei Klassen-, zwei Differenzierungsräume, Sanitär- und Nebenräume, sowie eine Aufzugsanlage als Ersatz für das abgängige und schadstoffbelastete Variel-Gebäude mit zwei Klassenräumen (alt: 1912868) Beratungsfolge Schulausschuss 13.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie ist es zu erklären, dass in der in der Sitzung des Schulausschusses am 18.09.2019 DS 1912442 (Monitoring Schulbauten) für den Stadtbezirk Beuel diese Maßnahme nicht aufgeführt wurde, obwohl die Tatsache, dass im Frühjahr 2021 die Genehmigungsfrist für die Ausweichcontainerklassen endet, bereits vom Zeitpunkt der Errichtung dieser Klassen an bekannt ist? Zu 1.: Die Maßnahme wurde in der Zuarbeit zur Sitzung des Schulausschusses am 18.09.2019 DS 1912442 (Monitoring Schulbauten) versehentlich nicht aufgenommen, wird im nächsten Bericht aber enthalten sein. 2. Aus welchem Grund ist außer dem Ersatz für die beiden stillzulegenden Ausweichcontainerklassen zusätzlich die Schaffung von zwei weiteren Klassenräumen („Differenzierungsräumen“) erforderlich, obwohl aus den Antworten auf mehrfache Anfragen (DS 1811131ST4; DS 1910601ST2) stets geantwortet wurde, der Realschule Beuel ständen genügend Raumkapazitäten für die Erteilung des planmäßigen Unterrichts zur Verfügung? Zu 2.: Der Realschule Beuel stehen für den planmäßigen Unterricht genügend Raumkapazitäten zur Verfügung. Im Zuge der Neuplanung als Ersatz für die beiden Varielklassen, die NACH UMZUG AN DEN STANDORT abgängig geworden sind, hat die Grundfläche und die Kubatur des Baukörpers – neben der 1:1 Wiederherstellung der 2 abgängigen Varielklassen und der Toilettenanlagen (die auch von Schülerinnen/Schülern/Lehrkräften des bereits bestehenden Nachbargebäudes Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. VSeite 1 von 3 Seite 2 in Anspruch genommen werden können), einer behindertengerechten Erschließung sowie einer ebenerdigen Lagermöglichkeit für Belange der Objektunterhaltung (Gerätschaften Hausmeister, SGB) die Möglichkeit eröffnet, im Obergeschoss zusätzliche Flächen für eine schulische Nutzung einzurichten. Die zwei weiteren Räume haben keine Klassenraumgröße (durchschnittlich 60 bis 65 qm) sondern sind jeweils zwischen 35 und 40 qm groß. Ursprünglich war vorgesehen, nur einen zusätzlichen Differenzierungsraum zu errichten. Die Verwaltung hätte damit dem Wunsch der Schule nach weiteren Differenzierungsmöglichkeiten Rechnung getragen, da die Schule seit dem Schuljahr 2018/2019 eine zweite Deutschförderklasse eingerichtet hat, wodurch nachträglich zusätzliche räumliche Bedarfe entstanden sind. Weitere Differenzierungsbedarfe ergeben sich durch die zunehmende Zahl inklusiv zu beschulender Schülerinnen und Schüler (im Schuljahr 2016/2017 wurden 29 Kinder mit einem Förderbedarf unterrichtet, im Schuljahr 2018/2019 waren es bereits 38 Kinder, Tendenz steigend). Eine erste Neubauplanung sah zunächst für die Grundfläche, die dem jetzt vorgeschlagenen 2. Differenzierungsraum entspricht, eine „Terrassensituation“ (grünes Klassenzimmer) vor. Erfahrungen von anderen Standorten zeigen, dass solche Terrassensituationen im Nachhinein (u.a. witterungsbedingt) nicht in angemessener Weise von Schulen genutzt werden (können). Daher hat die Fachverwaltung vorgeschlagen, auf diese „Terrassensituation“ zu verzichten und damit zugleich dem steigenden Bedarf an schulischen Differenzierungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Um auf diese zusätzlichen Bedarfe adäquat reagieren zu können und den Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal ein angemessenes Lern- und Lehrumfeld bieten zu können, wurde unter Ausnutzung der Grundfläche daher die Realisierung von 2 Differenzierungsräumen (jeweils 35 bis 40 qm) geplant. Diese Differenzierungsräume werden im 1. OG des Ersatzneubaus entstehen und führen nicht zu einer Vergrößerung der Gesamtgrundfläche dieses Baukörpers, da im EG grundsätzlich entsprechende Flächen für Lager, Haustechnik etc. vorzusehen sind. 3. Trifft es in Anbetracht der Kosten dieser geplanten Baumaßnahme immer noch zu, dass sich in der summarischen Betrachtung der Umzug der Realschule Beuel in das Gebäude an der Adelheidisstraße – wie im Vorfeld der Umzugsmaßnahme prognostiziert – als kostengünstiger darstellt als der Verbleib der Realschule Beuel am früheren Standort mit der Sanierung des nunmehr abgängigen Bauteils B am alten Standort? Zu 3.: Ja. Untersuchungen zur möglichen Nachfolgenutzung am früheren Standort haben leider ergeben, dass auch die Gebäude A, D und F in erheblichem Umfang sanierungsbedürftig sind. Die Verwaltung bereitet hierzu einen Verfahrensvorschlag vor. 4. Besteht für bestimmte Gebäudeteile des Schulgebäudes der Realschule Beuel an der Adelheidisstraße die latente Gefahr, dass in absehbarer Zeit eine Sanierung aufgrund der immer wieder ausSeite 2 von 3 Seite 3 Kreisen der Elternschaft beschriebenen und auch auf Veranlassung der Verwaltung untersuchten Asbestgefahr erforderlich werden könnte? Ggf. für welche Gebäudeteile? Zu 4.: Die Bestandsgebäude A, B, C und D wurden in den Jahren 2006 und 2007 umfassend saniert. „Asbest in Wand- und Deckenbelägen“ war zu der Zeit kein Thema, demzufolge wurden im Zuge der Sanierungsarbeiten keine Wand- und Deckenbeläge entfernt, soweit es nicht im Zuge der Arbeiten erforderlich war. Im November und Dezember 2017 wurden in allen Gebäuden Materialuntersuchungen und Raumluftmessungen beauftragt und durchgeführt. Dabei wurde in einigen der untersuchten Materialproben Asbest nachgewiesen. In der Raumluft konnten in keinem Bereich Asbest- bzw. KMF-Fasern nachgewiesen werden. Bewertung aus dem Bericht: „In den aufgeführten beprobten Bereichen mit Positivbefunden mit aktuell intaktem Zustand der Oberfläche besteht derzeit keine Nutzergefährdung, da die Fasern in der Matrix fest gebunden vorliegen und das Faserfreisetzungspotential in diesen Bereichen daher als gering eingeschätzt werden kann. Im Falle von baulichen Eingriffen in den betroffenen Bereichen sind die Vorgaben nach GefStoffV / TRGS 519 zu beachten. Zu den baulichen Eingriffen zählen auch Bohrtätigkeiten. Für Bohrtätigkeiten stehen behördlich zugelassene emissionsarme Verfahren (BT30 nach DGUV-Information 201- 012) zur Verfügung, bei deren Einhaltung umfangreiche Schutzmaßnahmen entfallen können. … auch bei der Anwesenheit von asbesthaltigen Wand- und Deckenbelägen sind im Normalzustand bei intakten Oberflächen in der Raumluft keine erhöhten Asbestfaserkonzentrationen zu beobachten. … Eine Gefährdung entsteht erst bei baulichen Eingriffen oder auftretenden (großflächigen) Beschädigungen.“ Entsprechend ist in absehbarer Zeit eine Sanierung in keinem der Gebäudeteile geplant. Der Bezug zur Kita Weidenweg 10 ist nicht korrekt: Hier wurde im Zuge von geplanten Baumaßnahmen die (zunächst begrenzte) Entfernung von Wandputz in den betroffenen Bereichen erforderlich. Infolge des durch den Auftragnehmer verursachten Wasserschadens wurde der Wandputz in großen Teilen geschädigt, so dass aufgrund dessen entschieden wurde, den Wandputz in der gesamten Einrichtung zu entfernen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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