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190501 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung (alt: 1912807, FF: SGB)

Nummer
190501
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190501
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2018; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung (alt: 1912807, FF:
SGB)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Kenntnis und stellt den
Jahresabschluss 2018 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer
Bilanzsumme von 876.532 TEUR und einem handelsrechtlichen
Jahresfehlbetrag von 8.670 TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 8.670 TEUR wird
mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Betriebsausschuss SGB 10.10.2019 Mehrheit gegen BBB bei
EH Die Linke
2
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 der eigenbetriebs-ähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2018 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers
BDO AG zu entnehmen.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2018 folgende Angaben wesentlich
 Im Wirtschaftsjahr 2018 waren entsprechend der
Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-
Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 811213) alle
städtischen Schulgebäude, Immobilien des
Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen,
Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren,
Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.)
sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie
nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder
Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw.
übertragen.
 Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum
31.12.2018 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.760 TEUR aus.
Die Umsatzerlöse betragen 129.510 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in
Höhe von 78.403 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und
aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 42.687 TEUR.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de