190497 · Große Anfrage
Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs betreffend Luftschadstoffmessungen auf Bonn (alt: 1912021)
Kerndaten
- Nummer
- 190497
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 24.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.017 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 190497 Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs betreffend Luftschadstoffmessungen auf Bonn (alt: 1912021) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: Welche Auswirkungen hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Messung von Luftschadstoffen (vgl. EuGH Rechtssache C-723/17, 26.6.2019) auf Bonn? Insbesondere: 1. Müssen seitens der Stadt Bonn oder des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zusätzliche Messstationen aufgestellt oder bestehende Messstationen versetzt werden? 2. Müssen auch nichtverkehrliche Emissionsquellen (z.B. MVA) in die Planung weiterer Messstellen gesondert berücksichtigt werden? 3. Hat das genannte Urteil Auswirkungen auf das anhängige Verfahren der Deutschen Umwelthilfe zu Dieselfahrverboten beim OVG Münster? 4. Drohen (Diesel-) Fahrverbote in anderen Bereichen der Stadt Bonn als denen, die bereits bekannt sind (Reuterstraße, Belderberg)? Begründung Gremien Sitzung Ergebnis Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 einstimmig vertagt in Planungsausschuss 12.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.09.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.09.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 08.10.2019 Kenntnisnahme Fragesteller/in: Stv. Dr. Stephan Eickschen, Stv. Dr. Helmut Redeker, Stv. Angelika Esch, SPD-FraktionSeite 1 von 2 Seite 2 Der EuGH hat entschieden, dass schon einzelne Überschreitungen von Grenzwerten bei Luftschadstoffen gegen EU-Recht verstoßen. Messstationen müssen außerdem so platziert sein, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern und die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert wird. Insbesondere vor dem Hintergrund bereits drohender Dieselfahrverbote muss dringend geklärt werden, welche Auswirkungen das jüngste Urteil auf Bonn hat. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de